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Rechtsprechung
   BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 76/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1636
BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 76/91 (https://dejure.org/1992,1636)
BAG, Entscheidung vom 24.03.1992 - 9 AZR 76/91 (https://dejure.org/1992,1636)
BAG, Entscheidung vom 24. März 1992 - 9 AZR 76/91 (https://dejure.org/1992,1636)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkursvorrecht der Provisionsforderungen einer französischen Handelsvertreterin - Tätigkeit eines "Voyageur, Représentant et Placier" als Arbeitnehmer nach deutschem Konkursrecht - Anwendbarkeit deutschen Konkursrechtes bei ausschließlicher Tätigkeit in Frankreich - ...

  • archive.org
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Konkursvorrecht eines französischen Handelsvertreters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkursvorrechte einer französischen Handelsvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Konkursvorrecht eines französischen HV, VRP, internationales Konkursrecht, Frankreich, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Legaldefinition der Selbständigkeit, Berichtspflicht

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 84 HGB; § 61 KO
    Handelsvertreterrecht; Konkursvorrecht einer französischen Handelsvertreterin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 1158
  • NZA 1992, 1129
  • BB 1992, 1724
  • BB 1994, 160
  • DB 1992, 2352
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 3/89

    Internationales Arbeitsrecht: Frage der Anwendbarkeit welchen Arbeitsrechts bei …

    Auszug aus BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 76/91
    Deutsches Recht geht anderen ausländischen Regelungen international zwingend vor (Art. 34 EGBGB), wenn es den zumindest auch im Interesse des Gemeinwohls und nicht nur im Individualinteresse getroffenen Regelungen unbedingte Geltung verschaffen soll (BAGE 63, 17, 32 = AP Nr. 28 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht, m.w.N.).
  • BAG, 20.08.1991 - 1 ABR 85/90

    Abschluß tarifwidriger Betriebsvereinbarungen

    Auszug aus BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 76/91
    Soweit durch Art. 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung - 4. VwGoÄndG - vom 17. Dezember 1990 (BGBl I S. 2809) in den ab 1. Januar 1991 geltenden §§ 17 ff. GVG die Verweisung eines Rechtsstreits in den zulässigen Rechtsweg neu geregelt worden ist, sind die neuen Bestimmungen noch nicht anzuwenden, well sie bei Abschluß des ersten Rechtszuges noch nicht in Kraft getreten waren (BAG Beschluß vom 20. August 1991 - 1 ABR 85/90 - DB 1992, 275 [BAG 20.08.1991 - 1 ABR 85/90], zur Veröffentlichung für die Amtliche Sammlung vorgesehen, zu B I der Gründe).
  • BAG, 03.12.1985 - 1 AZR 545/84

    Konkursvorrecht von Forderungen aus einem Sozialplan - Geltendmachung von …

    Auszug aus BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 76/91
    Nachdem der Beklagte als Konkursverwalter das Vorrecht der von der Klägerin zur Konkurstabelle angemeldeten Forderungen bestritten hat, ist sie als Konkursgläubigerin gem. § 146 Abs. 1 Satz 1 KO berechtigt, die Feststellung des Vorrechts gegen den Konkursverwalter zu betreiben (vgl. BAGE 10, 310 = AP Nr. 2 zu § 61 KO; BAGE 19, 355 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 50, 221 = AP Nr. 3 zu § 146 KO).
  • LAG Düsseldorf, 07.12.1990 - 9 Sa 1397/90

    Arbeitnehmerstatus: französischen Handelsvertreters - VRP - Bestimmung nach …

    Auszug aus BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 76/91
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Dezember 1990 - 9 Sa 1397/90 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.01.1961 - 5 AZR 304/59

    Gerichte für Arbeitssachen - Besondere Zuständigkeit - Streitige Forderungen - …

    Auszug aus BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 76/91
    Nachdem der Beklagte als Konkursverwalter das Vorrecht der von der Klägerin zur Konkurstabelle angemeldeten Forderungen bestritten hat, ist sie als Konkursgläubigerin gem. § 146 Abs. 1 Satz 1 KO berechtigt, die Feststellung des Vorrechts gegen den Konkursverwalter zu betreiben (vgl. BAGE 10, 310 = AP Nr. 2 zu § 61 KO; BAGE 19, 355 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 50, 221 = AP Nr. 3 zu § 146 KO).
  • BAG, 26.06.1967 - 3 AZR 341/66

    Entscheidung des Feststellungsprozesses - Gerichte für Arbeitssachen - Konkurs - …

    Auszug aus BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 76/91
    Nachdem der Beklagte als Konkursverwalter das Vorrecht der von der Klägerin zur Konkurstabelle angemeldeten Forderungen bestritten hat, ist sie als Konkursgläubigerin gem. § 146 Abs. 1 Satz 1 KO berechtigt, die Feststellung des Vorrechts gegen den Konkursverwalter zu betreiben (vgl. BAGE 10, 310 = AP Nr. 2 zu § 61 KO; BAGE 19, 355 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 50, 221 = AP Nr. 3 zu § 146 KO).
  • LAG Hamm, 19.01.2006 - 4 Sa 1959/04

    Abgrenzung Arbeitsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, hier - Beratervertrag mit …

    Die Legaldefinition des § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB (so BAG, Urt. v. 24.03.1992 - 9 AZR 76/91, AP Nr. 28 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht) nennt die Kriterien, nach denen die Abgrenzung zu erfolgen hat.
  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00

    Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der …

    Voraussetzung ist des weiteren, daß der Beschäftigte aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung von Arbeit verpflichtet ist (vgl. BAG v. 24.03.1992 - 9 AZR 76/91, KTS 1992, 670, 672 = NZA 1992, 1129, 1130 = ZIP 1992, 1158, 1159).
  • LAG Hessen, 13.11.2006 - 17 Sa 816/06

    Anspruch einer Flugbegleiterin auf Verringerung ihrer Arbeitszeit nach Beendigung …

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  • LAG Hessen, 24.11.2008 - 17 Sa 682/07

    Internationale Zuständigkeit - Kündigung eines Flugbegleiters - Rechtswahl - …

    Es hat auch ausgeführt, erforderlich sei, dass die Vorschrift nicht nur auf den Schutz von Individualinteressen der Arbeitnehmer gerichtet sei, sondern mit ihr zumindest auch öffentliche Gemeinwohlinteressen verfolgt würden (…BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - aaO) , bzw. deutsches Recht gehe anderen ausländischen Regelungen international zwingend vor, wenn es den zumindest auch im Interesse des Gemeinwohls und nicht nur im Individualinteresse getroffenen Regelungen unbedingte Geltung verschaffen solle (BAG 24. März 1992 - 9 AZR 76/91 - AP Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht Nr. 28) .
  • LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1694/98

    Abgrenzung zwischen Handelsvertreter und Angestellten im Außendienst bei einer …

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  • LAG Hessen, 13.11.2006 - 17 Sa 831/06
    Es hat auch ausgeführt, erforderlich sei, dass die Vorschrift nicht nur auf den Schutz von Individualinteressen der Arbeitnehmer gerichtet sei, sondern mit ihr zumindest auch öffentliche Gemeinwohlinteressen verfolgt würden (Bundesarbeitsgericht…, Urteil vom 12. Dezember 2001, a.a.O.), bzw. deutsches Recht gehe anderen ausländischen Regelungen international zwingend vor, wenn es den zumindest auch im Interesse des Gemeinwohls und nicht nur im Individualinteresse getroffenen Regelungen unbedingte Geltung verschaffen solle (Urteil vom 24. März 1992, 9 AZR 76/91, AP Nr. 28 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht).
  • LAG Brandenburg, 24.10.1997 - 4 Sa 764/96

    Streit einer brandenburgischen Sparkasse um die Wirksamkeit von Kündigungen, …

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  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2006 - L 12 AL 2752/06
    Arbeitnehmer sei danach, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Arbeit verpflichtet ist (unter Hinweis auf BAG vom 24.03.1992, DB 92, 2352).
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