Rechtsprechung
| BVerwG, 01.10.2024 - 9 A 5.23 |
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- Bundesverwaltungsgericht
FStrG § 17e, § 24 Abs. 1 Satz 1; VerkPBG § 5 Abs. 3, § 11; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2; StVO § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; 16. BImSchV § 2
Verlegung und Ausbau B 96 - Ortsumfahrung Teschendorf
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Verlegung und Ausbau B 96 - Ortsumfahrung Teschendorf
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§ 17e FStrG, § 24 Abs 1 S 1 FStrG, § 5 Abs 3 VerkPBG, § 11 VerkPBG, § 74 Abs 2 S 2 VwVfG
Verlegung und Ausbau B 96 - Ortsumfahrung Teschendorf - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verlegung und Ausbau B 96 - Ortsumfahrung Teschendorf
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (12)
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2024 - 2 K 76/22
Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses
Auszug aus BVerwG, 01.10.2024 - 9 A 5.23
Mittelinseln haben in erster Linie die Funktion, das Überqueren der Fahrbahn durch Fußgänger oder Radfahrer zu erleichtern, wie sich etwa aus Nr. 6.1.8.2 der von der FGSV herausgegebenen Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (Ausgabe 2006 - RASt 06 -) ergibt, die als sachverständige Konkretisierung allgemeiner Regeln des Straßenbaus (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 13. Juni 2024 - 2 K 76/22 - juris Rn. 67 m. w. N.) hier Grundlage für die Planung des Griebener Wegs im Bereich der Ortslage waren (vgl. Erläuterungsbericht S. 37).Das hindert den Planungsträger jedoch nicht daran, im Einzelfall abweichend von den RASt 06 individuelle Lösungen zu verwirklichen (vgl. OVG Lüneburg…, Urteil vom 4. Dezember 2023 - 7 LB 19.21 - juris Rn. 68; OVG Magdeburg, Urteil vom 13. Juni 2024 - 2 K 76/22 - juris Rn. 67).
- BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02
Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …
Auszug aus BVerwG, 01.10.2024 - 9 A 5.23
Die Richtlinien bringen jedoch als technisches Regelwerk die anerkannten Regeln für die Anlage von (Land-)Straßen zum Ausdruck, so dass eine an ihren Vorgaben orientierte Straßenplanung nur in Ausnahmefällen gegen das fachplanerische Abwägungsgebot verstoßen wird (vgl. zur Richtlinie RAS-Q 1996 BVerwG, Urteil vom 19. März 2003 - 9 A 33.02 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 173 S. 159 f.).Sie bringen die anerkannten Regeln für die Anlage von Stadtstraßen zum Ausdruck mit der Folge, dass eine daran orientierte Straßenplanung nur in Ausnahmefällen gegen das fachplanerische Abwägungsgebot verstoßen wird (vgl. zu den RAS-Q 96 BVerwG, Urteil vom 19. März 2003 - 9 A 33.02 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 173 S. 159 f.).
- BVerwG, 28.09.2021 - 9 A 12.20
Unzulässige Klage gegen Planänderungsbescheid.
Auszug aus BVerwG, 01.10.2024 - 9 A 5.23
Überlegungen hierzu hätten jedoch nahegelegen, weil sich aus der als Anlage KE 4 beigefügten Berechnung von ISU Plan ergibt, dass durch eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h sowohl am Wohnhaus des Klägers als auch bei anderen Wohngrundstücken eine weitere Reduzierung der Immissionspegel um 2 bis 3 dB(A) und damit eine Lärmminderung oberhalb der Wahrnehmungsschwelle (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 9 A 12.20 - Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 21 Rn. 19 m. w. N.) erreicht werden könnte.
- BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17
Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …
Auszug aus BVerwG, 01.10.2024 - 9 A 5.23
Auch über die Klagebegründungsfrist ist nicht nach § 58 VwGO zu belehren (vgl. zu § 6 UmwRG BVerwG, Urteile vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 15 …und vom 24. Februar 2021 - 9 A 8.20 - BVerwGE 171, 346 Rn. 20). - BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 19.19
Lückenschluss des Bremer Autobahnrings: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Auszug aus BVerwG, 01.10.2024 - 9 A 5.23
Im Hinblick auf den vorhabenbedingten Anstieg der Lärmimmissionen auf sein Wohngrundstück kann er sich auf sein aus dem fachplanungsrechtlichen Abwägungsgebot folgendes Recht auf gerechte Abwägung seiner schutzwürdigen privaten Belange berufen, zu denen auch der Schutz vor nicht nur geringfügigem vorhabenbezogenem Verkehrslärm gehört (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2020 - 9 A 19.19 - BVerwGE 169, 94 Rn. 101). - BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17
Autobahn A 43: Oberverwaltungsgericht muss über Klage neu entscheiden
Auszug aus BVerwG, 01.10.2024 - 9 A 5.23
Da allerdings grundsätzlich der Endzustand mit Verwirklichung des dem Vordringlichen Bedarf zugeordneten Neubaus der B 167 in den Blick zu nehmen ist, weil bei einem Projekt dieser Kategorie regelmäßig von seiner Verwirklichung im Geltungszeitraum des Bedarfsplans ausgegangen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - BVerwGE 161, 180 Rn. 21), hat der Beklagte zu Recht auch den Abstand zu dem dann entstehenden Knotenpunkt 3 betrachtet, der den richtlinienkonformen Mindestabstand bei Festlegung eines Knotenpunkts 2 an der Kreuzung mit der B 96alt um ca. ein Drittel unterschreiten würde. - BVerwG, 24.02.2021 - 9 A 8.20
Straßenrechtliche Planfeststellung (A 20 Schleswig-Holstein)
Auszug aus BVerwG, 01.10.2024 - 9 A 5.23
Auch über die Klagebegründungsfrist ist nicht nach § 58 VwGO zu belehren (…vgl. zu § 6 UmwRG BVerwG, Urteile vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 15 und vom 24. Februar 2021 - 9 A 8.20 - BVerwGE 171, 346 Rn. 20). - BVerwG, 05.07.2023 - 9 B 7.23
Präklusion wegen Versäumung der Klagebegründungsfrist
Auszug aus BVerwG, 01.10.2024 - 9 A 5.23
Rn. 19 Das fristgerechte Vorbringen des Klägers erfüllt auch inhaltlich die Anforderungen an eine substantiierte Klagebegründung i. S. d. § 17e FStrG, weil damit für das Gericht und die Beteiligten klar und unverwechselbar feststeht, unter welchen tatsächlichen Gesichtspunkten der Planfeststellungsbeschluss angegriffen wird (vgl. zur Begründungsfrist nach § 6 UmwRG BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2023 - 9 B 7.23 - NVwZ 2023, 1664 Rn. 7 m. w. N). - BVerwG, 10.02.2016 - 9 A 1.15
Bundesfernstraße; Bundesstraße; Verkehrsanlage; Verkehrsweg; Gewinnungsbetrieb; …
Auszug aus BVerwG, 01.10.2024 - 9 A 5.23
Vielmehr sind die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, hätte aufdrängen müssen oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2016 - 9 A 1.15 - BVerwGE 154, 153 Rn. 14 m. w. N.). - BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 14.18
Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg
Auszug aus BVerwG, 01.10.2024 - 9 A 5.23
Rn. 26 Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Festlegung der eigentlichen Straßentrasse, sondern sind auch auf sonstige Veränderungen des Wegenetzes übertragbar, die im Rahmen der Planfeststellung für eine planfeststellungsbedürftige Straße mitgeregelt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2019 - 9 A 14.18 - BVerwGE 166, 171 Rn. 78 f.), und damit auch auf die Entscheidung des Beklagten, den Ortsteil Teschendorf über einen Knotenpunkt am Griebener Weg an die B 96neu anzubinden. - BVerwG, 23.11.2022 - 7 A 9.21
Planfeststellung für VDE 8.1 Planfeststellungsabschnitt 21 Altendorf - Hirschaid …
- BVerwG, 24.08.2023 - 7 A 1.22
Planfeststellungsbeschluss "ABS Berlin - Frankfurt/Oder - Grenze D/PL, PRA 1, PA …
- VGH Bayern, 13.07.2026 - 8 A 23.40029
Straßenrechtliche Planfeststellung, dreistreifiger Ausbau einer Bundesstraße, …
Rn. 60 Fehlerhaft ist die Wahl einer Alternative - wozu Varianten zu der gewählten Trassierung ebenso rechnen wie solche zu Veränderungen im Wegenetz sowie zu technischen Ausbaustandards (BVerwG, U.v. 1.10.2024 - 9 A 5.23 - UPR 2025, 184 - juris Rn. 26;… U.v. 11.7.2019 - 9 A 14.18 - BVerwGE 166, 171 - juris Rn. 78 f.) -, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde - sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen oder wenn der Planungsbehörde infolge fehlerhafter Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, U.v. 26.11.2025 - 11 A 24.24 - zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen - juris Rn. 55 m.w.N;… BayVGH, U.v. 28.5.2025 - 8 A 22.40063 - juris Rn. 48). - OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2026 - 4 KS 2/24
Klagen gegen die Ortsumgehung Geesthacht erfolglos
Sie bringen jedoch die anerkannten Regeln für die Anlage Straßen zum Ausdruck, sodass eine daran orientierte Straßenplanung nur in Ausnahmefällen gegen das fachplanerische Abwägungsgebot verstoßen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2024 - 9 A 5.23 -, juris Rn. 71). - VGH Bayern, 13.07.2026 - 8 A 23.40035
Coronavirus, SARS-CoV-2, straßenrechtliche Planfeststellung, dreistreifiger …
Rn. 79 Fehlerhaft ist die Wahl einer Alternative, - wozu Varianten zu der gewählten Trassierung ebenso rechnen wie solche zu Veränderungen im Wegenetz sowie zu technischen Ausbaustandards (BVerwG, U.v. 1.10.2024 - 9 A 5.23 - UPR 2025, 184 - juris Rn. 26;… U.v. 11.7.2019 - 9 A 14.18 - BVerwGE 166, 171 - juris Rn. 78 f.) -, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde - sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen oder wenn der Planungsbehörde infolge fehlerhafter Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, U.v. 26.11.2025 - 11 A 24.24 - zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen - juris Rn. 55 m.w.N;… BayVGH, U.v. 28.5.2025 - 8 A 22.40063 - juris Rn. 48).
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2026 - 6 A 16.25
Ortsdurchfahrt Zeuthen: Ausbau der Landesstraße 401 kann beginnen
Sie bringen jedoch die anerkannten Regeln für die Anlage von Land- bzw. Stadtstraßen zum Ausdruck, so dass eine daran orientierte Straßenplanung nur in Ausnahmefällen gegen das fachplanerische Abwägungsgebot verstoßen wird (BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2024 - BVerwG 9 A 5.23 - juris Rn. 71). - OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2026 - 4 KS 4/24
Klagen gegen die Ortsumgehung Geesthacht erfolglos
Sie bringen jedoch die anerkannten Regeln für die Anlage Straßen zum Ausdruck, sodass eine daran orientierte Straßenplanung nur in Ausnahmefällen gegen das fachplanerische Abwägungsgebot verstoßen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2024 - 9 A 5.23 -, juris Rn. 71). - OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2026 - 8 C 10792/25
Planfeststellung
Dies gilt auch für die Frage der Variantenwahl (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2024 - 9 A 5.23 -, juris Rn. 32). - VG Osnabrück, 31.01.2025 - 9 A 3/23
Degradierung eines Polizeihauptkommissars wegen Beteiligung an rechten Chats
Die Urteile in den beiden anderen Verfahren (Az.: 9 A 1/23 und 9 A 5/23) sind noch nicht rechtskräftig und derzeit beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht anhängig. - VG Hannover, 23.09.2025 - 7 A 5302/23
Gehwegparken; Haltverbot; Zur Aufhebung einer straßenverkehrsbehördlichen …
Die RASt 06 und die EFA 2002 konkretisieren sachverständig allgemein anerkannte Regeln des Straßenbaus, ohne die Behörden zu binden (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. Oktober 2024 - 9 A 5/23 -, juris Rn. 71;… OVG Lüneburg, Urt. v. 4. Dezember 2023 - 7 LB 19/21 -, juris Rn. 63;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 4. Mai 2023 - 5 S 1941/22 -, juris Rn. 84). - VGH Bayern, 04.03.2026 - 8 A 22.40051
Straßenrechtliche Planfeststellung für den Ausbau der B 469 bei St., …
Die RAA bringen indes die anerkannten Regeln für die Anlage von Straßen zum Ausdruck, so dass eine an ihnen orientierte Straßenplanung nur in besonderen Ausnahmefällen gegen das fachplanerische Abwägungsgebot verstoßen wird (…vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2003 - 9 A 33.02 - UPR 2003, 388 - juris Rn. 37 zur Richtlinie RAS-Q 1996; U.v. 1.10.2024 - 9 A 5.23 - UPR 2025, 184 - juris Rn. 47, 71 zu den RAL;… BayVGH, U.v. 17.5.2018 - 8 A 17.40016 - juris Rn. 161). - VGH Bayern, 27.07.2026 - 8 AS 26.40019
Einstweiliger Rechtsschutz, fernstraßenrechtliche Planfeststellung für den Neubau …
Dieses Regelwerk berücksichtigt in seinem aktuellen Emissionsmodell sowohl die motorbedingten als auch die nicht motorbedingten (Partikel-)Emissionen des Straßenverkehrs (vgl. Nr. 1 des Einführungserlasses vom 26.5.2021) und entspricht den anerkannten Regeln der Technik (vgl. BVerwG, U.v. 1.10.2024 - 9 A 5.23 - UPR 2025, 184 - juris Ls. 1 und Rn. 70 f. zu den RAL und RASt 06). - VGH Bayern, 28.05.2025 - 8 A 22.40063
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss
- VGH Bayern, 04.11.2024 - 8 A 22.40047
Normenkontrolle gegen Planfeststellungsbeschluss für Bundesstraße B304
- VGH Bayern, 31.03.2026 - 8 AS 25.40089
Wasserrechtliche Planfeststellung für Hochwasserschutzmaßnahme, mittelbare …
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Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 18.07.2024 - 9 A 5/23 |
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 18.07.2024 - 9 A 5/23
- OVG Niedersachsen, 25.02.2026 - 3 LD 10/24
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