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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 108.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7705
BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 108.09 (https://dejure.org/2010,7705)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.2010 - 9 B 108.09 (https://dejure.org/2010,7705)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 9 B 108.09 (https://dejure.org/2010,7705)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Straßenplanung; Anliegerinteresse in der Abwägung; Gewinneinbußen von Gewerbetreibenden; Gehörsverstoß, Gehörsverkürzung durch Vorsitzenden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 103 VwGO, § 104 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 17e Abs 6 FStrG
    Straßenplanung; Anliegerinteresse in der Abwägung; Gewinneinbußen von Gewerbetreibenden; Gehörsverstoß, Gehörsverkürzung durch Vorsitzenden

  • Wolters Kluwer

    Anliegerinteressen in Gestalt befürchteter Gewinnausfälle bis hin zu einer Existenzvernichtung eines Gewerbetreibenden aufgrund der Dauer von Bauarbeiten für ein Straßenprojekt als abwägungserheblicher Belang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anliegerinteressen in Gestalt befürchteter Gewinnausfälle bis hin zu einer Existenzvernichtung eines Gewerbetreibenden aufgrund der Dauer von Bauarbeiten für ein Straßenprojekt als abwägungserheblicher Belang

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40059

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von …

    Dieser aus dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb folgende schutzwürdige Belang ist abwägungserheblich (vgl. z.B. BVerwG vom 27.7.2010 Az. 9 B 108/09 und vom 9.6.2004 Az. 9 A 16/03).

    Zwar stellt ein solcher Belang - vorbehaltlich der Regelung des § 74 Abs. 2 VwVfG - regelmäßig keinen für die Fachplanung unüberwindlichen Belang dar (vgl. BVerwG vom 27.7.2010, a.a.O., m.w.N.); er ist trotzdem mit dem ihm zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen, was vorliegend unterblieben ist.

    Dieser aus dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb folgende schutzwürdige Belang ist abwägungserheblich (vgl. z.B. BVerwG vom 27.7.2010 Az. 9 B 108/09 und vom 9.6.2004 Az. 9 A 16/03).

    Zwar stellt ein solcher Belang - vorbehaltlich der Regelung des § 74 Abs. 2 VwVfG - regelmäßig keinen für die Fachplanung unüberwindlichen Belang dar (vgl. BVerwG vom 27.7.2010, a.a.O., m.w.N.); er ist trotzdem mit dem ihm zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen, was vorliegend unterblieben ist.

  • BVerwG, 04.07.2013 - 9 A 7.13

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Erörterungspflicht; Rechtsgespräch; mündliche …

    Bei erstinstanzlichen Planfeststellungsverfahren mit umfangreichem tatsächlichen und rechtlichen Vorbringen der Beteiligten ist es sachgerecht, die mündliche Verhandlung auf die Tatsachen- und Rechtsfragen zu konzentrieren, die dem Gericht durch die eingereichten Schriftsätze noch nicht hinreichend geklärt und deshalb erörterungsbedürftig erscheinen (vgl. Beschluss vom 27. Juli 2010 - BVerwG 9 B 108.09 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 86 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von …

    Dieser aus dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb folgende schutzwürdige Belang ist abwägungserheblich (vgl. z.B. BVerwG vom 27.7.2010 Az. 9 B 108/09 und vom 9.6.2004 Az. 9 A 16/03).

    Zwar stellt ein solcher Belang - vorbehaltlich der Regelung des § 74 Abs. 2 VwVfG - regelmäßig keinen für die Fachplanung unüberwindlichen Belang dar (vgl. BVerwG vom 27.7.2010, a.a.O., m.w.N.); er ist trotzdem mit dem ihm zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen, was vorliegend unterblieben ist.

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung …

    Dieser aus dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb folgende schutzwürdige Belang ist abwägungserheblich (vgl. z.B. BVerwG vom 27.7.2010 Az. 9 B 108/09 und vom 9.6.2004 Az. 9 A 16/03).

    Zwar stellt ein solcher Belang - vorbehaltlich der Regelung des § 74 Abs. 2 VwVfG - regelmäßig keinen für die Fachplanung unüberwindlichen Belang dar (vgl. BVerwG vom 27.7.2010, a.a.O., m.w.N.); er ist trotzdem mit dem ihm zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen, was vorliegend unterblieben ist.

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40043

    Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - Schutz von Vermietern und …

    Dieser aus dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb folgende schutzwürdige Belang ist abwägungserheblich (vgl. z.B. BVerwG vom 27.7.2010 Az. 9 B 108/09 und vom 9.6.2004 Az. 9 A 16/03).

    Zwar stellt ein solcher Belang - vorbehaltlich der Regelung des § 74 Abs. 2 VwVfG - regelmäßig keinen für die Fachplanung unüberwindlichen Belang dar (vgl. BVerwG vom 27.7.2010, a.a.O., m.w.N.); er ist trotzdem mit dem ihm zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen, was vorliegend unterblieben ist.

  • VG Hamburg, 31.01.2012 - 15 E 3102/11

    Polizeiliche Befugnis straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zur Regelung einer …

    Gerade die Erreichbarkeit von Gewerbebetrieben, die auf Publikumsverkehr angewiesen sind, hat verfassungsrechtliche Relevanz, da sie den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 GG) betrifft (vgl. z.B. BayVGH…, Urteil vom 24.1.2011, 22 A 09.40044 u.a., Juris Rn. 106; BVerwG, Beschluss vom 27.7.2010, 9 B 108/09, Juris Rn. 2). Speziell für den Betrieb eines Kinos ist es unerlässlich, dass das Publikum es unschwer erreichen und wieder verlassen kann.

    Einem bloßen Änderungsbescheid nach § 76 Abs. 2 VwVfG dürfte insoweit bislang entgegenstehen, dass die - hierzu bisher nicht einmal angehörte - Antragstellerin den zwischenzeitlichen Änderungen nicht zugestimmt hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.12.2009, 7 A 7/09, NVwZ 2010, 584 ff., Juris Rn. 24), obwohl sie im Sinne des Gesetzes als Anliegerin von der Änderung betroffen ist, da eine verschlechterte Erreichbarkeit des Kinos zu Gewinneinbußen führen kann (vgl. z.B. BayVGH…, Urteil vom 24.1.2011, 22 A 09.40044 u.a., Juris Rn. 106; BVerwG, Beschluss vom 27.7.2010, 9 B 108/09, Juris Rn. 2)..

    Der Anliegergebrauch gewährleistet zwar die Zugänglichkeit des Anliegergrundstücks vom öffentlichen Straßenraum als solchem, nicht aber einen möglichst bequemen und leichten Zu- und Abgang (vgl. m.w.N. BayVGH…, Beschluss vom 8.8.2011, 8 CS 11.11 77, Juris Rn. 13). Vielmehr sind die Anliegerinteressen lediglich mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.7.2010, 9 B 108/09, Juris Rn. 2;… Urteil vom 28.1.2004, 9 A 27/03, NVwZ 2004, 990 f., Juris Rn. 21 f.) und absolut nur vor unzumutbaren Lösungen geschützt (vgl. z.B. OVG Schleswig Holstein, Beschluss vom 3.3.2010, 1 MR 5/10).

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40031

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 2. S-Bahn-Stamm-Strecke in München …

    Rn. 153 Die von den Klägern im Verfahren 22 A 15.40033 (Sch1-str.. 8) für ihre gegenteilige Ansicht angeführten Gerichtsentscheidungen stehen dem nicht entgegen: Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluss von 27. Juli 2010 (Az. 9 B 108/09 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 86, juris, Rn. 2) zwar als in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt bezeichnet, dass Anliegerinteressen in Gestalt befürchteter Gewinnausfälle bis hin zu einer Existenzvernichtung eines Gewerbetreibenden aufgrund der Dauer von Bauarbeiten für ein Straßenbauprojekt im allgemeinen einen abwägungserheblichen Belang darstellen.
  • VGH Bayern, 17.02.2011 - 22 A 09.40060

    Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - aktiver Schallschutz für …

    Dieser aus dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb folgende schutzwürdige Belang ist abwägungserheblich (vgl. z.B. BVerwG vom 27.7.2010 Az. 9 B 108/09 und vom 9.6.2004 Az. 9 A 16/03).

    Zwar stellt ein solcher Belang - vorbehaltlich der Regelung des § 74 Abs. 2 VwVfG -regelmäßig keinen für die Fachplanung unüberwindlichen Belang dar (vgl. BVerwG vom 27.7.2010, a.a.O., m.w.N.); er ist trotzdem mit dem ihm zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen, was vorliegend unterblieben ist.

  • OVG Sachsen, 15.06.2015 - 5 A 56/14

    Prozesskostenhilfe, Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, Wiederaufgreifen, …

    Wenn die Klägerin in der mündlichen Verhandlung noch weiter vortragen wollte, wäre es zur Darlegung eines Gehörsverstoßes erforderlich gewesen darzutun, am Vortrag welcher weiterer entscheidungserheblicher Aspekte - über die bereits (schriftlich oder mündlich) vorgetragenen und im Urteil behandelten hinaus - sie gehindert worden ist und dass sie bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht durch eine entsprechende Rüge versucht hat, die drohende Gehörsverkürzung abzuwenden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Juli 2010 - 9 B 108.09 -, juris Rn. 3).

    Die Pflicht und die Befugnis des Vorsitzenden, die mündliche Verhandlung zu leiten, den Beteiligten das Wort zu erteilen und die Streitsache mit ihnen tatsächlich und rechtlich zu erörtern (§ 103 Abs. 1 und 3, § 104 Abs. 1 VwGO), schließt ein, dass er auf einen konzentrierten, "straffen" Verhandlungsablauf bedacht sein darf und gegebenenfalls, wenn dazu Anlass besteht, einen Beteiligten auffordern kann, sich in seinen Ausführungen zu beschränken, namentlich wenn alle aus der Sicht des Gerichts entscheidungserheblichen Aspekte hinreichend erörtert sind (BVerwG, Beschl. v. 27. Juli 2010 - 9 B 108.09 -, juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40033

    Anliegerklagen gegen Planfeststellungsbeschluss für 2. S-Bahn-Stammstrecke in …

    Rn. 103 Die von den Klägern für ihre gegenteilige Ansicht angeführten Gerichtsentscheidungen stehen dem nicht entgegen: Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluss von 27. Juli 2010 (Az. 9 B 108/09 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 86, juris, Rn. 2) zwar als in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt bezeichnet, dass Anliegerinteressen in Gestalt befürchteter Gewinnausfälle bis hin zu einer Existenzvernichtung eines Gewerbetreibenden aufgrund der Dauer von Bauarbeiten für ein Straßenbauprojekt im allgemeinen einen abwägungserheblichen Belang darstellen.
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40036

    Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke …

  • BVerwG, 30.06.2011 - 5 B 53.10

    Darlegung der fehlenden Vereinbarkeit einer Entscheidung mit einer des BVerwG …

  • BVerwG, 27.07.2010 - 9 PKH 2.10
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40035

    Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - 9 A 2885/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2016 - 4 A 1490/14

    Raumluftunabhängige Brennwertfeuerstätte im Haus als überprüfungspflichtige …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2023 - 5 K 498/21

    Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau eines Seekanals; Festlegung einer …

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2022 - 7 KS 30/21

    Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls; UVP-Vorprüfung; Vorprüfungspflicht

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