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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6874
BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17 (https://dejure.org/2018,6874)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2018 - 9 B 26.17 (https://dejure.org/2018,6874)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 9 B 26.17 (https://dejure.org/2018,6874)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorläufige Anordnung im Flurbereinigungsrecht; Amtsermittlungsgrundsatz und ungefragte Fehlersuche

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 1 FlurbG, § 4 FlurbG, §§ 27 ff FlurbG, § 27 FlurbG, § 63 Abs 2 LAnpG
    Vorläufige Anordnung im Flurbereinigungsrecht; Amtsermittlungsgrundsatz und ungefragte Fehlersuche

  • ArgeLandentwicklung

    Anordnung, vorläufige; Bestimmtheit, inhaltliche; Dringende Gründe; Dringlichkeit; Erledigendes Ereignis; Ermittlung; Unanfechtbare Teilentscheidung; Verfall von Zuschüssen/Fördermitteln; Voraussetzungen; Vorläufige Anordnung; Wirtschaftlichkeit; Zweckmäßigkeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde zu der Frage des Erfordernisses einer quadratmetergenauen Angabe in einer vorläufigen Anordnung zum Vorausbau eines Weges gem. § 36 FlurbG wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes nach § 37 Abs. 1 VwVfG

  • ra.de
  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Zweckmäßigkeit/vorläufige Anordnung; Wirtschaftlichkeit/Anordnung, vorläufige; Vorläufige Anordnung/Voraussetzungen; Vorläufige Anordnung/Dringlichkeit; Vorläufige Anordnung/Bestimmtheit, inhaltliche; Erledigendes Ereignis; Dringende Gründe/Verfall von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde zu der Frage des Erfordernisses einer quadratmetergenauen Angabe in einer vorläufigen Anordnung zum Vorausbau eines Weges gem. § 36 FlurbG wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes nach § 37 Abs. 1 VwVfG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 13.11

    Regelflurbereinigung; vorläufige Anordnung; Wege- und Gewässerplan; Vorausbau des …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass sich die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verwaltungsakts im Einzelnen nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts richten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2012 - 9 C 13.11 - BVerwGE 145, 87 Rn. 11 m.w.N.).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht die Anforderungen des § 37 Abs. 1 VwVfG dadurch gewahrt gesehen, dass sich die in Anspruch genommenen Flurstücke, der Umfang der Inanspruchnahme und die Lage des Weges, für dessen Errichtung die Flächen benötigt wurden, aus der Auflistung der Flurstücke, den metergenauen Angaben über die jeweilige Länge der Wege und den Angaben über die Breite der sonstigen Maßnahmen sowie aus den Darstellungen in der Ausbaukarte ergaben (BVerwG, Urteil vom 14. November 2012 - 9 C 13.11 - Buchholz 424.01 § 36 FlurbG Nr. 11 Rn. 12 ).

    Diese liegen jedoch bereits dann vor, wenn die Einzelfallprüfung sowohl hinsichtlich der Anordnung als solcher als auch ihres Zeitpunkts ergibt, dass die Interessen der übrigen Teilnehmer diejenigen des in seiner Nutzung beschränkten Teilnehmers überwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2012 - 9 C 13.11 - BVerwGE 145, 87 Rn. 17 ff.).

    Der Einwand, das Oberverwaltungsgericht habe die nach dem Urteil des Senats vom 14. November 2012 - 9 C 13.11 - (BVerwGE 145, 87) erforderliche Interessenabwägung im Einzelfall nicht oder nur unvollständig vorgenommen, führt auf keinen divergierenden Rechtssatz, sondern allein auf eine vermeintlich fehlerhafte Anwendung der vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Rechtssätze.

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
    Vielmehr ist der Amtsermittlungsgrundsatz sachgerecht unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung und der Prozessökonomie zu handhaben und, abhängig von den Umständen des Einzelfalls, eine gleichsam ungefragte Fehlersuche zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
    Dies genügt nicht den Darlegungsanforderungen der Divergenzrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
    Ferner muss aufgezeigt werden, dass entweder bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterlassen nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 Rn. 25 m.w.N.;… Beschluss vom 15. Juli 2015 - 7 B 23.14 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
    Auch dies ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1986 - 5 C 40.84 - BVerwGE 74, 1 ) und rechtfertigt daher nicht die Zulassung der Revision.
  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen; …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
    Ob bestimmte Akten der Vorlagepflicht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO unterliegen, entscheidet das Tatsachengericht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. November 1962 - 7 B 91.62 - BVerwGE 15, 132 und vom 24. November 2003 - 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 ).
  • BVerwG, 23.07.2014 - 6 B 1.14

    Nichtzulassungsbeschwerde; beklagte Behörde; Aufhebung des Verwaltungsakts; …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
    Der durch das angefochtene Urteil beschwerte Beteiligte kann die Beschwerde vielmehr deshalb einlegen und fortführen, damit in dem erstrebten Revisionsverfahren die prozessualen Folgerungen aus einer zwischenzeitlich etwa eingetretenen Erledigung gezogen werden können (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 2014 - 6 B 1.14 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 70 Rn. 15 f. …und vom 25. Juni 2015 - 9 B 69.14 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 9 C 11.13

    Bodenordnungsplan; Minderausweisung; Geldabfindung; Privatnützigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
    Die selbständige Anfechtbarkeit von Teilentscheidungen führt im Ergebnis zu einem gestuften Rechtsschutz, der der Überprüfung einer unanfechtbar gewordenen Teilentscheidung hinsichtlich des durch sie geregelten Rechtsbereichs in einem späteren Rechtsschutzverfahren entgegensteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 9 C 11.13 - BVerwGE 151, 89 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.03.1974 - V B 14.72

    Anfechtung eines eine Flurbereinigung anordnenden Beschlusses - Maßgeblicher …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
    Da der Anordnungsbeschluss mit der Begründung angefochten werden kann, die sachlichen Voraussetzungen des § 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. § 4 FlurbG lägen nicht vor (BVerwG, Beschluss vom 26. März 1974 - 5 B 14.72 - BVerwGE 45, 112 ), sind nach dessen Bestandskraft dahingehende Einwände in späteren Verfahren ausgeschlossen.
  • BVerwG, 21.08.1995 - 8 B 43.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nach Erledigung …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
    Insbesondere bedurfte es entgegen der Ansicht des Beklagten keiner gesonderten Darlegung eines berechtigten Interesses der Klägerin an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 21. August 1995 - 8 B 43.95 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 279 S. 11 f.).
  • BVerwG, 15.07.2015 - 7 B 23.14

    Vorlage prüffähiger Unterlagen zur Erneuerung einer Verrohrung durch den …

  • BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 69.14

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Erledigung; Pauschalierung bei …

  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 45.15

    Bodenordnung; Wertbemessung; Verkehrsflächen; Halbteilungsgrundsatz; Nutzung; …

  • BVerwG, 09.11.1962 - VII B 91.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.05.2015 - 9 B 68.14

    Klärungsbedürftigkeit der Abfindung in Land durch Weichen eines Grundeigentümers …

  • BGH, 22.06.2020 - AnwZ (Brfg) 23/19

    Syndikusanwalt: Keine Zulassung bei Tätigkeit für Kunden des Arbeitgebers, auch …

    Rn. 13 a) Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verwaltungsakts richten sich nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwG, BeckRS 2018, 3987 Rn. 6 mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2026 - 13 B 350/26
    Rn. 92 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 9 B 26.17 -, juris, Rn. 18; vgl. entsprechend für das Eilverfahren BVerfG; Beschluss vom 7. August 2024 - 2 BvR 418/24 -, juris, Rn. 32.
  • BGH, 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 68/17

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt trotz Tätigkeit im öffentlichen Dienst

    Rn. 9 1. Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verwaltungsakts richten sich nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 9 B 26/17, juris Rn. 6 mwN).
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