Rechtsprechung
| BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Schutz geschäftlicher Bezeichnungen
- Judicialis
MarkenG § 5 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 20; ; MarkenG § 21; ; MarkenG § 23
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zuordnung einer Firmenbezeichnung als Vermögensbestandteil und Teil der Insolvenzmasse - Bestimmung der Gerichtszuständigkeit in Kennzeichenstreitsachen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern - Ende der Pflicht eines Arbeitnehmers zur Wettbewerbsenthaltung mit dem Ende ...
- online-und-recht.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 5 Abs. 2 § 15 Abs. 2, 4 § 20 § 21 § 23
Markenrecht - Schutz geschäftlicher Bezeichnungen; Untersagung der Nutzung eines Domainnamens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Selbständiger muss Internet-Adresse aufgeben - Ex-Angestellter verwandte den Firmennamen des früheren Arbeitgebers
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Verwendung einer Geschäftsbezeichnung des Arbeitgebers durch Arbeitnehmer
Besprechungen u.ä.
- De-legibus-Blog
(Entscheidungsanmerkung)
Vom Wildern in fremden Gründen (Thomas Fuchs; JR 10/2005, S. 439-440)
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 13.11.2002 - 9 Ca 12/02
- LAG Niedersachsen, 02.09.2003 - 13 Sa 453/03
- BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03
Papierfundstellen
- NZA 2005, 105
- MMR 2005, 173
- DB 2004, 2699
- JR 2005, 439
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- OLG Dresden, 20.10.1998 - 14 U 3613/97
Verfügungsgrund bei Marken- und Wettbewerbsverletzung
Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03
Die Registrierung stellt deshalb eine Benutzung dar (OLG Dresden 20. Oktober 1998 - 14 U 3613/97 - CR 1999, 589 ff. - cyberspace.de).Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - über die Adresse auch eine Homepage aufgerufen werden kann (für Benutzung allein durch Registrierung OLG Dresden 20. Oktober 1998 - 14 U 3613/97 - aaO).
Die umstrittene Frage, ob bereits die Einrichtung einer Domain auch ohne eine dahinterstehende Homepage markenrechtliche Unterlassungsansprüche auslösen kann (bejahend OLG Dresden 20. Oktober 1998 - 14 U 3613/97 - CR 1999, 589 ff. - cyberspace.de; verneinend OLG Karlsruhe 12. September 2001 - 6 U 13/01 - GRUR-RR 2002, 138), bedarf hier keiner Stellungnahme.
- BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99
Defacto.de
Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03
Das können insbesondere solche Firmenbestandteile sein, die nicht beschreibend auf den Unternehmensgegenstand hinweisen (vgl. BGH 21. Februar 2002 - I ZR 230/99 - NJW 2002, 3551 ff. - defacto).Der Grund für diesen selbständigen Schutz besteht in der Neigung des Verkehrs, längere Firmenbezeichnungen auf den (allein) unterscheidungsfähigen Bestandteil zu verkürzen (BGH 21. Februar 2002 - I ZR 230/99 - NJW 2002, 3551 ff. - defacto).
Es besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüberstehenden Bezeichnungen, der Kennzeichnungskraft des Kennzeichens und dem wirtschaftlichen Abstand der Tätigkeitsgebiete der Parteien (BGH 21. Februar 2002 - I ZR 230/99 - NJW 2002, 3551 ff. - defacto).
- BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99
Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"
Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03
Es ist eine Begehungsgefahr bestehen geblieben, die durch das "Berühmen" mit dem Recht, sich in bestimmter Weise zu verhalten, begründet wird (dazu BGH 22. November 2001 - I ZR 138/99 - BGHZ 149, 191 ff. - shell.de).
- OLG München, 02.04.1998 - 6 U 4798/97
Unlautere Ausnutzung einer bekannten Marke durch Eintragung eines Domain-Namens; …
Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03
Zumindest in diesen Fällen ist der Anspruch auf Abgabe einer Verzichtserklärung gegenüber dem Rechenzentrum ein unselbständiger, den Unterlassungsanspruch ergänzender Beseitigungsanspruch (vgl. dazu OLG München 2. April 1998 - 6 U 4798/97 - NJW-RR 1998, 984 ff.). - BGH, 27.06.2002 - I ZR 103/00
Marken- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche unter Anwendern der sog. …
Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03
Die Regelung betrifft beschreibende Angaben (vgl. BGH 27. Juni 2002 - I ZR 103/00 - NJW-RR 2003, 623 ff. - Feldenkrais). - BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96
SZENE; Verwechslungsgefahr
Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03
Die §§ 5, 15 MarkenG, auf denen der Anspruch beruht, haben ohne wesentliche Änderungen die Bestimmungen des bisherigen § 16 Abs. 1 UWG in der vor In-Kraft-Treten des Markengesetzes geltenden Fassung zum 1. Januar 1995 (Art. 50 Abs. 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 1994; BGBl. I S. 3082 ff.) übernommen (BGH 29. April 1999 - I ZR 152/96 - NJW-RR 1999, 1643 ff. - Szene). - BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84
Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch …
Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03
Das galt für die Verjährungsregelung in § 21 UWG (vgl. BGH 9. Oktober 1986 - I ZR 158/84 - DB 1987, 578 f.) vor In-Kraft-Treten des neuen UWG vom 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1414 ff.). - BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 145/01
Verwirkung
Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03
Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erweckten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 145/01 - EzA BGB § 242 Verwirkung Nr. 2). - OLG Karlsruhe, 12.09.2001 - 6 U 13/01
Internet: Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Registrierung einer Domain
Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03
Die umstrittene Frage, ob bereits die Einrichtung einer Domain auch ohne eine dahinterstehende Homepage markenrechtliche Unterlassungsansprüche auslösen kann (bejahend OLG Dresden 20. Oktober 1998 - 14 U 3613/97 - CR 1999, 589 ff. - cyberspace.de; verneinend OLG Karlsruhe 12. September 2001 - 6 U 13/01 - GRUR-RR 2002, 138), bedarf hier keiner Stellungnahme. - OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
UWG -Recht und Verbraucherrecht; Verwendung der second-level-domain "freelotto" …
Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03
Der Anspruch auf Löschung besteht hier schon deshalb, weil jegliche Anhaltspunkte dafür fehlen, dass der Beklagte die Internetadresse zu anderen als den bisherigen, rechtlich zu beanstandenden Zwecken verwenden wird (vgl. OLG Köln 2. November 2001 - 6 U 48/01 - WRP 2002, 249 ff.). - BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97
Verschwiegenheitspflicht, Unterlassungsansprüche
- BGH, 01.03.2001 - I ZR 211/98
Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten …
- BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91
Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung
- BGH, 27.09.1982 - II ZR 51/82
Fortführung einer einen Personennamen enthaltenden Firma nach Ausscheiden des …
- LAG Niedersachsen, 02.09.2003 - 13 Sa 453/03
Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Nutzung einer Internetadresse; Freigabe …
- LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05
Wettbewerbsverbot: Schadensersatzanspruch wegen Konkurrenztätigkeit eines …
cc) (1) Die "Kantenbänderentscheidung" des Bundesarbeitsgerichts vom 19.05.1998 beschreibt Umfang und Rechtsfolge der nachvertraglichen Verschwiegenheitspflicht in der Folge des Thrombosol- und des Kundenschutzurteils zusammenfassend wie folgt (BAG 19.05.1998 - 9 AZR 394/97 - "Kantenbänder" AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11, zu C I der Gründe; im Ergebnis ebenso beispielsweise BAG 07.09.2004 - 9 AZR 545/03 - NZA 2005, 105, zu B 1 der Gründe) :. - BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04
Widerruf einer Gesamtversorgungszusage
Der Berechtigte muss unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erweckten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle (vgl. BAG 7. September 2004 - 9 AZR 545/03 - NZA 2005, 105, zu B 2 d bb (2) der Gründe). - LG Saarbrücken, 23.04.2025 - 7 HKO 17/25
Markenrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwendung von Produktfotos …
Rn. 27 (BAG, Urteil vom 7. September 2004 - 9 AZR 545/03 -, Rn. 16, juris)".
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