Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.2021 - 9 B 46.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,36589
BVerwG, 30.06.2021 - 9 B 46.20 (https://dejure.org/2021,36589)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2021 - 9 B 46.20 (https://dejure.org/2021,36589)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2021 - 9 B 46.20 (https://dejure.org/2021,36589)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,36589) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Prozessordnungsgemäße Ablehnung von Beweisanträgen; keine erdrosselnde Wirkung der Spielapparatesteuer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 105 Abs 2a GG, § 86 Abs 1 VwGO, § 86 Abs 2 VwGO, § 244 StPO, Art 56 AEUV
    Prozessordnungsgemäße Ablehnung von Beweisanträgen; keine erdrosselnde Wirkung der Spielapparatesteuer

  • vdai.de PDF

    Der Steuerpflichtige kann nach der Spielverordnung zulässige Spielgeräte mit einem höheren langfristigen durchschnittlichen Kasseninhalt einsetzen und damit eine erdrosselnde Wirkung der Vergnügungssteuer vermeiden.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhung der Vergnügungssteuer von 3,5 auf 5 % des Spieleinsatzes; Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht

  • rechtsportal.de

    Erhöhung der Vergnügungssteuer von 3,5 auf 5 % des Spieleinsatzes; Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 14.10.2015 - 9 C 22.14

    Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Stückzahlmaßstab; Einspielergebnis; …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2021 - 9 B 46.20
    Einer kommunalen Steuer kommt danach eine erdrosselnde Wirkung zu, wenn mit der Ausübung des in Rede stehenden Berufs in der Gemeinde infolge dieser Steuer nach Abzug der notwendigen Aufwendungen kein angemessener Reingewinn erzielt werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - BVerwGE 153, 116 Rn. 16 m.w.N.).

    Rn. 32 bb) Auf der Grundlage dieser Annahmen des Berufungsgerichts ist in der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - BVerwGE 153, 116 Rn. 22 f. …und Beschluss vom 10. August 2017 - 9 B 68.16 - juris Rn. 30) geklärt, dass der Steuerpflichtige nach der Spielverordnung zulässige Spielgeräte mit einem höheren langfristigen durchschnittlichen Kasseninhalt einsetzen und damit eine erdrosselnde Wirkung der Steuer vermeiden kann.

    Rn. 33 Den hiergegen gerichteten Einwand, eine Senkung der Auszahlungsquote durch einen höheren Kasseninhalt könne wirtschaftlich nicht durchgesetzt werden, da davon auszugehen sei, dass ein Spieler einen bestimmten Betrag verspiele und nicht bei niedrigerer Spielgewinnauszahlung mehr Geld einzahle, hatte der Senat dabei für nicht überzeugend gehalten und hierfür auf die Undurchsichtigkeit des realen Preises pro Stunde für die Spieler hingewiesen (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - BVerwGE 153, 116 Rn. 23).

    Es reicht aus, wenn die Steuer auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger angelegt ist, auch wenn die Überwälzung nicht in jedem Einzelfall gelingt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - BVerwGE 153, 116 Rn. 33 m.w.N.).

    Denn es wäre mit dem Grundsatz der Formenklarheit nicht vereinbar, wenn die Gesetzgebungskompetenz je nach dem Ergebnis tatsächlicher Feststellungen zum Anteil der Vergnügungssteuer am Gesamtsteueraufkommen einer Gemeinde entfallen könnte (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - BVerfGE 123, 1 ; BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - BVerwGE 153, 116 Rn. 11).

  • BVerwG, 09.08.2018 - 9 BN 6.18

    Aufwandsteuer; Berufsfreiheit; Bruttokasse; Dienstleistungsfreiheit; …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2021 - 9 B 46.20
    lassen sich auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ohne Weiteres beantworten (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 9. August 2018 - 9 BN 6.18 - Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 57 Rn. 12).

    Rn. 37 Das Berufungsgericht hat festgestellt (UA S. 10), dass die Wirkungen der Steuer nicht über eine bloße allgemeine Verteuerung der Dienstleistung für alle Anbieter im Gemeindebezirk hinausgehen (in diesem Sinne auch BVerwG, Beschluss vom 9. August 2018 - 9 BN 6.18 - Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 57 Rn. 12) und deshalb unerheblich ist, ob mit der einzigen Wirkung der Verursachung zusätzlicher Kosten weitere Lenkungszwecke verfolgt werden.

    Rn. 38 Da das Oberverwaltungsgericht eine erdrosselnde Wirkung der Steuererhöhung verneint hat, kommt auch kein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit unter dem Gesichtspunkt der Behinderung des Betriebs von Geldspielautomaten in Spielhallen gegenüber Spielbanken in Betracht (so ebenfalls bereits BVerwG, Beschluss vom 9. August 2018 - 9 BN 6.18 - Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 57 Rn. 12).

  • BVerwG, 10.08.2017 - 9 B 68.16

    Keine Klärungsbedürftigkeit von Fragen der Spielgerätesteuer

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2021 - 9 B 46.20
    Außerdem muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 10. August 2017 - 9 B 68.16 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Rn. 28 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (…stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. August 2006 - 9 B 9.06 - NVwZ 2006, 1290 Rn. 5 und vom 10. August 2017 - 9 B 68.16 - juris Rn. 27).

    Rn. 32 bb) Auf der Grundlage dieser Annahmen des Berufungsgerichts ist in der Rechtsprechung des Senats (…Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - BVerwGE 153, 116 Rn. 22 f. und Beschluss vom 10. August 2017 - 9 B 68.16 - juris Rn. 30) geklärt, dass der Steuerpflichtige nach der Spielverordnung zulässige Spielgeräte mit einem höheren langfristigen durchschnittlichen Kasseninhalt einsetzen und damit eine erdrosselnde Wirkung der Steuer vermeiden kann.

  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2021 - 9 B 46.20
    Rn. 35 Eine neue klärungsbedürftige Frage zur kalkulatorischen Abwälzbarkeit der Spielapparatesteuer ergibt sich auch nicht aus dem Hinweis auf die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts zur Abwälzbarkeit der Kernbrennstoffsteuer (Beschluss vom 13. April 2017 - 2 BvL 6/13 - BVerfGE 145, 171).

    Dort knüpfte die Steuer nicht an die an den Verbraucher abgegebene Strommenge, sondern an das Einsetzen der Brennelemente in einen Kernreaktor und das Auslösen einer sich selbsttragenden Kettenreaktion und damit an einen Vorgang weit außerhalb der Sphäre des Verbrauchers (BVerfG, Beschluss vom 13. April 2017 a.a.O. Rn. 136, 160).

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Spielgerätesteuer

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2021 - 9 B 46.20
    Die Steuer knüpft an den Spielaufwand des Verbrauchers und damit an einen Vorgang in seiner Sphäre an, deshalb hat auch das Bundesverfassungsgericht keine Zweifel, dass die Spielapparatesteuer eine auf Überwälzung an die Spieler angelegte Steuer ist (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - BVerfGE 123, 1 ).

    Denn es wäre mit dem Grundsatz der Formenklarheit nicht vereinbar, wenn die Gesetzgebungskompetenz je nach dem Ergebnis tatsächlicher Feststellungen zum Anteil der Vergnügungssteuer am Gesamtsteueraufkommen einer Gemeinde entfallen könnte (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - BVerfGE 123, 1 ; BVerwG…, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - BVerwGE 153, 116 Rn. 11).

  • EuGH, 11.06.2015 - C-98/14

    Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2021 - 9 B 46.20
    Danach erfasst Art. 56 AEUV solche Maßnahmen nicht, deren einzige Wirkung es ist, zusätzliche Kosten für die betreffende Leistung zu verursachen und die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten in gleicher Weise wie ihre Erbringung innerhalb eines einzigen Mitgliedstaats berühren (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - C-98/14 [ECLI:EU:C:2015:386] - Rn. 35 f.).

    Ob der Einwand berechtigt ist, eine Steuererhöhung auf den Betrieb von Geldspielautomaten in Spielhallen sei so drastisch, dass die Betreiber von Spielhallen an einer rentablen Nutzung dieser Automaten gehindert würden, haben die nationalen Gerichte zu prüfen (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2015 a.a.O. Rn. 39 f.).

  • BVerwG, 14.08.2017 - 9 B 8.17

    Verhältnis von Spielgerätesteuer und europarechtlichen Regelungen zur …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2021 - 9 B 46.20
    konnte in der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 14. August 2017 - 9 B 8.17 - juris Rn. 5 ff.) bereits ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden.

    Denn bei der Vergnügungssteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer, für die das europäische Recht keine abschließende Regelung trifft (so bereits BVerwG, Beschluss vom 14. August 2017 - 9 B 8.17 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2021 - 9 B 46.20
    Die Behauptung, die streitgegenständliche Steuer sei für einen durchschnittlichen Spielhallenbetreiber im Satzungsgebiet erdrosselnd, weil sich für ihn durch die Steuer keine ausreichende Kapitalverzinsung und kein ausreichender Unternehmerlohn mehr ergebe, zielt nicht auf die Feststellung dem Beweis zugänglicher Tatsachen, sondern auf eine rechtliche Wertung, die aber dem Gericht vorbehalten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - juris Rn. 208, 216).

    Das Gericht muss jedoch einer Behauptung nicht nachgehen, die ohne Eingehen auf eine sie entkräftende Argumentation aufrechterhalten wird (…BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 2017 - 6 B 54.16 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 76 Rn. 7 und vom 25. Januar 1988 - 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196; Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - juris Rn. 702).

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2021 - 9 B 46.20
    Art. 3 Abs. 1 GG verbürgt im Steuerrecht die steuerliche Belastungsgleichheit und verlangt eine gleichheitsgerechte Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 u.a. - BVerfGE 148, 147 Rn. 96 ff.; Kammerbeschluss vom 18. Juli 2019 - 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13 - DWW 2019, 387 ; BVerwG…, Urteil vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 - BVerwGE 167, 137 Rn. 16).
  • EuGH, 24.10.2013 - C-440/12

    Metropol Spielstätten - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Glücksspiele mit …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2021 - 9 B 46.20
    - dass der Preis des von ihnen angebotenen Glücksspiels nicht die durchschnittliche Kasseneinnahme pro Stunde ist, sondern der Preis dem Entgelt entspricht, das der EuGH im Urteil vom 24.10.2013 - C-440/12, Metropol Spielstätten -, als Kasseneinnahme am Ende eines Monats bestimmt hat,.
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12

    Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von …

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …

  • BVerwG, 19.08.2013 - 9 BN 1.13

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Mehrwertsteuer; Glücksspiel; Spielhalle; …

  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19

    Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 17.07
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …

  • BVerwG, 26.06.2017 - 6 B 54.16

    Ausforschungsantrag; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Chancengleichheit; …

  • BVerwG, 03.05.2017 - 9 B 38.16

    Zur erdrosselnden Wirkung der Spielgerätesteuer; Rentabilitätsrechnung

  • BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot; …

  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete …

  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 63.01

    Genehmigung von Flugplätzen; Änderung der Genehmigung; Änderung des …

  • BVerwG, 30.05.2014 - 10 B 34.14

    Ansprüche an die Rüge eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • BVerwG, 14.08.2017 - 9 B 3.17

    Erheben einer Gebühr für die Gewährung von Akteneinsicht in Bauakten

  • BVerwG, 12.12.2007 - 2 B 29.07

    Beihilfefähigkeit der Kosten zweier wissenschaftlich nicht allgemein anerkannter …

  • BVerwG, 11.02.2019 - 9 B 45.18

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Gebot der …

  • VG Karlsruhe, 19.10.2021 - 2 K 2649/19

    Verbandskompetenz einer Gemeinde zum Erlass einer Vergnügungssteuersatzung; …

    Die erhobene Vergnügungssteuer ist damit entsprechend dem herkömmlichen Bild der örtlichen Automatensteuer konzipiert, welche die Leistungsfähigkeit des Spielers, der sich an den Spielautomaten vergnügt, treffen soll und indirekt bei dem Veranstalter des Vergnügens erhoben wird (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.02.2009 - 1 BvL 8/05 -, BVerfGE 123, 1 = juris Rn. 47, 49; BVerwG, Beschl. v. 30.06.2021 - 9 B 46.20 -, juris Rn. 41;… Beschl. v. 09.08.2018 - 9 BN 6.18 -, juris Rn. 8;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.07.2017 - 2 S 1671/16 -, VBlBW 2018, 144 = juris Rn. 34 ;… VG Karlsruhe, Urt. v. 27.01.2020 - 13 K 3782/19 -, n. v.).

    Ein solches Verständnis mit Blick auf die allgemeine Einordnung der Vergnügungssteuer als Aufwandsteuer ist mit der Entscheidung gerade nicht verbunden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2021 - 9 B 46.20 -, juris Rn. 41 f.;… Beschl. v. 09.08.2018 - 9 BN 6.18 -, ZfWG 2018, 541 = juris Rn. 7 f.;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.10.2017 - 2 S 1359/17 -, KStZ 2018, 53 = juris Rn. 72 ).

    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (st. Rspr, vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2021 - 9 B 46.20 -, juris Rn. 6;… Beschl. v. 14.08.2017 - 9 B 3.17 -, juris Rn. 5 f.;… Beschl. v. 30.05.2014 - 10 B 34.14 -, juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).

    Denn es wäre mit dem Grundsatz der Formenklarheit nicht vereinbar, wenn die Gesetzgebungskompetenz je nach dem Ergebnis tatsächlicher Feststellungen zum Anteil der Vergnügungssteuer am Gesamtsteueraufkommen einer Gemeinde entfallen könnte (BVerfG, Beschl. v. 04.02.2009 - 1 BvL 8/05 -, BVerfGE 123, 1;… BVerwG, Urt. v. 14.10.2015 - 9 C 22.14 -, BVerwGE 153, 116 = juris Rn. 11; Beschl. v. 30.06.2021 - 9 B 46.20 -, juris Rn. 45).

    Darüber hinaus wäre die Steuer auch in diesem Falle nicht umsatz-, sondern aufwand- bzw. nutzungsbezogen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2021 - 9 B 46.20 -, juris Rn. 40 f.;… Beschl. v. 14.08.2017 - 9 B 8.17 -, juris Rn. 6;… BFH, Urt. v. 21.02.2018 - II R 21/15 -, DStRE 2018, 940 = juris Rn. 76;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.07.2017 - 2 S 1671/16 -, VBlBW 2018, 144 = juris Rn. 38 ;… VG Karlsruhe, Urt. v. 30.06.2020 - 1 K 10440/18 -, juris Rn. 69 m.w.N.).

    Da Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung gewährleistet, ist ein durchschnittlicher Betreiber im Satzungsgebiet zum Maßstab zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2021 - 9 B 46.20 -, juris Rn. 26;… Urt. v. 29.06.2017 - 9 C 7.16 -, BVerwGE 159, 216 = juris Rn. 40;… Urt. v. 14.10.2015 - 9 C 22.14 -, BVerwGE 153, 116 = juris Rn. 17 Urt. v. 10.12.2009 - 9 C 12.08 -, BVerwGE 135, 367 = juris Rn. 44;… Urt. v. 13.04.2005 - 10 C 5.04 -, BVerwGE 123, 218 = juris Rn. 54;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.12.2012 - 2 S 1010/12 -, KStZ 2013, 116 = juris Rn. 40;… Urt. v. 20.07.2017 - 2 S 1671/16 -, VBlBW 2018, 144 = juris Rn. 40 ff.;… VG Karlsruhe, Urt. v. 30.06.2020 - 1 K 10440/18 -, juris Rn. 73 ).

    Es ist zu ermitteln, ob der durchschnittlich von den Aufstellern von Spielgeräten erzielte Bruttoumsatz die durchschnittlichen Kosten unter Berücksichtigung aller anfallenden Steuern einschließlich eines angemessenen Betrags für Eigenkapitalverzinsung und Unternehmerlohn abdecken kann (…BVerwG, Urt. v. 14.10.2015 - 9 C 22.14 -, BVerwGE 153, 116 = juris Rn. 17;… Urt. v. 10.12.2009 - 9 C 12.08 -, BVerwGE 135, 367 = juris Rn. 45; Beschl. v. 30.06.2021 - 9 B 46.20 -, juris Rn. 19;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.10.2017 - 2 S 1359/17 -, KStZ 2018 53 = juris Rn. 79 ;… Urt. v. 20.07.2017 - 2 S 1671/16 -, VBlBW 2018, 144 = juris Rn. 40 ).

    Rn. 55 (c) Sowohl bei Betrachtung der indiziell heranzuziehenden Entwicklung der Anzahl der im Stadtgebiet der Beklagten aufgestellten Spielgeräte als auch bei einer Betrachtung der weiteren vorliegenden Informationen und Unterlagen, sind für das Gericht keine hinreichenden Anhaltspunkte zu erkennen, die eine erdrosselnde Wirkung des Steuersatzes nahelegen (vgl. zum Maßstab BVerwG, Beschl. v. 30.06.2021 - 9 B 46.20 -, juris Rn. 19).

    Denn dieses diente vornehmlich der für eine Erstattung eines Gutachtens zuvor erforderlichen Ermittlung der von der Klägerin indessen aufzubereitenden Sachverhaltsgrundlagen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2021 - 9 B 46.20 -, juris Rn. 17 f.).

    Hieraus folgt, dass die Geldspielgeräte der Klägerin keineswegs im Grenzbereich des nach den gesetzlichen Vorgaben maximal zulässigen Kasseninhalts betrieben wurden (vgl. zu diesem Kriterium OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.08.2020 - 14 A 3784/19 -, juris Rn. 72 ff. und BVerwG, Beschl. v. 30.06.2021 - 9 B 46.20 -, juris Rn. 32 f.) und damit auch unter der Geltung des Steuersatzes von 29 % eine weitere Umsatzsteigerung zur Erreichung eines auskömmlichen Betriebs durchaus möglich wäre.

    Anhaltspunkte dafür, dass den Automatenaufstellern im Stadtgebiet der Beklagten auch bei dem hier in Streit stehenden Steuersatz durchschnittlich die Möglichkeit einer Gewinnerzielung kein angemessener Gewinn verbleibt (vgl. zum Maßstab BVerwG, Beschl. v. 30.06.2021 - 9 B 46.20 -, juris Rn. 19), hat die Klägerin nicht substantiiert dargelegt.

    Die Steuer muss daher nach der ständigen Rechtsprechung (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.02.2009 - 1 BvL 8/05 -, BVerfGE 123, 1 = juris Rn. 62, 93 ff.; BVerwG, Beschl. v. 30.06.2021 - 9 B 46.20 -, juris Rn. 29;… Urt. v. 10.12.2009 - 9 C 12.08 -, BVerwGE 135, 367 = juris Rn. 28;… Urt. v. 14.10.2015 - 9 C 22.14 -, BVerwGE 153, 116 = juris Rn. 33;… Beschl. v. 24.02.2012 - 9 B 80.11 -, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 54 = juris Rn. 7;… Beschl. v. 21.11.2014 - 9 B 20.14 -, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 57 = juris Rn. 14;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.10.2017 - 2 S 1359/17 -, KStZ 2018, 53 = juris Rn. 91 ff.) auf den Benutzer des Spielgeräts abwälzbar sein.

    Es reicht aus, wenn die Steuer auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger angelegt ist, auch wenn die Überwälzung nicht in jedem Einzelfall gelingt (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.02.2009 - 1 BvL 8/05 -, BVerfGE 123, 1 = juris Rn. 93; BVerwG, Beschl. v. 30.06.2021 - 9 B 46.20 -, juris;… Urt. v. 29.06.2017 - 9 C 7.16 -, BVerwGE 159, 216 = juris Rn. 44;… Urt. v. 14.10.2015 - 9 C 22.14 -, BVerwGE 153, 116 = juris 33;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.07.2017 - 2 S 1671/16 -, VBlBW 2018, 144 = juris Rn. 47 Urt. v. 12.10.2017 - 2 S 1359/17 -, KStZ 2018, 53 = juris Rn. 91 ;… HessVGH, Beschl. v. 18.07.2012 - 5 B 1015/12 -, juris Rn. 8;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.07.2010 - 14a A 2495/08 -, juris Rn. 8;… VG Karlsruhe, Urt. v. 30.06.2020 - 1 K 10440/18 -, juris Rn. 80 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegen bei der Besteuerung von Geldspielgeräten in Gaststätten und Spielhallen auf der einen sowie in Spielbanken auf der anderen Seite bereits aufgrund der gewerberechtlichen Einordnung allein der in ersteren verwendeten Geräte nicht vergleichbare Sachverhalte vor, die eine unterschiedliche Behandlung aufgrund sachlicher Gründe rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2021 - 9 B 46.20 -, juris Rn. 40;… Beschl. v. 10.12.2015 - 9 BN 5.15 -, juris Rn. 8;… Beschl. v. 10.06.2010 - 9 BN 3.09 -, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 51 = juris Rn. 4;… Beschl. v. 13.06.2013 - 9 B 50.12 -, juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2022 - 9 KN 6/18

    Kalkulatorische Abwälzbarkeit; Berufsfreiheit; Bestandsentwicklung; …

    Es würde der auf Formenklarheit und Formenbindung angelegten und angewiesenen Finanzverfassung zuwiderlaufen, wenn Steuern dann ganz oder teilweise ihre Kompetenzgrundlage verlören, wenn sie etwa überhöht oder sonst untauglich bemessen werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4.2.2009, a. a. O., Rn. 52; BVerwG, Beschluss vom 30.6.2021 - 9 B 46.20 - juris Rn. 45;… Senatsurteile vom 5.12.2017 - 9 KN 208/16 - juris Rn. 20;… - 9 KN 226/16 - juris Rn. 60;… - 9 KN 68/17 - juris Rn. 103 …und vom 28.11.2016 - 9 LC 335/14 - juris Rn. 25).

    Insoweit ist nicht maßgeblich, ob die Annahme einer erdrosselnden Wirkung ausgeschlossen werden kann, sondern ob hinreichende Anhaltspunkte für eine solche Wirkung bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.6.2021 - 9 B 46.20 - juris Rn. 19).

    Rn. 121 Der Senat hat aufgrund dieser ausreichenden Indizien keine Veranlassung gesehen, weitere Ermittlungen zu einer etwaigen Belastung der Spielhallenbetreiber anzustellen (vgl. dazu auch BVerwG, Beschlüsse vom 6.7.2021 - 9 B 51.20 - juris und vom 30.6.2021 - 9 B 46.20 - juris).

    Denn die Berufsfreiheit garantiert nicht, dass eine Steuer so beschaffen sein müsste, dass alle zurzeit auf dem relevanten Markt befindlichen Unternehmer einen ausreichenden Gewinn erzielen können (…vgl. OVG NRW, Urteile vom 10.9.2020 - 14 A 2838/19 - juris Rn. 84;… vom 18.8.2020 - 14 A 3784/19 - juris Rn. 85, nachfolgend: BVerwG, Beschlüsse vom 6.7.2021 - 9 B 51.20 - juris und vom 30.6.2021 - 9 B 46.20 - juris).

  • BVerwG, 21.09.2023 - 3 B 44.22

    Vergabe von Leistungen der Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst; hier: …

    Ein Beweisantrag kann unter anderem abgelehnt werden, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache nach der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts nicht entscheidungserheblich ist (…stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 2016 - 3 B 68.14 - juris Rn. 16 f., vom 16. Dezember 2020 - 3 B 45.19 - juris Rn. 16 m. w. N. und vom 30. Juni 2021 - 9 B 46.20 - juris Rn. 5 f. m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht