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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.2009 - 9 BN 1.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19678
BVerwG, 24.09.2009 - 9 BN 1.09 (https://dejure.org/2009,19678)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.2009 - 9 BN 1.09 (https://dejure.org/2009,19678)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 2009 - 9 BN 1.09 (https://dejure.org/2009,19678)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Betroffenheit der Grundsätze und Normen eines einzelnen Bundeslandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2; KAG § 8 Abs. 6 S. 2
    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Betroffenheit der Grundsätze und Normen eines einzelnen Bundeslandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 9 BN 1.09
    Rn. 9 Die Beschwerde meint, das angefochtene Urteil weiche, indem es davon ausgehe, dass ein Fall echter Rückwirkung nicht vorliege, von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 8. Juni 1977 - 2 BvR 499/74 und 1042/75 - BVerfGE 45, 142 und vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200 ) ab, wonach der rechtsunterworfene Bürger nicht über die Verlässlichkeit der Rechtsordnung getäuscht werde dürfe und Ausnahmen vom Verbot der echten Rückwirkung nur zulässig seien, wenn der Betroffene mit einer Änderung der Rechtslage in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge zurückbezogen wird, rechnen musste.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 9 BN 1.09
    Es kann offen bleiben, ob dieses Vorbringen den Anforderungen genügt, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung einer Divergenz stellt (vgl. hierzu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 9 BN 1.09
    Rn. 9 Die Beschwerde meint, das angefochtene Urteil weiche, indem es davon ausgehe, dass ein Fall echter Rückwirkung nicht vorliege, von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 8. Juni 1977 - 2 BvR 499/74 und 1042/75 - BVerfGE 45, 142 und vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200 ) ab, wonach der rechtsunterworfene Bürger nicht über die Verlässlichkeit der Rechtsordnung getäuscht werde dürfe und Ausnahmen vom Verbot der echten Rückwirkung nur zulässig seien, wenn der Betroffene mit einer Änderung der Rechtslage in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge zurückbezogen wird, rechnen musste.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 9 B 44.06

    Herstellungsbeitrag für Abwasserentsorgung; Anschlussmöglichkeit; maßgebliches …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 9 BN 1.09
    Das Oberverwaltungsgericht ist in seinem Urteil vom 12. Dezember 2007 (- 9 B 44.06 - NJ 2008, 278), auf das das angefochtene Urteil Bezug nimmt, zu dem Ergebnis gekommen, dass das Rückwirkungsverbot einer Beitragsheranziehung so genannter altangeschlossener Grundstücke nicht entgegensteht.
  • BVerwG, 14.07.2008 - 9 B 22.08

    Grundsatzrevision wegen Kollision des § 8 Abs. 7 S. 2 Kommunalabgabengesetz für …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 9 BN 1.09
    Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil hat der Senat mit Beschluss vom 14. Juli 2008 - BVerwG 9 B 22.08 - (juris) zurückgewiesen und ausgeführt, es lasse keine unrichtige Anwendung von Bundes(verfassungs)recht erkennen, wenn das Oberverwaltungsgericht eine echte Rückwirkung im Hinblick darauf verneine, dass eine Beitragspflicht vor der Neuregelung nicht rechtswirksam entstanden gewesen sei und der Gesetzgeber lediglich für die Zukunft neue abgabenrechtliche Folgerungen an eine andauernde Vorteilslage geknüpft habe.
  • BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 57.87

    Entbehrlichkeit einer Vorabentscheidung - Antrag auf mündliche Verhandlung - …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 9 BN 1.09
    Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil den schriftlich gestellten Beweisantrag, über den es wegen des gleichzeitig erklärten Verzichts auf mündliche Verhandlung nicht vorab entscheiden musste (vgl. hierzu Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 57.87 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 13 S. 23), mit der Begründung abgelehnt, der normierte Vollgeschossmaßstab beruhe auf dem Erfahrungssatz, dass mit zunehmender Zahl der Vollgeschosse eine Steigerung der baulichen Nutzung und eine Erhöhung des durch den Beitrag abzugeltenden Vorteils einhergehe.
  • BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 9 BN 1.09
    Diese Rüge greift nicht durch, weil es nach der bei der Prüfung einer Aufklärungsrüge maßgeblichen Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 9 S. 3) für die Rechtmäßigkeit des Steigerungsfaktors für Vollgeschosse von 0, 25 nicht auf die Möglichkeit der selbständigen Nutzbarkeit der Geschosse ankam.
  • BVerwG, 17.10.2000 - 4 BN 48.00

    Normenkontrollverfahren; Miteigentümer eines Grundstücks als Antragsteller; …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 9 BN 1.09
    Rn. 10 4. Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2, § 159 Satz 2 VwGO; die Antragsteller haften für die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner, da die Entscheidung über den Normenkontrollantrag ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen konnte (vgl. Beschluss vom 17. Oktober 2000 - BVerwG 4 BN 48.00 - Buchholz 310 § 159 VwGO Nr. 1 S. 1).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Rn. 32 d) Es kann danach offen bleiben, ob nach dem Grundsatz der Typengerechtigkeit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. November 2011 - 9 B 41.11 - Beschl. v. 24. September 2009 - 9 BN 1.09 - vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8. April 2008 - 4 L 181/07 -, jeweils zit. nach JURIS) eine Gleichbehandlung jedenfalls gerechtfertigt wäre.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22

    Erhebung eines (weiteren) Anschlussbeitrages für eine neue öffentliche …

    Rn. 42 Eine Rechtfertigung des § 4 Abs. 4 Nr. 2 AS 03 nach dem Grundsatz der Typengerechtigkeit (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 2011 - 9 B 41.11 - und vom 24. September 2009 - 9 BN 1.09 -, jeweils juris; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. April 2008 - 4 L 181/07 -, juris) scheidet aus.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2021 - 9 N 70.19

    Erhebung eines Schmutzwasserbeitrags

    Anders als zunächst vom OVG Berlin-Brandenburg (…grundlegend Urteile vom 12. Dezember 2007 - OVG 9 B 44.06 -, juris, Rn. 55 ff., - OVG 9 B 45.06 -, juris, Rn. 55 ff.), vom Bundesverwaltungsgericht (…Beschluss vom 14. Juli 2008 - 9 B 22/08 -, juris, Rn. 7; Beschluss vom 24. September 2009 - 9 BN 1/09 -, juris, Rn. 9) und vom Verfassungsgericht des Landes Brandenburg (…Beschluss vom 21. September 2012 - 46/11 -, juris, Rn. 66 ff.) angenommen, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber der Anwendung von § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG n. F. in denjenigen Fällen Vertrauensschutz, in denen nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a. F. in der Auslegung des OVG Frankfurt (Oder) schon vor dem 1. Februar 2004 keine Beitragserhebung mehr möglich gewesen ist, weil bereits vor dem 1. Februar 2004 die Lage einer "hypothetischen Festsetzungsverjährung eingetreten" gewesen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 -, juris).
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