Rechtsprechung
| BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 40.19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 86 Abs. 1, § 106, § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3; FlurbG § 52, § 58 Abs. 3, § 60; GG Art. 103 Abs. 1
Fortsetzung des Verfahrens nach Prozessvergleich
- rechtsinformationen.bund.de
Anfechtung eines Prozessvergleichs im Flurbereinigungsrecht; Fortsetzung des Verfahrens
- Wolters Kluwer
Streit um die Beendigung eines flurbereinigungsgerichtlichen Verfahrens durch einen Prozessvergleich; Genehmigungsbedürftigkeit nachträglicher Änderungen des Flurbereinigungsplans nach § 60 FlurbG; Keine Genehmigungsbedürftigkeit der Änderung der Abfindung eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streit um die Beendigung eines flurbereinigungsgerichtlichen Verfahrens durch einen Prozessvergleich; Genehmigungsbedürftigkeit nachträglicher Änderungen des Flurbereinigungsplans nach § 60 FlurbG ; Keine Genehmigungsbedürftigkeit der Änderung der Abfindung eines ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1859
- BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 40.19
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2021, 326
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 13.06.1960 - I C 172.59
Klage/Klagegegner
Auszug aus BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 40.19
Die Änderung der Abfindung eines Teilnehmers bedarf für ihre Wirksamkeit gegenüber den Beteiligten nicht der Genehmigung der oberen Flurbereinigungsbehörde (vgl. bereits BVerwG…, Beschluss vom 18. Dezember 1959 - 1 CB 46.59 - wolterskluwer-online Rn. 30 und Urteil vom 13. Juni 1960 - 1 C 172.59 - RdL 1960, 274 ).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch geklärt, dass die Genehmigung nur das Verhältnis zur Flurbereinigungsbehörde betrifft und keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Planabfindung des einzelnen Teilnehmers ist, weshalb das Fehlen der Genehmigung den Flurbereinigungsplan gegenüber dem einzelnen Beteiligten nicht unwirksam macht (BVerwG…, Beschluss vom 18. Dezember 1959 - 1 CB 46.59 - wolterskluwer-online Rn. 30 und Urteil vom 13. Juni 1960 - 1 C 172.59 - RdL 1960, 274 ;… vgl. auch Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 58 Rn. 20).
- BVerwG, 18.12.1959 - I CB 46.59
Umlegung eines Weilers - Genehmigung eines Umlegungsplans von der oberen …
Auszug aus BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 40.19
Die Änderung der Abfindung eines Teilnehmers bedarf für ihre Wirksamkeit gegenüber den Beteiligten nicht der Genehmigung der oberen Flurbereinigungsbehörde (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1959 - 1 CB 46.59 - wolterskluwer-online Rn. 30 und Urteil vom 13. Juni 1960 - 1 C 172.59 - RdL 1960, 274 ).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch geklärt, dass die Genehmigung nur das Verhältnis zur Flurbereinigungsbehörde betrifft und keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Planabfindung des einzelnen Teilnehmers ist, weshalb das Fehlen der Genehmigung den Flurbereinigungsplan gegenüber dem einzelnen Beteiligten nicht unwirksam macht (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1959 - 1 CB 46.59 - wolterskluwer-online Rn. 30 und Urteil vom 13. Juni 1960 - 1 C 172.59 - RdL 1960, 274 ;… vgl. auch Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 58 Rn. 20).
- BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12
Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 40.19
Sie greift damit die Tatsachenwürdigung des Verwaltungsgerichtshofs an (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 14).
- BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94
Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen
Auszug aus BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 40.19
Ein versteckter Einigungsmangel im Sinne des § 155 BGB ist nur gegeben, wenn die Erklärungen der Parteien sich ihrem Inhalt nach nicht decken; dass die Parteien möglicherweise Verschiedenes (inhaltlich) gewollt haben, reicht für die Annahme eines Dissenses nicht aus (stRspr, vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1995 - V ZR 184/94 - BGHZ 130, 150 m.w.N. = juris Rn. 7). - BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85
Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …
Auszug aus BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 40.19
Rn. 8 Auch im Verwaltungsprozess hat das Gericht die Möglichkeit, einen angebotenen Beweis unter dem Gesichtspunkt der "Wahrunterstellung" abzulehnen, wobei es sich - wegen der grundsätzlichen Amtsermittlungspflicht des Gerichts - bei den unter Beweis gestellten Tatsachen in der Regel um Umstände handeln muss, die nicht entscheidungserheblich sind (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24. März 1987 - 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 …und Beschluss vom 12. August 1998 - 7 B 162.98 - juris Rn. 2). - BVerwG, 26.01.2006 - 9 B 22.05
Tatbestandliche Voraussetzungen eines Folgenbeseitigungsanspruchs; …
Auszug aus BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 40.19
Diese ist revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 9 B 22.05 - juris Rn. 7 m.w.N.). - BVerwG, 12.08.1998 - 7 B 162.98
Verwaltungsprozeßrecht - Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrags …
Auszug aus BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 40.19
Rn. 8 Auch im Verwaltungsprozess hat das Gericht die Möglichkeit, einen angebotenen Beweis unter dem Gesichtspunkt der "Wahrunterstellung" abzulehnen, wobei es sich - wegen der grundsätzlichen Amtsermittlungspflicht des Gerichts - bei den unter Beweis gestellten Tatsachen in der Regel um Umstände handeln muss, die nicht entscheidungserheblich sind (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24. März 1987 - 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 und Beschluss vom 12. August 1998 - 7 B 162.98 - juris Rn. 2). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1996 - 9a D 121/94
Flurbereinigungsbehörde; Wegerecht; Zusage; Fehlende Mitwirkung einer anderen …
Auszug aus BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 40.19
Die Genehmigungsbedürftigkeit des Flurbereinigungsplans nach § 58 Abs. 3 FlurbG gilt allerdings auch für nachträgliche Änderungen, die die Flurbereinigungsbehörde nach § 60 FlurbG vornimmt, obwohl § 60 Abs. 1 FlurbG ausdrücklich nur auf § 59 FlurbG verweist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 29. Juli 1996 - 9a D 121/94.G - RdL 1997, 110;… Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 60 Rn. 6).
- BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 42.22
Unterrichtung des Personalrats (allein) durch Vorlage des Entwurfs der …
Rn. 26 Im Verwaltungsprozess hat das Gericht die Möglichkeit, einen angebotenen Beweis unter dem Gesichtspunkt der rechtlichen Unerheblichkeit der behaupteten Tatsache abzulehnen (BVerwG, Urteil vom 24. März 1987 - 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 und Beschluss vom 19. November 2020 - 9 B 40/19 - Buchholz 424.01 § 58 FlurbG Nr. 7 Rn. 8). - BVerwG, 17.08.2022 - 9 B 7.22
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde gegen straßenrechtlichen …
Darauf lässt sich eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache jedoch nicht stützen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 19. November 2020 - 9 B 40.19 - NVwZ-RR 2021, 326 Rn. 15). - BVerwG, 10.10.2023 - 9 B 18.23
Teilaufhebung eines Gebührenbescheids, soweit die ermessensfehlerhaft …
Auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung lässt sich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache jedoch nicht stützen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 19. November 2020 - 9 B 40.19 - Buchholz 424.01 § 58 FlurbG Nr. 7 Rn. 15).
- BVerwG, 24.11.2021 - 9 B 5.21
Erhebung eines Anschlussbeitrags gegenüber dem neuen Grundstückseigentümer nach …
Mit der Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung allein lässt sich ein grundsätzlicher Klärungsbedarf jedoch nicht begründen (BVerwG, Beschluss vom 19. November 2020 - 9 B 40.19 - Buchholz 424.01 § 58 FlurbG Nr. 7 Rn. 15). - BVerwG, 20.07.2022 - 9 BN 1.22
Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich einer für unwirksam erklärten …
Auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung lässt sich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache jedoch nicht stützen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 19. November 2020 - 9 B 40.19 - NVwZ-RR 2021, 326 Rn. 15). - OVG Niedersachsen, 03.07.2024 - 5 LA 73/22
Antrag eines ehemaligen Oberstudiendirektors auf Reduzierung der festgesetzten …
Mit der Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung lässt sich ein grundsätzlicher Klärungsbedarf nicht begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.11.2020 - BVerwG 9 B 40.19 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 15.9.2020 - BVerwG 4 B 46/19 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 26.3.2014 - BVerwG 4 B 3.14 -, juris Rn. 9). - BVerwG, 25.03.2024 - 9 B 3.24
Kostentragungspflicht für die Beseitigung des Schmutzwassers der von der …
Der bloße Hinweis auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung reicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache jedoch nicht aus (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1998 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 19. November 2020 - 9 B 40.19 - Buchholz 424.01 § 58 FlurbG Nr. 7 Rn. 15). - BVerwG, 14.06.2021 - 9 B 52.20
Erstattung der Kosten für die Unterhaltung eines Grundstücksanschlusses
Soweit der Beklagte im Übrigen diese Auslegung für unrichtig hält, weil der Erlass des Kostenerstattungsbescheids eine gebundene Entscheidung sei, rügt er lediglich eine fehlerhafte Rechtsanwendung, die allein der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleiht (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. November 2020 - 9 B 40.19 - juris Rn. 15). - BVerwG, 05.10.2021 - 9 B 14.21
Prüfung der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers bei Einleitung des …
Darauf lässt sich eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache jedoch nicht stützen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 19. November 2020 - 9 B 40.19 - NVwZ-RR 2021, 326 Rn. 15).
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