Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16 |
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Art 36 EGV 1107/2009; Art 35 EGV 1107/2009; Art 33 EGV 1107/2009; Art 29 EGV 1107/2009; Art 28 EGV 1107/2009
Beschränkung von BBCH-Stadien; Erteilung einer pflanzenschutzrechtlichen Zulassung; Feldhase; HNVF-Indikator; Pflanzenschutzmittel; Prüfungskompetenz des beteiligten Mitgliedstaates; Regenwurmpopulation; Risikominderungsmaßnahmen; zonales Zulassungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (11)
- VG Braunschweig, 30.11.2016 - 9 A 27/16
Gegenseitige Anerkennung; Pflanzenschutzmittel; Pflanzenschutzrecht; zonale …
Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16
Diese Verfahrensweise dient damit gerade dem dargelegten Zweck der Harmonisierung der Zulassungspraxis innerhalb der Gemeinschaft sowie dem Beschleunigungs- und Effizienzbestreben, da zugleich doppelte Arbeiten vermieden werden (vgl. zur gegenseitigen Anerkennung pflanzenschutzrechtlicher Zulassung bereits Urt. der Kammer v. 30.11.2016 - 9 A 27/16 und 9 A 28/16 -, juris).Jedenfalls solange sich nicht aufdrängt, dass ein Referenzmitgliedstaat die im jeweiligen Zulassungsverfahren zu beachtenden Rechtsvorschriften systematisch verletzt, besteht im nationalen Zulassungsverfahren kein Raum für eine weitergehende Überprüfung (…vgl. BVerwG, a. a. O. und Urt. d. Kammer v. 30.11.2016, a. a. O.).
- BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage - …
Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16
Ein solches Rechtsschutzinteresse an einer vom vermeintlichen Inhaber des behaupteten Anspruchs erhobenen Klage fehlt deshalb nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die den dargestellten Zusammenhang außer Kraft setzen und das subjektive oder objektive Interesse an der Durchführung des Rechtsstreits entfallen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.1989 - 9 C 44.87 = BVerwGE 81, 164 - juris, Rn. 9). - BVerwG, 01.04.2004 - 4 B 17.04
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtsfrage; Rechtsgrundsätzlichkeit der …
Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16
Zwar gilt entsprechend § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch im Verwaltungsrecht der Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.04.2004 - 4 B 17/04 - juris), der auch das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") umfasst (…vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 12.08.2016 - 15 ZB 15.696 - juris, Rn. 14), jedoch ist ein solcher Fall vorliegend nicht gegeben.
- BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75
Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das …
Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16
Ein den Erlass eines Sachurteils ausschließender Klageverzicht muss angesichts seiner prozessualen Tragweite - unter Anlegung eines strengen Maßstabes - eindeutig, unzweifelhaft und unmissverständlich sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.1978 - VII C 50.75 - juris, Rn. 13 = BVerwGE 55, 355). - VGH Baden-Württemberg, 29.11.2005 - 1 S 1161/04
Ausstellung von durch Plastination auf Dauer konservierten toten menschlichen …
Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16
Nach ihren Angaben wollte sie zunächst "überhaupt Etwas" in Form einer - wenigstens teilweisen - pflanzenschutzrechtlichen Zulassung erhalten (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.11.2005 - 1 S 1161/04 - juris, Rn. 57). - VGH Bayern, 12.08.2016 - 15 ZB 15.696
Privilegierung bei landwirtschaftlichem Erweiterungsbau im Außenbereich
Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16
Zwar gilt entsprechend § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch im Verwaltungsrecht der Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.04.2004 - 4 B 17/04 - juris), der auch das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") umfasst (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 12.08.2016 - 15 ZB 15.696 - juris, Rn. 14), jedoch ist ein solcher Fall vorliegend nicht gegeben. - BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 22.12
Tierarzneimittel; generische Zulassung; Verfahren der gegenseitigen Anerkennung; …
Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16
Rn. 57 Das gemeinsame europäische System der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gründet sich insofern auf das Prinzip gegenseitigen Vertrauens, dass alle hieran beteiligten Staaten die Vorgaben beachten, die ihre Grundlage in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 finden und ein hohes Schutzniveau gewährleisten (vgl. zur gegenseitigen Anerkennung von Tierarzneimittelzulassungen BVerwG, Urt. v. 19.09.2013 - 3 C 22/12 - juris, Rn. 22 m. w. N.). - EuGH, 16.10.2008 - C-452/06
Synthon - Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel - Genehmigung für das …
Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16
Der Europäische Gerichtshof hat in Bezug auf eine gegenseitige Anerkennung der Zulassung eines Humanarzneimittels festgestellt, dass die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung in strikter Weise geregelt sei; das Bestehen einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit bilde den einzigen Grund, auf den sich ein Mitgliedstaat berufen dürfe, um einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Humanarzneimittels die Anerkennung zu versagen (EuGH, Urt. v. 16.10.2008 - C-452/06, Synthon - Slg. I 7681 Rn. 26 und 28). - VG Braunschweig, 30.11.2016 - 9 A 28/16
Gegenseitige Anerkennung; Pflanzenschutzmittel; Pflanzenschutzrecht; zonale …
Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16
Diese Verfahrensweise dient damit gerade dem dargelegten Zweck der Harmonisierung der Zulassungspraxis innerhalb der Gemeinschaft sowie dem Beschleunigungs- und Effizienzbestreben, da zugleich doppelte Arbeiten vermieden werden (vgl. zur gegenseitigen Anerkennung pflanzenschutzrechtlicher Zulassung bereits Urt. der Kammer v. 30.11.2016 - 9 A 27/16 und 9 A 28/16 -, juris). - BVerwG, 11.06.1986 - 8 B 16.86
Anschlussgebühren - Wasserversorgung - Gleichheitssatz
Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16
Im Hinblick auf die von der Verfassung angeordnete Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz ergibt sich aus Art. 3 GG kein Anspruch des Bürgers auf Wiederholung eines rechtswidrigen Verhaltens ("keine Gleichheit im Unrecht", vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.06.1986 - 8 B 16/86 - juris, Rn. 4). - OVG Niedersachsen, 12.04.1999 - 7 M 577/99
Keine weitere Beiladung einer Bundesbehörde; Beiladung (Behörde); Bundesbehörde …
- OVG Niedersachsen, 03.07.2023 - 10 LA 116/22
Erneuter Antrag; Arzneimittelrecht; Ermessensspielraum; Erneuerungszulassung; …
Entgegen der Meinung der Beklagten berechtigen Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt zur Verweigerung der Zulassung, anders als bei Maßnahmen zur Risikominderung nach Art. 36 Abs. 3 Unterabs. 1 VO (EG) Nr. 1107/2009 (vgl. dazu VG Braunschweig, Urteil vom 12.4.2018 - 9 A 26/16 -, juris Rn. 72 ff.), nur, wenn dies aufgrund besonderer ökologischer oder landwirtschaftlicher Bedingungen gerechtfertigt ist, wie sich aus der Umsetzung des Erwägungsgrundes Nr. 29 in Art. 36 Abs. 3 Unterabs. 2 VO (EG) Nr. 1107/2009 ergibt.Denn danach "kann ein Mitgliedstaat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels in seinem Gebiet verweigern, wenn er angesichts spezifischer ökologischer oder landwirtschaftlicher Bedingungen berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass das betreffende Produkt noch immer ein unannehmbares Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt darstellt" (vgl. auch VG Braunschweig, Urteil vom 12.4.2018 - 9 A 26/16 -, juris Rn. 86).
Der Ermessensspielraum des Mitgliedstaates bei dem ein Antrag auf Zulassung im Wege der gegenseitigen Anerkennung gestellt wird, beschränkt sich damit auf die Möglichkeiten gemäß Art. 41 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1107/2009, die Bedingungen in seinem Hoheitsgebiet zu berücksichtigen, sowie gemäß Art. 41 Abs. 1 Halbsatz 2 i. V. m. Art. 36 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1107/2009 Maßnahmen zur Minderung der Risiken für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt festzulegen bzw. sogar die Zulassung zu verweigern, wenn die Maßnahmen zur Risikominderung seine Bedenken angesichts spezifischer ökologischer oder landwirtschaftlicher Bedingungen nicht ausräumen können (EuGH…, Urteil vom 3.12.2020 - C-352/19 -, juris Rn. 51; vgl. auch Senatsbeschluss vom 10.12.2019 - 10 LA 333/18 -, S. 6 der Entscheidungsgründe, n. v., und zur Entstehungsgeschichte von Art. 36 VO (EG) Nr. 1107/2009: VG Braunschweig, Urteil vom 12.4.2018 - 9 A 26/16 -, juris Rn. 76 ff.; a. A. Douhaire, Mitgliedstaatliche Spielräume bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, ZUR 2022, 12 ff.).
- VG Braunschweig, 28.05.2025 - 1 A 41/22
Anwendungsbestimmung; Anwendungsbestimmung NT306-0/2; Pflanzenschutzmittel; …
Eine weitergehende Prüfungskompetenz im Hinblick auf die Entscheidung des prüfenden Mitgliedstaats kommt dem beteiligten Mitgliedstaat grundsätzlich nicht zu (ständige Rechtsprechung des Gerichts, vgl. etwa Urt. v. 12.4.2018 - 9 A 26/16 - , juris).Sowohl für Risiko-minderungsmaßnahmen nach Art. 36 Abs. 3 Unterabs. 1 als auch für eine auf Art. 36 Abs. 3 Unterabs. 2 bei Vorliegen spezifischer ökologischer oder landwirtschaftlicher Bedingungen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit als milderes Mittel gegenüber der Versagung der Zulassung gestützte Risikominderungsmaßnahme bedarf es mindestens des Vorliegens von Bedenken in Bezug auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt (vgl. im Einzelnen: Urt. d. Gerichts v. 12.4.2018 - 9 A 26/16 -, juris Rn. 71 ff.).
- OVG Niedersachsen, 18.12.2023 - 10 OB 125/23
Beiladung einer anerkannten Umweltvereinigung zu einem gegen eine …
Denn zum einen ist die Prüfungskompetenz der Beklagten bzw. ihre Möglichkeit zur Anordnung von Anwendungsbestimmungen eng begrenzt (Senatsbeschluss vom 10.12.2019 - 10 LA 333/18 -, S. 6, n.v.; VG Braunschweig, Urteile vom 26.8.2019 - 9 A 98/18 -, S. 15 f., n.v., sowie vom 12.4.2016 - 9 A 26/16 -, juris Rn. 53 ff.;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 3.7.2023 - 10 LA 116/22 -, juris Rn. 19, 39, und EuGH…, Urteil vom 3.12.2020 - C-352/19 -, juris Rn. 51, jeweils zur Zulassung im Wege der gegenseitigen Anerkennung) und zum anderen sind auf Seiten der Beklagten bei der Entscheidung über die Zulassung neben dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weitere sachverständige Behörden beteiligt, die im Verwaltungsverfahren das Tatsachenmaterial zusammentragen und dem Gericht die im Verfahren notwendige Sachverhaltserforschung (§ 86 Abs. 1 VwGO) ermöglichen.
- VG Düsseldorf, 23.07.2024 - 9 K 6239/23
Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Corona, Einverständnis, Klageverzicht, Rücknahme, …
Rn. 43 Vgl. Bayerischer VGH, Urteile vom 18. März 2020 - 22 A 18.40036 -, juris, Rn. 66 und vom 12. Januar 2007 - 1 N 06.2319 -, juris, Rn. 22; VG Braunschweig, Urteil vom 12. April 2018 - 9 A 26/16 -, juris, Rn. 44; Brenner, in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung - Großkommentar, 5. Aufl., § 74, Rn. 48. - VG Braunschweig, 28.10.2022 - 1 A 125/21
Erneuerung; gegenseitige Anerkennung; Pflanzenschutzmittel; Referenzzulassung
Insbesondere ist er weder berechtigt noch verpflichtet, die Referenzzulassung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (vgl. Urt. d. Gerichts v. 30.11.2016 - 9 A 27/16 und 9 A 28/16 -, juris; Urt. d. Gerichts vom 3.12.2020 - 9 A 252/18 -, V. n. b.; vgl. zu zonalen Zulassungsverfahren mit Deutschland als beteiligten Mitgliedstaat: Urt. d. Gerichts v. 12.4.2018 - 9 A 26/16 -, juris; bestätigend: Nds. OVG, Beschl. v. 10.12.2019 - 10 LA 333/18 -, V. n. b.). - VG Braunschweig, 22.02.2024 - 1 B 457/23
Anwendungsbestimmung; fall-back zRMS; Glyphosat; Methodenvorbehalt; NT307-90; …
Aus der Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips vom 2. Februar 2000 (KOM[2000] 1 endgültig) geht hervor, dass das Vorsorgeprinzip angewendet wird in Fällen, in denen aufgrund einer objektiven wissenschaftlichen Bewertung berechtigter Grund für die Besorgnis besteht, dass die möglichen Gefahren für die Umwelt und die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen nicht hinnehmbar oder mit dem hohen Schutzniveau der Gemeinschaft unvereinbar sein könnten (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 12.04.2018 - 9 A 26/16 -, juris). - VG Braunschweig, 18.09.2023 - 1 A 535/21
Anwendungsbestimmung NT306-0/1; Guidance Document on Terrestrial Ecotoxicology; …
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kann eine Risikominderungsmaßnahme darüber hinaus auch erfolgen, wenn "spezifische ökologische oder landwirtschaftliche Bedingungen" im Sinne von Art. 36 Abs. 3 UA 2 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vorliegen, die sogar die Versagung der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels rechtfertigen können (zu den näheren Einzelheiten: VG Braunschweig, Urt. v. 12.04.2018 - 9 A 26/16 -, juris Rn. 75 ff.). - VG Braunschweig, 22.02.2024 - 1 B 455/23
Anwendungsbestimmung; Glyphosat; Methodenvorbehalt; NT307-90; NT308; …
Aus der Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips vom 2. Februar 2000 (KOM[2000] 1 endgültig) geht hervor, dass das Vorsorgeprinzip angewendet wird in Fällen, in denen aufgrund einer objektiven wissenschaftlichen Bewertung berechtigter Grund für die Besorgnis besteht, dass die möglichen Gefahren für die Umwelt und die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen nicht hinnehmbar oder mit dem hohen Schutzniveau der Gemeinschaft unvereinbar sein könnten (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 12.04.2018 - 9 A 26/16 -, juris).
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