Rechtsprechung
| BVerwG, 27.06.2025 - 9 B 54.24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, § ... 133 Abs. 3 Satz 3; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2, § 74 Abs. 3, § 75 Abs. 2 Satz 2; BBodSchV § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 4 Abs. 1 und 2 Satz 1 und 2, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 3 Satz 1, Anlage 1 Tabelle 1 bis 3; BBodSchV a. F. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 und 2 Satz 1 und 2, § 11 Abs. 1, § 12 Abs. 4, Anhang 2 Nr. 4.1
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zur Ortsumgehung Haldensleben
- rechtsinformationen.bund.de
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zur Ortsumgehung Haldensleben
- rechtsprechung-im-internet.de
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zur Ortsumgehung Haldensleben
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- datenbank.nwb.de
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zur Ortsumgehung Haldensleben
Kurzfassungen/Presse
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Umweltrechtsbehelfsgesetz - Verfahrensfehler
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2024 - 2 K 76/22
- BVerwG, 27.06.2025 - 9 B 54.24
Papierfundstellen
- NVwZ 2026, 351
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 16.09.2009 - 8 B 75.09
Beiladung, notwendige Beiladung, Beklagter, Beschwer.
Auszug aus BVerwG, 27.06.2025 - 9 B 54.24
Das Risiko, bei Unwirksamkeit der Entscheidung gegenüber dem nicht Beigeladenen in einen weiteren Prozess einbezogen zu werden, ändert daran nichts (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 16. September 2009 - 8 B 75.09 - NVwZ-RR 2010, 37 Rn. 3).Ein Verfahrensmangel, der ihn nicht in eigenen Rechten berührt, kann der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zum Erfolg verhelfen (BVerwG, Beschluss vom 16. September 2009 - 8 B 75.09 - NVwZ-RR 2010, 37 Rn. 2).
Das Risiko, bei Unwirksamkeit der Entscheidung gegenüber dem nicht Beigeladenen in einen weiteren Prozess einbezogen zu werden, ändert daran nichts (BVerwG, Beschluss vom 16. September 2009 - 8 B 75.09 - NVwZ-RR 2010, 37 Rn. 3).
- BVerwG, 26.03.2020 - 3 B 24.19
Klage auf Ergänzung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses; …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2025 - 9 B 54.24
Rn. 9 Aus dieser Systematik folgt, dass inhaltliche Fehler der Umweltverträglichkeitsprüfung insbesondere im UVP-Bericht oder in einzelnen Fachgutachten keine Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 1a UmwRG sind, sofern der UVP-Bericht oder die auszulegenden Fachgutachten die nach § 6 Abs. 3 Satz 3 UVPG a. F. (§ 16 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 UVPG) erforderliche Anstoßwirkung entfalten (BVerwG, Beschluss vom 26. März 2020 - 3 B 24.19 - NVwZ 2020, 1199 Rn. 9).Die Öffentlichkeitsbeteiligung dient vielmehr gerade dazu, Fehler oder Unzulänglichkeiten der Umweltverträglichkeitsprüfung und der ihr zugrundeliegenden Fachgutachten aufzuzeigen, um sie beheben zu können (BVerwG, Beschluss vom 26. März 2020 - 3 B 24.19 - NVwZ 2020, 1199 Rn. 9).
Rn. 10 Ob konkrete Unterlagen die erforderliche Anstoßwirkung entfalten oder einen Verfahrensfehler nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder § 4 Abs. 1 a UmwRG begründen, weil Dritte nicht mehr beurteilen können, ob und in welchem Umfang sie von den Umweltauswirkungen des Vorhabens betroffen werden, hängt ebenso wie die Frage einer etwaigen Fehlerheilung von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2020 - 3 B 24.19 - NVwZ 2020, 1199 Rn. 9).
- BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06
Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2025 - 9 B 54.24
Für den Schutz gegen derartige, nicht voraussehbare Wirkungen müssen sich die Betroffenen vielmehr auf § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG verweisen lassen, nach dem sie Vorkehrungen und die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen nach Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses verlangen können (BVerwG, Urteile vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 und vom 7. März 2007 - 9 C 2.06 - BVerwGE 128, 177 Rn. 19).Rn. 39 Der Kläger bezieht sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2007 - 9 C 2.06 - (BVerwGE 128, 177 Rn. 28) und den darin enthaltenen Rechtssatz, nicht voraussehbare nachteilige Wirkungen im Sinne von § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG lägen erst dann vor, wenn es zu einer erheblichen Steigerung der Lärmeinwirkungen komme, diese also eine Erheblichkeitsschwelle überschreite.
- BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2025 - 9 B 54.24
Für den Schutz gegen derartige, nicht voraussehbare Wirkungen müssen sich die Betroffenen vielmehr auf § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG verweisen lassen, nach dem sie Vorkehrungen und die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen nach Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses verlangen können (BVerwG, Urteile vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 …und vom 7. März 2007 - 9 C 2.06 - BVerwGE 128, 177 Rn. 19).Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn sich aufgrund besonderer Anhaltspunkte die konkrete Möglichkeit abzeichnet, dass nachteilige Wirkungen in absehbarer Zeit eintreten werden, ihr Ausmaß sich jedoch noch nicht abschätzen lässt (BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 ).
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2025 - 9 B 54.24
Insbesondere darf die Planfeststellungsbehörde die durch die Zuständigkeitsordnung aufgerichteten Schranken nicht dadurch überspringen, dass sie die Anordnungen, die nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz von der Bodenschutzbehörde getroffen werden dürfen, in das Gewand von dem Planfeststellungsbeschluss beigefügten Auflagen kleidet (BVerwG, Urteile vom 7. September 1979 - 4 C 58.79 u. a. - BVerwGE 58, 281 , vom 24. September 1982 - 4 C 36.79 - Buchholz 407.4 § 12 FStrG Nr. 2 S. 2 f. und vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 467). - BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 58.79
Zulässigkeit einer Diskothek im unbeplanten Innenbereich; Nutzungsänderung bei …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2025 - 9 B 54.24
Insbesondere darf die Planfeststellungsbehörde die durch die Zuständigkeitsordnung aufgerichteten Schranken nicht dadurch überspringen, dass sie die Anordnungen, die nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz von der Bodenschutzbehörde getroffen werden dürfen, in das Gewand von dem Planfeststellungsbeschluss beigefügten Auflagen kleidet (BVerwG, Urteile vom 7. September 1979 - 4 C 58.79 u. a. - BVerwGE 58, 281 , vom 24. September 1982 - 4 C 36.79 - Buchholz 407.4 § 12 FStrG Nr. 2 S. 2 f. …und vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 467). - BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 58.76
Anfechtung von Planfeststellungsbeschlüssen hinsichtlich der …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2025 - 9 B 54.24
Insbesondere darf die Planfeststellungsbehörde die durch die Zuständigkeitsordnung aufgerichteten Schranken nicht dadurch überspringen, dass sie die Anordnungen, die nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz von der Bodenschutzbehörde getroffen werden dürfen, in das Gewand von dem Planfeststellungsbeschluss beigefügten Auflagen kleidet (BVerwG, Urteile vom 7. September 1979 - 4 C 58.79 u. a. - BVerwGE 58, 281 , vom 24. September 1982 - 4 C 36.79 - Buchholz 407.4 § 12 FStrG Nr. 2 S. 2 f. …und vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 467). - BVerwG, 24.09.1982 - 4 C 36.79
Fernstraßen - Kreuzungsrecht - Privatstraße - Schutzanlage
Auszug aus BVerwG, 27.06.2025 - 9 B 54.24
Insbesondere darf die Planfeststellungsbehörde die durch die Zuständigkeitsordnung aufgerichteten Schranken nicht dadurch überspringen, dass sie die Anordnungen, die nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz von der Bodenschutzbehörde getroffen werden dürfen, in das Gewand von dem Planfeststellungsbeschluss beigefügten Auflagen kleidet (BVerwG, Urteile vom 7. September 1979 - 4 C 58.79 u. a. - BVerwGE 58, 281 , vom 24. September 1982 - 4 C 36.79 - Buchholz 407.4 § 12 FStrG Nr. 2 S. 2 f. …und vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 467). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2025 - 9 B 54.24
Das bloße Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Rechtsanwendung genügt nicht den Darlegungsanforderungen, die § 133 Abs. 3 VwGO an eine Grundsatzrüge stellt (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 Nr. 26 S. 14). - BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12
13 Klagen gegen Elbvertiefung
Auszug aus BVerwG, 27.06.2025 - 9 B 54.24
Nicht den Verfahrensablauf betreffen hingegen die Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Umweltverträglichkeitsprüfung, die von den materiell-rechtlichen Maßstäben der im jeweiligen Einzelfall maßgeblichen Fachgesetzen geprägt werden, für deren Prüfung die Umweltverträglichkeitsprüfung durch Zusammenstellung und Aufbereitung des umweltbezogenen Tatsachenmaterials den Rahmen und die Grundlage bildet (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 - BVerwGE 161, 17 Rn. 29 ff.;… Beschluss vom 7. Januar 2020 - 4 B 74.17 - juris Rn. 8). - BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99
Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung; …
- BVerwG, 31.01.2011 - 7 B 55.10
Planfeststellung; Abwägung; Lärmschutz in der Planfeststellung; Auflagen im …
- BVerwG, 23.05.2023 - 4 C 1.22
Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung von Unterwasserkabeln zur …
- BVerwG, 07.01.2020 - 4 B 74.17
Ermittlung von Unfallszenarien im Rahmen der UVP
- VGH Bayern, 13.07.2026 - 8 A 23.40029
Straßenrechtliche Planfeststellung, dreistreifiger Ausbau einer Bundesstraße, …
Rn. 28 Zudem dient die Öffentlichkeitsbeteiligung nachgerade dazu, Fehler oder Unzulänglichkeiten der Fachgutachten aufzuzeigen, um sie beheben zu können (…BVerwG, U.v. 26.3.2020 - 3 B 24.19 - NVwZ 2020, 1199 - juris Rn. 9; B.v. 27.6.2025 - 9 B 54.24 - UPR 2025, 492 - juris Rn. 9;… U.v. 19.2.2025 - 9 A 9.23 - BVerwGE 185, 19 - juris Rn. 50). - VGH Bayern, 04.03.2026 - 8 A 22.40051
Straßenrechtliche Planfeststellung für den Ausbau der B 469 bei St., …
Inhaltliche Fehler im UVP-Bericht oder in einzelnen Fachgutachten sind demgemäß keine Verfahrensfehler, sofern der UVP-Bericht oder die Gutachten die nach § 16 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 UVPG erforderliche Anstoßwirkung entfalten (…vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2017 - 7 A 17.12 - BVerwGE 161, 17 - juris Rn. 28 ff., insbesondere Rn. 31; B.v. 27.6.2025 - 9 B 54.24 - UPR 2025, 492 - juris Rn. 9).Die Öffentlichkeitsbeteiligung dient gerade dazu, Fehler oder Unzulänglichkeiten der Fachgutachten aufzuzeigen, um sie beheben zu können (…vgl. BVerwG, U.v. 26.3.2020 - 3 B 24.19 - BayVBl 2020, 565 - juris Rn. 9; B.v. 27.6.2025 - 9 B 54.24 - UPR 2025, 492 - juris Rn. 9;… OVG NW, B.v. 20.2.2018 - 8 B 840/17 - juris Rn. 19).
Zudem dient die Öffentlichkeitsbeteiligung gerade dazu, Fehler oder Unzulänglichkeiten der Fachgutachten aufzuzeigen, um sie beheben zu können (…vgl. BVerwG, U.v. 26.3.2020 - 3 B 24.19 - NVwZ 2020, 1199 - juris Rn. 9; B.v. 27.6.2025 - 9 B 54.24 - UPR 2025, 492 - juris Rn. 9;… U.v. 19.2.2025 - 9 A 9.23 - BVerwGE 185, 19 - juris Rn. 50).
- VGH Bayern, 13.07.2026 - 8 A 23.40035
Coronavirus, SARS-CoV-2, straßenrechtliche Planfeststellung, dreistreifiger …
Rn. 38 Zudem dient die Öffentlichkeitsbeteiligung nachgerade dazu, Fehler oder Unzulänglichkeiten der Fachgutachten aufzuzeigen, um sie beheben zu können (…BVerwG, U.v. 26.3.2020 - 3 B 24.19 - NVwZ 2020, 1199 - juris Rn. 9; B.v. 27.6.2025 - 9 B 54.24 - UPR 2025, 492 - juris Rn. 9;… U.v. 19.2.2025 - 9 A 9.23 - BVerwGE 185, 19 - juris Rn. 50).
- BVerwG, 15.12.2025 - 9 B 10.24
Planfeststellungsbeschluss - B 20 Ortsumfahrung Laufen
Die Revision kann grundsätzlich nur zugelassen werden, wenn die Tatsachen, die vorliegen müssten, damit sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren stellen könnte, von der Vorinstanz festgestellt worden sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2025 - 9 B 54.24 - juris Rn. 18 m. w. N.). - BVerwG, 15.12.2025 - 9 B 14.24 Die Revision kann grundsätzlich nur zugelassen werden, wenn die Tatsachen, die vorliegen müssten, damit sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren stellen könnte, von der Vorinstanz festgestellt worden sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2025 - 9 B 54.24 - juris Rn. 18 m. w. N.).
- VG Freiburg, 05.01.2026 - 6 K 5723/25
Nachholung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch ergänzendes Verfahren; …
Entsprechend kann von einem Verfehlen der Anstoßfunktion erst dann ausgegangen werden, wenn die ausgelegten Unterlagen grob unvollständig sind oder schwerwiegende Fehler enthalten, so dass das zentrale gesetzgeberische Anliegen einer frühzeitigen und effektiven Öffentlichkeitsbeteiligung grundsätzlich in Frage gestellt wird (BVerwG, Beschluss vom 27.06.2025 - 9 B 54.24 - juris Rn. 8 ff.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 28.04.2025 - 10 S 1455/23 - juris Rn. 39 ). - BVerwG, 15.12.2025 - 9 B 15.24 Die Revision kann grundsätzlich nur zugelassen werden, wenn die Tatsachen, die vorliegen müssten, damit sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren stellen könnte, von der Vorinstanz festgestellt worden sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2025 - 9 B 54.24 - juris Rn. 18 m. w. N.).
- BVerwG, 15.12.2025 - 9 B 13.24 Die Revision kann grundsätzlich nur zugelassen werden, wenn die Tatsachen, die vorliegen müssten, damit sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren stellen könnte, von der Vorinstanz festgestellt worden sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2025 - 9 B 54.24 - juris Rn. 18 m. w. N.).
- BVerwG, 15.12.2025 - 9 B 12.24
Klage eines Grundstückeigentümers gegen einen straßenrechtlichen …
Die Revision kann grundsätzlich nur zugelassen werden, wenn die Tatsachen, die vorliegen müssten, damit sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren stellen könnte, von der Vorinstanz festgestellt worden sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2025 - 9 B 54.24 - juris Rn. 18 m. w. N.). - BVerwG, 15.12.2025 - 9 B 11.24 Die Revision kann grundsätzlich nur zugelassen werden, wenn die Tatsachen, die vorliegen müssten, damit sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren stellen könnte, von der Vorinstanz festgestellt worden sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2025 - 9 B 54.24 - juris Rn. 18 m. w. N.).
- VGH Bayern, 14.04.2026 - 8 ZB 26.43
Berufungszulassung (abgelehnt), Straßenbaulast für nicht ausgebauten öffentlicher …
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