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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,78
BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94 (https://dejure.org/1995,78)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.1995 - 9 B 710.94 (https://dejure.org/1995,78)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 1995 - 9 B 710.94 (https://dejure.org/1995,78)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Wolters Kluwer

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung - Inländische Fluchtalternative - Prognosemaßstab - Grundsatz der freien Beweiswürdigung - Abgrenzung von Verfahrensfehlern und sachlich-rechtlichen Fehlern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwG0 § 108 Abs. 1, § 132 Abs. 2 Nr. 2, 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 359
  • DVBl 1996, 108
 
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Wird zitiert von ... (1042)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
    Demgegenüber haben Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 80, 315 [346]) und Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - NVwZ 1993, 791 und Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 - NVwZ 1993, 1210) entschieden, daß unter diesen Voraussetzungen die Frage der drohenden politischen Verfolgung nach dem sogenannten herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu beurteilen ist, der eine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung verlangt.
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
    Die Beschwerde beruft sich für ihre Auffassung, eine fehlerhafte Beweiswürdigung sei nicht nur ein materiellrechtlicher Fehler, sondern auch ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, auf das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 83, 216 [229]).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
    Die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist dann anzunehmen, wenn bei der Bewertung der Verfolgungssituation die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. Senatsurteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 [169]).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
    Da die Sachverhalts- und Beweiswürdigung in erster Linie Sache der Tatsacheninstanzen und nicht des Revisionsgerichts ist, kann das Revisionsgericht nur überprüfen, ob das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt, etwa den ihm gezogenen Beurteilungsrahmen überschritten oder gegen das Gebot rationaler, um Objektivität bemühter Beurteilung verstoßen hat, sei es dadurch, daß es von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, insbesondere in das Verfahren eingeführte Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338; Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200), sei es, daß es gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze, unumstrittene Geschichtstatsachen oder gar die Denkgesetze mißachtet hat.
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt - …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
    Da die Sachverhalts- und Beweiswürdigung in erster Linie Sache der Tatsacheninstanzen und nicht des Revisionsgerichts ist, kann das Revisionsgericht nur überprüfen, ob das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt, etwa den ihm gezogenen Beurteilungsrahmen überschritten oder gegen das Gebot rationaler, um Objektivität bemühter Beurteilung verstoßen hat, sei es dadurch, daß es von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, insbesondere in das Verfahren eingeführte Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338; Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200), sei es, daß es gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze, unumstrittene Geschichtstatsachen oder gar die Denkgesetze mißachtet hat.
  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90

    Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
    Wenn es bei diesem Personenkreis eine "realistische" Möglichkeit, Verfolgungshandlungen ausgesetzt zu werden, verneint (Urteilsabdruck S. 61), so bedeutet das nichts anderes, als daß auch bei Anlegung des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs für die Beigeladenen im Süden und Westen Sri Lankas eine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung besteht (vgl. zu diesem Maßstab Senatsurteile vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 und vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 u. a. - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 143).
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31.92

    Asylrecht - Prognose - Politische Verfolgung - Verfolgungswiederholung - …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
    Demgegenüber haben Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 80, 315 [346]) und Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - NVwZ 1993, 791 und Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 - NVwZ 1993, 1210) entschieden, daß unter diesen Voraussetzungen die Frage der drohenden politischen Verfolgung nach dem sogenannten herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu beurteilen ist, der eine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung verlangt.
  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92

    Asylrecht - Nachfluchtgrund - Fluchtalternative - Bürgerkrieg

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
    Demgegenüber haben Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 80, 315 [346]) und Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - NVwZ 1993, 791 und Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 - NVwZ 1993, 1210) entschieden, daß unter diesen Voraussetzungen die Frage der drohenden politischen Verfolgung nach dem sogenannten herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu beurteilen ist, der eine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung verlangt.
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
    Wenn es bei diesem Personenkreis eine "realistische" Möglichkeit, Verfolgungshandlungen ausgesetzt zu werden, verneint (Urteilsabdruck S. 61), so bedeutet das nichts anderes, als daß auch bei Anlegung des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs für die Beigeladenen im Süden und Westen Sri Lankas eine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung besteht (vgl. zu diesem Maßstab Senatsurteile vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 und vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 u. a. - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 143).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 3 C 16.90

    Feststellung von Schäden an Grundvermögen zum Lastenausgleich - Deutsche …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
    Da die Sachverhalts- und Beweiswürdigung in erster Linie Sache der Tatsacheninstanzen und nicht des Revisionsgerichts ist, kann das Revisionsgericht nur überprüfen, ob das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt, etwa den ihm gezogenen Beurteilungsrahmen überschritten oder gegen das Gebot rationaler, um Objektivität bemühter Beurteilung verstoßen hat, sei es dadurch, daß es von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, insbesondere in das Verfahren eingeführte Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338; Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200), sei es, daß es gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze, unumstrittene Geschichtstatsachen oder gar die Denkgesetze mißachtet hat.
  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten; …

    Dieser Vorgang ist revisionsgerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbar (Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 20).
  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18

    Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines …

    Ein solcher Fehler ist revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen und vermag deshalb im Lichte des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO einen Verfahrensmangel grundsätzlich nicht zu begründen (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Soweit die Beschwerde einen Verstoß gegen Denkgesetze in der Beweiswürdigung bemängelt, woraus sie offenbar einen Verfahrensmangel ableiten will, übersieht sie, daß regelmäßig Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 m.w.N.); soweit hiervon Ausnahmen zuzulassen sind (vgl. BVerwGE 84, 271; BVerwG, Beschluß vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269), verlangt auch die Behauptung eines Verstoßes gegen Denkgesetze im Tatsachenbereich die Darlegung, daß das Gericht einen Schluß gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1996 - BVerwG 8 B 98.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 270).
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