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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10   

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https://dejure.org/2011,22824
BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10 (https://dejure.org/2011,22824)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.2011 - 9 A 24.10 (https://dejure.org/2011,22824)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 2011 - 9 A 24.10 (https://dejure.org/2011,22824)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    GG Art. 14; FStrG § 17; UmwRG § 4 Abs. 3; VwGO § 61 Nr. 1
    Verfahrensfehler; wesentlicher Verfahrensfehler; mittelbare Betroffenheit; Abwägungsgebot; Eigentum; privates Bestandsinteresse; fremder Belang

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14
    Abwägungsgebot; Eigentum; Verfahrensfehler; fremder Belang; mittelbare Betroffenheit; privates Bestandsinteresse; wesentlicher Verfahrensfehler

  • rechtsinformationen.bund.de

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 281, 4. Abschnitt; mittelbar Betroffener; Rügebefugnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 UmwRG, § 4 Abs 3 UmwRG, § 61 Nr 1 VwGO, § 17 S 2 FStrG, Art 14 GG
    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 281, 4. Abschnitt; mittelbar Betroffener; Rügebefugnis

  • Wolters Kluwer

    Rügen einer zu Unrecht unterbliebenen Umweltverträglichkeitsprüfung durch mittelbar Betroffene ohne Auswirkung der Fehler auf ihre Rechtsposition i.R.d. Neubaus der Bundesautobahn A 281

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rügen einer zu Unrecht unterbliebenen Umweltverträglichkeitsprüfung durch mittelbar Betroffene ohne Auswirkung der Fehler auf ihre Rechtsposition i.R.d. Neubaus der Bundesautobahn A 281

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Bau der Weserquerung der A 281 in Bremen abgewiesen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsschutz bei einer zu Unrecht unterbliebenen Umweltverträglichkeitsprüfung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 567
  • DVBl 2012, 449
  • DÖV 2012, 490
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09

    Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scoping; Anstoßwirkung; …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10
    Diese Norm ist für sich genommen nicht drittschützend, sondern dient der Wahrung der gemeindlichen Planungshoheit und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung (Urteil vom 24. November 2010 - BVerwG 9 A 13.09 - BVerwGE 138, 226 Rn. 53).

    Anders liegt es jedoch, wenn ein Verstoß gegen das Anpassungsgebot dazu führen konnte, dass die für das Vorhaben sprechenden öffentlichen Belange fehlerhaft bewertet und mit der daraus folgenden Fehlgewichtung den geschützten Privatbelangen der Kläger gegenübergestellt worden sind; insoweit können sich auch mittelbar betroffene Kläger auf den Rechtsverstoß berufen (Urteil vom 24. November 2010 a.a.O. Rn. 54).

    Für die Beurteilung, ob noch ein Entwickeln vorliegt, sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls maßgeblich (vgl. Urteil vom 24. November 2010 a.a.O. Rn. 37 ff. m.w.N.).

    Die Darstellung der Trassenführung knüpft nicht an bereits vorhandene Trennlinien zwischen Gebieten unterschiedlicher Nutzungsart an, wie dies im Teilabschnitt 2/2 der A 281 in Gestalt der Neuenlander Straße (vgl. Urteil vom 24. November 2010 a.a.O. Rn. 40) oder auch hier im Übergangsbereich zwischen Deponie und Vogelschutzgebiet der Fall ist, sondern verläuft sozusagen "auf grüner Wiese".

    Rn. 53 6. Hinsichtlich der Variantenprüfung können sich die mittelbar betroffenen Kläger zwar darauf berufen, dass die Auswahl des Absenktunnels für sie mit größeren Belastungen verbunden sei als ein Bohrtunnel, und ausgehend davon geltend machen, dass die für den Absenktunnel sprechenden öffentlichen Belange fehlerhaft bewertet und mit der daraus folgenden Fehlgewichtung ihren geschützten Privatbelangen gegenübergestellt worden sind (vgl. Urteil vom 24. November 2010 - BVerwG 9 A 13.09 - BVerwGE 138, 226 Rn. 54).

    Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat, in die Abwägung nicht alle Belange eingestellt worden sind, die nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden mussten oder die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (Urteile vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 , vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 und vom 24. November 2010 a.a.O. Rn. 56).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10
    Der Anspruch auf fehlerfreie Abwägung (§ 17 Satz 2 FStrG) umfasst grundsätzlich nicht die Befugnis, das verfassungsrechtlich geschützte private Interesse eines anderen Betroffenen am Fortbestand seines Eigentums als gegen das Vorhaben sprechenden Belang geltend zu machen (im Anschluss an Urteil vom 3. März 2011 - BVerwG 9 A 8.10 - NVwZ 2011, 1256 Rn. 106).

    Eine solche Kostenschätzung kann grundsätzlich nur dann gerichtlich beanstandet werden, wenn keine geeigneten Erkenntnismittel herangezogen wurden oder die gezogenen Schlüsse nicht nachvollziehbar sind (Urteil vom 3. März 2011 - BVerwG 9 A 8.10 - NVwZ 2011, 1256 Rn. 90).

    Dieser Ansatz begegnet keinen methodischen Bedenken (vgl. Urteil vom 3. März 2011 a.a.O.).

    Ausgehend davon hat der Senat die Befugnis von Enteignungsbetroffenen verneint, das nach Art. 28 GG geschützte städtebauliche Entwicklungsinteresse der Gemeinden als gegen das Vorhaben sprechenden öffentlichen Belang geltend machen zu können (Urteil vom 3. März 2011 - BVerwG 9 A 8.10 - NVwZ 2011, 1256 Rn. 106).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10
    Angesichts dessen ist eine neutrale Aufgabenwahrnehmung durch sie als Planfeststellungsbehörde jedenfalls dann in einer rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Weise gewährleistet, wenn behördenintern für eine organisatorische und personelle Trennung der Aufgabenbereiche gesorgt ist (…vgl. Urteile vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 24 und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ).

    Die Wahrnehmung dieser Aufgabe setzt Gestaltungsfreiheit sowie innere Distanz und Neutralität gegenüber allen am Planfeststellungsverfahren Beteiligten voraus (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1986 a.a.O. S. 230 f.).

    Eine entsprechende gesetzliche Aufgabenzuweisung bedeutet somit, dass die durch Organisationsakt als "Planfeststellungsbehörde" bestimmte Stelle zur eigenständigen Wahrnehmung planerischer Gestaltungsfreiheit ermächtigt ist (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1986 a.a.O. S. 232 in Bezug auf entsprechende rechtsstaatliche Anforderungen bei privaten Unternehmensträgern).

    Das schließt Weisungen aus, die darauf abzielen, den Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde einzuschränken, um eigene planerische Vorstellungen durchsetzen zu können (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1986 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10
    Die gesetzliche Feststellung des Bedarfs ist für die Planfeststellung wie auch das gerichtliche Verfahren verbindlich (stRspr; vgl. Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 43).

    Rn. 39 Der Gutachter der Beklagten hat in der mündlichen Verhandlung näher dargelegt, weshalb sicher angenommen werden kann, dass ein günstiger Erhaltungszustand der geschützten Vogelarten trotz Durchführung des Vorhabens stabil bleiben wird (vgl. Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 94, 132).

    Die Annahme, dass Verluste von Habitatflächen nicht ohne Weiteres zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der geschützten Art führen und daher die im oben genannten Endbericht zum Teil Fachkonventionen vorgeschlagenen Orientierungswerte nur dann Anwendung finden, wenn es um den Schutz von Lebensraumtypen geht, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 132 f.).

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10
    Daher muss ein Kläger zur Begründung einer Rechtsverletzung geltend machen, dass sich der von ihm gerügte Verfahrensfehler auf seine materiell-rechtliche Position ausgewirkt haben könnte (…vgl. Urteile vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 31, vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 und vom 22. Dezember 1980 - BVerwG 7 C 84.78 - BVerwGE 61, 256 ).

    Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat, in die Abwägung nicht alle Belange eingestellt worden sind, die nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden mussten oder die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (Urteile vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 , vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 …und vom 24. November 2010 a.a.O. Rn. 56).

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10
    Angesichts dessen ist eine neutrale Aufgabenwahrnehmung durch sie als Planfeststellungsbehörde jedenfalls dann in einer rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Weise gewährleistet, wenn behördenintern für eine organisatorische und personelle Trennung der Aufgabenbereiche gesorgt ist (vgl. Urteile vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 24 und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ).

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Konstellation nicht wesentlich von einer Aufteilung der Funktionen auf verschiedene Abteilungen einer Behörde (vgl. Urteil vom 18. März 2009 a.a.O. Rn. 25).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10
    Für das nach Art. 14 GG dem Eigentümer zugewiesene Recht, sich gegen einen hoheitlichen Zugriff auf sein Eigentum wenden zu können, der nicht durch überwiegende Belange des Gemeinwohls gerechtfertigt oder nicht gesetzmäßig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 1 BvR 349/04 u.a. - NVwZ 2008, 1229 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 183 ff. und vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - BVerwGE 67, 74 ), kann nichts anderes gelten.
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10
    Diese Einschätzung ist weder hinsichtlich des Maßstabes für die Feststellung der Verträglichkeit eines Vorhabens (vgl. Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 40 ff.) noch in der Sache zu beanstanden.
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10
    Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat, in die Abwägung nicht alle Belange eingestellt worden sind, die nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden mussten oder die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (Urteile vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 , vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 …und vom 24. November 2010 a.a.O. Rn. 56).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben; …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10
    Rn. 36 3. Auch im vorliegenden Verfahren kann offen bleiben, ob sich mittelbar Betroffene auf eine Verletzung von FFH-Recht berufen können (vgl. Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 4 C 12.05 - BVerwGE 128, 358 Rn. 32).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

  • BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92

    Landersplanung/Raumordnung: Angabe der Zweckbestimmung bei der Darstellung einer …

  • BVerfG, 02.06.2008 - 1 BvR 349/04

    Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung einer …

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …

  • EuGH, 16.05.2000 - C-78/98

    Preston u.a. - "Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches …

  • BVerwG, 22.09.2005 - 9 B 13.05

    Änderungsplanfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Rechtsmittel; Belange …

  • BVerwG, 21.05.2008 - 9 A 68.07

    Voraussetzungen einer Überschreitung der Grenze einer planerischen …

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle; …

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale; …

  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; …

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens; …

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei …

  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde - …

  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende …

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG - …

  • BVerwG, 29.01.2001 - 11 C 3.00

    Abwasserabgabe; Erklärungsfrist; Erklärungspflicht; höchstes Messergebnis; …

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung; …

    Unter diesen Umständen könnten die mit der erhöhten Überflutungswahrscheinlichkeit einhergehenden Beeinträchtigungen nur dann als unerheblich gewertet werden, wenn geeignete Ausweichflächen in hinreichendem Umfang zur Verfügung ständen, um die Funktion des Schutzgebiets als Bruthabitat zu wahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2011 - 9 A 24.10 - NuR 2013, 184 Rn. 38 f.) Die Beklagte macht hierzu geltend, es verblieben in dem Vogelschutzgebiet genügend als Brutplätze geeignete höhergelegene Flächen, auf welche die Wiesenbrüter ausweichen könnten und ausweichen würden.
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 27/15

    Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung Celle; Stickstoffdepositionen; …

    Rn. 482 Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat, in die Abwägung nicht alle Belange eingestellt worden sind, die nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden mussten oder die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2011 - 9 A 24.10 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

    Kläger, deren durch Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Grundeigentum - ganz oder teilweise - für das Planvorhaben in Anspruch genommen werden soll, haben daher einen Anspruch darauf, von einer Entziehung ihres Grundeigentums verschont zu bleiben, die nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient, insbesondere nicht gesetzmäßig ist (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG), und können deshalb grundsätzlich - vorbehaltlich der Kausalität des objektiv-rechtlichen Fehlers für die Eigentumsbetroffenheit - eine dahingehende umfassende gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses beanspruchen (sog. Vollüberprüfungsanspruch; vgl. hierzu insgesamt BVerwG, Urt. v. 24.11.2011 - 9 A 24.10 - NuR 2013, 184;… Urt. v. 9.6.2010 - 9 A 20.08 - NVwZ 2001, 177;… Urt. v. 12.8.2009 - 9 A 64.07 -BVerwGE 134, 308).

    Nach § 46 LVwVfG , der ebenfalls zu den allgemeinen Vorschriften i.S.d. § 64 Abs. 1 WG gehört, kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts, der nicht nach § 44 LVwVfG nichtig ist, nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren zustande gekommen ist, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat, wobei eine bloß abstrakte Möglichkeit hierfür nicht ausreicht (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 31.1.2002 - 4 A 15.01 - BauR 2002, 1676;… Urt. v. 12.8.2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308; Urt. v. 24.11.2011 - 9 A 24.10 - NuR 2013, 184; Beschl. v. 4.4.2012 - 9 B 95.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 224).

    Sie besitzt nicht die Befugnis, sich zum Sachwalter von Rechten zu machen, die nach der Rechtsordnung bestimmten anderen Rechtsinhabern zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung und Konkretisierung zugewiesen sind (…BVerwG, Urt. v. 3.3.2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150; Urt. v. 24.11.2011 - 9 A 24.10 - NuR 2013, 184).

    Rn. 89 An der Planrechtfertigung des festgestellten Plans für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung bestehen keine Zweifel (vgl. zur Rügebefugnis von durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses Betroffener BVerwG, Urt. v. 24.11.2011 - 9 A 24.10 -NuR 2013, 184 und von nur mittelbar Betroffenen BVerwG, Urt. v. 26.4.2007 - 4 C 12.05 - BVerwGE 128, 358 …und Urt. v. 9.11.2006 -4 A 2001.06 - BVerwG 127, 95).

    Diese beschränkt sich daher auf die Frage, ob die Planfeststellungsbehörde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend erfasst und ob sie - auf der Grundlage des zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials - die Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (…vgl. dazu BVerwG Urt. v. 14.2.1975 - 4 C 21.74 -BVerwGE 48, 56;… Urt. v. 27.9.1990 - 4 C 44.87 - BVerwGE 85, 348; Beschl. v. 16.1.2007 - 9 B 14.06 - NVwZ 2007, 462; Urt. v. 24.11.2011 - 9 A 24.10 - NuR 2013, 184; Beschl. v. 28.1.2009 - 7 B 45.08 - NVwZ 2009, 521;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.7.1985 - 5 S 2553/84 - ZfW 1986, 315).

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