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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,133
BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98 (https://dejure.org/1999,133)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1999 - 9 B 617.98 (https://dejure.org/1999,133)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1999 - 9 B 617.98 (https://dejure.org/1999,133)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Judicialis

    AuslG § 53 Abs. 6

  • Wolters Kluwer

    Abschiebungsschutz - Abschiebezielstaat - Extreme allgemeine Gefahrenlage - Todesgefahr - Verfassungskonforme Auslegung - Unmittelbarkeit - Sperrwirkung - Drohende Rechtsgutsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 53 Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 668
  • DVBl 1999, 1231 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (403)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98
    Der Senat hat eine solche extreme allgemeine Gefahrenlage dahin umschrieben, daß eine Abschiebung in diesem Falle bedeute, den Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen auszuliefern (Urteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 9.95 BVerwGE 99, 324 ; ebenso Urteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 15.95 ).

    In dem bezeichneten Senatsurteil wird zwar ausgeführt, daß angesichts des damals in Kabul tobenden Bürgerkrieges einer Abschiebung des Ausländers über den Flughafen Kabul § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG (in verfassungskonformer Handhabung) entgegenstehen kann, wenn sichere Landesteile nicht erreichbar sind, weil der Ausländer "schon sofort bei der Ankunft in Kabul Opfer der bewaffneten Auseinandersetzungen" würde (BVerwGE 99, 324 ).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen - …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98
    Die geltend gemachte Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des Berufungsurteils von dem Senatsurteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 15.95 (BVerwGE 99, 331) liegt nicht vor.

    Der Senat hat eine solche extreme allgemeine Gefahrenlage dahin umschrieben, daß eine Abschiebung in diesem Falle bedeute, den Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen auszuliefern (Urteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 9.95 BVerwGE 99, 324 ; ebenso Urteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 15.95 ).

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98
    Eben darauf stellt auch der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bei der Beschreibung der extremen Gefahrenlage in seinem Urteil vom 19. November 1996 BVerwG 1 C 6.95 (BVerwGE 102, 249 ) ab.
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine …

    Unabhängig hiervon tragen die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts, welche die allgemeine Gefahrenlage begründen, nicht dessen Annahme einer extremen Gefahr für die Klägerin, zumal das Berufungsgericht weder auf die erforderliche Unmittelbarkeit der extremen Gefährdung noch auf ihren hohen Wahrscheinlichkeitsgrad eingeht (…zu diesen Anforderungen vgl. Urteil vom 8. Dezember 1998, a.a.O., BVerwGE 108, 77 ; Beschluss vom 26. Januar 1999 - BVerwG 9 B 617.98 - NVwZ 1999, 668 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 14).

    Dieser hohe Wahrscheinlichkeitsgrad ist ohne Unterschied in der Sache (Beschluss vom 26. Januar 1999 - BVerwG 9 B 617.98 - a.a.O.) in der Formulierung mit umschrieben, dass die Abschiebung dann ausgesetzt werden müsse, wenn der Ausländer ansonsten "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde" (…so etwa in Urteil vom 17. Oktober 1995, a.a.O., BVerwGE 99, 324 ;… Urteil vom 8. Dezember 1998, a.a.O., BVerwGE 108, 77 ; Beschluss vom 26. Januar 1999 - BVerwG 9 B 617.98 - a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2008 - 6 A 10749/07

    Keine extreme Gefahrlage bei Rückkehr eines allein stehenden, arbeitsfähigen, …

    Eine extreme allgemeine Gefahrenlage besteht beispielsweise, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert oder in hinreichender zeitlicher Nähe zu seiner Rückkehr in einen unausweichlichen Prozess körperlichen Verfalls mit lebensbedrohlichen Folgen geraten würde (im Anschluss an BVerwG, 9 B 617/98, NVwZ 1999, 668).

    Eine extreme allgemeine Gefahrenlage setzt aber nicht voraus, dass im Falle der Abschiebung der Tod oder schwerste Verletzungen sofort, gewissermaßen noch am Tag der Ankunft im Abschiebezielstaat, eintreten; sie besteht beispielsweise, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert (BVerwG, 9 B 617/98, NVwZ 1999, 668) oder in hinreichender zeitlicher Nähe zu seiner Rückkehr in einen unausweichlichen lebensbedrohlichen pathologischen Zustand geraten würde.

  • OVG Saarland, 29.09.2006 - 3 R 6/06

    Zum Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung für den Irak

    BVerwG, Urteil vom 16.6.2004 - BVerwG 1 C 27.03 - BVerwG, Urteil vom 12.7.2001 - BVerwG 1 C 5.01 - BVerwG, Beschluss vom 26.1.1999 - BVerwG 9 B 617.98 - BVerwG, Urteil vom 8.12.1998 - BVerwG 9 C 4.98 - BVerwG, Urteil vom 2.9.1997 - BVerwG 9 C 40.96 - BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - BVerwG 9 C 9.95 -.

    BVerwG, Beschluss vom 26.1.1999 - BVerwG 9 B 617.98 -.

    BVerwG, Beschluss vom 26.1.1999 - BVerwG 9 B 617.98 - sowie Urteil vom 12.7.2001 - BVerwG 1 C 2.01 -, wobei im letzteren Fall die Gefahr eines sicheren Hungertodes zwar bejaht wurde, die dortige Klägerin aber anderweitigen Abschiebungsschutz besaß.

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