Rechtsprechung
| BVerwG, 29.03.2012 - 9 B 88.11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von gleichwertigkeitsbestimmenden Faktoren bzgl. Zahlung der Abfindung für überschwemmungsgefährdete Flurstücke
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FlurbG § 44 Abs. 1 S. 1
Berücksichtigung von gleichwertigkeitsbestimmenden Faktoren bzgl. Zahlung der Abfindung für überschwemmungsgefährdete Flurstücke - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 23.05.2011 - 13 A 10.1273
- BVerwG, 29.03.2012 - 9 B 88.11
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06
Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen
Auszug aus BVerwG, 29.03.2012 - 9 B 88.11
Er wird verletzt, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (stRspr; s. nur Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 Rn. 28 m.w.N.).Eine erfolgreiche Aufklärungsrüge (§ 86 Abs. 1 VwGO) setzt u.a. die Darlegung voraus, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. nur Urteil vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 25).
- BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2012 - 9 B 88.11
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse in der Tatsacheninstanz zu kompensieren, namentlich wenn ein Beteiligter es unterlässt, einen - zuvor lediglich schriftsätzlich angekündigten - Beweisantrag zu stellen (Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 9 …und vom 29. März 2007 - BVerwG 4 BN 5.07 - juris Rn. 4). - BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09
Verfahrensmangel; Verfahrensrüge; Amtsermittlungspflicht; Sachaufklärung; …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2012 - 9 B 88.11
Ein Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht wegen zu Unrecht angenommener eigener Sachkunde kommt daher nur nach den sonst bei der Ablehnung eines weiteren Sachverständigengutachtens (§ 86 Abs. 1, § 98 VwGO, §§ 404, 412 Abs. 1 ZPO) geltenden Maßstäben in Betracht, wenn also die Beurteilung agrarwirtschaftlicher Fragen durch das Flurbereinigungsgericht gravierende Mängel aufweist, namentlich von unzutreffenden Tatsachen ausgeht, in sich widersprüchlich oder aktenwidrig ist oder ohne die notwendige Kenntnis der örtlichen Verhältnisse vorgenommen wurde, mithin schlechterdings unvertretbar ist (Beschluss vom 4. November 2010 - BVerwG 9 B 85.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 376 Rn. 5, 9). - BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00
Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten - Rechtmäßigkeit von …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2012 - 9 B 88.11
Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich dann unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschluss vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 S. 20 f. m.w.N.). - BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 5.07
Nichteingehen des Gerichts auf die Forderung einer Partei nach Beiziehung von …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2012 - 9 B 88.11
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse in der Tatsacheninstanz zu kompensieren, namentlich wenn ein Beteiligter es unterlässt, einen - zuvor lediglich schriftsätzlich angekündigten - Beweisantrag zu stellen (Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 9 und vom 29. März 2007 - BVerwG 4 BN 5.07 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 01.06.2012 - 2 B 123.11
Zur Bedeutung einer unangemessen langen Dauer des Disziplinarverfahrens
Rn. 19 Die tatrichterliche Beweiswürdigung ist aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob Beweiswürdigungsgrundsätze wie etwa Auslegungsregeln, Denkgesetze und allgemein Erfahrungssätze verletzt sind (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - ZBR 2008, 257 , insoweit nicht in Buchholz abgedruckt, und vom 29. März 2012 - BVerwG 9 B 88.11 - juris Rn. 3). - BVerwG, 10.12.2020 - 2 B 6.20
Erfolglose Verfahrensrügen in einem beamtenrechtlichen Disziplinarklageverfahren; …
Die tatrichterliche Beweiswürdigung ist aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob Beweiswürdigungsgrundsätze wie etwa Auslegungsregeln, Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 - ZBR 2008, 257 , vom 29. März 2012 - 9 B 88.11 - juris Rn. 3 …und vom 14. Mai 2013 - 2 B 15.12 - juris Rn. 7). - BVerwG, 29.01.2020 - 2 B 27.19
Ungenehmigte Nebentätigkeit während Zeiten des Krankenstands und der …
Die tatrichterliche Beweiswürdigung ist aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob Beweiswürdigungsgrundsätze wie etwa Auslegungsregeln, Denkgesetze und allgemein Erfahrungssätze verletzt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 - ZBR 2008, 257 , vom 29. März 2012 - 9 B 88.11 - juris Rn. 3 …und vom 14. Mai 2013 - 2 B 15.12 - juris Rn. 7).
- BVerwG, 14.05.2013 - 2 B 15.12
Ablehnung des Beweisantrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens als …
Die tatrichterliche Beweiswürdigung ist aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob Beweiswürdigungsgrundsätze wie etwa Auslegungsregeln, Denkgesetze und allgemein Erfahrungssätze verletzt sind (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - ZBR 2008, 257, vom 29. März 2012 - BVerwG 9 B 88.11 - juris Rn. 3 …und vom 1. Juni 2012 a.a.O. Rn. 19 m.w.N.). - BVerwG, 27.01.2026 - 9 B 1.25 Eine den Anforderungen von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügende Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht setzt dabei die Darlegung voraus, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 29. März 2012 - 9 B 88.11 - juris Rn. 4 m. w. N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2014 - 13 A 2818/12
Anspruch auf Erteilung der Genehmigung zur Notfallrettung
Rn. 31 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2012 - 7 BN 6.11 -, juris, und vom 29. März 2012 - 9 B 88.11 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 3. August 2010 - 8 A 4062/04 -, juris, und Beschluss vom 4. Juni 2013 - 8 A 318/11 - Rixen, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, § 86 Rn. 107 m. w. N. - VGH Bayern, 15.07.2021 - 13 A 19.414
Unternehmensflurbereinigung - Vorwirkung der Enteignung
Rn. 28 2. Auf diese rechnerische Grundlage für die wertgleiche Abfindung aufbauend war zur Überzeugung des sachverständig besetzten Senats (§ 139 FlurbG; vgl.: BVerwG, B.v. 29.3.2012 - 9 B 88.11 - juris; B.v. 29.9.2003 - 9 B 28.03 - RdL 2004, 19; B.v. 18.12.1990 - 5 C 36.90 - NVwZ-RR 1991, 389) festzustellen, dass bei Abwägung aller Umstände auch alle weiteren gleichwertigkeitsbestimmenden Faktoren (§ 44 Abs. 2 - 4 FlurbG) hinreichend erfasst und berücksichtigt sind. - VGH Bayern, 21.08.2012 - 6 ZB 11.3015
Bundesbeamtenrecht; Umsetzung; innerdienstliche Spannungen; Amtsangemessenheit; …
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen zu kompensieren (st.Rspr., z.B. BVerwG, B. v. 29.3.2012 - 9 B 88.11 - juris ; BayVGH, B. v. 5.3.2012 - 6 ZB 11.2419 - juris ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".