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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.08.2022 - 9 B 7.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,26795
BVerwG, 17.08.2022 - 9 B 7.22 (https://dejure.org/2022,26795)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.2022 - 9 B 7.22 (https://dejure.org/2022,26795)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 2022 - 9 B 7.22 (https://dejure.org/2022,26795)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 903
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2022 - 9 B 7.22
    Über die Klagebegründungsfrist ist nicht nach § 58 VwGO zu belehren (s. zu alledem näher BVerwG, Urteile vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 14 …und vom 3. November 2020 - 9 A 7.19 - BVerwGE 170, 138 Rn. 15 f. zur vergleichbaren Frist nach § 18e Abs. 5 Satz 1 AEG).
  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 5.18

    Abschaltung; Addition; Artenschutz; Beteiligungsberechtigung; Brutstätte; …

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2022 - 9 B 7.22
    Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann schließlich nach einhelliger Auffassung auch dann bestehen, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht zwingend vorgeschrieben ist, jedoch eine Pflicht zur Vorprüfung des Einzelfalles besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2019 - 7 C 5.18 - BVerwGE 166, 321 Rn. 19;… Bunge, Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, 2. Aufl. 2019, § 1 Rn. 70 m. w. N. zur Rechtsprechung).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2022 - 9 B 7.22
    Darauf lässt sich eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache jedoch nicht stützen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 19. November 2020 - 9 B 40.19 - NVwZ-RR 2021, 326 Rn. 15).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2022 - 9 B 7.22
    Über die Klagebegründungsfrist ist nicht nach § 58 VwGO zu belehren (…s. zu alledem näher BVerwG, Urteile vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 14 und vom 3. November 2020 - 9 A 7.19 - BVerwGE 170, 138 Rn. 15 f. zur vergleichbaren Frist nach § 18e Abs. 5 Satz 1 AEG).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 5 B 44.13

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers; …

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2022 - 9 B 7.22
    Dies ergibt sich schon daraus, dass auch nach der Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht die grundsätzliche Bedeutung gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen ist und die Prüfung des Bundesverwaltungsgerichts sich auf diese Darlegung beschränkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 5 B 44.13 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.11.2021 - 9 B 5.21

    Erhebung eines Anschlussbeitrags gegenüber dem neuen Grundstückseigentümer nach …

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2022 - 9 B 7.22
    Rn. 20 Zur Begründung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz muss insbesondere substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände nach der materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz, die insoweit selbst dann maßgeblich ist, wenn sie verfehlt sein sollte, Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 24. November 2021 - 9 B 5.21 - juris Rn. 12 f.).
  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 40.19

    Fortsetzung des Verfahrens nach Prozessvergleich

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2022 - 9 B 7.22
    Darauf lässt sich eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache jedoch nicht stützen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 19. November 2020 - 9 B 40.19 - NVwZ-RR 2021, 326 Rn. 15).
  • BVerwG, 27.01.2022 - 9 B 36.21

    Zur Tenorierung stattgebender Urteile zu planfeststellungsrechtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2022 - 9 B 7.22
    Rn. 18 a) Ein solcher Verfahrensmangel ist ein Verstoß gegen Verfahrensnormen, der den Weg zu dem Urteil und die Art und Weise des Urteilserlasses, nicht dessen Inhalt betrifft (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 9 B 36.21 - juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.02.2019 - 9 B 46.18

    Beschwerde betreffend den Zulassungsgrund eines entscheidungserheblichen …

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2022 - 9 B 7.22
    Das Revisionsgericht ist nicht gehalten, das gesamte vorinstanzliche Vorbringen darauf durchzusehen, inwieweit es Anhaltspunkte für Zulassungsgründe enthalten könnte (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 9 B 46.18 - juris Rn. 5 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 3 S 821/21

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Karlsruhe für den Bau …

    Der Senat ist auch nicht gehalten, den von der Klägerin zugrunde gelegten Sachverhalt anhand verspäteter Schriftsätze zu ermitteln, da deren Obliegenheit zur frühzeitigen Fixierung des Streitstoffes sonst leerliefe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.8.2022 - 9 B 7.22 -, juris Rn. 14).

    Ungeachtet dessen liefe die durch § 6 Satz 1 UmwRG begründete Obliegenheit der Klägerin, den Prozessstoff gerade innerhalb der sich an die Klagerhebung anschließenden Zehn-Wochen-Frist festzulegen (siehe oben B. I. 3. a) (i)), dann leer, wenn das Gericht gehalten wäre, den von der Klägerin zugrunde gelegten Sachverhalt anhand der später eingegangenen Schriftsätze zu ermitteln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.8.2022 - 9 B 7.22 -, juris Rn. 14).

    Der Senat ist auch unter Berücksichtigung von § 6 Satz 2 UmwRG i.V.m. § 87b Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht gehalten, den von der Klägerin zugrunde gelegten Sachverhalt anhand der später eingegangenen Schriftsätze zu ermitteln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.8.2022 - 9 B 7.22 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 20.08.2026 - 7 B 14.26

    Wann ist das UmwRG anwendbar?

    Damit diese Obliegenheit des klagenden Beteiligten zur Fixierung des Streitstoffes nicht leerläuft, kann von diesen Anforderungen nur dann abgesehen werden, wenn für das Gericht auch ohne dessen Darlegungen und ohne Spekulationen mit geringem Aufwand ersichtlich ist, unter welchen tatsächlichen Gesichtspunkten die Zulassungsentscheidung angegriffen werden soll (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 2022 - 9 B 7.22 - NVwZ-RR 2022, 903 Rn. 14 …und vom 5. Juli 2023 - 9 B 7.23 - NVwZ 2023, 1664 Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2025 - 14 S 433/23

    Inanspruchnahme der Natura 2000-Gebiete "Schauinsland" und "Südschwarzwald" mit …

    Dies schließt späteren lediglich vertiefenden Tatsachenvortrag nicht aus (vgl. BVerwG…, Urteil vom 09.12.2021, a. a. O.; Beschluss vom 17.08.2022 - 9 B 7.22 - juris Rn. 11 m. w. N.).
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