Rechtsprechung
| BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 623/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfall des Urlaubs - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit - Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- openjur.de
Anspruch auf Mindesturlaub und Schwerbehindertenzusatzurlaub; lang andauernde Arbeitsunfähigkeit; Ruhen des Arbeitsverhältnisses; Verfall der gesetzlichen Urlaubsansprüche
- Bundesarbeitsgericht
Anspruch auf Mindesturlaub und Schwerbehindertenzusatzurlaub - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit - Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Verfall der gesetzlichen Urlaubsansprüche
- rechtsinformationen.bund.de
Anspruch auf Mindesturlaub und Schwerbehindertenzusatzurlaub - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit - Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Verfall der gesetzlichen Urlaubsansprüche
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 Abs 4 BUrlG, § 7 Abs 3 S 3 BUrlG, § 26 Abs 2 Buchst c TVöD, § 33 Abs 2 S 1 TVöD, § 33 Abs 2 S 6 TVöD
Anspruch auf Mindesturlaub und Schwerbehindertenzusatzurlaub - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit - Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Verfall der gesetzlichen Urlaubsansprüche - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs und des Schwerbehindertenzusatzurlaubs - Lang andauernde Arbeitsunfähigkeit - Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verminderung des Urlaubsanspruchs bei ruhendem Arbeitsverhältnis; Anwendbarkeit des § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD auf Verminderung gesetzlicher Urlaubsansprüche bei Nichterbringung der Arbeitsleistung aus gesundheitlichen Gründen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urlaubsabgeltung; Verminderung des Urlaubsanspruchs bei ruhendem Arbeitsverhätlznis
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Lang andauernde Arbeitsunfähigkeit und der Verfall der gesetzlichen Urlaubsansprüche ...
- haufe.de (Kurzinformation)
Wenn Arbeitnehmer den Urlaub verfallen lassen - Rechtsfolgen und Sonderfälle
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 30.01.2009 - 5 Ca 2439/09
- ArbG Essen, 30.10.2009 - 5 Ca 2439/09
- LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09
- BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 623/10
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10
Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses
Auszug aus BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 623/10
Rn. 10 1. Entgegen der Ansicht der Beklagten sind in der Zeit vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Mai 2009 Urlaubsansprüche des Klägers entstanden, obwohl das Arbeitsverhältnis der Parteien gemäß § 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD aufgrund des Bezugs einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung geruht hat (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 9, DB 2012, 2462).Diese Vorschrift ist jedoch insoweit unwirksam, als sie auch die Verminderung gesetzlicher Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern und schwerbehinderten Menschen erfasst, die aus gesundheitlichen Gründen keine Arbeitsleistung erbracht haben (BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 9, DB 2012, 2462).
Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete vor Ablauf der Verfallfrist von 15 Monaten nach dem Urlaubsjahr (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 32, DB 2012, 2462).
§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG ist unionsrechtskonform so auszulegen, dass gesetzliche Urlaubsansprüche arbeitsunfähiger Arbeitnehmer 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres verfallen (BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 32 ff., DB 2012, 2462).
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
Auszug aus BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 623/10
Das Bundesverfassungsgericht hat es bisher offengelassen, ob und inwieweit der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte überhaupt in eigenständiger Weise von der Gewährleistung der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG erfasst wird (BVerfG 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 - zu C II 1 der Gründe mwN, BVerfGE 105, 252). - BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57
Bahnhofsapotheke Frankfurt
Auszug aus BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 623/10
Ein solcher Eigentumsschutz kann sich nur auf den Gewerbebetrieb als Sach- und Rechtsgesamtheit beziehen, sodass grundsätzlich nur ein Eingriff in dessen Substanz Art. 14 GG verletzen könnte (BVerfG 29. November 1961 - 1 BvR 148/57 - zu 3 c der Gründe, BVerfGE 13, 225). - LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09
Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis
Auszug aus BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 623/10
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Oktober 2010 - 9 Sa 1541/09 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
- BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11
Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - Ausgleichsklausel
Rn. 9 a) Die langjährige Arbeitsunfähigkeit des Klägers hat das Entstehen von Urlaubsansprüchen in den Jahren 2006 bis 2009 im Umfang von jeweils 20 Arbeitstagen zwar nicht gehindert, weil für das Entstehen des Urlaubsanspruchs nach dem Bundesurlaubsgesetz allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung ist (vgl. BAG 18. September 2012 - 9 AZR 623/10 - Rn. 10). - LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 7 Sa 284/19
Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers hinsichtlich der Urlaubsansprüche …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sei § 7 Abs. 3 S. 2 BUrlG unionrechtskonform so auszulegen, dass gesetzliche Urlaubsansprüche arbeitsunfähiger Arbeitnehmer 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres verfielen (vgl. BAG 18. September 2012 - 9 AZR 623/10).Rn. 42 Der gesetzliche Mindesturlaub des Klägers für das Jahr 2016 ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (…vgl. nur BAG 12. November 2013 - 9 AZR 646/12 - Rn. 11 ff.; 18. September 2012 - 9 AZR 623/10;… 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 24 ff.) mit Ablauf des 31. März 2018 verfallen.
- BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers
Der Senat hat die unionsrechtskonforme Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG in seiner Entscheidung vom 7. August 2012 (…- 9 AZR 353/10 - Rn. 23 ff.; siehe ferner BAG 18. September 2012 - 9 AZR 623/10 - Rn. 14) ausführlich begründet.
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2014 - 3 Sa 9/14
Verfall von Urlaubsansprüchen im Falle einer dauerhaften Erkrankung des …
Rn. 16 Nach - gefestigter - Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 07.08.2012 - 9 AZR 353/10 - Urteil vom 18.09.2012 - 9 AZR 623/10 -) verfallen gesetzliche Urlaubsansprüche arbeitsunfähiger Arbeitnehmer 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres.Rn. 33 Auch diesbezüglich geht das Bundesarbeitsgericht von einer eigenständigen und vom Bundesurlaubsgesetz abweichenden tariflichen Regelung aus (BAG vom 18.09.2012 - 9 AZR 623/10 -, juris Rn. 11).
- ArbG München, 30.08.2022 - 5 Ca 2418/22
Übertragung von gesetzlichem und tariflichem Urlaub bei fortbestehender …
Rn. 24 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 12.11.2013 - 9 AZR 646/12 ff.; 18.09.2012 - 9 AZR 623/10; 7.08.2012 - 9 AZR 353/10, juris) ist § 7 Abs. 3 BUrlG unionsrechtskonform so auszulegen, dass gesetzliche Urlaubsansprüche arbeitsunfähiger Arbeitnehmer nicht erlöschen, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig ist. - OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18
Schadensersatz aus anwaltlicher Berufshaftung wegen fehlerhafter Rechtsberatung …
Auch dieser Rechtsprechung hat sich das BAG angeschlossen (Urteil vom 18.09.2012 - 9 AZR 623/10). - LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 8 Sa 2006/12
Urlaubsabgeltungsanspruch
Urlaubsansprüche entstehen auch dann, wenn die Erwerbsfähigkeit des Arbeitnehmers vollständig gemindert ist (vgl. BAG, Urteil vom 07.08.2012 - 9 AZR 353/10 - a. a. O., vom 18.09.2012 - 9 AZR 623/10 - zitiert nach juris). - LAG Köln, 30.11.2023 - 8 Sa 244/23
Urlaubsabgeltung - Unterrichtsermäßigung
(BAG…, Urteil vom 04.11.2015 - 7 AZR 851/13 -, juris Rn. 54 m.w.N. zum gleichlautenden § 125 SGB IX a.F; so auch: BAG, Urteil vom 18. September 2012 - 9 AZR 623/10 -, juris.;… vgl. auch Peter Masuch in: Hauck/Noftz SGB IX, 4. Ergänzungslieferung 2023, § 208 SGB IX 2018, Rn. 27 m.w.N.).
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