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Rechtsprechung
   BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 4/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1949
BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 4/00 (https://dejure.org/2001,1949)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2001 - 9 AZR 4/00 (https://dejure.org/2001,1949)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 9 AZR 4/00 (https://dejure.org/2001,1949)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • lexetius.com

    Urlaubsentgelt; bezahlte Arbeitspause

  • Judicialis

    Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Rheinland-Pfalz vom 17. März 1992 (MRP) Nr. 14; ; Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitend... e Industrie Rheinland-Pfalz vom 17. März 1992 (MRP) Nr. 43; ; Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Rheinland-Pfalz vom 17. März 1992 (MRP) Nr. 88; ; Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Rheinland-Pfalz vom 17. März 1992 (MRP) Nr. 93; ; ArbZG § 1; ; ArbZG § 4

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urlaubsentgelt - Bezahlte Arbeitspause - Dreischichtbetrieb - Arbeitsverdienst - Bemessung des Urlaubsgelds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Urlaubsentgelts; Berücksichtigung von Pausenvergütung; Urlaubsentgelt; bezahlte Arbeitspause

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bezahlte Arbeitspause und tarifliches Urlaubsentgelt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bezahlte Arbeitspause und tarifliches Urlaubsentgelt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 224
  • BB 2001, 1536
  • BB 2001, 472
  • DB 2001, 1729
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 4/00
    Im ArbZG sind die Bedingungen geregelt, unter denen der Arbeitgeber im Interesse der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (§ 1 ArbZG) Arbeitnehmer höchstens beschäftigen darf (vgl. Senat 20. Juni 2000 - 9 AZR 437/99 - zVv. zur Rufbereitschaftsvergütung als Arbeitsverdienst iSv. § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG; BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - zVv.).

    Nicht jede Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb, die öffentlich-rechtlich Arbeitszeit ist, löst daher einen Entgeltanspruch des Arbeitnehmers aus (vgl. BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - zu Wasch- und Umkleidezeiten - zVv.).

  • BAG, 31.01.1991 - 8 AZR 52/90

    Bezahlte Arbeitspausen; Berechnung der Urlaubsvergütung

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 4/00
    Sie müssen oft zu unterschiedlichen Zeiten, zeitversetzt und in Abstimmung mit den Kollegen genommen werden (vgl. BAG 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8; 21. Oktober 1987 - 4 AZR 173/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 59 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 35; 16. Mai 1990 - 4 AZR 45/90 - BAGE 65, 135; so auch 31. Januar 1991 - 8 AZR 52/90 - BAGE 67, 146).

    (4) Die Einbeziehung der Pausenvergütung in die Berechnung des Urlaubsentgelts widerspricht entgegen der Auffassung der Beklagten nicht der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Januar 1991 (- 8 AZR 52/90 - aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.1999 - 7 Sa 184/99

    Das für eine halbstündige Pause bezahlte Entgelt als Arbeitsvergütung nach den …

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 4/00
    9 AZR 4/00 7 Sa 184/99.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. September 1999 - 7 Sa 184/99 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 437/99

    Urlaubsentgelt und Rufbereitschaft

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 4/00
    Im ArbZG sind die Bedingungen geregelt, unter denen der Arbeitgeber im Interesse der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (§ 1 ArbZG) Arbeitnehmer höchstens beschäftigen darf (vgl. Senat 20. Juni 2000 - 9 AZR 437/99 - zVv. zur Rufbereitschaftsvergütung als Arbeitsverdienst iSv. § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG; BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - zVv.).
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 4/00
    Sie müssen oft zu unterschiedlichen Zeiten, zeitversetzt und in Abstimmung mit den Kollegen genommen werden (vgl. BAG 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8; 21. Oktober 1987 - 4 AZR 173/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 59 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 35; 16. Mai 1990 - 4 AZR 45/90 - BAGE 65, 135; so auch 31. Januar 1991 - 8 AZR 52/90 - BAGE 67, 146).
  • BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95

    Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 4/00
    Trifft die Behauptung des Klägers zum verstetigten Entgelt nicht zu, weil sich seine Vergütung nach den im jeweiligen Abrechnungsmonat geleisteten Schichten bestimmt, so kommt ggf. wegen der dann unregelmäßigen Verteilung der Arbeitszeit auf das Kalenderjahr eine Kürzung des Urlaubsanspruchs in Betracht (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats vgl. BAG 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362).
  • BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 45/90

    Anspruch auf Pausenvergütung - Pausenregelung im Dreischichtbetrieb

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 4/00
    Sie müssen oft zu unterschiedlichen Zeiten, zeitversetzt und in Abstimmung mit den Kollegen genommen werden (vgl. BAG 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8; 21. Oktober 1987 - 4 AZR 173/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 59 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 35; 16. Mai 1990 - 4 AZR 45/90 - BAGE 65, 135; so auch 31. Januar 1991 - 8 AZR 52/90 - BAGE 67, 146).
  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 161/97

    Urlaub im Baugewerbe bei Verteilung der Arbeit auf neun Tage in der Doppelwoche

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 4/00
    Trifft die Behauptung des Klägers zum verstetigten Entgelt nicht zu, weil sich seine Vergütung nach den im jeweiligen Abrechnungsmonat geleisteten Schichten bestimmt, so kommt ggf. wegen der dann unregelmäßigen Verteilung der Arbeitszeit auf das Kalenderjahr eine Kürzung des Urlaubsanspruchs in Betracht (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats vgl. BAG 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362).
  • BAG, 14.03.1966 - 5 AZR 468/65

    Umsatzprovisionen - Wegfall der Arbeitsleistung - Urlaub - Sonstige Fehlzeiten - …

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 4/00
    Sie bleiben auch nach § 11 Abs. 1 BUrlG unberücksichtigt (vgl. BAG 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 - AP BUrlG § 11 Nr. 3 zur Gewinnbeteiligung).
  • BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 173/87

    Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 4/00
    Sie müssen oft zu unterschiedlichen Zeiten, zeitversetzt und in Abstimmung mit den Kollegen genommen werden (vgl. BAG 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8; 21. Oktober 1987 - 4 AZR 173/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 59 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 35; 16. Mai 1990 - 4 AZR 45/90 - BAGE 65, 135; so auch 31. Januar 1991 - 8 AZR 52/90 - BAGE 67, 146).
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08

    Lenkzeitunterbrechungen - Kurzpausen

    Weder löst jede Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb, die Arbeitszeit im öffentlichrechtlichen Sinn ist, einen Entgeltanspruch aus, noch ist ein solcher für den gegenläufigen Fall ausgeschlossen, wenn beispielsweise die Tarifvertragsparteien vereinbaren, dass der Arbeitnehmer auch während einer Pause, die den an eine Ruhepause iSv. § 4 ArbZG gestellten Anforderungen entspricht, Anspruch auf Vergütung hat (Senat 23. Januar 2001 - 9 AZR 4/00 - zu II 2 c der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Holz Nr. 22 = EzA BUrlG § 11 Nr. 49).

    Daraus, dass die ersten 10 Minuten der Lenkzeitunterbrechung nach der tariflichen Regelung vergütet werden, lässt sich für die arbeitszeitrechtliche Bewertung nichts ableiten (Senat 23. Januar 2001 - 9 AZR 4/00 - zu II 2 c der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Holz Nr. 22).

  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Rn. 36 Soweit die Beklagte die Arbeitsleistung des Klägers entgegen der vertraglichen Vereinbarung im Umfang von 2, 5 Stunden nicht angenommen hat, befand sie sich entweder - wie das Landesarbeitsgericht ausgeführt hat - im Annahmeverzug (§ 615 BGB) oder - was nach dem Vorbringen des Klägers näher liegt - die tatsächliche Durchführung des Arbeitsvertrags ist dahingehend zu verstehen, dass die bezahlten Pausen als Bestandteil der Arbeitszeit zu vergüten war (vgl. dazu etwa BAG 24. November 1999 - 4 AZR 479/98 - zu I 3 der Gründe, BAGE 93, 26;… s. auch 24. Mai 2007 - 6 AZR 706/06 - Rn. 20, BAGE 122, 371; 23. Januar 2001 - 9 AZR 4/00 - zu II 3 c bb (3) der Gründe).
  • BAG, 21.08.2024 - 5 AZR 266/23

    Gesetzliche Ruhepause - Lage - Vergütung

    In dem vom Neunten Senat entschiedenen Fall sah der Wortlaut der Tarifnorm vor, dass den Arbeitnehmern, die in drei Schichten arbeiten, Pausen von mindestens einer halben Stunde zur Erholung und Einnahme des Essens ohne Lohnabzug zu gewähren sind (BAG 23. Januar 2001 - 9 AZR 4/00 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 Sa 37/11

    Urlaubsentgelt, Berechnung, Entgeltfortzahlung, Krankheitsfall, Öffnungsklausel

    Denn trotz fehlender Arbeitsleistung handelt es sich um Arbeitsverdienst, weil mit einer solchen Leistung regelmäßig besondere Belastungen abgegolten werden sollen (BAG 23.01.2001 - 9 AZR 4/00 - NZA 2002, 224).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2023 - 2 Sa 234/22

    Vergütung von Pausenzeiten - Tarifauslegung

    In diesem Zusammenhang ist unerheblich, dass andere Tarifregelungen eine generelle Bezahlung bestimmter Pausenzeiten vorsehen, um im Dreischichtbetrieb die damit verbundenen besonderen Belastungen zu honorieren und dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Pausen oft zu unterschiedlichen Zeiten und zeitversetzt genommen werden müssen (…vgl. hierzu BAG 06. November 1990 - 1 ABR 34/89 - Rn. 51; BAG 23 Januar 2001 - 9 AZR 4/00 - Rn. 33).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2019 - 15 Sa 15/18

    Spätarbeitszuschlag - Nachtarbeitszuschlag - bezahlte Dreischichtpause - …

    Sie müssen oft zu unterschiedlichen Zeiten, zeitversetzt und in Abstimmung mit den Kollegen getroffen werden (vgl. BAG 23.01.2001 - 9 AZR 4/00 - NZA 2002, 224 für Nr. 14 des Manteltarifvertrags für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Rheinland-Pfalz vom 17.03.1992).
  • BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 473/11

    Vergütung von Pausenzeiten und Rufbereitschaft nach einem Firmentarifvertrag

    § 3 Abs. 3 MTV 2005 bestimmt hinsichtlich des Zeitfaktors zulässigerweise (§ 4 Abs. 4 EFZG, § 13 Abs. 1 BUrlG), dass die gesetzlich oder vertraglich zu bezahlenden Tage, an denen keine Arbeitsleistung zu erbringen ist (zB Urlaub, Feiertage, Krankheit mit Entgeltfortzahlung, bezahlte Freistellung, Freischichten) der Entgeltabrechnung unabhängig von der tatsächlich im Betrieb geleisteten Zeit mit sieben Stunden zugrunde gelegt und auf die Wochenarbeitszeit angerechnet werden (vgl. BAG 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - BAGE 110, 90; 23. Januar 2001 - 9 AZR 4/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Holz Nr. 22 = EzA BUrlG § 11 Nr. 49).
  • BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 474/11

    Vergütung von Pausenzeiten und Rufbereitschaften nach einem Firmentarifvertrag

    § 3 Abs. 3 MTV 2005 bestimmt hinsichtlich des Zeitfaktors zulässigerweise (§ 4 Abs. 4 EFZG, § 13 Abs. 1 BUrlG), dass die gesetzlich oder vertraglich zu bezahlenden Tage, an denen keine Arbeitsleistung zu erbringen ist (zB Urlaub, Feiertage, Krankheit mit Entgeltfortzahlung, bezahlte Freistellung, Freischichten) der Entgeltabrechnung unabhängig von der tatsächlich im Betrieb geleisteten Zeit mit sieben Stunden zugrunde gelegt und auf die Wochenarbeitszeit angerechnet werden (vgl. BAG 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - BAGE 110, 90; 23. Januar 2001 - 9 AZR 4/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Holz Nr. 22 = EzA BUrlG § 11 Nr. 49).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.07.2025 - 11 Sa 29/25

    Berechnung der Urlaubsabgeltung - Einbeziehung von Weihnachtsgeld

    Sie blieben nach bisheriger nationaler Ansicht unbeachtet (BAG 11. April 2000, NZA 2001, 153; 23. Januar 2001, NZA 2002, 224).
  • LAG Berlin, 21.12.2004 - 3 Sa 1510/04

    Zeitfaktor des Urlaubsentgelts im Falle vorgesehener Zahlung eines verstetigten …

    Deshalb ist der Zeitfaktor des Urlaubsentgelts in den Fällen, in denen - wie hier - die regelmäßige Arbeitszeit und die ausgefallene Arbeitszeit auseinander fallen, dann nicht gesondert zu bestimmen, wenn das Arbeitsentgelt (jedenfalls auf tariflicher Grundlage) in der beschriebenen Weise in verstetigter Höhe gezahlt wird (…vgl. Erfk - Dörner 5. Auflage BUrlG § 11 Rdnr. 30;… Leinemann - Linck BUrlG 2. Auflage § 11 Rdnr. 9; vgl. auch BAG 9 AZR 4/00 vom 23. Januar 2001, NZA 02, 224, 226).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.06.2020 - 15 Sa 52/19

    Tarifauslegung - Schichtarbeit - bezahlte Essenspause - Aufrechterhaltung des …

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 19.02.2025 - 4 Ca 24/25

    Urlaubsabgeltung - Höhe des Urlaubsentgelts - Weihnachtsgeld

  • ArbG Frankfurt/Main, 04.06.2020 - 26 Ca 8354/19
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.11.2011 - 6 Sa 24/11

    Verfall des übergesetzlichen Urlaubsanspruchs eines kirchlichen Arbeitnehmers bei …

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