Rechtsprechung
| BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 69.14 |
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- Bundesverwaltungsgericht
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Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Erledigung; Pauschalierung bei einem Wasserverbandsbeitrag; Parteigutachten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 80 WVG, § 25 EifelRurVG NW, § 26 EifelRurVG NW
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Erledigung; Pauschalierung bei einem Wasserverbandsbeitrag; Parteigutachten - rechtsprechung-im-internet.de
§ 80 WVG, § 25 EifelRurVG NW, § 26 EifelRurVG NW
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Erledigung; Pauschalierung bei einem Wasserverbandsbeitrag; Parteigutachten - Wolters Kluwer
Erhebung und Bemessung der Beiträge für den Wasserverband bzgl. Verzichts auf Pauschalierungen
- ra.de
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WVG § 80; GG Art. 3; GG Art. 28 Abs. 2
Erhebung und Bemessung der Beiträge für den Wasserverband bzgl. Verzichts auf Pauschalierungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 29.05.2009 - 7 K 657/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2014 - 15 A 1919/09
- BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 69.14
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 23.07.2014 - 6 B 1.14
Nichtzulassungsbeschwerde; beklagte Behörde; Aufhebung des Verwaltungsakts; …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 69.14
Eine derartige Änderung des Streitgegenstands unterfällt vielmehr allein der Dispositionsbefugnis der Klägerin (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 6 B 1.14 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 70 Rn. 11), die hiervon jedoch keinen Gebrauch gemacht hat.Rn. 4 Hebt die beklagte Behörde den in der Vorinstanz erfolgreich angefochtenen Verwaltungsakt in einem von ihr anhängig gemachten Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde auf und reagiert der Kläger - wie hier - darauf nicht mit einer Erledigungserklärung, hat dies für die beklagte Behörde günstige Folgerungen nicht schon im Beschwerdeverfahren, sondern erst in dem angestrebten Revisionsverfahren, falls sich die Beschwerde - unabhängig von der Erledigung - als zulässig und begründet erweist (vgl. im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 6 B 1.14 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 70 Rn. 11 f.).
Vielmehr kann ein durch die angefochtene Entscheidung beschwerter Beteiligter die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision allein zu dem Zweck einlegen und fortführen, damit in dem Revisionsverfahren die prozessualen Folgerungen aus einer inzwischen eingetretenen Erledigung der Hauptsache gezogen werden (BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 6 B 1.14 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 70 Rn. 15 f.).
- BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage; …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 69.14
Die Entscheidung betraf darüber hinaus ebenso wie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - (…Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 41) einen reinen Flächenmaßstab und beruhte zudem ebenfalls auf der Feststellung, dass die individuellen Anteile am Wasserzufluss regelmäßig nicht messbar sind. - BVerwG, 04.06.2002 - 9 B 15.02
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 69.14
In seinem Beschluss vom 4. Juni 2002 - 9 B 15.02 - (NVwZ 2002, 1508) hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich bezogen auf den Einzelfall entschieden, es sei nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber ungeachtet des Umstandes, dass bei Waldflächen ein geringerer Wasserabfluss bestehe, für die Umlegung der Gewässerunterhaltungskosten keinen differenzierenden Maßstab vorsehe.
- BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands
Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 69.14
Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. Mai 1973 - 4 C 21.70 - (BVerwGE 42, 210 ) in der Heranziehung von Grundstückseigentümern zu den Kosten der Gewässerunterhaltung allein anhand eines Flächenmaßstabes keinen Verstoß gegen Art. 3 GG gesehen hat, beruhte dies auf der - vorliegend nicht einschlägigen - sachlich vertretbaren gesetzgeberischen Annahme, dass zwar auch die Art und der Kulturzustand der Grundstücke Einfluss auf die Menge des den zu unterhaltenden Gewässern zugeführten Wassers haben, der Umfang des Wasserabflusses jedoch maßgeblich durch die auf dem Grundstück niedergehende Niederschlagsmenge bestimmt wird, die wiederum in unmittelbarer Beziehung zur Grundstücksfläche steht. - BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 2.06
Wasserverband; Bodenverband; Deichverband; Oberverband; Einheitsverband; …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 69.14
Das gilt zunächst ohne Weiteres für alle die Urteile, die jeweils den für die Festlegung des Beitragsmaßstabes eröffneten weiten Gestaltungsspielraum betonen, der nur durch das Willkürverbot begrenzt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Dezember 1966 - 4 C 185.65 - Buchholz 445.2 § 81 WVVO Nr. 1 S. 4 und vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 - Buchholz 445.1 Allg. - BVerwG, 02.12.1966 - IV C 185.65
Erhebung eines Beitrages eines Wasserverbandes - Verstoß gegen den …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 69.14
Das gilt zunächst ohne Weiteres für alle die Urteile, die jeweils den für die Festlegung des Beitragsmaßstabes eröffneten weiten Gestaltungsspielraum betonen, der nur durch das Willkürverbot begrenzt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Dezember 1966 - 4 C 185.65 - Buchholz 445.2 § 81 WVVO Nr. 1 S. 4 und vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 - Buchholz 445.1 Allg. - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 69.14
Rn. 14 Eine Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 m.w.N.). - BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01
Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 69.14
Das gilt auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es gegen die kommunale Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 GG) verstößt, eine gemeindliche Abgabensatzung wegen eines einzelnen Kalkulationsfehlers für nichtig zu halten, ohne dass geprüft wird, inwieweit sich dieser auf die Abgabenhöhe ausgewirkt hat (BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ). - BVerwG, 08.05.2008 - 6 B 64.07
Sexualkunde, Sexualkundeunterricht, Sexualerziehung, Eltern, Schule, …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 69.14
Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 8. Mai 2008 - 6 B 64.07 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 132 Rn. 5 …und vom 16. Juli 2013 - 9 B 15.13 - juris Rn. 5). - BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99
Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung; …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 69.14
Rechtsfragen, die sich in einem Revisionsverfahren erst auf der Grundlage von Tatsachen stellen könnten, welche von der Vorinstanz nicht festgestellt wurden oder die deren Feststellungen sogar widersprechen, können regelmäßig - so auch hier - die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 ). - BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04
Satzungsfehler; Unbeachtlichkeit; Nichtigkeit; Gesamtnichtigkeit; …
- BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79
Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung …
- BVerwG, 18.06.2003 - 4 A 70.01
Straßenrechtliche Planfeststellung; Luftqualität; Schadstoffimmissionen; …
- BVerwG, 24.07.2008 - 9 B 41.07
Zulassungsrüge; grundsätzliche Bedeutung; Amtsaufklärung; Aufklärungspflicht; …
- BVerwG, 28.08.1985 - 8 B 128.84
Erledigung der Hauptsache - Hauptverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 15.13
Wasserversorgungsleistungen; fehlerhafter Wasser- und Abwasserzweckverband; zur …
- BVerwG, 17.12.1993 - 3 B 134.92
Gerichtliche Feststellung der Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2017 - 15 A 687/15
Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Kanalisation; Beurteilung der …
Rn. 55 vgl. dazu zuletzt BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 9 B 69.14 -, juris Rn. 12,. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2017 - 9 E 572/16
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Beteiligten für Privatgutachten; …
Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Aachen vom 21. Juni 2016 und des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts vom 19. Mai 2016 werden auf den Kostenfestsetzungsantrag der Klägerin vom 21. Dezember 2015 in der Fassung ihres Schriftsatzes vom 27. April 2016 die nach dem vollstreckbaren Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2015 - 9 B 69.14 - und die nach dem rechtskräftigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 24. Juni 2014 - 15 A 1919/09 - von dem Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Kosten auf 35.880,53 Euro festgesetzt.Das Berufungsurteil ist, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen hat (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 9 B 69.14 -), rechtskräftig.
Rn. 4 Die Klägerin hat mit - am 24. Dezember 2015 beim Verwaltungsgericht eingegangenem - Kostenfestsetzungsantrag vom 21. Dezember 2015 in der Fassung ihres Schriftsatzes vom 27. April 2016 aufgrund der Kostenlastentscheidungen in dem vollstreckbaren Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2015 - 9 B 69.14 - und dem rechtskräftigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 24. Juni 2014 - 15 A 1919/09 - einen Anspruch gegen den Beklagten auf Erstattung der von ihr insgesamt verauslagten Gerichtskosten sowie ihrer außergerichtlichen Kosten nebst Zinsen beantragt.
- BVerwG, 16.07.2025 - 4 BN 36.24 Ist in der Hauptsache tatsächlich Erledigung eingetreten und reagieren die Antragsteller darauf nicht mit einer Erledigungserklärung, kann die Antragsgegnerin daraus günstige Folgerungen nicht schon in dem von ihr anhängig gemachten Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde, sondern erst in dem angestrebten Revisionsverfahren ziehen, falls sich die Beschwerde - unabhängig von der Erledigung - als zulässig und begründet erweist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 2014 - 6 B 1.14 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 70 und vom 25. Juni 2015 - 9 B 69.14 - juris Rn. 3 f. zum Klageverfahren).
Die durch die angefochtene Entscheidung beschwerte Antragsgegnerin kann die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision allein zu dem Zweck fortführen, damit in dem angestrebten Revisionsverfahren die prozessualen Folgerungen aus einer eingetretenen Erledigung der Hauptsache gezogen werden können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 2014 - 6 B 1.14 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 70 und vom 25. Juni 2015 - 9 B 69.14 - juris Rn. 5).
- BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
Vorläufige Anordnung im Flurbereinigungsrecht; Amtsermittlungsgrundsatz und …
Der durch das angefochtene Urteil beschwerte Beteiligte kann die Beschwerde vielmehr deshalb einlegen und fortführen, damit in dem erstrebten Revisionsverfahren die prozessualen Folgerungen aus einer zwischenzeitlich etwa eingetretenen Erledigung gezogen werden können (…BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 2014 - 6 B 1.14 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 70 Rn. 15 f. und vom 25. Juni 2015 - 9 B 69.14 - juris Rn. 5). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2015 - 15 A 1141/15
Beruhen des Ausschlusses eines Bieters vom Vergabeverfahren auf dem Grundsatz der …
Rn. 4 Vgl. für das Revisionszulassungsrecht BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2015 - 9 B 69.14 -, jurisRn.Rn. 7 vgl. dazu wiederum BVerwG, Beschlüsse vom25. Juni 2015 - 9 B 69.14 -, juris Rn. 5, und vom23. Juli 2014 - 6 B 1.14 -, NVwZ 2014, 1594 = juris Rn. 15 f.,.
- BVerwG, 16.12.2021 - 2 B 73.20
Fehlendes Rechtsschutzinteresses für die Fortführung des …
Der durch das angefochtene Urteil beschwerte Beteiligte kann die Beschwerde unter Umständen vielmehr deshalb einlegen und fortführen, damit in dem erstrebten Revisionsverfahren die prozessualen Folgerungen aus einer zwischenzeitlich eingetretenen Erledigung gezogen werden können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 2014 - 6 B 1.14 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 70 Rn. 14 ff., vom 25. Juni 2015 - 9 B 69.14 - juris Rn. 5 …und vom 22. Februar 2018 - 9 B 26.17 - juris Rn. 2). - OVG Niedersachsen, 22.03.2017 - 4 ME 83/17
Altersfeststellung; Inaugenscheinnahme, qualifizierte; Inobhutnahme, vorläufig
Je unzweifelhafter eine von einem Beteiligten vorgebrachte gutachterliche Äußerung als Ausdruck der Sachkundigkeit, Unparteilichkeit und Objektivität zu qualifizieren ist, desto unbedenklicher ist sie verwertbar (BVerwG, Beschl. v. 25.6.2015 - 9 B 69.14 -). - VG Aachen, 22.06.2018 - 7 K 78/15
Wasserverbandsbeitrag wegen Vorteils durch Talsperre zu Recht erhoben
Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten wies das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Beschluss vom 25. Juni 2015 zurück (BVerwG 9 B 69.14).Rn. 296 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.06.2015 - 9 B 69.14 -, juris Rn. 16 m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 24.06.2014 - 15 A 1919/09 -, juris Rn. 46 m.N.; VG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2011 - 17 K 4231/09 -, juris Rn. 26.
- BVerwG, 27.06.2019 - 5 BN 4.18
Höhe des Elternbeitrags für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege; …
Die Beschwerde legt - was erforderlich gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 9 B 69.14 - juris Rn. 9) nicht dar, dass die Auslegung des gleichheitsrechtlichen Prüfungsmaßstabs des Art. 3 GG, den das Oberverwaltungsgericht als Maßstabs für die Rechtmäßigkeitsprüfung der angefochtenen satzungsrechtlichen Bestimmungen über die Höhe des Kostenbeitrags (§ 4 KBS) und die Geschwisterermäßigung (§ 5 KBS) zugrunde gelegt und angewandt hat, ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft. - BVerwG, 20.09.2019 - 5 B 29.19
Rüge der Verletzung von nicht revisiblem Landesrecht
Vielmehr muss dargelegt werden, dass die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - Norm des Grundgesetzes oder des sonstigen Bundesrechts selbst einen die Zulassung der Revision rechtfertigenden Klärungsbedarf aufweist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. September 2010 - 4 B 40.10 - juris Rn. 2 m.w.N. und vom 25. Juni 2015 - 9 B 69.14 - juris Rn. 9). - BVerwG, 09.08.2019 - 5 B 24.19
Verfassungsgemäße Festlegung eines Anerkennungsbetrages bei der Betreuung von …
- VG Karlsruhe, 28.05.2020 - 4 K 8139/19
Philippsburg: Eilantrag gegen Errichtung eines Distributionsparks bleibt ohne …
- BSG, 01.04.2026 - B 6 KA 18/25 B
- VGH Bayern, 06.12.2022 - 11 ZB 22.1662
Zumutbarer Ermittlungsaufwand bei Schweigen des Halters im Anhörungsschreiben
- BVerwG, 10.07.2019 - 5 BN 2.18
Verfassungsgemäße Höhe eines Anerkennungsbetrag für Kindertagespflegepersonen für …
- VGH Bayern, 18.07.2016 - 11 ZB 16.299
Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs
- VGH Bayern, 04.02.2020 - 11 ZB 19.1150
Fortsetzungsfeststellungsklage bei erledigter Leistungsklage
- VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 ZB 15.1104
Zulassung der Berufung (abgelehnt); Fahrtenbuchauflage; Erledigung durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - 15 E 387/16
Festsetzung einer Terminsgebühr für die Wahrnehmung von außergerichtlichen …
- VG Gelsenkirchen, 12.03.2024 - 6 K 5527/19
Abbruchgebot/Rückbaugebot
- VGH Bayern, 04.02.2020 - 11 ZB 19.1151
Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrs- und Lärmbelastung
- VGH Bayern, 26.03.2019 - 11 ZB 18.1256
Fahrtenbuchauflage - Berufungszulassungsantrag
- VG Magdeburg, 14.07.2016 - 7 A 240/13
Gebühren für die Nutzung einer Sporthalle
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