Rechtsprechung
| BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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BauGB § 132 Nr. 4
- Wolters Kluwer
Erschließungsbeitragspflicht - Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage - Bauausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 132 Nr 4.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 132 Nr. 4
Erschließungsbeitragspflicht; Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage; Bauausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gemeindliche Satzungsbestimmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Besteht die Erschließungsbeitragspflicht nur dann, wenn die Bauausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgt? (IBR 2001, 582)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wann sind Erschließungsbeiträge angemessen? (IBR 2001, 583)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 711
- ZMR 2002, 390
- DÖV 2002, 33
- ZfBR 2002, 285 (Ls.)
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs. …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01
b) Die Kläger rügen weiter, das angefochtene Urteil weiche mit der Auffassung, im Einzelfall könnten im umlagefähigen Erschließungsaufwand auch solche Aufwendungen enthalten sein, die durch Mängel im Vergabeverfahren verursacht worden sind oder die für tatsächlich technisch nicht erforderliche, nicht mängelfrei hergestellte, auf der Grundlage der Vertragsbeziehungen zwischen Gemeinde und Bauunternehmer nicht abrechnungsfähige oder überhaupt nicht erbrachte Leistungen getätigt worden sind, von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 16.76 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 24), vom 23. Mai 1980 - BVerwG 4 C 69 und 70.77 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 27) und vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - (Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50) ab, wonach zum Erschließungsaufwand im Sinne des § 128 Abs. 1 BauGB nur derjenige Aufwand der Gemeinde gehöre, den sie im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe als Erschließungsträger aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten habe machen müssen.Sie führt ausnahmsweise nur dann zu einer bundesrechtlichen Frage, die ggf. im Revisionsverfahren geklärt werden könnte, wenn die Satzung mit dem Inhalt, den sie durch die Auslegung des Berufungsgerichts erhalten hat, gegen Bundesrecht verstößt oder wenn die Auslegung auf einer vermeintlichen Bindung durch Bundesrecht beruht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 1997 a.a.O. S. 9 f. m.w.N.).
Diese Frage ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im bejahenden Sinne geklärt (vgl. BVerwGE 59, 249 ; Beschluss vom 1. September 1997 a.a.O. S. 9).
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94
Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01
sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin beantwortet, dass die bautechnische Ausgestaltung der für eine Erschließungsanlage vorgesehenen Teileinrichtungen zu dem zwingend in die Satzung aufzunehmenden Ausbauprogramm gehört, soweit davon die endgültige Herstellung der Anlage abhängen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 13.94 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 124 S. 10). - BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76
Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage; …
- BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81
Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht
Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01
a) Soweit die Kläger rügen, das angefochtene Urteil weiche hinsichtlich der qualitativen Voraussetzungen für die endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage im Sinne von § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB von den Anforderungen ab, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - (BVerwGE 64, 186 ) an eine Erschließungsanlage gestellt habe, übersehen sie, dass sich die dort gestellten Anforderungen nicht auf § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB, sondern auf Art und Umfang der kraft verdichteter Erschließungspflicht gebotenen Erschließung bezogen. - BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76
Prüfungsumfang bei Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01
c) Schließlich rügen die Kläger, das angefochtene Urteil weiche mit der Annahme eines Entscheidungsspielraums der Gemeinde bei der Beurteilung der Angemessenheit weiterer Aufklärungsversuche im Rahmen der Prognose, ob und inwieweit Preisanpassungs- bzw. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauunternehmer mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden können, von den Grundsätzen ab, die das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - (BVerwGE 56, 110 ) und vom 17. Februar 1978 - BVerwG 1 C 102.76 - (BVerwGE 55, 250 ) für administrative Prognoseentscheidungen aufgestellt habe. - BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01
c) Schließlich rügen die Kläger, das angefochtene Urteil weiche mit der Annahme eines Entscheidungsspielraums der Gemeinde bei der Beurteilung der Angemessenheit weiterer Aufklärungsversuche im Rahmen der Prognose, ob und inwieweit Preisanpassungs- bzw. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauunternehmer mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden können, von den Grundsätzen ab, die das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - (BVerwGE 56, 110 ) und vom 17. Februar 1978 - BVerwG 1 C 102.76 - (BVerwGE 55, 250 ) für administrative Prognoseentscheidungen aufgestellt habe. - BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89
Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01
d) Mit der Rüge, das Berufungsgericht habe gegen Denkgesetze verstoßen, kann ein Verfahrensmangel nur dann bezeichnet werden, wenn sich der behauptete Fehler auf die tatsächliche Würdigung beschränkt und die - dem sachlichen Recht zuzurechnende - rechtliche Subsumtion nicht berührt (vgl. BVerwGE 84, 271 ; BVerwG, Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269 S. 28). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01
Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95
Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze; …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01
d) Mit der Rüge, das Berufungsgericht habe gegen Denkgesetze verstoßen, kann ein Verfahrensmangel nur dann bezeichnet werden, wenn sich der behauptete Fehler auf die tatsächliche Würdigung beschränkt und die - dem sachlichen Recht zuzurechnende - rechtliche Subsumtion nicht berührt (vgl. BVerwGE 84, 271 ; BVerwG, Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269 S. 28). - BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01
Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat (stRspr; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302). - BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …
- BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90
Anforderungen an die Begründungspflicht einer verwaltungsgerichtlichen …
- BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 16.76
Beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Mitverwendung privater Einrichtungen
- BVerwG, 21.05.1969 - IV C 104.67
Herstellungsmerkmale einer Erschließungsanlage
- BVerwG, 20.11.1981 - 3 B 52.81
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11
Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten; …
Sie ist erst dann überschritten, wenn sich die Gemeinde ohne rechtfertigende Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, das heißt, wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (…Urteile vom 14. Dezember 1979 a.a.O., vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - NVwZ 1986, 925 und vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 50.88 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 81 S. 46 f.;… Beschlüsse vom 30. April 1997 - BVerwG 8 B 105.97 - juris Rn. 6 und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 9 B 23.01 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 49 S. 3). - OVG Niedersachsen, 29.05.2017 - 6 AD 2/17
Arbeisunfähigkeit; Freizeitaktivität; Genesung; Gesunderhaltungspflicht; …
Eine Abweichung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist gegeben, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung eines Divergenzgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht bzw. sich dazu in Widerspruch setzt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 18.7.2001 - BVerwG 9 B 23.01 -, juris Rdnr. 15, m.w.N.;… Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll: VwGO, 6. Aufl. 2014, § 124 Rdnr. 50;… Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 124 Rdnr. 11). - BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12
Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragssatzung; Erschließungsanlage; …
Anders als die Flächeneinteilung einer Straße als solche, die von der Gemeinde gegebenenfalls formlos festgelegt werden darf, gehört die bautechnische Ausgestaltung der für die Erschließungsanlage vorgesehenen Teileinrichtungen zu dem zwingend in die Satzung aufzunehmenden Ausbauprogramm, soweit davon die endgültige Herstellung der Anlage abhängen soll (Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 13.94 - BVerwGE 99, 308 ; Beschluss vom 18. Juli 2001 - BVerwG 9 B 23.01 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 49 S. 3).Rn. 16 Der Zweck des Gesetzes besteht nach der dazu bisher ergangenen Rechtsprechung darin, dass sich der Bürger durch einen Vergleich des satzungsmäßig festgelegten Bauprogramms mit dem tatsächlichen Zustand, in dem sich die gebaute Anlage befindet, ein Bild darüber verschaffen kann, ob die Anlage endgültig hergestellt ist oder nicht (Urteile vom 21. Mai 1969 - BVerwG 4 C 104.67 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG/BauGB Nr. 5 S. 5, vom 5. September 1975 - BVerwG 4 CB 75.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG/BauGB Nr. 55 S. 17, vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 66.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG/BauGB Nr. 41 S. 26; Beschluss vom 18. Juli 2001 a.a.O. S. 2;… vgl. auch Driehaus, a.a.O. Rn. 46).
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12
Erstattung von Mehrkosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt
Mit dem Begriff der "Erforderlichkeit" wird aber nur eine äußerste Grenze festgelegt, die erst dann überschritten wird, wenn die Herstellungskosten für die Gemeinde erkennbar eine grob unangemessene Höhe erreichen, d.h. sachlich schlechthin unvertretbar sind (…vgl. VGH BW, Urt. v. 25.11.1993, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 18.07.2001 - 9 B 23.01 -, NVwZ-RR 2001, 711 [712], RdNr. 17 in Juris). - VGH Bayern, 06.11.2012 - 6 ZB 12.187
Erschließungsbeitragsrecht; (Teil-)Hauptsacheerledigung; Begründung des …
Rn. 16 i) Ein Verstoß gegen Vergabevorschriften durch unterbliebene öffentliche Ausschreibung bleibt für sich genommen beitragsrechtlich folgenlos (vgl. BVerwG, B. v. 18.7.2001 - 9 B 23.01 - NVwZ-RR 2001, 711 ff.; BayVGH, B. v. 19.12.2002 - 6 CS 02.2668 - juris ). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - 11 N 71.05
Artenschutz: Einziehung von sieben Griechischen und fünf Maurischen …
Eine Divergenz liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 9 B 23/01 - , NVwZ-RR 2001, 711, 712, Senatsbeschluss vom 13. September 2007 - OVG 11 N 66.06 -). - VGH Hessen, 22.06.2006 - 5 UZ 2445/05
Studiengebühren
Eine Divergenz ist gegeben, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung eines Divergenzgerichts aufgestellten eben solchen Rechtssatz abweicht (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 9 B 23.01 -, NVwZ-RR 2001, 711 ). - VG Frankfurt/Oder, 25.09.2013 - 3 K 885/12
Erhebung eines Straßenbaubeitrags für die Errichtung einer Straßenbeleuchtung
Sie ist erst dann überschritten, wenn sich die Gemeinde ohne rechtfertigende Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, das heißt, wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (…Urteile vom 14. Dezember 1979 a.a.O., vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - NVwZ 1986, 925 und vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 50.88 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 81 S. 46 f.;… Beschlüsse vom 30. April 1997 - BVerwG 8 B 105.97 - juris Rn. 6 und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 9 B 23.01 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 49 S. 3). - OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2007 - 4 L 512/04
Zur Erhebung eines Erschließungsbeitrages
Die dadurch gesetzte Grenze ist erst überschritten, wenn sich die Gemeinde ohne Rechtfertigung nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h., wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (so BVerwG, Beschlüsse v. 18. Juli 2001 - 9 B 23.01 - und v. 1. September 1997 - 8 B 144.97 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 14. Januar 2004 - 2 O 7.04 -). - VGH Hessen, 18.01.2011 - 5 A 1302/10
Abschiebungskosten
Dafür ist erforderlich, dass der Zulassungsantragsteller darlegt, dass das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung eines Divergenzgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 9 B 23.01 -, NVwZ-RR 2001, 711). - VGH Hessen, 10.08.2006 - 5 UZ 3280/05
Aufwandsteuer, Hegeverpflichtung, Jagdsteuer, Schutz der natürlichen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2004 - 2 O 158/03
Erfolgsaussicht, Prozesskostenhilfe, Verkehrsanlage, Anlage, Betrachtungsweise, …
- OVG Niedersachsen, 03.02.2016 - 13 LA 79/15
Beauftragung; Berufsfreiheit; Hauptverwaltungsbeamter; Kommune; Kündigung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2005 - 3 A 877/03
Herstellung und Gebrauchstauglichkeit einer Straße
- OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 21/12
Notwendigkeit von Vorsatz in Bezug auf eine Unregelmäßigkeit für die …
- OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 20/12
Vorsatz in Bezug auf die Unregelmäßigkeit als Voraussetzung des Art. 52 Abs. 3 …
- OVG Saarland, 25.08.2011 - 2 A 266/11
Divergenz- und Grundsatzrüge; eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Trennung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2023 - 7 A 15/23
Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung i.R.e. …
- VGH Bayern, 23.05.2006 - 22 ZB 06.952
Anspruch auf Erteilung einer Reisegewerbekarte für das Feilhalten und Ankaufen …
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