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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 33.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14606
BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 33.10 (https://dejure.org/2010,14606)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.2010 - 9 B 33.10 (https://dejure.org/2010,14606)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - 9 B 33.10 (https://dejure.org/2010,14606)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Herleitung der Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren aus der Verwaltungsgerichtsordnung oder nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden materiellen Bundesrechtes oder Landesrechtes; Zulässigkeit der rückwirkenden Einstufung von "Fun ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herleitung der Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren aus der Verwaltungsgerichtsordnung oder nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden materiellen Bundesrechtes oder Landesrechtes; Zulässigkeit der rückwirkenden Einstufung von "Fun ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 33.10
    Eine Verpflichtung zur weitergehenden Gewährung rechtlichen Gehörs besteht allerdings ausnahmsweise dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. August 2004 - BVerwG 9 BN 2.04 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167 S. 143).

    Selbst wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss ein Verfahrensbeteiligter von sich aus grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 a.a.O. S. 145).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - 14 B 2661/06

    Zulässigkeit einer Einstufung und rückwirkenden Besteuerung von über mehrere …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 33.10
    Schließlich war dem Beklagten nach den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts der Beschluss vom 17. Juli 2008 - 14 B 2661/06 - bekannt, in dem die Schutzwürdigkeit des Vertrauens darauf, dass die "Fun Games"-Spielgeräte nicht rückwirkend als Geldspielgeräte besteuert werden, problematisiert worden war.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 33.10
    Bei einer mehrfachen, die Entscheidung jeweils selbständig tragenden Begründung bedarf es zur Zulässigkeit der Beschwerde in Bezug auf jede dieser Begründungen eines geltend gemachten und vorliegenden Zulassungsgrundes (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 33.10
    Deshalb muss die Anhörung erkennen lassen, dass ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entschieden werden soll und ob das Gericht die Berufung für begründet oder unbegründet hält (Urteil vom 21. März 2000 - BVerwG 9 C 39.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 49 S. 34).
  • BVerwG, 28.11.2001 - 8 C 14.01

    Festsetzung des Wertausgleichs; Berechnungsmethode; Freibetrag; jährliche …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 33.10
    Rn. 2 1. Die Beschwerde macht geltend, der die angegriffene Entscheidung selbständig tragende Rechtssatz des Oberverwaltungsgerichts, dass es im Ermessen der Behörde stehe, ob sie von dem ihr grundsätzlich zustehenden Recht der reformatio in peius Gebrauch mache, stehe in Widerspruch zum Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 28. November 2001 - BVerwG 8 C 14.01 - (BVerwGE 115, 259 ), nach dem sich die Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren nicht bereits aus der Verwaltungsgerichtsordnung ergibt, sondern nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden materiellen Bundes- oder Landesrechts zu beurteilen ist.
  • BVerwG, 25.08.2004 - 9 BN 2.04

    Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt; Normenkontrolle.

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 33.10
    Eine Verpflichtung zur weitergehenden Gewährung rechtlichen Gehörs besteht allerdings ausnahmsweise dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. August 2004 - BVerwG 9 BN 2.04 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167 S. 143).
  • BVerwG, 13.12.1983 - 9 B 1387.82

    Entlastungsgesetz - Berufungsgericht - Berufung - Zurückweisung - Einstimmigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 33.10
    Die - vor der Schlussberatung nur vorläufigen - Gründe für die in Betracht gezogene Sachentscheidung müssen jedoch in der Anhörungsmitteilung nicht angegeben werden (Beschluss vom 13. Dezember 1983 - BVerwG 9 B 1387.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 34).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 6.81

    Berufungskläger - Mündliche Verhandlung - Beschluß - Hinweis

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 33.10
    Gleichzeitig muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Beteiligten zu dem beabsichtigten Verfahren äußern können (vgl. Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 6.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 21 S. 6).
  • BVerwG, 20.04.1999 - 9 B 97.99
    Auszug aus BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 33.10
    Welche Frist zu einer abschließenden Stellungnahme bei einer Anhörung nach § 130a VwGO - das Anhörungsschreiben mit einer Stellungnahmefrist von drei Wochen war ihm am 16. November 2009 zugegangen - im Lichte des Verfahrensgrundrechts aus Art. 103 Abs. 1 GG angemessen ist, kann nicht allgemein, sondern nur nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls bestimmt werden (Beschluss vom 20. April 1999 - BVerwG 9 B 97.99 - juris Rn. 3).
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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 9 B 33/10   

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https://dejure.org/2010,23191
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 9 B 33/10 (https://dejure.org/2010,23191)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.01.2010 - 9 B 33/10 (https://dejure.org/2010,23191)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 9 B 33/10 (https://dejure.org/2010,23191)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2008 - 9 A 2762/06

    Erlass neuer Beitragsbescheide nach Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren auf …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 9 B 33/10
    Rn. 8 Vgl. zur Anwendbarkeit von § 130 AO bei Nacherhebungsfällen auch Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 9 A 2762/06 -, KStZ 2008, 177.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 9 E 767/09

    Regenwassergebühr

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 9 B 33/10
    Rn. 5 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 9 E 767/09 -.
  • VG Münster, 26.03.2014 - 7 K 2604/12

    Niederschlagswassergebühr Landesstraßen nichtiger Vertrag Umdeutung

    Rn. 57 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 9 E 767/09 - und vom 25. Januar 2010 - 9 B 33/10 -, jeweils www.nrwe.de; Kammer, Urteil vom 13. Dezember 2010 - 7 K 1129/09 - s. auch BVerfG, Beschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, www.bverfg.de, Rn. 19-23; BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 9 B 7.06 -, juris, Rn. 15 ff.; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 355.
  • VG Münster, 08.03.2011 - 7 K 220/10

    Heranziehung zu Niederschlagswassergebühren bei Ersetzung der zugrundeliegenden …

    Rn. 19 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 9 E 767/09 - und vom 25. Januar 2010 - 9 B 33/10 -, jeweils www.nrwe.de; Kammer, Urteil vom 13. Dezember 2010 - 7 K 1129/09 - s. auch BVerfG, Beschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, www.bverfg.de, Rn. 19-23; BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 9 B 7.06 -, juris, Rn. 15 ff.; VG Aachen, Urteil vom 10. Juli 2009 - 7 K 942/06 -, ZKF 2010, 284 = www.nrwe.de; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 355.
  • VG Münster, 07.11.2011 - 7 K 1505/10

    Rückwirkender Erlass von belastenden Gebührensatzungen und Gebührenbescheiden …

    Rn. 25 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 9 E 767/09 - und vom 25. Januar 2010 - 9 B 33/10 -, jeweils www.nrwe.de; Kammer, Urteile vom 13. Dezember 2010 - 7 K 1129/09 - und vom 8. März 2011 - 7 K 220/10 - s. auch BVerfG, Beschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, www.bverfg.de, Rn. 19-23; BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 9 B 7.06 -, juris, Rn. 15 ff.; VG Aachen, Urteil vom 10. Juli 2009 - 7 K 942/06 -, ZKF 2010, 284 = www.nrwe.de; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 355.
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