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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.10.2010 - 9 B 9.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4805
BVerwG, 29.10.2010 - 9 B 9.10 (https://dejure.org/2010,4805)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.2010 - 9 B 9.10 (https://dejure.org/2010,4805)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 2010 - 9 B 9.10 (https://dejure.org/2010,4805)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 20 Abs. 3; BauGB § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; BGB § 315 Abs. 3 Satz 2; VwVfG § 62 Satz 2
    Städtebaulicher Vertrag; Folgekosten; salvatorische Vertragsklausel; Heilung; Gesetzesbindung; Kausalitätserfordernis; gerichtliche Anpassung

  • openjur.de

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekosten; salvatorische Vertragsklausel; Heilung; Gesetzesbindung; Kausalitätserfordernis; gerichtliche Anpassung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 20 Abs. 3
    Folgekosten; Gesetzesbindung; Heilung; Kausalitätserfordernis; Städtebaulicher Vertrag; gerichtliche Anpassung; salvatorische Vertragsklausel

  • rechtsinformationen.bund.de

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekosten; unwirksame Vertragsbestimmung und Heilung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 2 Nr 3 BauGB, § 315 Abs 3 S 2 BGB, Art 20 Abs 3 GG, § 62 S 2 VwVfG
    Städtebaulicher Vertrag; Folgekosten; unwirksame Vertragsbestimmung und Heilung

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 20 Abs. 3; BauGB § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; BGB § 315 Abs. 3 S. 2; VwVfG § 62 S. 2
    Anpassung einer den gesetzlichen Vorgaben widersprechenden Folgekostenvereinbarung aufgrund salvatorischer Klausel möglich

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Gesetzesbindung der Gemeinde mit einer Heilung von Verstößen einer Folgekostenvereinbarung gegen die Vorgaben des § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage einer salvatorischen Klausel für den Fall einer einzelnen unwirksamen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Gesetzesbindung der Gemeinde mit einer Heilung von Verstößen einer Folgekostenvereinbarung gegen die Vorgaben des § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) auf der Grundlage einer salvatorischen Klausel für den Fall einer einzelnen unwirksamen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Salvatorische Klausel in städtebaulichem Vertrag zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Salvatorische Klausel in einem städtebaulichen Vertrag

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Salvatorische Klauseln in städtebaulichen Verträgen sind zulässig.

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Salvatorische Klauseln in städtebaulichen Verträgen sind zulässig

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Salvatorische Klauseln in städtebaulichen Verträgen sind zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 125
  • DVBl 2011, 120
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2010 - 9 B 9.10
    Rn. 3 Schon vor der Normierung der rechtlichen Anforderungen an Folgekostenvereinbarungen in § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB und seinen Vorgängerregelungen war anerkannt, dass Folgekostenverträge der Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) unterliegen (vgl. Urteil vom 6. Juli 1973 - BVerwG 4 C 22.72 - BVerwGE 42, 331 ).

    Zu den einschlägigen rechtlichen Bindungen gehört namentlich das Erfordernis der Ursächlichkeit zwischen dem geplanten Vorhaben und den städtebaulichen Maßnahmen, für die Folgekosten anfallen (Urteil vom 6. Juli 1973 a.a.O. S. 343).

    Nur wenn die vereinbarten Beträge durch den Vertrag in bestimmter Höhe bestimmten Folgemaßnahmen zugeordnet werden, lässt sich gegebenenfalls gerichtlich überprüfen, ob das Kausalitätserfordernis gewahrt ist (Urteil vom 6. Juli 1973 a.a.O. S. 343;… vgl. auch Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 15.07 - BVerwGE 133, 85 Rn. 32).

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; Grundsatz von …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2010 - 9 B 9.10
    Nur wenn die vereinbarten Beträge durch den Vertrag in bestimmter Höhe bestimmten Folgemaßnahmen zugeordnet werden, lässt sich gegebenenfalls gerichtlich überprüfen, ob das Kausalitätserfordernis gewahrt ist (…Urteil vom 6. Juli 1973 a.a.O. S. 343; vgl. auch Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 15.07 - BVerwGE 133, 85 Rn. 32).
  • BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 1.10

    Grundsatzrüge; Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer rechtlichen Frage (hier: …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2010 - 9 B 9.10
    Rn. 5 Warum die Ersetzung der nichtigen Folgekostenregelung im Wege gerichtlicher Anpassung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB klärungsbedürftige Fragen aufwerfen sollte, hat die Beschwerde nicht ansatzweise dargelegt, obgleich dazu namentlich mit Rücksicht auf die Verweisungsnorm des § 62 Satz 2 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 LVwVfG Rh.-Pf. Anlass bestanden hätte (vgl. zu den Darlegungsanforderungen an die Klärungsbedürftigkeit einer Grundsatzfrage Beschluss vom 4. Oktober 2010 - BVerwG 9 B 1.10 - Rn. 21 m.w.N. ).
  • VG Hannover, 15.09.2011 - 9 A 90/11

    Vereinbarung über dem Rat einer Gemeinde bei Abschluss eines städtebaulichen …

    Nur wenn die vereinbarten Beträge durch den Vertrag in bestimmter Höhe bestimmten Folgemaßnahmen zugeordnet werden, lässt sich gerichtlich überprüfen, ob das Kausalitätserfordernis gewahrt ist (…BVerwG, Urt. v. 6. Juli 1973, a.a.O.;… vgl. auch Urt. v. 29.01.2009, a.a.O.; Urt. v. 29.10.2010 - 9 B 9/10 -, [...]).

    Das kann auch zu einer Heilung von Verstößen gegen das Koppelungsverbot führen (BVerwG, Urt. v. 29.10.2010, a.a.O.;… OVG Koblenz, Urt. v. 16.09.2009, a.a.O.).

    Eine solche Klausel ist grundsätzlich in öffentlich-rechtlichen Verträgen zulässig (…Bonk, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 55 Rn. 57), denn "für die Wahrung des Gebots der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung macht es keinen Unterschied, ob bereits die ursprüngliche vertragliche Regelung den gesetzlichen Vorgaben entspricht oder ob eine gesetzeskonforme Regelung in Anwendung einer salvatorischen Klausel nachträglich in den Vertrag Eingang findet" (BVerwG, Urt. v. 29.10.2010, a.a.O.).

    Entsprechend erachtet die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.10.2010, a.a.O.) eine Vertragsanpassung in einem Fall für zulässig, in dem vom Text eines Vertragsentwurfes im Rahmen der Vertragsverhandlungen Abstand genommen wurde, weil die genauen Kosten nicht exakt ermittelt werden konnten.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.10.2010, a.a.O.) und des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (…Urt. v. 16.09.2009, a.a.O.) ist eine Vertragsanpassung möglich, wenn nur ein Teil der vereinbarten Leistungen angemessen im Sinne von § 11 Abs. 2 S. 1 BauGB ist.

  • OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12

    Folgekosten; salvatorische Klausel

    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B. v. 29.10.2010 - 9 B 9.10 -, NVwZ 2011, 125) folge, dass gegen § 8 Abs. 2 SV keine durchgreifenden Bedenken bestünden.

    Das kann auch zu einer Heilung von Verstößen gegen das Koppelungsverbot führen (BVerwG, B. v. 29.10.2010 - 9 B 9.10 -, NVwZ 2011, 125 = RdL 2011, 48; Nichtzulassungsbeschwerdeentscheidung zur unveröffentlichten Entscheidung des OVG Koblenz v. 16.9.2009 - 8 A 10279/09 -).

    Eine solche Klausel ist grundsätzlich in öffentlich-rechtlichen Verträgen zulässig (…Bonk, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 55 Rn. 57); denn "für die Wahrung des Gebots der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung macht es keinen Unterschied, ob bereits die ursprüngliche vertragliche Regelung den gesetzlichen Vorgaben entspricht oder ob eine gesetzeskonforme Regelung in Anwendung einer salvatorischen Klausel nachträglich in den Vertrag Eingang findet" (BVerwG, B. v. 29.10.2010, aaO, JURIS-Rdnr. 4).

  • BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21

    (Teil)Nichtigkeit eines Stellplatzablösevertrags

    Rn. 8 Haben die Vertragsparteien schon im maßgeblichen Zeitpunkt ausdrücklich Vorsorge für den Fall einer - unerkannten - Nichtigkeit von Teilen der vertraglichen Bestimmungen getroffen, indem sie eine salvatorische (Erhaltungs-)Klausel, auch in Verbindung mit einer Ersetzungsklausel (siehe dazu BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2010 - 9 B 9.10 - Buchholz 406.11 § 11 BauGB Nr. 12 Rn. 4), oder eine gegenteilige Vereinbarung über eine Gesamtunwirksamkeit in den Vertrag aufgenommen haben, kann die grundsätzlich dispositive Regelung des Art. 59 Abs. 3 BayVwVfG ggf. insoweit modifiziert werden, als dass im Falle einer salvatorischen Klausel die gesetzliche Vermutung für die Gesamtunwirksamkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1995 - 8 C 32.93 - BVerwGE 98, 58 ) in ihr Gegenteil verkehrt und die Darlegungs- und Beweislast entsprechend verteilt wird (vgl. BGH, Urteile vom 30. Januar 1997 - IX ZR 133/96 - NJW-RR 1997, 684 und vom 24. September 2002 - KZR 10/01 - NJW 2003, 347; siehe auch BVerwG…, Urteil vom 1. Dezember 2010 - 9 C 8.09 - BVerwGE 138, 244 Rn. 50).
  • VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 10.2044

    Erstattungs-/Bereicherungsansprüche; öffentlich-rechtliche Verträge; …

    Rn. 111 Derartige salvatorische Klauseln wie die von den Vertragsparteien vereinbarten Regelungen sind in öffentlich-rechtlichen Verträgen grundsätzlich zulässig und können zur Wahrung des Gebots der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ermöglichen, dass eine gesetzeskonforme Regelung in Anwendung einer salvatorischen Klausel nachträglich in den Vertrag Eingang findet (vgl. BVerwG, B.v. 29.10.2010 - 9 B 9/10 - NVwZ 2011, 125 f.).
  • VG Schleswig, 26.06.2019 - 9 A 241/16

    Unwirksamkeit eines Erschließungsvertrages bei offenem Dissens - Angemessenheit …

    Denn die Maßnahmen, für die Folgekosten geleistet werden sollen, müssten bereits im Vertrag selbst hinreichend bestimmt sein (Bezugnahme auf BVerwG, B. v. 29.10.2010 - 9 B 9/10 -, juris, Rdnr. 3).
  • VG Köln, 26.01.2021 - 17 K 851/18
    Rn. 330 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2010 - 9 B 9.10 -, juris Rdnr. 4 f.; OVG Nds., Urteil vom 18. Februar 2016 - 1 LC 28/12 -, juris Rdnr. 125 f.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10 August 2011 - 9 C 6.10 -, juris Rdnr. 30.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2021 - 2 LB 3/21

    Rückzahlung aus öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch

    Dabei ist unwesentlich, ob das dem Vertrag entgegenstehende Gesetz bzw. Recht den Charakter eines "Verbotes" hat (…vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1973 - IV C 22.72 -, juris Rn. 19, …und vom 13. Juli 1979 - 4 C 58.78 -, juris Rn. 23; Beschluss vom 29. Oktober 2010 - 9 B 9.10 -, juris Rn. 3;… Rozek, in: BeckOK VwVfG, § 54 Rn. 5 ).
  • VG Augsburg, 10.10.2013 - Au 5 K 10.2056

    Erstattungsansprüche im Zusammenhang mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag

    Rn. 195 Derartige salvatorische Klauseln wie die von den Vertragsparteien vereinbarte sind auch in öffentlich-rechtlichen Verträgen grundsätzlich zulässig und können zu einer Ersetzung der nichtigen Regelung im Wege gerichtlicher Anpassung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB führen (vgl. BVerwG, B.v. 29.10.2010 - 9 B 9/10 - NVwZ 2011, 125).
  • VG Düsseldorf, 12.11.2021 - 25 K 7405/20
    Rn. 103 siehe nur BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2010 - 9 B 9.10 - Buchholz 406.11 § 11 BauGB Nr. 12 - juris Rn. 4,.
  • VG Magdeburg, 31.08.2017 - 9 A 703/15

    Keine Vorgaben für Verwaltungsablauf einer Verbandsgemeinde durch Vertretung …

    Rn. 24 Kommt bereits damit eine Anwendung der Salvatorischen Klausel i. S. d. § 139 BGB zur Anpassung nicht in Betracht, scheitert diese jedoch im Übrigen auch daran, dass der Beschluss über den "Verpflichtenden Handlungsrahmen" sich nicht als öffentlich-rechtlicher Vertrag darstellt; aber lediglich insoweit ist eine solche Anpassungsklausel für Verträge auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung anerkannt ist (…vgl. Thiele in: Pautsch/Hoffmann, VwVfG - Kommentar, 1. Aufl. 2016, § 59 Rn. 46; BVerwG, Beschl. v. 29.10.2010 - 9 B 9.10 -, juris).
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