Rechtsprechung
| BVerwG, 10.09.1987 - 9 B 36.87 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beurteilung eines Zeugen als untaugliches Beweismittel - Bekundungen aus dem eigenen Lebensbereich des Klägers unter dem Aspekt der Eignung eines Zeugen als taugliches Beweismittel - Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 19.08.1986 - A 12 S 122/84
- BVerwG, 10.09.1987 - 9 B 36.87
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 598.82
Asylgesuch - Politische Verfolgung - Zeugenbeweis - Ablehnungsgrund - …
Auszug aus BVerwG, 10.09.1987 - 9 B 36.87
Hiernach darf die Vernehmung eines Zeugen nicht mit der Begründung abgelehnt werden, das Gericht sei vom Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache überzeugt oder es halte den Sachverhalt bereits für geklärt (vgl. Urteile vom 13. Mai 1964 - BVerwG 5 C 211.62 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 33, vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 75.67 - DVBl. 1970, 464 und vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2).Bei einem Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen ist allerdings im einzelnen darzulegen, welche Bekundungen über konkrete Wahrnehmungen von den Zeugen zu erwarten sind, so daß das Gericht in die Lage versetzt wird, die Tauglichkeit eines Beweismittels zu beurteilen; es genügt daher nicht, bei Angabe des Beweisthemas lediglich die Tatbestandsvoraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter zu wiederholen oder mit Hilfe von Zeugenvernehmungen zu einer erstmaligen Beweisermittlung zu gelangen (vgl. Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 -, a.a.O.).
- BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85
Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"
Auszug aus BVerwG, 10.09.1987 - 9 B 36.87
Nach ständiger Rechtsprechung darf allerdings gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO ein Urteil nur auf solche Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (Urteile vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 208.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 148 und vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37). - BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81
Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …
Auszug aus BVerwG, 10.09.1987 - 9 B 36.87
So hat die Rechtsprechung eine Zeugenvernehmung in der Regel dann als untaugliches Beweismittel erachtet, wenn es sich um Bekundungen aus dem eigenen Lebensbereich des Klägers handelte, zu dem dieser selbst keine hinreichenden Angaben gemacht hat (Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG 3 C 66.69 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 81; Beschluß vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 121 …und Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.62 - a.a.O.), denn der Asylbewerber muß seine guten Gründe für eine politische Verfolgung in schlüssiger Form zunächst selbst vortragen, d.h. einen in sich stimmigen Sachverhalt schildern, aus dem sich - als wahr unterstellt - ergibt, daß ihm politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44).
- BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von …
Auszug aus BVerwG, 10.09.1987 - 9 B 36.87
Dies ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, denn das Gericht ist unter dem von der Beschwerde gerügten Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs in der Regel nicht verpflichtet, seine Beweiswürdigung und seine Schlußfolgerungen vorab mit den Beteiligten zu erörtern (vgl. BVerfG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 - sowie Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87). - BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82
Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil - …
Auszug aus BVerwG, 10.09.1987 - 9 B 36.87
Eine solche ist nur dann gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteile vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98 und vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170). - BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77
Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung
Auszug aus BVerwG, 10.09.1987 - 9 B 36.87
Eine solche ist nur dann gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteile vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98 und vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170). - BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 67.83
Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …
Auszug aus BVerwG, 10.09.1987 - 9 B 36.87
Zum "Tatbestand" gehören bezüglich des Nachweises des maßgeblichen Verhandlungsstoffs auch solche Feststellungen, die in dem mit "Entscheidungsgründe" überschriebenen Abschnitt des Urteils enthalten sind; sie erbringen gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 418 Abs. 1 ZPO vollen Beweis für die darin bezeugten Tatsachen (Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 67.83 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 25). - BVerfG, 31.07.1985 - 2 BvR 489/85
Verfassungsrechtliche Anforderung an die Auslieferung - Audiencia Nacional in …
Auszug aus BVerwG, 10.09.1987 - 9 B 36.87
Dies ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, denn das Gericht ist unter dem von der Beschwerde gerügten Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs in der Regel nicht verpflichtet, seine Beweiswürdigung und seine Schlußfolgerungen vorab mit den Beteiligten zu erörtern (vgl. BVerfG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 - sowie Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87). - BVerwG, 21.04.1981 - 6 CB 114.79
Auszug aus BVerwG, 10.09.1987 - 9 B 36.87
So hat die Rechtsprechung eine Zeugenvernehmung in der Regel dann als untaugliches Beweismittel erachtet, wenn es sich um Bekundungen aus dem eigenen Lebensbereich des Klägers handelte, zu dem dieser selbst keine hinreichenden Angaben gemacht hat (Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG 3 C 66.69 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 81; Beschluß vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 121 …und Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.62 - a.a.O.), denn der Asylbewerber muß seine guten Gründe für eine politische Verfolgung in schlüssiger Form zunächst selbst vortragen, d.h. einen in sich stimmigen Sachverhalt schildern, aus dem sich - als wahr unterstellt - ergibt, daß ihm politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44). - BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 208.83
Ausländische Rechtsnormen als Erkenntnisquellen für die politische Verfolgung im …
Auszug aus BVerwG, 10.09.1987 - 9 B 36.87
Nach ständiger Rechtsprechung darf allerdings gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO ein Urteil nur auf solche Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (Urteile vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 208.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 148 und vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37). - BVerwG, 26.05.1971 - III C 66.69
Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Persönlicher und gesellschaftlicher Verkehr …
- BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 75.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 13.05.1964 - V C 211.62
Antrag auf Altsparerentschädigung - Feststellungen zu einer Abtretung eines …
- BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87
Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrags (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschlüsse vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 137 - und vom 10. September 1987 - BVerwG 9 B 36.87 - vgl. auch BVerfG. - BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 21.87
Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts - Verstoß gegen das Gebot des …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrags (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschlüsse vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 137 - und vom 10. September 1987 - BVerwG 9 B 36.87 - vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 -). - BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 27.87
Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts - Verstoß gegen das Gebot des …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrags (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschlüsse vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 137 - und vom 10. September 1987 - BVerwG 9 B 36.87 - vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 -). - BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 38.87
Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts - Verstoß gegen das Gebot des …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrags (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschlüsse vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 137 - und vom 10. September 1987 - BVerwG 9 B 36.87 - vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 -). - VG Hamburg, 07.05.2012 - 4 E 787/12
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Begehrens (vgl. zu Beweisbegehren BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20/87- unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschlüsse vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 137 - und vom 10. September 1987 - BVerwG 9 B 36.87 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 -).
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