Rechtsprechung
| BVerwG, 05.02.2015 - 9 B 1.15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Rügebefugnis mittelbar Betroffener
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 S 2 FStrG
Rügebefugnis mittelbar Betroffener - rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 S 2 FStrG
Rügebefugnis mittelbar Betroffener - Wolters Kluwer
Beeinträchtigungen der Gewerbebetriebe als sog. mittelbar Betroffene durch ein planfestgestelltes Vorhaben i.R.d. Abwägungsgebots
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beeinträchtigungen der Gewerbebetriebe als sog. mittelbar Betroffene durch ein planfestgestelltes Vorhaben i.R.d. Abwägungsgebots
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Thüringen, 05.12.2013 - 1 EO 416/12
- OVG Thüringen, 10.09.2014 - 1 O 415/12
- BVerwG, 05.02.2015 - 9 B 1.15
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11
Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix; …
Auszug aus BVerwG, 05.02.2015 - 9 B 1.15
Rn. 4 Danach hat nur ein von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses unmittelbar Betroffener (vgl. § 9 Abs. 2 FStrG) Anspruch auf gerichtliche Überprüfung des Plans auch auf seine objektive Rechtmäßigkeit (sog. Vollüberprüfungsanspruch), soweit der geltend gemachte Fehler für die Eigentumsbetroffenheit kausal ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 2012 - 9 A 19.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 228 Rn. 13 …und vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 13).Rn. 5 Demgegenüber können enteignungsrechtlich nicht Betroffene - wie hier die Kläger, deren Grundstücke von der Planung nicht in Anspruch genommen werden - nur die Verletzung gerade sie schützender Normen des materiellen und Verfahrensrechts sowie eine nicht ordnungsgemäße Abwägung ihrer geschützten Privatbelange rügen, nicht aber eine insgesamt fehlerfreie Abwägung und Planung verlangen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 9 A 19.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 228 Rn. 14).
- BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10
Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz; …
Auszug aus BVerwG, 05.02.2015 - 9 B 1.15
Rn. 4 Danach hat nur ein von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses unmittelbar Betroffener (vgl. § 9 Abs. 2 FStrG) Anspruch auf gerichtliche Überprüfung des Plans auch auf seine objektive Rechtmäßigkeit (sog. Vollüberprüfungsanspruch), soweit der geltend gemachte Fehler für die Eigentumsbetroffenheit kausal ist (…stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 2012 - 9 A 19.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 228 Rn. 13 und vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 13). - BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09
Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scoping; Anstoßwirkung; …
Auszug aus BVerwG, 05.02.2015 - 9 B 1.15
Ob allerdings andere gegen das Vorhaben sprechende Belange ordnungsgemäß berücksichtigt worden sind, können mittelbar Betroffene ebenso wenig geltend machen wie die Frage, ob Rechtsnormen beachtet wurden, die nicht ihrem Schutz zu dienen bestimmt sind (…BVerwG, Urteile vom 13. Mai 2009 - 9 A 71.07 - juris Rn. 47, vom 24. November 2010 - 9 A 13.09 - BVerwGE 138, 226 Rn. 25 und 54 …und vom 10. Oktober 2012 - 9 A 20.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 229 Rn. 11).
- BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12
Planfeststellung; fachplanerische Abwägung; Gemeinde; Selbstverwaltung; …
Auszug aus BVerwG, 05.02.2015 - 9 B 1.15
Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Trassenwahl sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Trassenführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, hätte aufdrängen müssen oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 Rn. 27). - BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 20.11
Bauarbeiten; Bauzeit; Lärm; Staub; Erschütterungen; AVV Baulärm; Lärmprognose; …
Auszug aus BVerwG, 05.02.2015 - 9 B 1.15
Ob allerdings andere gegen das Vorhaben sprechende Belange ordnungsgemäß berücksichtigt worden sind, können mittelbar Betroffene ebenso wenig geltend machen wie die Frage, ob Rechtsnormen beachtet wurden, die nicht ihrem Schutz zu dienen bestimmt sind (…BVerwG, Urteile vom 13. Mai 2009 - 9 A 71.07 - juris Rn. 47…, vom 24. November 2010 - 9 A 13.09 - BVerwGE 138, 226 Rn. 25 und 54 und vom 10. Oktober 2012 - 9 A 20.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 229 Rn. 11). - BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 71.07
Klagen gegen den Ausbau und die Verlegung der Bundesautobahn A 4 zwischen Kerpen …
Auszug aus BVerwG, 05.02.2015 - 9 B 1.15
Ob allerdings andere gegen das Vorhaben sprechende Belange ordnungsgemäß berücksichtigt worden sind, können mittelbar Betroffene ebenso wenig geltend machen wie die Frage, ob Rechtsnormen beachtet wurden, die nicht ihrem Schutz zu dienen bestimmt sind (BVerwG, Urteile vom 13. Mai 2009 - 9 A 71.07 - juris Rn. 47…, vom 24. November 2010 - 9 A 13.09 - BVerwGE 138, 226 Rn. 25 und 54 …und vom 10. Oktober 2012 - 9 A 20.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 229 Rn. 11).
- BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12
13 Klagen gegen Elbvertiefung
Sie kann vielmehr - ebenso wie mittelbar Betroffene - grundsätzlich nur die Verletzung solcher Rechtsnormen rügen, die auch zu ihrem Schutz bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 9 B 1.15 - juris Rn. 5 m.w.N.). - BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 19.19
Lückenschluss des Bremer Autobahnrings: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Ob allerdings andere gegen das Vorhaben sprechende Belange ordnungsgemäß berücksichtigt worden sind, können mittelbar Betroffene ebenso wenig geltend machen wie die Frage, ob Rechtsnormen beachtet wurden, die nicht ihrem Schutz zu dienen bestimmt sind (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 9 B 1.15 - juris Rn. 5 m.w.N.). - BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 1.17
Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer …
Rn. 95 5. Ob andere als eigene schutzwürdige Belange, die gegen ein planfestgestelltes Vorhaben sprechen, im Rahmen der fachplanerischen Abwägung ordnungsgemäß berücksichtigt worden sind, können mittelbar Betroffene nicht überprüfen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 9 B 1.15 - juris Rn. 5 m.w.N.).
- BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 3.17
Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer …
Sie kann vielmehr - ebenso wie mittelbar Betroffene - grundsätzlich nur die Verletzung solcher Rechtsnormen rügen, die auch zu ihrem Schutz bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 9 B 1.15 - juris Rn. 5 m.w.N.). - VG Neustadt, 16.11.2015 - 4 K 1000/14
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung des Bahnübergangs in …
Rn. 91 Da das Grundstück der Klägerin aufgrund der Planung weder ganz noch zum Teil dauerhaft oder vorübergehend in Anspruch genommen werden soll, ist die Klägerin nicht von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses unmittelbar betroffen und hat damit keinen sog. Vollüberprüfungsanspruch (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 9 B 1/15 -, juris m.w.N.).Der Drittschutz beschränkt sich auf planbedingte Beeinträchtigungen, die in einem adäquat-kausalen Zusammenhang mit der Planung stehen und mehr als geringfügig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 9 B 1/15 -, juris; Beschluss vom 5. März 2003 - 4 B 70.02 -, NuR 2004, 520; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 8 ZB 06.2667 -, juris).
Sie ist nicht nur zu prüfen, wenn Dritte für das Vorhaben enteignet werden sollen, sondern immer dann, wenn das Vorhaben mit Eingriffen in ihre Rechte einhergeht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 9 B 1/15 -, juris; Urteil vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 -, NVwZ 2007, 1074).
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.2017 - 5 S 2449/14
Rechtmäßigkeit der Umgestaltung einer Zufahrt sowie der Schließung einer zweiten …
Nicht verlangen kann er die Prüfung, ob die mit dem Vorhaben verfolgten öffentlichen Interessen generell geeignet sind, entgegenstehende Eigentumsrechte zu überwinden, d.h. insbesondere das Gemeinwohlerfordernis des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG auszufüllen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9.11.2006 - 4 A 2001.06 - BVerwGE 127, 95, juris Rn. 33; BVerwG, Beschluss vom 5.2.2015 - 9 B 1.15 - juris Rn. 5;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.2.2007 - 5 S 2257/05 - ZUR 2007, 427, juris Rn. 57; aA Drittschutz verneinend: BVerwG…, Urteil vom 24.11.2011 - 9 A 24.10 - NuR 2013, 184, juris Rn. 27). - VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16
Im Rahmen der Anfechtung (durch mittelbar Betroffene) eines …
Die Kammer folgt insoweit der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Planrechtfertigung auf die Klage Dritter hin nicht nur dann zu prüfen ist, wenn diese durch das Vorhaben mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffen werden, sondern auch dann, wenn sich diese Dritten - wie vorliegend die Kläger - gegen mittelbare vorhabenbedingte Beeinträchtigungen, insbesondere Immissionen, zur Wehr setzen; auch solche Kläger können geltend machen, dass für das beabsichtigte Vorhaben - gemessen an den Zielsetzungen des jeweiligen Fachplanungsgesetzes - kein Bedarf streitet (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2008, 4 B 34.08, juris Rn. 3;… Urt. v. 26.4.2007, 4 C 12.05, juris Rn. 48;… Urt. v. 9.11.2006, 4 A 2001.06, juris Rn. 33 m.w.N.;… so wohl auch Beschl. v. 25.4.2018, 9 A 16.16, juris Rn. 66; Beschl. v. 5.2.2015, 9 B 1.15, juris Rn. 5;… dem folgend OVG Münster, Urt. v. 19.4.2013, 20 D 8/12.AK, juris Rn. 75, 83;… zuvor bereits OVG Hamburg, Urt. v. 2.6.2005, 2 Bf 345/02, juris Rn. 152;… a.A. noch BVerwG, Urt. v. 24.11.2011, 9 A 24.10, juris Rn. 27;… OVG Bautzen, Beschl. v. 22.8.2013, 4 B 332/13, juris Rn. 25;… OVG Koblenz, Urt. v. 28.10.2004, 1 C 10517/04, juris Rn. 29). - OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 4 KS 2/22
Plan für die Elektrifizierung der AKN-Strecke nach Kaltenkirchen bestätigt
Wegen der insoweit bestehenden Wechselbeziehung umfasst die Rügebefugnis auch eine Überprüfung der den Privatbelangen gegenüber gestellten, für das Vorhaben streitenden öffentlichen Belange (BVerwG, Beschl. v. 05.02.2015 - 9 B 1.15 - juris Rn. 5: auch im Rahmen der Planrechtfertigung). - VGH Bayern, 27.03.2024 - 8 B 21.298
Planfeststellung - Kreuzungsfreier Ausbau einer Kreisstraße
Rn. 30 Als enteignungsrechtlich nicht Betroffener kann der Kläger nur die Verletzung gerade ihn schützender Normen des Verfahrensrechts und des materiellen Rechts sowie eine nicht ordnungsgemäße Abwägung seiner eigenen schutzwürdigen Privatbelange rügen, nicht aber eine insgesamt fehlerfreie Abwägung und Planung verlangen (…vgl. BVerwG, U.v. 23.5.2023 - 4 C 1.22 - BVerwGE 178, 371 = juris Rn. 15;… U.v. 16.3.2021 - 4 A 12.19 - juris Rn. 17;… B.v. 25.4.2018 - 9 A 16.16 - DVBl 2018, 1426 = juris Rn. 6; B.v. 5.2.2015 - 9 B 1.15 - juris Rn. 5 m.w.N.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 5 K 294/21
Planfeststellungsbeschluss; Neubau eines straßenbegleitenden Radweges auf der …
Rn. 79 Unabhängig von den vorstehenden Erwägungen steht dem Kläger als aufgrund der enteignungsrechtlichen Vorwirkungen des Planfeststellungsbeschlusses unmittelbar Betroffenen ein Anspruch auf gerichtliche Überprüfung des Plans auch auf seine objektive Rechtmäßigkeit (sog. Vollüberprüfungsanspruch) nur zu, soweit der geltend gemachte Fehler für die Eigentumsbetroffenheit kausal ist (BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 9 B 1.15 -, juris Rn. 4 mit Hinweis auf die ständige Rechtsprechung; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 15. September 2016 - 9 B 10.16 -, juris; BVerwG…, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 4 A 4.19 -, juris Rn. 17; OVG Greifswald…, Beschluss vom 14.12.2015 - 5 M 303/15 -, juris Rn. 65 ).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2016 - 9 B 1.15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Zugangsmöglichkeit zu einer öffentlichen Straße
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 49a StrG BB
Straßenreinigungsgebühr; Erschließung; Zugangsmöglichkeit; planungsrechtliches Hindernis; Pflanzgebot; Vorteil; Erschließungszusammenhang; Unterbrechung; selbständige Erschließungsanlage - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 05.12.2014 - 5 K 1232/13
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2016 - 9 B 1.15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09
Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2016 - 9 B 1.15
Dass der Senat die Berufung wegen besonderer Schwierigkeiten der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zugelassen hat, steht dieser Einschätzung nicht entgegen (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 -, juris Rn. 24;… Beschluss vom 11. Dezember 2003 - 6 B 60.03 -, juris Rn. 20). - BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
Fortsetzungsfeststellungsklage
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2016 - 9 B 1.15
Eine mündliche Verhandlung vor dem Senat war auch nicht etwa deshalb geboten, weil das Verwaltungsgericht im Einverständnis der Beteiligten gemäß § 101 Abs. 2 VwGO ohne mündliche Verhandlung entschieden hat (s. hierzu: BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1998 - 2 C 4.97 -, juris Rn. 14; BVerwG…, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 2 B 4.15 -, juris Rn. 5 ff.). - BVerwG, 11.12.2003 - 6 B 60.03
Telekommunikationsrecht, Vergabe von so genannten "Vanity-Nummern"; Markenschutz; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2016 - 9 B 1.15
Dass der Senat die Berufung wegen besonderer Schwierigkeiten der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zugelassen hat, steht dieser Einschätzung nicht entgegen (vgl. hierzu: BVerwG…, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 11. Dezember 2003 - 6 B 60.03 -, juris Rn. 20).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - 9 A 72.05
Normenkontrolle; Straßenreinigungssatzung; Erschlossensein; Außenbereich; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2016 - 9 B 1.15
Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts kommt es für die Frage des Erschlossenseins nicht darauf an, ob bzw. in welchem Ausmaß das Grundstück tatsächlich zur Verschmutzung der Straße beiträgt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Oktober 2007 - OVG 9 A 72.05 -, juris Rn. 31;… Kluge in: Becker u.a., KAG für das Land Brandenburg, 23. EL August 2016, § 6 Rn. 1215 ff.). - BVerwG, 16.06.1999 - 9 B 1084.98
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten Berufungsverfahren nach …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2016 - 9 B 1.15
Unter anderem die Auskünfte des Beklagten zur Begründung des Bebauungsplanes in seinem Schriftsatz vom 19. September 2016 haben dazu geführt, dass die Tatsachenlage überschaubar ist; eine Entscheidung im Beschlusswege ist auch dann zulässig, wenn sich erst im Laufe des Verfahrens ergibt, dass eine mündliche Verhandlung nicht erforderlich ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1999 - 9 B 1084.98 -, juris Rn. 8 ff.). - BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 4.15
Verfahrensmangel; Berufungsinstanz; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2016 - 9 B 1.15
Eine mündliche Verhandlung vor dem Senat war auch nicht etwa deshalb geboten, weil das Verwaltungsgericht im Einverständnis der Beteiligten gemäß § 101 Abs. 2 VwGO ohne mündliche Verhandlung entschieden hat (s. hierzu: BVerwG…, Urteil vom 22. Januar 1998 - 2 C 4.97 -, juris Rn. 14; BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 2 B 4.15 -, juris Rn. 5 ff.).
- VG Cottbus, 28.04.2022 - 6 K 26/19 Für die Frage des Erschlossenseins kommt es dabei - anders als die Kläger zu meinen scheinen - nicht darauf an, ob bzw. in welchem Ausmaß ein Grundstück tatsächlich zur Verschmutzung der Straße beiträgt (vgl. OVG Bln- Bbg, Beschl. vom 16.12.2016 - 9 B 1.15 -, juris; VG Cottbus…, Urt. vom 22.8.2013 - 6 K 758/12 -, juris, Rn. 17; VG Frankfurt (Oder)…, Urt. vom 28.4.2016 - 3 K 592/13 -, juris, Rn. 45).
Ein Vorteil in diesem Sinne ist daher gegeben, wenn das Grundstück rechtlich und tatsächlich (für Fahrzeuge oder auch nur fußläufig) eine - vorhandene oder zu schaffende - Zufahrts- bzw. Zugangsmöglichkeit zur und von der Straße hat und dadurch schlechthin eine innerhalb der geschlossenen Ortslage übliche und sinnvolle (wirtschaftliche oder verkehrliche), nicht notwendig bauliche oder gewerbliche Nutzung des Grundstücks ermöglicht wird (vgl. OVG Bln-Bbg…, Beschl. vom 23.7.2019 - 9 N 60.16 -, juris, Rn. 11 ff.;… Beschl. vom 17.6.2019 - 9 N 81.16 -, juris, Rn. 7;… Beschl. vom 1.11.2017, a. a. O.;… Beschl. vom 20.7.2017 - 9 N 196.13 -, juris, Rn. 9; Beschl. vom 16.12.2016 - 9 B 1.15 -, juris;… Urt. vom 2.2.2016 - 9 A 15.13 -, juris, Rn. 80 ff.; Beschl. vom 26.8.2015 - 9 S 36.15 -, S. 3 des E. A., BeckRS 2016, 43113;… Urt. vom 15.10.2014, a. a. O.;… Beschl. vom 19.4.2013, a. a. O.;… Urt. vom 10.10.2007, a. a. O.;… Beschl. vom 19.3.2007, a. a. O.; VG Cottbus…, Urt. vom 22.8.2013, a. a. O.; VG Frankfurt (Oder)…, Urt. vom 28.4.2016 - 3 K 592/13 -, juris, Rn. 42 ff.).
- VGH Bayern, 06.04.2017 - 6 B 16.1043
Heranziehung zu Straßenausbaubeitrag
Ein "Sich-durchfädeln-müssen" durch den Bewuchs entspricht nicht den Anforderungen an einen Zugang (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 16.12.2016 - 9 B 1.15 - juris Rn. 16) und würde wegen der Gefährdung des Bewuchses auch den Gemeinderatsbeschlüssen widersprechen" mit denen "aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes sowie des Ortsbildes und nicht zuletzt des Vertrauensschutzes in den - bisherigen - Bestand" der ursprüngliche" vor Beginn der Ausbaumaßnahme existierende Zustand wiederhergestellt werden sollte.
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