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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.11.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.09.2007 - 9 BN 2.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12381
BVerwG, 20.09.2007 - 9 BN 2.07 (https://dejure.org/2007,12381)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.2007 - 9 BN 2.07 (https://dejure.org/2007,12381)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 2007 - 9 BN 2.07 (https://dejure.org/2007,12381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Verteilung der Kosten für Schmutzwasser und Niederschlagswasser nach der Methode des Modells eines fiktiven Trennsystems; Rechtfertigung der Zulassung einer Grundsatzrevision bei der Rüge einer Verletzung von Bundes(verfassungs)recht bei der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2007 - 9 BN 2.07
    Rn. 11 2. Die von der Beschwerde behauptete Divergenz der vorinstanzlichen Entscheidung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 124.83 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 31) besteht schon deswegen nicht, weil die angeblich abweichenden Rechtssätze nicht dieselbe Rechtsvorschrift betreffen (vgl. zu dieser Anforderung Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Eine den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechende Verfahrensrüge setzt jedoch im Hinblick auf beide Verfahrensgrundsätze voraus, dass die Beschwerdebegründung darlegt, inwiefern sich die geforderten Verfahrenshandlungen bzw. Feststellungen auf den geltend gemachten Anspruch ausgewirkt hätten (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475 ).

    Die Revision könnte aber nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Revisionsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 15).

    Da der anwaltlich vertretene Antragsteller, wie er ausdrücklich zugesteht, im vorinstanzlichen Verfahren hierzu keinen Beweisantrag gestellt hat, könnte der Verwaltungsgerichtshof nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann verfahrensfehlerhaft gehandelt haben, wenn sich ihm eine weitere Ermittlung hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14 f.).

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2007 - 9 BN 2.07
    Die ihm durch Art. 3 Abs. 1 GG gesetzten Grenzen sind erst überschritten, wenn die Gebührenregelung nicht mehr durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist (Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 94 S. 8).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr; …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2007 - 9 BN 2.07
    Das Äquivalenzprinzip besagt, dass die geforderte Abgabe und die konkrete Leistung der Verwaltung nicht in einem groben Missverhältnis stehen dürfen (Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272 ).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2007 - 9 BN 2.07
    Rn. 10 und dabei auch kritisiert, die Berechnungsmethode der Antragsgegnerin entferne sich "erneut ein Stück von der Wirklichkeit", ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht die Bemessung von Benutzungsgebühren nicht nur nach dem konkret nachgewiesenen Umfang der jeweiligen Inanspruchnahme ("Wirklichkeitsmaßstab"), sondern auch nach einem pauschalierenden, durch die Erfordernisse der Praktikabilität gerechtfertigten Wahrscheinlichkeitsmaßstab unter dem Blickwinkel des Bundesverfassungsrechts gebilligt hat (vgl. Beschluss vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 39 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge; …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2007 - 9 BN 2.07
    Denn es steht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im tatrichterlichen Ermessen des Berufungsgerichts (§ 98 VwGO i.V.m. § 412 ZPO in entsprechender Anwendung), die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens abzulehnen (vgl. dazu etwa Beschlüsse vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 S. 8 und vom 30. Januar 2002 - BVerwG 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69 S. 31, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 124.83

    Kostenaufgliederung - Schmutzwasserkanalisation - Straßenentwässerung - …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2007 - 9 BN 2.07
    Rn. 11 2. Die von der Beschwerde behauptete Divergenz der vorinstanzlichen Entscheidung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 124.83 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 31) besteht schon deswegen nicht, weil die angeblich abweichenden Rechtssätze nicht dieselbe Rechtsvorschrift betreffen (vgl. zu dieser Anforderung Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98

    Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2007 - 9 BN 2.07
    Eine den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechende Verfahrensrüge setzt jedoch im Hinblick auf beide Verfahrensgrundsätze voraus, dass die Beschwerdebegründung darlegt, inwiefern sich die geforderten Verfahrenshandlungen bzw. Feststellungen auf den geltend gemachten Anspruch ausgewirkt hätten (…stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475 ).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2007 - 9 BN 2.07
    Die Auseinandersetzung des Verwaltungsgerichtshofs mit den Einwendungen des Antragstellers gegen das Sachverständigengutachten vom 24. Mai 2002 und den vom Antragsteller vorgelegten gutachtlichen Stellungnahmen, denen die Vorinstanz einen konkreten Bezug zu den im genannten Sachverständigengutachten getroffenen Feststellungen abgesprochen hat, lässt - insbesondere auf der maßgeblichen Grundlage der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs, es gehe insoweit allein darum, ob die Ergebnisse des Sachverständigengutachtens von der Antragsgegnerin bei der Kalkulation der Gebühren ermessensfehlerfrei zugrunde gelegt werden konnten - nicht erkennen, dass sich die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens aufgedrängt hätte (vgl. zu diesem Kriterium Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01

    Angola, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung, …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2007 - 9 BN 2.07
    Denn es steht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im tatrichterlichen Ermessen des Berufungsgerichts (§ 98 VwGO i.V.m. § 412 ZPO in entsprechender Anwendung), die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens abzulehnen (vgl. dazu etwa Beschlüsse vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 S. 8 und vom 30. Januar 2002 - BVerwG 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69 S. 31, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.03.1996 - 6 B 11.96

    Zulassung einer Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der bloßen …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2007 - 9 BN 2.07
    Denn die Rüge einer Verletzung von Bundes(verfassungs)recht bei der vorinstanzlichen Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts kann die Zulassung der Grundsatzrevision nur rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundes(verfassungs)rechts darlegt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 7. März 1996 - BVerwG 6 B 11.96 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.01.1997 - 8 B 204.96

    Kommunalabgabenrecht - Hundesteuer, Erhöhte Steuer infolge der Haltung eines …

  • BVerwG, 28.07.2015 - 9 B 17.15

    Gebühr; Abwassergebühr; Niederschlagswassergebühr; Schmutzwassergebühr; …

    Vielmehr sind Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen zulässig, solange die dadurch entstehende Ungleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht (…s. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 1985 - 8 B 11.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 53 S. 39, vom 19. September 2005 - 10 BN 2.05 - juris Rn. 8 und vom 20. September 2007 - 9 BN 2.07 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 105 Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • VG Minden, 14.05.2014 - 3 K 462/13

    Klagen gegen Abwassergebühren für die Jahre 2007 bis 2009 in Höxter ohne Erfolg

    Rn. 215 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.09.2007 - 9 BN 2.07 - juris, Rn. 10; HessVGH, Beschluss vom 27.09.2006 - 5 N 358/04 - juris, Rn. 55.
  • BVerwG, 22.08.2023 - 9 BN 1.23

    Normenkontrolle gegen Gebührensatzung für Unterbringung in Flüchtlingsunterkunft

    Vorschriften des Ortsrechts, die Vorgaben des Landesrechts umsetzen, unterliegen grundsätzlich nicht der Prüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2003 - 9 BN 3.03 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 98 S. 22 und Beschluss vom 20. September 2007 - 9 BN 2.07 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 105 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 27.09.2018 - 20 N 16.1422

    Anwendung des Frischwassermaßstabes auf Niederschlagswassergebühr

    Vielmehr sind Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen zulässig, solange die dadurch entstehende Ungleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht (…s. etwa BVerwG, B.v. 25.3.1985 - 8 B 11.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 53 S. 39, v. 19.9.2005 - 10 BN 2.05 - juris Rn. 8 und vom 20.9.2007 - 9 BN 2.07 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 105 Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2008 - 9 B 8.08

    Einbeziehung der Kosten einer kommunalen Verwaltungsleitung in die …

    Zur Klärungsbedürftigkeit des Gleichheitssatzes - insbesondere angesichts der zu seiner Bedeutung für das Gebührenrecht bereits vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Beschluss vom 20. September 2007 - BVerwG 9 BN 2.07 - juris Rn. 5 m.w.N.) - enthält die Beschwerde jedoch keinerlei Ausführungen.
  • BVerwG, 21.01.2008 - 9 B 6.08

    Darlegung einer klärungsfähigen Frage des Bundesrechtes als Voraussetzung für die …

    Zur Klärungsbedürftigkeit des Gleichheitssatzes - insbesondere angesichts der zu seiner Bedeutung für das Gebührenrecht bereits vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Beschluss vom 20. September 2007 - BVerwG 9 BN 2.07 - juris Rn. 5 m.w.N.) - enthält die Beschwerde jedoch keinerlei Ausführungen.
  • VG Bremen, 30.06.2023 - 2 K 481/16

    Niederschlagswassergebühren, "Freiburger Modell", Urteil vom 30.06.2023 - …

    Vielmehr sind Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen zulässig, solange die dadurch entstehende Ungleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht (…s. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 1985 - 8 B 11.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 53 S. 39, vom 19. September 2005 - 10 BN 2.05 - juris Rn. 8 und vom 20. September 2007 - 9 BN 2.07 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 105 Rn. 5, jeweils m.w.N.).
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BVerwG, Entscheidung vom 13. November 2007 - 9 BN 2.07 (https://dejure.org/2007,74140)
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