Rechtsprechung
| AG Pforzheim, 03.07.2008 - 9 C 107/08 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 253 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1
Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 10.12.2014 - 18 O 498/13
Angemessenheit eines Schmerzensgeldetrags in Höhe von 4.000,00 EUR für ein …
Rn. 18 Ein Betrag in Höhe von 4.000,00 EUR als Schmerzensgeld für ein Tinnitusleiden und eine Hochtonsenke als Folge einer Erschütterung durch das streitgegenständliche Verkehrsunfallereignis ist angemessen und entspricht der im Rahmen des jeweiligen Einzelfalls in vergleichbaren Fällen regelmäßig angenommenen Schmerzensgeldhöhe (vgl. allgemein KG, Urteil vom 13.10.2008, 12 U 43/06; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17.01.2006, 2-10 O 422/03; OLG München, Urteil vom 23.10.2000, 13 U 76/00; LG Saarbrücken, Urteil vom 21.11.1991, NJW-RR 1994, 353; AG Pforzheim, Urteil vom 03.07.2008, 9 C 107/08).
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Rechtsprechung
| AG Bonn, 18.09.2008 - 9 C 107/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Einfädeln
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweis der Kausalität einer unstreitig stattgefundenen Kollision zweier Fahrzeuge auf der A 59 für die geltend gemachten Unfallschäden am Fahrzeug als Voraussetzung eines Schadensersatzanspruches
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Beweislage bei inkompatiblen Schäden nach Autobahnunfall
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