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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.01.2006 - 9 B 21.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7796
BVerwG, 09.01.2006 - 9 B 21.05 (https://dejure.org/2006,7796)
BVerwG, Entscheidung vom 09.01.2006 - 9 B 21.05 (https://dejure.org/2006,7796)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 9 B 21.05 (https://dejure.org/2006,7796)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis von aktivem und passivem Schallschutz; Hinweispflicht des Vorsitzenden zur Vorbeugung vor Überraschungsentscheidungen; Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz; Grundsätze für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2006 - 9 B 21.05
    Denn ihr lässt sich nicht entnehmen, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. zu diesen Anforderungen BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Das genügt nicht den gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an eine Divergenzrüge zu stellenden Anforderungen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - a.a.O.).

    Rn. 12 Auch insoweit erfüllt die Beschwerde nicht die Darlegungsanforderung des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, weil sie sich wiederum auf die Rüge einer - vermeintlich - fehlerhaften Anwendung von Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts beschränkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 A 15.03

    Abwägungsspielraum; Alternativenvergleich; Auswahlentscheidung; besonders …

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2006 - 9 B 21.05
    Rn. 11 b) Darüber hinaus rügt die Beschwerde, der Verwaltungsgerichtshof weiche im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen des Einwenders im Planfestellungsverfahren und die Reichweite der materiellen Präklusion von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, "beispielsweise" im Urteil vom 3. März 2004 (BVerwG 9 A 15.03 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40) ab, wonach sich die Darlegungsanforderungen an den Möglichkeiten des betroffenen Laien orientieren müssten.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in der von der Beschwerde angeführten Entscheidung (Urteil vom 3. März 2004 - BVerwG 9 A 15.03 - a.a.O.) hinsichtlich der Darlegungsanforderungen auf die Möglichkeiten des betroffenen Laien abstellt, dient dieser Maßstab vor allem zur Abgrenzung gegenüber Ausführungen, die wissenschaftlich-technischen Sachverstand erfordern und vom Laien nicht erwartet werden können.

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders …

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2006 - 9 B 21.05
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15. März 2000 (BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 ) ausgeführt hat, hängt die für die Anwendbarkeit des § 41 Abs. 2 BImSchG maßgebliche Frage, ob die Kosten einer Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen, nicht davon ab, ob der Aufwand für den aktiven Schallschutz im Vergleich zu den Kosteneinsparungen im Bereich des passiven Lärmschutzes eine quantifizierbare "Verhältnismäßigkeitsschwelle" übersteigt.
  • BVerwG, 30.07.1998 - 4 A 1.98

    Verfahrenskonzentration; Konzentrationsmaxime; Wiedereinsetzung in den vorigen …

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2006 - 9 B 21.05
    Rn. 15 c) Ohne Erfolg rügt die Beschwerde auch eine Abweichung von einer weiteren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Gerichtsbescheid vom 30. Juli 1998 - BVerwG 4 A 1.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 140).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 11 B 100.95

    Recht des Schienenverkehrs: Klagebefungnis gegen schienenverkehrsrechtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2006 - 9 B 21.05
    Allerdings kann ein offensichtliches Missverhältnis zwischen den Kosten für den aktiven und passiven Schallschutz ein Indiz für eine Unverhältnismäßigkeit im Sinne von § 41 Abs. 2 BImSchG darstellen (BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 11 B 100.95 - NVwZ-RR 1997, 336 ).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2006 - 9 B 21.05
    Insoweit gelten die allgemeinen Grundsätze für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses, wonach es insoweit zwar grundsätzlich auf den Zeitpunkt seines Erlasses ankommt (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 ).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 09.01.2006 - 9 B 21.05
    Denn einerseits steht die verbindliche rechtliche Würdigung des Gerichts erst nach seiner abschließenden Beratung fest (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2006 - 9 B 21.05
    Dabei übersieht die Beschwerde, dass die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Verfahrensmangel leidet, stets vom materiellrechtlichen Standpunkt des vorinstanzlichen Gerichts aus zu beurteilen ist, auch wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 S. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 4 BN 20.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensmangel infolge der Verletzung der …

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2006 - 9 B 21.05
    Zum anderen soll sie dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine richtige, dem Gesetz entsprechende Sachentscheidung zu schaffen (BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 4 BN 20.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 49 S. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 14.03

    Klagen gegen Ortsumgehung Michendorf im Wesentlichen abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2006 - 9 B 21.05
    Rn. 9 a) Soweit die Beschwerde meint, der Verwaltungsgerichtshof habe es im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 14.03 - juris) für eine rechtmäßige Auswahlentscheidung der Planfeststellungsbehörde über das Schallschutzkonzept im Rahmen des ihr eingeräumten Abwägungsspielraums ausreichen lassen, dass der Vorrang von passiven vor aktiven Schallschutzmaßnahmen von der Beklagten erst im Rahmen des Klageverfahrens mittels hinreichend differenzierter Kosten-Nutzen-Analyse dargelegt worden sei, zeigt sie lediglich eine - vermeintlich - fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung von Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts auf.
  • BVerwG, 29.06.2004 - 4 B 34.04

    Verhinderung der Durchsetzung europarechtlicher Ziele und Verkürzung …

  • BVerwG, 28.09.1990 - 9 B 107.90

    Zulassung der Revision - Nichtzulassungsbeschwerde

  • LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15

    Parteiverrat, wenn der Rechtsanwalt gegen die ausdrückliche Weisung des Mandanten …

    Auch mag es dem Vorhabenträger nicht von vornherein verwehrt sein, die Frage nach der Erforderlichkeit aktiven Schallschutzes auch unter Rückgriff darauf zu beantworten, ob unter Berücksichtigung der damit verbundenen Kosten noch ein signifikanter Nutzen gegenüber Maßnahmen passiven Schallschutzes hervorgebracht wird (vgl. etwa: BVerwG NVwZ 2001, 1154/1159; nach BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2006, Az.: 9 B 21.05 - juris und Beschluss vom 3. April 2007, Az.: 9 PKH 2.06 u.a. - juris ist davon auszugehen, dass ein offensichtliches Missverhältnis zwischen den Kosten für aktiven und passiven Schallschutz ein "Indiz" für die Unverhältnismäßigkeit im Sinne des § 41 II BImSchG ist).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2011 - 2 D 137/09

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan wegen nicht hinreichender …

    Rn. 194 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 9 B 21.05 -, juris Rn. 18.
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2016 - 7 KS 41/13

    Dokumentationserfordernis; Eisenbahn; Fehlerfolg; Planfeststellung; …

    13.300 EUR pro Gebäude für (weitere) aktive Schallschutzmaßnahmen seien im Verhältnis zur Erhaltung der Wohnqualität unzumutbar, im Hinblick auf die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abwägung im Rahmen des § 41 BImSchG tragfähig sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.2000 - 11 A 42.97 -, juris; Beschl. v. 09.01.2006 - 9 B 21.05 -, juris Rn. 18;… Urt. v. 13.05.2009 - 9 A 72.07 -, juris Rn. 63f. u.v. 10.10.2012 - 9 A 20.11 -, juris Rn. 40f.), zumal auch in Bereichen einer stark verdichteten Bebauung, wo noch eher ein nennenswerter Schutzeffekt zu erzielen sein wird als bei einer aufgelockerten Bebauung, die auf eine entsprechend geringe Zahl von Bewohnern schließen lässt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.05.2009, aaO, juris Rn. 63 mwN), mag an dieser Stelle offenbleiben.
  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12

    Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende …

    Denn angesichts solcher Kosten ist ohne Weiteres Raum für eine indizielle Wirkung einer bestimmten Kostenhöhe (vgl. hierzu Beschlüsse vom 9. Januar 2006 - BVerwG 9 B 21.05 - BImSchG-Rspr § 41 Nr. 85 = juris Rn. 18 …und vom 3. April 2007 - BVerwG 9 PKH 2.06 - juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 7 KS 75/06

    Geltendmachung von höheren Lärmschutzwänden oder Lärmschutzwällen durch Anwohner …

    Der Senat vermag aber nicht zu erkennen, dass sie die Zahl und die Schutzbedürftigkeit der betroffenen Anwohner verkannt hat (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 09.01.2006 - 9 B 21.05 - Beschl. v. 22.12.2004 - 4 B 75.04 -, Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 42;… Urt. v. 15.03.2000 - 11 A 42.97 -, BVerwGE 110, 370).
  • BVerwG, 19.12.2007 - 5 B 156.07

    Vorlage eines genügenden Leistungsangebots bei einer Betreuung in einer nicht …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Revision gegen ein Urteil, das nebeneinander auf mehrere, je selbständig tragende Begründungen gestützt ist, nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (s. etwa Beschluss vom 9. Januar 2006 - BVerwG 9 B 21.05 -).
  • BVerwG, 19.12.2007 - 5 B 152.07

    Revisionsrechtliche Bedeutung einer auf eine fallübergreifende Klärung der …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Revision gegen ein Urteil, das nebeneinander auf mehrere, je selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (s. etwa Beschluss vom 9. Januar 2006 - BVerwG 9 B 21.05 -).
  • BVerwG, 02.01.2008 - 5 B 11.07

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

    Dann aber bedarf es nicht der Prüfung, ob die auf §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützten Rügen durchgreifen, die auf die weitere Begründung des Berufungsgerichts (Urteilsgründe unter 1. ) bezogen sind, die Außenwohngruppe C. sei im entscheidungserheblichen Zeitraum für die Betreuung des Klägers schon nicht geeignet gewesen; denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Revision gegen ein Urteil, das nebeneinander auf mehrere, je selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (s. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2006 - BVerwG 9 B 21.05 - juris Rn. 13).
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