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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08, 9 B 34.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1029
BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08, 9 B 34.08 (https://dejure.org/2009,1029)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.2009 - 9 B 64.08, 9 B 34.08 (https://dejure.org/2009,1029)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 9 B 64.08, 9 B 34.08 (https://dejure.org/2009,1029)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    VwGO § 86 Abs. 1, § 132 Abs. 2 Nr. 3; § 152a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 6
    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis; Substantiierungspflicht; Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Sachverständigengutachten; eigene Sachkunde des Gerichts; Verkehrsbedeutung einer Straße.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 86 Abs. 1, § 132 Abs. 2 Nr. 3; § 152a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 6
    Anhörungsrüge; Anhörungsrüge; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge; Darlegung; Darlegungserfordernis; Gehörsverstoß; Sachaufklärung; Sachaufklärung; Sachverständigengutachten; Sachverständigengutachten; Straße; Substantiierungspflicht; Substantiierungspflicht; ...

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 132 Abs. 2; ; VwGO § 152a Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen an eine Anhörungsrüge hinsichtlich der Verletzung rechtlichen Gehörs; Kriterien für das Vorliegen einer Ermessensüberschreitung des Gerichts hinsichtlich des Vorliegens der erforderlichen Sachkunde für die Aufklärung und Würdigung des ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    VwGO §§ 86 Abs. 1, 132 Abs. 2 Nr. 3, 152a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 6.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht: Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis; Substantiierungspflicht; Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Sachverständigengutachten; eigene Sachkunde des Gerichts; Verkehrsbedeutung einer Straße.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 329
  • DÖV 2009, 548
 
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Wird zitiert von ... (178)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82

    Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
    Dieses Ermessen überschreitet das Gericht erst dann, wenn es sich eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihm angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (vgl. Urteile vom 10. November 1983 - BVerwG 3 C 56.82 - BVerwGE 68, 177 und vom 6. November 1986 - BVerwG 3 C 27.85 - BVerwGE 75, 119 ;…Beschluss vom 5. Januar 2006 - BVerwG 10 B 85.05 - [...] Rn. 6).

    Anders wäre es, wenn Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass wegen der besonderen Kompliziertheit des Streitfalls oder wegen der Wissenschaftbezogenheit des Sachgebiets (vgl. Urteil vom 10. November 1983 a.a.O. S. 183) eine weitergehende Untersuchung der Verkehrsfunktion der Straße "An der Rekumer Mühle" mithilfe verkehrswissenschaftlichen Sachverstands erforderlich war.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Anforderungen an den Sachvortrag oder auf sonstige rechtliche Gesichtspunkte stützen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Anforderungen an den Sachvortrag oder auf sonstige rechtliche Gesichtspunkte stützen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06

    Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel; …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör begründet - namentlich bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen - keine Pflicht der Gerichte, jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (stRspr., vgl. etwa die Beschlüsse vom 22. Mai 2006 - BVerwG 10 B 9.06 - NJW 2006, 2648 und vom 23. Juni 2008 - BVerwG 9 VR 13.08 - NVwZ 2008, 1027 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
    Insbesondere muss das Gericht die Beteiligten nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst auf Grund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. Beschluss vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 S. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 13.08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem anderen als vom …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör begründet - namentlich bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen - keine Pflicht der Gerichte, jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (stRspr., vgl. etwa die Beschlüsse vom 22. Mai 2006 - BVerwG 10 B 9.06 - NJW 2006, 2648 und vom 23. Juni 2008 - BVerwG 9 VR 13.08 - NVwZ 2008, 1027 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.2008 - 9 B 34.08

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen für eine …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
    Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Senats vom 27. Oktober 2008 - BVerwG 9 B 34.08 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 27.85

    Lebensmittelrecht - Irreführende Bezeichnung - Milch - H-Milch - Frische …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
    Dieses Ermessen überschreitet das Gericht erst dann, wenn es sich eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihm angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (vgl. Urteile vom 10. November 1983 - BVerwG 3 C 56.82 - BVerwGE 68, 177 und vom 6. November 1986 - BVerwG 3 C 27.85 - BVerwGE 75, 119 ;…Beschluss vom 5. Januar 2006 - BVerwG 10 B 85.05 - [...] Rn. 6).
  • BVerwG, 05.01.2006 - 10 B 85.05
    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
    Dieses Ermessen überschreitet das Gericht erst dann, wenn es sich eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihm angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (vgl. Urteile vom 10. November 1983 - BVerwG 3 C 56.82 - BVerwGE 68, 177 und vom 6. November 1986 - BVerwG 3 C 27.85 - BVerwGE 75, 119 ;Beschluss vom 5. Januar 2006 - BVerwG 10 B 85.05 - [...] Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2015 - 3 S 2420/14

    Beherbergungsbetrieb in durch reine aufgelockerte Wohnnutzung geprägtes Gebiet

    Rn. 45 bb) Ferner muss das Gericht die Beteiligten nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, zumal sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009 - 9 B 64.08 - juris).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 5 C 8.15

    Betreuung; Kindertagesstätte; Teilnahmegebühr; BAföG; Ausbildungsförderung; …

    Eine angebliche Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts ist u. a. nur dann ausreichend begründet im Sinne des § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO, wenn im Einzelnen dargetan wird, welche Tatsachen auf der Grundlage der insoweit maßgeblichen materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz aufklärungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das angefochtene Urteil auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass auf die Erhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht durch Stellung förmlicher Beweisanträge hingewirkt worden ist oder - sollte dies nicht der Fall gewesen sein - aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Sachaufklärung dem Gericht hätte aufdrängen müssen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - 9 B 64.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 372 S. 18 und vom 5. März 2010 - 5 B 7.10 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 94 S. 11 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.2018 - 1 A 10022/18

    Kein Anspruch auf kostenlose Toilettennutzung an Autobahnraststätten

    Mit der Verfahrensrüge kann eine Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nichterhebung von Beweisen nur dann erfolgreich geltend gemacht werden, wenn im ersten Rechtszug ein entsprechender förmlicher Beweisantrag gestellt wurde oder sich dem Gericht eine bestimmte Sachverhaltsermittlung nach den Umständen des Falles auch ohne einen solchen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2009 - 9 B 64/08 - NVwZ 2009, 329 ;… Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 1.11 - juris, Rdn. 26; OVG RP, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 6 A 11207/10 - juris).
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