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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.1996 - 9 B 714.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1864
BVerwG, 06.03.1996 - 9 B 714.95 (https://dejure.org/1996,1864)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1996 - 9 B 714.95 (https://dejure.org/1996,1864)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1996 - 9 B 714.95 (https://dejure.org/1996,1864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Wolters Kluwer

    Regelungsumfang des § 78 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) - Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylverfahrensrecht: Begriff der Rechtsstreitigkeiten "nach diesem Gesetz" in § 78 Abs. 1 S. 1 AsylVfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 255
  • DÖV 1996, 701
  • DÖV 1996, 801
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 7.95

    Generalbeteiligungserklärung - Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten - …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1996 - 9 B 714.95
    Der beschließende Senat ist deshalb bisher stets davon ausgegangen, daß es sich bei Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamts zu § 53 AuslG um Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz handelt (vgl. - im Zusammenhang mit der Frage der Beteiligungsbefugnis des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten - Urteile vom 27. Juni 1995 - BVerwG 9 C 7.95 - Buchholz 402.25 § 6 AsylVfG Nr. 6 und - BVerwG 9 C 8.95 - = DVBl 1995, 1308).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1996 - 9 B 714.95
    Der beschließende Senat ist deshalb bisher stets davon ausgegangen, daß es sich bei Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamts zu § 53 AuslG um Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz handelt (vgl. - im Zusammenhang mit der Frage der Beteiligungsbefugnis des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten - Urteile vom 27. Juni 1995 - BVerwG 9 C 7.95 - Buchholz 402.25 § 6 AsylVfG Nr. 6 und - BVerwG 9 C 8.95 - = DVBl 1995, 1308).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 9 C 277.94

    Gewährung von Asyl - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Geltendmachung von …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1996 - 9 B 714.95
    Rechtsstreitigkeiten "nach diesem Gesetz" im Sinne des § 32 Abs. 1 AsylVfG 1991, der die Zulassung der Berufung regelte, waren u.a. in § 30 AsylVfG 1991 genannten, also die in der "Verbundklage" zusammengefaßten Klagebegehren sowohl hinsichtlich der Entscheidungen des Bundesamts über Asyl und Abschiebungsschutz als auch die Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung der Ausländerbehörde einschließlich der darin enthaltenen Entscheidung über Abschiebungshindernisse oder Duldungsgründe nach den §§ 53 und 55 AuslG (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 28. März 1995 - BVerwG 9 C 277.94 - = Buchholz 402.25 § 78 AsylVfG Nr. 1 und - BVerwG 9 C 388.94 - zur Auslegung des Begriffs "Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz" in § 78 AsylVfG bei Anwendung von Übergangsrecht).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 9 C 388.94

    Antrag auf Asyl durch libanesische Staatsangehörige - Gefahr einer politischen …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1996 - 9 B 714.95
    Rechtsstreitigkeiten "nach diesem Gesetz" im Sinne des § 32 Abs. 1 AsylVfG 1991, der die Zulassung der Berufung regelte, waren u.a. in § 30 AsylVfG 1991 genannten, also die in der "Verbundklage" zusammengefaßten Klagebegehren sowohl hinsichtlich der Entscheidungen des Bundesamts über Asyl und Abschiebungsschutz als auch die Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung der Ausländerbehörde einschließlich der darin enthaltenen Entscheidung über Abschiebungshindernisse oder Duldungsgründe nach den §§ 53 und 55 AuslG (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 28. März 1995 - BVerwG 9 C 277.94 - = Buchholz 402.25 § 78 AsylVfG Nr. 1 und - BVerwG 9 C 388.94 - zur Auslegung des Begriffs "Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz" in § 78 AsylVfG bei Anwendung von Übergangsrecht).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1998 - 6 S 2334/98

    Umfang des Beschwerdeausschlusses im Asylverfahren - Aussetzung der Abschiebung …

    Dabei ist aber nicht allein der Standort der anzuwendenden Vorschrift maßgeblich (vgl. BVerwG, Beschluß vom 06.03.1996 - 9 B 714.95 -, Buchholz 402.25 § 78 AsylVfG Nr. 3;… Senatsbeschluß vom 04.02.1994 - a.a.O.).

    Ebenso handelt es sich bei Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamtes zu § 53 AuslG um Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz (vgl. BVerwG, Beschluß vom 06.03.1996 - 9 B 714.95 - a.a.O.).

    Das Asylverfahrensgesetz zielt auf eine baldige Beendigung des Aufenthalts des mit seinem Asylbegehren erfolglos gebliebenen Ausländers (vgl. BVerwG, Beschluß vom 06.03.1996, a.a.O.).

    Ein Hauptanliegen des Gesetzgebers bei den bisherigen Änderungen des Asylverfahrensrechts war, das Verfahren zu beschleunigen und die Gesetzesanwendung wirksamer zu gestalten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 06.03.1996, a.a.O.).

    Rn. 12 Durch die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen von der Ausländerbehörde auf das Bundesamt sollte sich hieran nichts ändern (vgl. BVerwG, Beschluß vom 06.03.1996, a.a.O., zu den "ausländerrechtlichen" Bestandteilen der Entscheidungen des Bundesamtes).

    Ginge man - mit dem Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 25.09.1997 (a.a.0.) - davon aus, daß der Gesetzgeber die Duldungsgründe bewußt aus dem Anwendungsbereich des Asylverfahrensgesetzes herausgenommen hat und bezüglich des den Ausländerbehörden verbliebenen Vollzugs der Abschiebungsandrohung des Bundesamtes in vollem Umfang die allgemeinen Verfahrensregeln der Verwaltungsgerichtsordnung Anwendung finden sollen, so würde dies zu einer vom Gesetzgeber ersichtlich nicht gewollten Verfahrensaufsplitterung führen, die zudem dem Gesetzeszweck der Beschleunigung und Konzentration diametral entgegenstünde (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 06.03.1996 - a.a.O.).

  • BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07

    Anforderungen an die Begründung der Abweisung der Klage als offensichtlich …

    Rn. 18 2. Diese Grundsätze gelten nicht nur für das Asylgrundrecht und für Verfahren, die auf Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 AufenthG (ehemals § 51 Abs. 1 AuslG) gerichtet sind (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2001 - 2 BvR 1392/00 -, InfAuslR 2002, S. 146 m.w.N.), sondern auch für die Abweisung der Klage auf Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG als offensichtlich unbegründet (…BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, NVwZ 2007, S. 1046), wobei die grundsätzliche Anwendbarkeit von § 78 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG auf Folgeschutzgesuche keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet und von den Gerichten und der herrschenden Lehre anerkannt ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 6. März 1996 - 9 B 714.95 -, NVwZ-RR 1997, S. 255;… Marx, AsylVfG, 6. Aufl. 2005, § 78 Rn. 11;… Gemeinschaftskommentar zum AsylVfG, Stand: April 1998, § 78 AsylVfG Rn. 32).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97

    Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen …

    Dies ist bei Entscheidungen des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, die es in Wahrnehmung der ihm vom Asylverfahrensgesetz übertragenen Aufgaben getroffen hat, immer der Fall (Beschluß vom 6. März 1996 - BVerwG 9 B 714.95 - Buchholz 402.25 § 78 AsylVfG Nr. 3 = NVwZ-RR 1997, 255).
  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07

    Verfassungsmäßigkeit der Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet

    Die in § 78 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG getroffene Regelung, nach der das Urteil des Verwaltungsgerichts, durch das die Klage in Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz als offensichtlich unbegründet abgewiesen wird, unanfechtbar ist, begegnet daher keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (zur Anwendbarkeit auch auf Folgeschutzgesuche vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2007 - 2 BvR 1613/07 - BVerwG, Beschluss vom 6. März 1996 - 9 B 714.95 -, NVwZ-RR 1997, S. 255;… Marx, AsylVfG, 6. Aufl. 2005, § 78 Rn. 11;… Gemeinschaftskommentar zum AsylVfG, Stand: April 1998, § 78 Rn. 41).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2018 - 13 OA 40/18

    Aufenthaltsgestattung; Ausländerbehörde; Bescheinigung; Beschwerdeausschluss; …

    Demgegenüber kann nicht vorrangig darauf abgestellt werden, welche Behörde die Maßnahme erlassen oder deren Erlass abgelehnt hat (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.6.2017 - OVG 3 S 37.17 -, juris Rn. 2 m.w.N.), auch wenn die Zuordnung zum Asylrecht bei einer Entscheidung oder sonstigen Maßnahme des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge - Bundesamt -, die dieses in Wahrnehmung der ihm nach dem Asyl(verfahrens)gesetz übertragenen Aufgaben trifft, keiner weiteren Begründung bedarf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.1996 - BVerwG 9 B 714.95 -, juris Rn. 4; Senatsbeschl. v. 20.2.2017 - 13 ME 251/16 -, V.n.b., S. 3 des Beschlussabdrucks).

    Dass das Asylgesetz auf Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes verweist, die das Bundesamt bei seiner Entscheidung anzuwenden hat, steht dem nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.1996, a.a.O., zur früheren Fassung des AsylVfG und AuslG 1990).

  • OVG Brandenburg, 17.12.2002 - 4 A 338/02

    Asylverfahrensrecht, Türkei, Antrag auf Zulassung der Berufung, Unzureichende …

    Dies ist bei der Entscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, die es in Wahrnehmung der ihm vom Asylverfahrensgesetz übertragenen Aufgaben getroffen hat, immer der Fall (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1997, 255).

    Deshalb ist es auch unmaßgeblich, ob die einzelne streitige Entscheidung von der dem Asylverfahrensgesetz zugrunde liegenden Intention der Beschleunigung (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 6. März 1996 - 9 B 714.95 - in Buchholz Nr. 3 zu § 78 AsylVfG) getragen wird, wie auch umgekehrt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unstreitig beschleunigungsbedürftige Duldungsstreitigkeiten abgelehnter Asylbewerber nach § 55 AuslG nicht allein deshalb zu solchen nach dem Asylverfahrensgesetz werden (vgl. BVerwG, NVwZ 1998, 299 ff.).

    Die Aufsplitterung der Gerichtsverfahren in einen asylverfahrensrechtlichen Prozess einerseits und hinsichtlich von Nebenbestimmungen in einen ausländerrechtlichen andererseits widerspräche dem ebenfalls mit dem Asylverfahrensgesetz verfolgten Zweck einer Verfahrenskonzentration (vgl. hierzu BVerwG, NVwZ-RR 1997, 255, 256).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18

    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren

    Auch der Rechtsstreit über die Ablehnung eines Folgeantrags nach § 71 AsylG ist eine asylrechtliche Entscheidung, auch wenn Gegenstand des Streits allein das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 VwVfG ist; denn die Rechtsgrundlage für den Folgeantrag findet sich im Asylgesetz (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.03.1996 - 9 B 714.95 - juris Rn. 4).
  • OVG Brandenburg, 17.12.2002 - 4 A 338

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylverfahrensrecht; Rechtsstreitigkeit nach …

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  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - A 16 S 1/96

    Umfang des Abschiebungsschutzes nach AuslG 1990 § 53 Abs 4 - Berücksichtigung von …

    Das Anliegen des Gesetzgebers, das Asylverfahren zu beschleunigen, das beispielsweise in der Rechtsmittelbeschränkung zum Ausdruck kommt (§ 78 Abs. 2 AsylVfG), hat auch zur Konzentration der Zuständigkeiten beim Bundesamt geführt, was letztlich mit dem Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens vom 26.6.1992 (BGBl I, S 1126) auch die Entscheidungsbefugnis des Bundesamts in bezug auf Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG sowie die Befugnis zum Erlaß der Abschiebungsandrohung brachte (vgl hierzu: BVerwG, Beschluß vom 6.3.1996 - 9 B 714.95).

    Die Verfahrensaufsplitterung im Asylverfahren sollte durch die Neuregelung aber tunlichst vermieden werden (BVerwG, Beschluß vom 6.3.1996 - 9 B 714.95).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2025 - 2 LA 53/25

    Asylrechtliche Streitigkeit; Aufenthaltsgestattung; Zweitantrag; Streit um …

    Demgegenüber kann nicht vorrangig darauf abgestellt werden, welche Behörde die Maßnahme erlassen oder deren Erlass abgelehnt hat (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.6.2017 - OVG 3 S 37.17 -, juris Rn. 2 m.w.N.), auch wenn die Zuordnung zum Asylrecht bei einer Entscheidung oder sonstigen Maßnahme des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge - Bundesamt -, die dieses in Wahrnehmung der ihm nach dem Asyl(verfahrens)gesetz übertragenen Aufgaben trifft, keiner weiteren Begründung bedarf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.1996 - BVerwG 9 B 714.95 -, juris Rn. 4; Senatsbeschl. v. 20.2.2017 - 13 ME 251/16 -, V.n.b., S. 3 des Beschlussabdrucks).

    Dass das Asylgesetz auf Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes verweist, die das Bundesamt bei seiner Entscheidung anzuwenden hat, steht dem nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.1996, a.a.O., zur früheren Fassung des AsylVfG und AuslG 1990).

  • VGH Hessen, 14.12.2006 - 8 Q 2642/06

    Folgeschutzantrag nach Asylverfahren

  • OVG Niedersachsen, 22.10.2014 - 8 LA 129/14

    Aktuelle Gefahr einer Verfolgung bei Roma mit serbischer Staatsangehörigkeit

  • VG Stuttgart, 27.10.2006 - A 5 K 11379/05

    Rücknahme der Asylanerkennung und der Flüchtlingseigenschaft

  • BVerwG, 07.02.1997 - 9 C 11.96

    Berufungsantrag - Rechtsschutzbegehren in der Berufungsinstanz

  • OVG Bremen, 09.02.2021 - 1 B 44/21
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2020 - 12 S 2380/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen drohende Abschiebung nach Ablehnung eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - A 14 S 3104/97

    Asylverfahren: Beschwerdeausschluß bei Streitigkeiten nach dem AsylVfG 1992 bei …

  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 21 CS 15.30249

    Umverteilung in Ankunfts- und Rückführungseinrichtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - 18 B 572/12

    Vorangehende Zurückschiebungsverfügung oder Zurückschiebungsandrohung als …

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2025 - 6 MB 16/25

    Einstweiliger Rechtsschutzantrag auf Rückholung eines nach Folgeantragstellung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2019 - 9 E 558/19

    Zulässigkeit einer Beschwerde in einem Asylverfahren; Nichterreichen des …

  • VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 21 K 7126/15

    Albanien: Klageabweisung; Rechtmäßigkeit der Befristung des Einreise- und …

  • OVG Brandenburg, 17.03.1998 - 4 B 28/98

    Erteilung einer Duldung wegen eines behandlungsdürftigen, aber in der Heimat …

  • VG München, 27.05.2026 - M 23 K 25.32453

    Bezugnahme auf Bescheid, Abschiebungsverbote, Beweisantrag, Gesundheitszustand, …

  • BVerwG, 28.11.1997 - 1 C 29.97

    Bestimmung des Anwendungsbereichs des § 78 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) - …

  • VGH Hessen, 18.09.1997 - 10 UZ 482/97

    Asylverfahren: Zuständigkeit des Bundesamtes zur Feststellung nicht …

  • VG Schleswig, 11.05.2022 - 11 B 72/22
  • VG Weimar, 18.03.2026 - 1 E 4595/25

    Feststellung der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeit der Ausreise in einem …

  • VG Minden, 21.02.2022 - 1 K 6850/21

    Asylgesetz, Entscheidungen nach dem Klagefrist Mitwirkungspflichten …

  • VG Freiburg, 25.02.2010 - A 4 K 1703/08

    (Antrag, das Verfahren über eine auf § 73 Abs. 2 AsylVfGAsylVfG 1992) gestützte …

  • VG Schleswig, 20.04.2022 - 11 B 65/22

    Asylrecht: Eilrechtsschutz einer türkischen Staatsangehörigen gegen drohende …

  • VG Schleswig, 06.02.2019 - 1 B 6/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VG Gelsenkirchen, 01.02.2018 - 9a L 143/18
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