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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.11.1985 - 9 B 346.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,593
BVerwG, 05.11.1985 - 9 B 346.85 (https://dejure.org/1985,593)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1985 - 9 B 346.85 (https://dejure.org/1985,593)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1985 - 9 B 346.85 (https://dejure.org/1985,593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Allgemeines Verbot der Einreise in den Libanon für Staatenlose - Versagung einer Wiedereinreisemöglichkeit als politische Verfolgung - Pflicht des Tatsachengerichts zur Einholung zusätzlicher Gutachten bzw. gutachtlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 52.83

    Auskünfte - Auswärtiges Amt - Asylsachen - Freibeweis - Mitteilung - …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1985 - 9 B 346.85
    Entgegen der Ansicht der Beschwerde gibt der vorliegende Rechtsstreit auch keine Gelegenheit, die im Urteil vom 22. Januar 1985 - BVerwG 9 C 52.83 - (Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 5) offengelassene Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen das Tatsachengericht verpflichtet ist, eine Erläuterung des Inhalts einer amtlichen Auskunft herbeizuführen, wenn dies von einem Verfahrensbeteiligten verlangt wird.

    Wie der Senat in dem auch von der Beschwerde angeführten Urteil vom 22. Januar 1985 - BVerwG 9 C 52.83 - (Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 5) im einzelnen ausgeführt hat, können die Beteiligten - anders als im förmlichen Verfahren einer Beweiserhebung durch Sachverständige - nicht nach §§ 402, 397 ZPO verlangen, daß das Gericht das Erscheinen des Verfassers einer amtlichen Auskunft in einem Verhandlungstermin anordnet.

  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 3.85

    Einreiseverbot - Staatenloser - Gewöhnlicher Aufenthalt - Politische Verfolgung - …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1985 - 9 B 346.85
    Der Senat hat in der genannten Entscheidung, von der das Berufungsgericht offensichtlich ausgegangen ist, sowie inzwischen im Urteil vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 3.85 - ausgeführt, daß politische Verfolgung gegeben sein kann, wenn einem Staatenlosen die Wiedereinreise durch denjenigen Staat verweigert wird, in dem er mit dessen Billigung seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Art. 1 A Nr. 2 der Genfer Konvention hatte, sofern der darin liegenden Entziehung seines Aufenthaltsrechts politische Motive im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 (- BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184) zugrunde liegen, die Verweigerung der Wiedereinreise also auf die Rasse, Religion, Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des von ihr Betroffenen zielt.

    Eine Verpflichtung dazu besteht nicht schon dann, wenn ein Verfahrensbeteiligter ein vorliegendes Gutachten inhaltlich für unzutreffend hält, und zwar auch dann nicht, wenn seine Zweifel insoweit fallbezogen und konkretisiert sind, etwa dahin gehend, daß auf bereits vorliegende abweichende Gutachten hingewiesen wird oder Gutachter bezeichnet werden, die möglicherweise zu anderen Ansichten gelangen könnten (vgl. Urteil vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 3.85 - unter Bezugnahme auf BVerwGE 31, 149, 156 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] und BVerwGE 71, 38).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1985 - 9 B 346.85
    Der Senat hat in der genannten Entscheidung, von der das Berufungsgericht offensichtlich ausgegangen ist, sowie inzwischen im Urteil vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 3.85 - ausgeführt, daß politische Verfolgung gegeben sein kann, wenn einem Staatenlosen die Wiedereinreise durch denjenigen Staat verweigert wird, in dem er mit dessen Billigung seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Art. 1 A Nr. 2 der Genfer Konvention hatte, sofern der darin liegenden Entziehung seines Aufenthaltsrechts politische Motive im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 (- BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184) zugrunde liegen, die Verweigerung der Wiedereinreise also auf die Rasse, Religion, Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des von ihr Betroffenen zielt.
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1985 - 9 B 346.85
    Eine Verpflichtung dazu besteht nicht schon dann, wenn ein Verfahrensbeteiligter ein vorliegendes Gutachten inhaltlich für unzutreffend hält, und zwar auch dann nicht, wenn seine Zweifel insoweit fallbezogen und konkretisiert sind, etwa dahin gehend, daß auf bereits vorliegende abweichende Gutachten hingewiesen wird oder Gutachter bezeichnet werden, die möglicherweise zu anderen Ansichten gelangen könnten (vgl. Urteil vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 3.85 - unter Bezugnahme auf BVerwGE 31, 149, 156 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] und BVerwGE 71, 38).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1985 - 9 B 346.85
    Abgesehen davon, daß der Berufungszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung auch solche Fälle erfaßt, in denen sich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aus einer zu erwartenden Klärung von Tatsachenfragen ergibt (Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4), handelt es sich bei der Berufungszulassung nicht um eine Sachentscheidung; sie erschöpft sich vielmehr in der Eröffnung des Berufungsrechtszugs, ohne der dem Berufungsverfahren vorbehaltenen uneingeschränkten und abschließenden Prüfung des Asylbegehrens in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in einer vertrauenbegründenden Weise vorgreifen zu können.
  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 30.85

    Drohen einer politischen Verfolgung eines staatenlosen Palästinensers aus dem …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1985 - 9 B 346.85
    Der Senat hat in dem angesprochenen Verfahren inzwischen durch Urteil vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 30.85 - entschieden, daß die Frage, ob einem Staatenlosen im Lande seines gewöhnlichen Aufenthalts durch dort operierende, diesem Staat nicht zugehörige Organisationen politische Verfolgung droht, gegenstandslos wird und damit offenbleiben kann, wenn dieser Staat den Staatenlosen aus nicht asylrelevanten Gründen ausweist oder ihm die Wiedereinreise verweigert.
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1985 - 9 B 346.85
    Eine Verpflichtung dazu besteht nicht schon dann, wenn ein Verfahrensbeteiligter ein vorliegendes Gutachten inhaltlich für unzutreffend hält, und zwar auch dann nicht, wenn seine Zweifel insoweit fallbezogen und konkretisiert sind, etwa dahin gehend, daß auf bereits vorliegende abweichende Gutachten hingewiesen wird oder Gutachter bezeichnet werden, die möglicherweise zu anderen Ansichten gelangen könnten (vgl. Urteil vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 3.85 - unter Bezugnahme auf BVerwGE 31, 149, 156 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] und BVerwGE 71, 38).
  • BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt - …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1985 - 9 B 346.85
    Der Kläger meint unter Anführung eines Urteils des Verwaltungsgerichts Stade sowie eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, es sei auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 30), von dem der Verwaltungsgerichtshof zudem abgewichen sei, "nicht geklärt, wann und unter welchen Umständen das von der Republik Libanon praktizierte Einreiseverbot gegen Staatenlose politischen Charakter hat".
  • BVerwG, 18.02.1983 - 9 B 3597.82

    Anforderungen an die Geltendmachung der Rüge mangelnder Sachaufklärung - …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1985 - 9 B 346.85
    Nur auf solche Umstände, die die Grundlagen und damit die Tauglichkeit des Gutachtens zur Vermittlung der dem Richter fehlenden besonderen Sachkunde betreffen, bezieht sich der Beschluß des Senats vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 - über die Verpflichtung des Gerichts, fallbezogenen und konkretisierten Zweifeln nachzugehen.
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 76.87

    Asylantrag - Selbstgeschaffener Nachfluchtgrund - Politische Verfolgung - …

    Der Ausländer muß ihnen vielmehr außerhalb des Anerkennungsverfahrens Geltung verschaffen (vgl. Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40).
  • BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 318.89

    Politische Verfolgung - Asylrecht - Verneinung eines Asylanspruchs - …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß nach Aufhebung des § 28 AuslG eine Anerkennung als Asylberechtigter gemäß § 1 AsylVfG nur für solche Ausländer in Betracht kommt, die politisch Verfolgte im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG sind (vgl. Beschlüsse vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40; vom 12. Juni 1986 - BVerwG 9 B 91.86 - vom 9. Januar 1989 - BVerwG 9 B 454.88 - sowie Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 76.87 - insoweit in Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 96 nicht abgedruckt).

    Rechte, die einem Ausländer möglicherweise nach anderen Rechtsvorschriften zustehen, sind dagegen nicht Gegenstand des hier allein anhängigen Asylanerkennungsverfahrens und können nicht zur Anerkennung als Asylberechtigter führen; der Ausländer muß ihnen gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren Geltung verschaffen (Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40).

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 50.87

    Asylverfahren - Flüchtling - Genfer Konventionen - Politische Verfolgung

    Der Ausländer muß ihnen vielmehr außerhalb des Anerkennungsverfahrens Geltung verschaffen (vgl. Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40).
  • BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 295.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß nach Aufhebung des § 28 AuslG eine Anerkennung als Asylberechtigter gemäß § 1 AsylVfG nur für solche Ausländer in Betracht kommt, die politisch Verfolgte im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG sind (vgl. Beschlüsse vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40; vom 12. Juni 1986 - BVerwG 9 B 91.86 - vom 9. Januar 1989 - BVerwG 9 B 454.88 - sowie Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 76.87 - insoweit in Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 96 nicht abgedruckt).

    Rechte, die einem Ausländer möglicherweise nach anderen Rechtsvorschriften zustehen, sind nicht Gegenstand des hier allein anhängigen Asylanerkennungsverfahrens und können nicht zur Anerkennung als Asylberechtigter führen; der Ausländer muß ihnen gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren Geltung verschaffen (Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40).

  • BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 310.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß nach Aufhebung des § 28 AuslG eine Anerkennung als Asylberechtigter gemäß § 1 AsylVfG nur für solche Ausländer in Betracht kommt, die politisch Verfolgte im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG sind (vgl. Beschlüsse vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40; vom 12. Juni 1986 - BVerwG 9 B 91.86 - vom 9. Januar 1989 - BVerwG 9 B 454.88 - sowie Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 76.87 - insoweit in Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 96 nicht abgedruckt).

    Rechte, die einem Ausländer möglicherweise nach anderen Rechtsvorschriften zustehen, sind dagegen nicht Gegenstand des hier allein anhängigen Asylanerkennungsverfahrens und können nicht zur Anerkennung als Asylberechtigter führen; der Ausländer muß ihnen gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren Geltung verschaffen (Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40).

  • BVerwG, 07.09.1989 - 9 B 304.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß nach Aufhebung des § 28 AuslG eine Anerkennung als Asylberechtigter gemäß § 1 AsylVfG nur für solche Ausländer in Betracht kommt, die politisch Verfolgte im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG sind (vgl. Beschlüsse vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40; vom 12. Juni 1986 - BVerwG 9 B 91.86 - vom 9. Januar 1989 - BVerwG 9 B 454.88 - sowie Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 76.87 - insoweit in Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 96 nicht abgedruckt).

    Rechte, die einem Ausländer möglicherweise nach anderen Rechtsvorschriften zustehen, sind dagegen nicht Gegenstand des hier allein anhängigen Asylanerkennungsverfahrens und können nicht zur Anerkennung als Asylberechtigter führen; der Ausländer muß ihnen gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren Geltung verschaffen (Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40).

  • BVerwG, 07.09.1989 - 9 B 297.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß nach Aufhebung des § 28 AuslG eine Anerkennung als Asylberechtigter gemäß § 1 AsylVfG nur für solche Ausländer in Betracht kommt, die politisch Verfolgte im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG sind (vgl. Beschlüsse vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40; vom 12. Juni 1986 - BVerwG 9 B 91.86 - vom 9. Januar 1989 - BVerwG 9 B 454.88 - sowie Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 76.87 - insoweit in Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 96 nicht abgedruckt).

    Rechte, die einem Ausländer möglicherweise nach anderen Rechtsvorschriften zustehen, sind dagegen nicht Gegenstand des hier allein anhängigen Asylanerkennungsverfahrens und können nicht zur Anerkennung als Asylberechtigter führen; der Ausländer muß ihnen gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren Geltung verschaffen (Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40).

  • BVerwG, 01.06.1988 - 9 B 115.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als …

    Es lagen - wie das Revisionsgericht im Wege des Freibeweises feststellen kann (vgl. BGH, NJW 1978, 1390 [BGH 22.02.1978 - 2 StR 334/77]) - keine gewichtigen und fallbezogenen Zweifel vor, daß ihnen keine oder unbrauchbare Erkenntnisquellen hätten zugrunde liegen können und damit die Grundvoraussetzungen in Frage gestellt gewesen wären, die Gutachten im allgemeinen oder nach den besonderen Verhältnissen des konkreten Falles erfüllen müssen (vgl. Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40).

    Eine Verpflichtung hierzu bestand nicht schon deshalb, weil der Kläger die vorliegenden Auskünfte für inhaltlich unzutreffend hielt und Gutachter bezeichnet hatte, die möglicherweise zu anderen Erkenntnissen hätten gelangen können (Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - a.a.O.; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31).

  • BVerwG, 12.06.1986 - 9 B 91.86

    Antrag eines Palästinensers auf Anerkennung als Asylberechtigter - Rüge einer …

    Der Ausländer muß ihnen vielmehr außerhalb des Anerkennungsverfahrens Geltung verschaffen (vgl. Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 9 CB 170.86

    Mögliche Ablehnung eines Beweisantrages im Falle falscher Angaben eines …

    Unter diesen Umständen brauchte sich dem Berufungsgericht die Einholung eines weiteren Gutachtens nicht aufzudrängen (vgl. Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40).
  • VG Leipzig, 24.05.2012 - A 5 K 88/12

    Feststellung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 60 Abs. 1 AufenthG bei Bekleidung …

  • BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 449.88

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach einer politischen Verfolgung in Form von …

  • BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 466.88

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach einer politischen Verfolgung in Form von …

  • BVerwG, 16.06.1986 - 9 B 72.86

    Asylbegehren eines vorverfolgten Asylbewerbers - Ausschluss einer …

  • BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 447.88

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach einer politischen Verfolgung in Form von …

  • BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 454.88

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach einer politischen Verfolgung in Form von …

  • BVerwG, 30.12.1987 - 9 B 428.87

    Grundsätze zur Asylerheblichkeit selbst geschaffener Nachfluchtgründe - …

  • BVerwG, 26.02.1987 - 9 B 32.86

    Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgungsmaßnahme im Rahmen der …

  • BVerwG, 14.01.1987 - 9 B 264.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • VG Cottbus, 25.06.2020 - 9 K 1551/18
  • BVerwG, 08.04.1992 - 9 B 291.91

    Voraussetzungen für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Anforderungen an …

  • BVerwG, 18.01.1989 - 9 B 448.88

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach einer politischen Verfolgung in Form …

  • BVerwG, 18.01.1989 - 9 B 483.88

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach einer politischen Verfolgung in Form …

  • BVerwG, 18.01.1989 - 9 B 446.88

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach einer politischen Verfolgung in Form …

  • BVerwG, 18.01.1989 - 9 B 443.88

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach einer politischen Verfolgung in Form …

  • BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 451.88

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach einer politischen Verfolgung in Form von …

  • BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 444.88

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach einer politischen Verfolgung in Form von …

  • BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 445.88

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach einer politischen Verfolgung in Form …

  • BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 457.88

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach einer politischen Verfolgung in Form von …

  • BVerwG, 17.09.1987 - 9 B 315.87

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Asylrelevanz …

  • VG Cottbus, 08.07.2020 - 9 K 1154/17
  • BVerwG, 08.04.1992 - 9 B 134.91

    Erweiterung des Asylantragsbegriffs - Erweiterung des Streitgegenstandes kraft …

  • BVerwG, 08.08.1989 - 9 B 256.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit des § …

  • BVerwG, 07.07.1987 - 9 B 170.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff des politisch …

  • BVerwG, 14.05.1987 - 9 B 185.86

    Nichtzulassung einer Revision - Gerichtliche Verpflichtung zu weiteren …

  • BVerwG, 14.05.1987 - 9 B 179.86

    Nichtzulassung einer Revision - Tatsächliche und rechtliche Würdigung eines …

  • BVerwG, 12.08.1986 - 9 B 167.86

    Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Asylverfahren - …

  • VG Cottbus, 17.10.2017 - 4 K 2021/16

    Asyl, Abschiebungsschutz nach § 60, Abs. 1 und Abs. 2-7 AufenthG, …

  • BVerwG, 23.12.1986 - 9 B 297.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • VG Cottbus, 27.08.2021 - 9 K 2274/17

    Kamerun: Klage abgewiesen. Vortrag nicht glaubhaft. Für die Überzeugungsbildung …

  • VG Cottbus, 27.02.2014 - 6 K 427/11

    Iran: § 3 Abs. 1 AsylVfG, Demokratische Partei Kurdistans

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