Rechtsprechung
| BVerwG, 19.06.1992 - 9 B 36.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1992 - 9 B 36.92
Nach dem Urteil des Senats vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - (Dok.Ber. A 1992, 119) ist in den vom Bundesamt bis zum 31. Dezember 1990 entschiedenen und noch bei Gericht anhängigen Asylverfahren durch die Erweiterung des Asylantragsbegriffs in § 7 Abs. 1 AsylVfG und die in § 12 Abs. 6 AsylVfG getroffene Regelung kraft Gesetzes eine Erweiterung des Streitgegenstandes eingetreten mit der Folge, daß auch in diesen Verfahren von Amts wegen nicht nur über das Asylbegehren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, sondern zugleich auch über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG zu entscheiden ist.Das Berufungsgericht hat entgegen der im Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - (…a.a.O.) enthaltenen Rechtsauffassung rechtsirrtümlich und damit zugleich verfahrensfehlerhaft das Begehren des Klägers als unzulässig angesehen, die Beklagte zur Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG zu verpflichten.
Dabei erschien es angemessen, den Streitwert mit der Hälfte des sich für das Asylverfahren des Klägers ergebenden Streitwerts anzusetzen (vgl. Streitwertbeschluß vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - BayVBl. 1992, S. 380).
- BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86
Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund
Auszug aus BVerwG, 19.06.1992 - 9 B 36.92
Die Rüge ist jedoch unter den hier gegebenen Umständen als Abweichungsrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 243) und - da sie Verfahrensrecht betrifft - zugleich als Verfahrensrüge zu behandeln (vgl. Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 5 B 88.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 154). - BVerwG, 29.06.1977 - 5 B 88.76
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1992 - 9 B 36.92
Die Rüge ist jedoch unter den hier gegebenen Umständen als Abweichungsrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 243) und - da sie Verfahrensrecht betrifft - zugleich als Verfahrensrüge zu behandeln (vgl. Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 5 B 88.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 154).
- BVerwG, 03.11.1992 - 11 B 40.92
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung - Notwendigkeit der …
Der Rechtsstreit ist in einem solchen Fall daher im Interesse der Verfahrensbeschleunigung gemäß § 133 Abs. 6 VwGO unter Aufhebung der berufungsgerichtlichen Entscheidung unmittelbar an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 146.91 - und vom 19. Juni 1992 - BVerwG 9 B 36.92). - VGH Baden-Württemberg, 10.12.1992 - A 13 S 1849/92
Rechtskräftige Verneinung der Anerkennung als Asylberechtigter - Bindungswirkung …
Allerdings hat der Senat aufgrund der Bindungswirkung, die der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1992 -- 9 B 36.92 -- entfaltet (vgl. § 144 Abs. 6 VwGO), von der Zulässigkeit der Klage auszugehen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".