Rechtsprechung
| BVerwG, 20.04.1999 - 9 B 97.99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 10.12.2004 - 1 B 12.04
Vereinfachtes Berufungsverfahren; Anhörungsmitteilung ohne Äußerungsfrist; …
Die danach - auch vom Berufungsgericht für erforderlich und nicht ausnahmsweise für entbehrlich gehaltene (vgl. etwa Beschluss vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16) - zweite Anhörungsmitteilung vom 20. November 2003 hätte jedoch nach § 130 a Satz 2, § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO eine den Umständen entsprechend angemessene Äußerungsfrist einräumen (vgl. Beschluss vom 20. April 1999 - BVerwG 9 B 97.99 - ) und einhalten (vgl. etwa Urteil vom 10. März 2000 - BVerwG 9 C 40.99 - Buchholz 310 § 139 Abs. 3 VwGO Nr. 7) müssen. - BVerwG, 10.12.2004 - 1 PKH 2.04
Vereinfachtes Berufungsverfahren; Anhörungsmitteilung ohne Äußerungsfrist; …
Die danach - auch vom Berufungsgericht für erforderlich und nicht ausnahmsweise für entbehrlich gehaltene (vgl. etwa Beschluss vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16) - zweite Anhörungsmitteilung vom 20. November 2003 hätte jedoch nach § 130 a Satz 2, § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO eine den Umständen entsprechend angemessene Äußerungsfrist einräumen (vgl. Beschluss vom 20. April 1999 - BVerwG 9 B 97.99 - ) und einhalten (vgl. etwa Urteil vom 10. März 2000 - BVerwG 9 C 40.99 - Buchholz 310 § 139 Abs. 3 VwGO Nr. 7) müssen. - BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 8.16
Anspruchsverpflichteter; DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz; Enteignung; …
Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 1999 - 9 B 97.99 - juris Rn. 3).
- VGH Bayern, 21.08.2017 - 1 ZB 14.1989
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen eine Baugenehmigung auf …
Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an (vgl. BVerwG, B.v. 20.4.1999 - 9 B 97.99 - juris Rn. 3). - BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 33.10
Herleitung der Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren aus …
Welche Frist zu einer abschließenden Stellungnahme bei einer Anhörung nach § 130a VwGO - das Anhörungsschreiben mit einer Stellungnahmefrist von drei Wochen war ihm am 16. November 2009 zugegangen - im Lichte des Verfahrensgrundrechts aus Art. 103 Abs. 1 GG angemessen ist, kann nicht allgemein, sondern nur nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls bestimmt werden (Beschluss vom 20. April 1999 - BVerwG 9 B 97.99 - juris Rn. 3). - BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 37.10
Beurteilung der Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren …
Welche Frist zu einer abschließenden Stellungnahme bei einer Anhörung nach § 130a VwGO - das Anhörungsschreiben mit einer Stellungnahmefrist von drei Wochen war ihm am 16. November 2009 zugegangen - im Lichte des Verfahrensgrundrechts aus Art. 103 Abs. 1 GG angemessen ist, kann nicht allgemein, sondern nur nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls bestimmt werden (Beschluss vom 20. April 1999 - BVerwG 9 B 97.99 - juris Rn. 3).
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