Rechtsprechung
| BVerwG, 06.11.1987 - 9 B 300.87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Versäumung der Beschwerdefrist
- Wolters Kluwer
Rechtliches Gehör - Berufung - Mündliche Verhandlung - Abwesenheit des Klägers - Beweiswürdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.06.1987 - 21 B 87.30110
- BVerwG, 06.11.1987 - 9 B 300.87
Papierfundstellen
- NVwZ 1988, 1018
- DÖV 1988, 886
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83
Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1987 - 9 B 300.87
Denn wie im Urteil des Senats vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - (Buchholz 312 EntlG Nr. 32) ausgeführt ist, kommt in Art. 2 § 5 Abs. 3 EntlG das Bestreben des Gesetzgebers zum Ausdruck, dem Rechtsschutzsuchenden auch bei Anwendung des Entlastungsgesetzes jedenfalls eine Tatsacheninstanz mit mündlicher Verhandlung zu gewährleisten.Ob es Fallgestaltungen geben mag, bei denen das Berufungsgericht ermessensfehlerhaft verfahren würde, wenn es von der den tatbestandlichen Voraussetzungen nach eröffneten Möglichkeit, im vereinfachten Verfahren nach dem Entlastungsgesetz zu entscheiden, Gebrauch macht, kann offenbleiben (unentschieden gelassen auch im Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - a.a.O.).
- BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85
Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1987 - 9 B 300.87
Hierzu hätte er substantiiert darlegen müssen, was er bei einer Entscheidung des Berufungsgerichts erst nach Ablauf der erbetenen weiteren Äußerungsfrist vorgetragen hätte, sowie ferner Ausführungen dazu machen müssen, inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Asylanspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28). - BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85
Misshandlung eines zairischen Staatsangehörigen auf Grund dessen Verweigerung des …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1987 - 9 B 300.87
Der Kläger macht dazu lediglich geltend, daß die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - (BVerwGE 70, 169) und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 C 322.85 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54) im Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zwar zitiert sind, aber "die Anwendung der dort aufgezeigten Grundsätze nicht erfolgt ist, obwohl das Gericht selbst eine Diskriminierung der religiösen Minderheit der Ahmadis annimmt." Damit legt die Beschwerde jedoch nicht, wie es geboten wäre, dar, hinsichtlich welchen bestimmten, seine Entscheidung tragenden Rechtssatzes das Berufungsgericht eine Frage des revisiblen Rechts abweichend von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beurteilt hat.
- BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84
Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1987 - 9 B 300.87
Der Kläger macht dazu lediglich geltend, daß die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - (BVerwGE 70, 169) und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 C 322.85 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54) im Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zwar zitiert sind, aber "die Anwendung der dort aufgezeigten Grundsätze nicht erfolgt ist, obwohl das Gericht selbst eine Diskriminierung der religiösen Minderheit der Ahmadis annimmt." Damit legt die Beschwerde jedoch nicht, wie es geboten wäre, dar, hinsichtlich welchen bestimmten, seine Entscheidung tragenden Rechtssatzes das Berufungsgericht eine Frage des revisiblen Rechts abweichend von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beurteilt hat. - BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1987 - 9 B 300.87
Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs kann deshalb nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß das Gericht ihm unterbreitetes Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87). - BVerwG, 06.07.1966 - V C 80.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.11.1987 - 9 B 300.87
Unmittelbar aus dem Wortlaut des § 108 Abs. 2 VwGO ergibt sich, daß den Parteien zu Tatsachen und Beweisergebnissen, auf die das Gericht seine Entscheidung nicht stützt, keine Gelegenheit zur Äußerung gegeben zu werden braucht (Urteil vom 6. Juli 1966 - BVerwG 5 C 80.64 - BVerwGE 24, 265 [BVerwG 06.07.1966 - V C 80/64]). - BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 41.82
Verletzung rechtlichen Gehörs - Verkündung des Endurteils - Vertagungsantrag - …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1987 - 9 B 300.87
Da der Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung über die Berufung erst nach förmlicher Ablehnung des Gesuchs um Verlängerung der Äußerungsfrist getroffen hat, wurde der Kläger durch die Entscheidung in der Sache auch nicht überrascht (vgl. dazu Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 41.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 149).
- LSG Baden-Württemberg, 26.10.2016 - L 4 P 2609/16
Soziale Pflegeversicherung - Voraussetzungen der Gewährung zusätzlicher …
Dies gilt jedenfalls deshalb, weil die Beteiligten zu der mündlichen Verhandlung am 29. Juni 2016 ausweislich der in der Akte des SG enthaltenen Zustellungsnachweise ordnungsgemäß geladen und auf die Möglichkeit einer Entscheidung nach Lage der Akten hingewiesen worden waren, aber nicht erschienen sind, ohne eine Verlegung des Termins zu beantragen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 6. November 1987 - 9 B 300/87 - juris, Rn. 3). - BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 56/20 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Auch bei einem Verzicht auf mündliche Verhandlung nach § 124 Abs. 2 SGG oder bei der freiwilligen Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung kann über die Berufung durch Beschluss (nach § 153 Abs. 4 SGG) entschieden werden, ohne dass es zu einem Konflikt mit der Gewährung fairen und effektiven Rechtsschutzes oder Art. 6 Abs. 1 EMRK kommt (vgl BSG Beschluss vom 6.8.2019 - B 13 R 233/18 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 14.10.2005 - B 11a AL 45/05 B - juris RdNr 7; jeweils zu § 153 Abs. 4 SGG; BVerwG Beschluss vom 6.11.1987 - 9 B 300/87 - juris RdNr 3; BVerwG Urteil vom 22.1.1998 - 2 C 4/97 - juris RdNr 14). - BVerwG, 13.07.1989 - 7 CB 80.88
Menschenrechte - Öffentliche Verhandlung - Atomrechtliches Genehmigungsverfahren …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG verfassungsgemäß ist und daß eine ordnungsgemäße Handhabung des Verfahrens nicht den Anspruch eines Klägers auf Verhandlung seiner Sache in öffentlicher Sitzung verletzt; denn er hat - auch unter Berücksichtigung des Art. 6 EMRK - nur Anspruch darauf, daß jedenfalls eine Tatsacheninstanz mit mündlicher Verhandlung in öffentlicher Sitzung gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32; Beschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 9 B 300.87 - Buchholz 312 EntlG Nr. 48).
- LSG Baden-Württemberg, 30.03.2018 - L 7 SO 5038/15 Dies gilt jedenfalls deshalb, weil der Kläger zu der mündlichen Verhandlung am 24. November 2015 ausweislich des in der Akte des SG enthaltenen Zustellungsnachweises ordnungsgemäß geladen und auf die Möglichkeit einer Entscheidung auch im Falle des Ausbleibens von Beteiligten hingewiesen worden war, aber nicht erschienen ist, ohne eine Verlegung des Termins zu beantragen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 6. November 1987 - 9 B 300/87 - juris Rdnr. 3; Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg…, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - L 4 P 2609/16 - juris Rdnr. 24; Beschluss des Senats vom 27. Februar 2017 - L 7 AS 5231/15 - n.v.).
- BVerwG, 17.11.1994 - 1 B 42.94
Anhörungsmitteilung - Unterzeichnung der gesetzten Frist - Nichterfolgen einer …
Das Berufungsgericht kann grundsätzlich auch dann durch Beschluß entscheiden, wenn der Kläger trotz ordnungsgemäßer Ladung an der mündlichen Verhandlung erster Instanz nicht teilgenommen hat (vgl. dazu Beschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 9 B 300.87 - Buchholz 312 EntlG Nr. 48). - BSG, 12.10.2021 - B 8 SO 9/21 BH
Höhe der Bedarfe für Unterkunft und Heizung; Grundsatzrüge im …
Zwar hat der Kläger nicht an der mündlichen Verhandlung vor dem SG teilgenommen, zu der er ordnungsgemäß geladen worden war, aber weder war sein persönliches Erscheinen angeordnet worden, noch hatte er - auch nicht sinngemäß - eine Vertagung des Termins beantragt bzw deutlich gemacht, an einer mündlichen Verhandlung teilnehmen zu wollen (vgl Bundesverwaltungsgericht vom 6.11.1987 - 9 B 300/87 - NVwZ 1988, 1018 ; BSG vom 17.5.2018 - B 8 SO 77/17 B - juris RdNr 7) . - BSG, 12.10.2021 - B 8 SO 10/21 BH
Bedarfe für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Leistungen der Grundsicherung …
Zwar hat der Kläger nicht an der mündlichen Verhandlung vor dem SG teilgenommen, zu der er ordnungsgemäß geladen worden war, aber weder war sein persönliches Erscheinen angeordnet worden, noch hatte er - auch nicht sinngemäß - eine Vertagung des Termins beantragt bzw deutlich gemacht, an einer mündlichen Verhandlung teilnehmen zu wollen (vgl Bundesverwaltungsgericht vom 6.11.1987 - 9 B 300/87 - NVwZ 1988, 1018 ; BSG vom 17.5.2018 - B 8 SO 77/17 B - juris RdNr 7) . - LSG Baden-Württemberg, 27.02.2017 - L 7 AS 5231/15 Dies gilt jedenfalls deshalb, weil der Kläger zu der mündlichen Verhandlung am 24. November 2015 ausweislich der in der Akte des SG (S 2 AS 2331/14) enthaltenen Zustellungsnachweise ordnungsgemäß geladen und auf die Möglichkeit einer Entscheidung auch im Falles des Ausbleibens von Beteiligten hingewiesen worden war, aber nicht erschienen ist, ohne eine Verlegung des Termins zu beantragen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 6. November 1987 - 9 B 300/87 - juris, Rdnr. 3; Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg…, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - L 4 P 2609/16 - juris Rdnr. 24).
- LSG Baden-Württemberg, 06.03.2017 - L 7 AS 5234/15 Dies gilt jedenfalls deshalb, weil der Kläger zu der mündlichen Verhandlung am 24. November 2015 ausweislich der in der Akte des SG (S 2 AS 2331/14) enthaltenen Zustellungsnachweise ordnungsgemäß geladen und auf die Möglichkeit einer Entscheidung auch im Falle des Ausbleibens von Beteiligten hingewiesen worden war, aber nicht erschienen ist, ohne eine Verlegung des Termins zu beantragen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 6. November 1987 - 9 B 300/87 - juris Rdnr. 3; Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg…, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - L 4 P 2609/16 - juris Rdnr. 24).
- LSG Baden-Württemberg, 06.03.2017 - L 7 AS 5233/15 Dies gilt jedenfalls deshalb, weil der Kläger zu der mündlichen Verhandlung am 24. November 2015 ausweislich der in der Akte des SG (S 2 AS 2331/14) enthaltenen Zustellungsnachweise ordnungsgemäß geladen und auf die Möglichkeit einer Entscheidung auch im Falle des Ausbleibens von Beteiligten hingewiesen worden war, aber nicht erschienen ist, ohne eine Verlegung des Termins zu beantragen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 6. November 1987 - 9 B 300/87 - juris Rdnr. 3; Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg…, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - L 4 P 2609/16 - juris Rdnr. 24).
- BVerwG, 20.06.1994 - 1 PKH 23.94
Rechtsmittel
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