Rechtsprechung
| BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
GG Art. 105 Abs. 2a; BJagdG § ... 1 Abs. 2, § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 5, § 10 Abs. 3 Satz 2, § 21; LJagdG R-P a. F. § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5; LJagdG R-P n. F. § 9 Abs. 1, § 11 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 7; KAG R-P § 6 Abs. 1 Satz 1 und 3
Aufwandsteuer; Jagdsteuer; Aufwand; Einkommensverwendung; Einkommenserzielung; persönliche Lebensführung; Konsum; wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Eigenjagd; Jagdgenossenschaft; Jagdausübungsrecht; Verpachtung; Eigennutzung; Freiwilligkeit; juristische Person; ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 105 Abs. 2a
Aufwand; Aufwandsteuer; Eigenjagd; Eigennutzung; Einkommenserzielung; Einkommensverwendung; Freiwilligkeit; Gemeinwohlbindung; Jagdausübungsrecht; Jagdgenossenschaft; Jagdsteuer; Konsum; Ruhen der Jagd; Verpachtung; Zwangsmitgliedschaft; jagdrechtliche Pflichten; ... - rechtsinformationen.bund.de
Jagdsteuerpflicht von Jagdgenossenschaften
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 Abs 1 KAG RP, Art 105 Abs 2a GG, § 7 Abs 1 JagdG RP 1979, § 7 Abs 5 JagdG RP 1979, § 8 Abs 5 BJagdG
Jagdsteuerpflicht von Jagdgenossenschaften - Wolters Kluwer
Heranziehung von Jagdgenossenschaften zur Jagdsteuer bei eigener Ausübung der Jagd ohne Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks; Jagdsteuer als örtliche Aufwandsteuer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KAG § 6 Abs. 1 S. 1 R-P; LJG § 7 Abs. 1 S. 1 R-P
Heranziehung von Jagdgenossenschaften zur Jagdsteuer bei eigener Ausübung der Jagd ohne Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks; Jagdsteuer als örtliche Aufwandsteuer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Keine Jagdsteuerpflicht von Gemeinden, aber Jagdsteuerpflicht von Jagdgenossenschaften
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Keine Jagdsteuerpflicht von Gemeinden, aber Jagdsteuerpflicht von Jagdgenossenschaften
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Jagdsteuerpflicht von Jagdgenossenschaften
- lto.de (Kurzinformation)
Zur Jagdsteuer - Steuerpflichtig sind nur die Jagdgenossenschaften
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Steuerpflicht von Jagdgenossenschaften und Gemeinden
Verfahrensgang
- VG Trier, 15.07.2010 - 2 K 169/10
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2010 - 6 A 10951/10
- BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 5.11
- BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11
Papierfundstellen
- BVerwGE 143, 210
- NVwZ-RR 2012, 819
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08
Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11
Der Jagdsteuerpflicht steht nicht entgegen, dass Jagdgenossenschaften wie Inhaber von Eigenjagden im Falle der Nichtverpachtung des Jagdbezirks gesetzlich verpflichtet sind, den Steuertatbestand - die Ausübung des Jagdrechts - zu erfüllen (im Anschluss an Urteil vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 C 7.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 28 Rn. 16).Der Aufwand für Konsum ist typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 und Kammerbeschluss vom 10. August 1989 - 2 BvR 1532/88 - NVwZ 1989, 1152; BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 C 7.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 28 Rn. 15).
Indes spielt es für das Vorliegen eines steuerbaren Aufwandes keine Rolle, ob dieser "freiwillig" oder in Erfüllung einer rechtlichen oder sittlichen Pflicht betrieben wird (vgl. Urteil vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 C 7.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 28 Rn. 16).
Soweit jedoch Einkommen für Konsum verwendet wird, ist die dahinter liegende Zwecksetzung ohne Bedeutung; maßgeblich ist nur der äußere Tatbestand des Konsums, für den finanzielle Mittel verwendet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ; BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2009 a.a.O. Rn. 15).
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11
Der Aufwand für Konsum ist typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 und Kammerbeschluss vom 10. August 1989 - 2 BvR 1532/88 - NVwZ 1989, 1152; BVerwG…, Urteil vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 C 7.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 28 Rn. 15).Soweit jedoch Einkommen für Konsum verwendet wird, ist die dahinter liegende Zwecksetzung ohne Bedeutung; maßgeblich ist nur der äußere Tatbestand des Konsums, für den finanzielle Mittel verwendet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ; BVerwG…, Urteil vom 13. Mai 2009 a.a.O. Rn. 15).
- BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04
Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft; ethischer Tierschutz; Rechtsprechung …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11
Diese Zielsetzung rechtfertigt grundsätzlich die Zwangsmitgliedschaft der Eigentümer von Grundflächen in einer Jagdgenossenschaft sowie die Abspaltung des Jagdausübungsrechts von dem zum Grundeigentum gehörenden Jagdrecht und dessen Übertragung auf die Jagdgenossenschaft (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Dezember 2006 - 1 BvR 2084/05 - NVwZ 2007, 808 ; BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 31.04 - NVwZ 2006, 92 ).Beide müssen die Jagd an den in § 1 BJagdG genannten Zielen ausrichten und sind beispielsweise gemäß § 21 BJagdG verpflichtet, bestimmte Abschusspläne zu erfüllen (vgl. Urteil vom 14. April 2005 a.a.O.).
- BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88
Jagdsteuer für Eigenjagden Privater zulässig
Auszug aus BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11
Der Aufwand für Konsum ist typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 und Kammerbeschluss vom 10. August 1989 - 2 BvR 1532/88 - NVwZ 1989, 1152; BVerwG…, Urteil vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 C 7.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 28 Rn. 15).Das rechtfertigt es, in der Regel jeden, dem das Recht zur Ausübung der Jagd zusteht, steuerlich zu belasten (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. August 1989 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1991 - BVerwG 8 C 24.89 - Buchholz 401.66 Jagdsteuer Nr. 5 S. 2 und Beschluss vom 13. Juni 1978 - BVerwG 7 B 60.77 - Buchholz 401.66 Jagdsteuer Nr. 2 S. 2).
- BVerwG, 05.05.1994 - 3 C 13.93
Anspruch auf Auskehrung des Anteils am Jagdertrag nach der Größe des jeweiligen …
- BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
Zweitwohnungsteuer II
Auszug aus BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11
Insoweit unterfällt ein für die Einkommenserzielung zwangsläufig anfallender Aufwand nicht der Besteuerung nach Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 und vom 27. Oktober 2004 - BVerwG 10 C 2.04 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 29 f.;… Beschluss vom 2. November 2006 - BVerwG 10 B 4.06 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 11 Rn. 5; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 - BVerfGE 114, 316 ). - BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05
Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß
Auszug aus BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11
Diese Zielsetzung rechtfertigt grundsätzlich die Zwangsmitgliedschaft der Eigentümer von Grundflächen in einer Jagdgenossenschaft sowie die Abspaltung des Jagdausübungsrechts von dem zum Grundeigentum gehörenden Jagdrecht und dessen Übertragung auf die Jagdgenossenschaft (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Dezember 2006 - 1 BvR 2084/05 - NVwZ 2007, 808 ; BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 31.04 - NVwZ 2006, 92 ). - BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11
Insoweit unterfällt ein für die Einkommenserzielung zwangsläufig anfallender Aufwand nicht der Besteuerung nach Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 und vom 27. Oktober 2004 - BVerwG 10 C 2.04 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 29 f.;… Beschluss vom 2. November 2006 - BVerwG 10 B 4.06 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 11 Rn. 5; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 - BVerfGE 114, 316 ). - BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11
Insoweit unterfällt ein für die Einkommenserzielung zwangsläufig anfallender Aufwand nicht der Besteuerung nach Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 und vom 27. Oktober 2004 - BVerwG 10 C 2.04 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 29 f.;… Beschluss vom 2. November 2006 - BVerwG 10 B 4.06 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 11 Rn. 5; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 - BVerfGE 114, 316 ). - BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
Zweitwohnungssteuer; Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person; …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11
Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - (Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18), wonach juristische Personen nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden können, ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen. - BVerwG, 02.11.2006 - 10 B 4.06
Hundesteuerpflicht von Landwirten
- BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 2.12
Aufwandsteuer; Jagdsteuer; Aufwand; Einkommensverwendung; persönliche …
- BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07
Klärung der Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung einer …
- BVerwG, 24.05.2011 - 9 B 97.10
Jagdgenossenschaft; Jagdausübungsrecht; Jagdbezirk; Flurbereinigungsverfahren; …
- VG Würzburg, 07.12.2006 - W 5 K 06.353
Anspruchsvoraussetzungen für die Erteilung der Zustimmung zum Ruhen der Jagd im …
- BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 24.89
Anfechtung eines Jagdsteuerbescheides - Erfüllung der …
- BVerwG, 13.06.1978 - 7 B 60.77
Jagdrecht - Besteuerung der Ausübung - Fischereirecht
- BVerwG, 16.11.2017 - 9 C 14.16
Keine Jagdsteuerpflicht einer GmbH
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Zweck ausschließlich auf Einkommenserzielung gerichtet ist, unterliegt nicht der Jagdsteuer (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2012 - 9 C 10.11 - BVerwGE 143, 210 und - 9 C 2.12 - BVerwGE 143, 216).Das rechtfertigt es, in der Regel jeden, dem das Recht zur Ausübung der Jagd zusteht, mit der Jagdsteuer zu belasten (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 9 C 10.11 - BVerwGE 143, 210 Rn. 9 m.w.N.).
So ist einer Jagdgenossenschaft die Ausübung des Jagdrechts durch die Jagdgenossen steuerlich zuzuordnen, weil wirtschaftlich betrachtet deren Einkommen für deren persönlichen Lebensbedarf verwendet wird (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 9 C 10.11 - BVerwGE 143, 210 Rn. 12).
- OVG Hamburg, 20.04.2017 - 5 Bf 51/16
Zur Klagebefugnis des Jagdausübungsberechtigten gegen eine Befriedungsanordnung …
Durch die Regelung soll sichergestellt werden, dass die dem Gemeinwohl verpflichteten Ziele der Jagd - Schutz vor Wildschäden, Gewährleistung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes und Wahrung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege, die in § 1 Abs. 2 und § 21 Abs. 1 BJagdG zum Ausdruck kommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2012, 9 C 10.11, BVerwGE 143, 210, juris Rn. 10;… Urt. v. 14.4.2005, 3 C 31.04, NVwZ 2006, 92, juris Rn. 23) - trotz der Befriedung weiterhin erreicht werden können.Rn. 50 Durch den Abschluss des Pachtvertrages wird der Jagdpächter alleiniger Nutzungsberechtigter der Jagdausübung; er wird Jagdausübungsberechtigter (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2012, a.a.O., juris Rn. 9).
- BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 2.12
Aufwandsteuer; Jagdsteuer; Aufwand; Einkommensverwendung; persönliche …
Rn. 12 Die Erkenntnis, dass Gemeinden keinen Aufwand i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG betätigen können, bedeutet keinen Widerspruch zum Urteil des Senats vom heutigen Tag (Az.: BVerwG 9 C 10.11 ), wonach Jagdgenossenschaften als öffentlich-rechtliche Körperschaften zur Jagdsteuer herangezogen werden können, wenn sie ihren gemeinschaftlichen Jagdbezirk nicht verpachten, sondern das Jagdrecht selbst ausüben.
- OVG Niedersachsen, 04.11.2021 - 10 KN 44/18
Bestandsgefährdung; Beurteilungsspielraum; Blessgänse; Blässgänse; Eigentum; …
Auch das Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft genießt den Schutz des Art. 14 GG (BGH…, Urteil vom 15.12.2005 - III ZR 10/05 -, juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.6.2012 - 9 C 10.11 -, juris Rn. 13).Ihm wird das Jagdausübungsrecht als subjektiv-öffentliches Recht mitsamt den damit verbundenen öffentlich-rechtlichen Pflichten auf Zeit übertragen (vgl. BGH…, Urteil vom 23.10.2014 - III ZR 35/14 -, juris Rn. 18; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.6.2012 - 9 C 10.11 -, juris Rn. 10, 15), was sich bereits aus § 11 Abs. 1 Satz 1 BJagdG ergibt, wonach "die Ausübung des Jagdrechts in seiner Gesamtheit" an Dritte verpachtet werden kann.
- VGH Hessen, 03.03.2016 - 5 A 1345/15
Keine Heranziehung eines Bundeslandes zur Jagdsteuer
{RN: 21} Bei der Jagdsteuer handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine bundesrechtlichen Steuern nicht gleichartige Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. August 1989 - 2 BvR 1532/88 -, NVwZ 1989, 1152 = ZKF 1990, 12; BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2012 - 9 C 10.11 -, BVerwGE 143, 210, und vom 27. Juni 2012 - 9 C 2.12 -, BVerwGE 143, 216, jeweils m.w.N.; Beschlüsse des Senats vom 19. November 1997 - 5 TG 3360/97 -, NVwZ-RR 1999, 19-, und vom 10. Juni 2014 - 5 C 716/14.N -, GemHH 2014, 287, sämtlich auch Juris).Dem und dem im Vorhergehenden Ausgeführten widerspricht auch nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Juni 2012 (- 9 C 10.11 -, a.a.O.) die Heranziehung zur Jagdsteuer von Jagdgenossenschaften, die ihren gemeinschaftlichen Jagdbezirk nicht verpachtet haben und das Jagdrecht selbst ausüben, für zulässig erachtet hat.
- VGH Hessen, 10.06.2014 - 5 C 716/14
Jagdsteuersatzung
Rn. 25 Bei der Jagdsteuer handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine bundesrechtlichen Steuern nicht gleichartige Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz - GG - (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. August 1989 - 2 BvR 1532/88 -, NVwZ 1989, 1152 = ZKF 1990, 12; BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 9 C 10.11 -, BVerwGE 143, 210 m.w.N.; Beschluss des Senats vom 19. November 1997 - 5 TG 3360/97 -, NVwZ-RR 1999, 195).Somit ist es gerechtfertigt, diesen Personenkreis steuerlich zu belasten (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2012, a.a.O.).
- VG Gießen, 11.06.2015 - 4 K 174/14
Jagdsteuerpflichtiger Landesbetrieb
Somit ist es gerechtfertigt, diesen Personenkreis steuerlich zu belasten (BVerwG, Urteil vom 27.06.2012, 9 C 10/11 - BVerwGE 143, 210 - m. w. N.).Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27.06.2012 (9 C 10/11) entschieden, dass Jagdgenossenschaften ebenfalls der Jagdsteuerpflicht unterliegen, obwohl auch Jagdgenossenschaften eine öffentlich-rechtliche Körperschaft darstellen (§ 8 Abs. 1 HJagdG).
- OVG Niedersachsen, 18.08.2016 - 9 LC 314/14
Steuerbarer Aufwand; Aufwandsteuer; Eigenjagdbezirk; Einkommenserzielung; …
Denn die damit besteuerte Ausübung des Jagdrechts im Gebiet des Beklagten geht über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus und erfordert die Verwendung finanzieller Mittel unabhängig davon, ob der Jagdausübungsberechtigte - wie hier die Klägerin - eine Eigenjagd erworben oder einen Jagdbezirk gepachtet hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10.8.1989, a.a.O., Rn. 3;… BVerwG, Urteile vom 18.1.1991 - 8 C 24.89 - juris Rn. 10; vom 27.6.2012 - 9 C 2.12 - juris Rn. 9 und - 9 C 10.11 - juris Rn. 9;… Senatsurteil vom 15.2.2008 - 9 LB 9/07 - juris Rn. 26). - OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2022 - 4 LB 4/20
Klagebefugnis der Jagdgenossenschaft gegen eine Befriedungsentscheidung nach § 6a …
Dem Wortlaut des § 6a Abs. 1 Satz 2 BJagdG lässt sich ohne Weiteres das Ziel entnehmen sicherzustellen, dass die dem Gemeinwohl verpflichteten Ziele der Jagd - Schutz vor Wildschäden, Gewährleistung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes und Wahrung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege, die auch in § 1 Abs. 2 und § 21 Abs. 1 BJagdG zum Ausdruck kommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2012 - 9 C 10.11 -, juris Rn. 11) - trotz der Befriedung erfüllt werden (…vgl. BT-Drs. 17/12046, S. 8). - VG Kassel, 18.01.2019 - 7 K 1/16
Zur Pferdesteuerpflicht eines Reitvereins
Zwar beantwortet die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Frage der Aufwandsteuerpflicht juristischer Personen differenziert nach dem jeweiligen Steuergegenstand und gegebenenfalls nach der spezifischen Ausrichtung und Struktur der juristischen Person (bejahend bei Jagdgenossenschaft: BVerwG, Urteil vom 27.06.2012 - 9 C 10/11 -, Rn. 12; verneinend bei einer Jagd-GmbH: BVerwG…, Urteil vom 16.11.2017 - 9 C 14/16 -, Rn. 14, juris; hierzu auch Bick, jurisPR-BVerwG 5/2018 Anm. 1; verneinend bei Jagdsteuerpflicht einer Gemeinde: BVerwG…, Urteil vom 27.06.2012 - 9 C 2/12 -, Rn. 10).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 2.12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
GG Art. 100 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2a; KAG R-P § 6 Abs. 1 Satz 1 und 3; GemO R-P § 2 Abs. 1 und 2, §§ 78, 79, 85 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3, § 93 Abs. 3
Aufwandsteuer; Jagdsteuer; Aufwand; Einkommensverwendung; persönliche Lebensführung; Lebensbedarf; Konsum; wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Jagdausübungsrecht; Verpachtung; Eigennutzung; Eigenjagd; Jagdgenossenschaft; Gemeinde; Aufgabenerfüllung; Gemeinwohlbindung; ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 100 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2a
Aufgabenerfüllung; Aufwand; Aufwandsteuer; Eigenjagd; Eigennutzung; Einkommensverwendung; Gemeinde; Gemeinwohlbindung; Jagdausübungsrecht; Jagdgenossenschaft; Jagdsteuer; Konsum; Lebensbedarf; Verpachtung; persönliche Lebensführung; verfassungskonforme Auslegung; ... - rechtsinformationen.bund.de
Keine Jagdsteuerpflicht von Gemeinden
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 Abs 1 KAG RP, Art 105 Abs 2a GG, § 2 GemO RP
Keine Jagdsteuerpflicht von Gemeinden - Wolters Kluwer
Betreiben eines Aufwands durch die Gemeinden für Konsum i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG; Heranziehung einer Gemeinde zur Jagdsteuer
- ra.de
- rechtsportal.de
GG Art. 105 Abs. 2a; KAG § 6 Abs. 1 S. 1, 3 R-P
Betreiben eines Aufwands durch die Gemeinden für Konsum i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG; Heranziehung einer Gemeinde zur Jagdsteuer - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Keine Jagdsteuerpflicht von Gemeinden, aber Jagdsteuerpflicht von Jagdgenossenschaften
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Keine Jagdsteuerpflicht von Gemeinden, aber Jagdsteuerpflicht von Jagdgenossenschaften
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Keine Jagdsteuerpflicht von Gemeinden
- lto.de (Kurzinformation)
Zur Jagdsteuer - Steuerpflichtig sind nur die Jagdgenossenschaften
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kommunen zahlen keine Jagdsteuer
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Keine Jagdsteuerpflicht von Gemeinden
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 30.11.2010 - 6 K 279/10
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 6 A 10030/11
- BVerwG, 20.01.2012 - 9 B 70.11
- BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 2.12
Papierfundstellen
- BVerwGE 143, 216
- NVwZ-RR 2012, 817
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88
Jagdsteuer für Eigenjagden Privater zulässig
Auszug aus BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 2.12
Dieses habe eine Privilegierung der Gebietskörperschaften bei der Bemessung der Jagdsteuer als zulässig angesehen (Kammerbeschluss vom 10. August 1989 - 2 BvR 1532/88 - NVwZ 1989, 1152).Der Aufwand für Konsum ist typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 und Kammerbeschluss vom 10. August 1989 - 2 BvR 1532/88 - NVwZ 1989, 1152; BVerwG…, Urteil vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 C 7.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 28 Rn. 15).
Das rechtfertigt es, in der Regel jeden, dem das Recht zur Ausübung der Jagd zusteht, steuerlich zu belasten (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. August 1989 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1991 - BVerwG 8 C 24.89 - Buchholz 401.66 Jagdsteuer Nr. 5 S. 2 und Beschluss vom 13. Juni 1978 - BVerwG 7 B 60.77 - Buchholz 401.66 Jagdsteuer Nr. 2 S. 2).
Rn. 13 Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts hat das Bundesverfassungsgericht im Kammerbeschluss vom 10. August 1989 (a.a.O.) nicht zu erkennen gegeben, dass es eine Heranziehung von Gebietskörperschaften zur Jagdsteuer als vereinbar mit Art. 105 Abs. 2a GG ansieht.
- BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83
Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 2.12
Abgesehen davon ist nicht erkennbar, dass sich - vergleichbar den "Grundbedürfnissen" natürlicher Personen (vgl. Urteil vom 29. November 1991 - BVerwG 8 C 107.89 - Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 17 S. 5) - im Bereich der Selbstverwaltung ein für alle Gemeinden ungeachtet ihrer Einwohnerzahl, flächenmäßigen Ausdehnung und Struktur gleichermaßen geltender "Grundbestand öffentlicher Aufgaben" sachgerecht bestimmen ließe, über den hinaus Aufwendungen von Gemeinden regelmäßig Ausdruck "besonderer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit" sein könnten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. November 1988 - 2 BvR 1619/83 u.a. - BVerfGE 79, 127 ). - BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 2.12
Denn Gemeinden unterliegen auch dann, wenn sie sich wie Private am Wirtschaftsleben beteiligen, einer umfassenden Gemeinwohlbindung jenseits der für die wirtschaftliche Betätigung selbst geltenden Pflichten (vgl. §§ 78 f., 85 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 GemO R-P; s. dazu BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ; BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1972 - BVerwG 1 C 24.69 - BVerwGE 39, 329 ; VerfGH Koblenz, Urteil vom 28. März 2000 - VGH N 12/98 - NVwZ 2000, 801).
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 2.12
Der Aufwand für Konsum ist typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 und Kammerbeschluss vom 10. August 1989 - 2 BvR 1532/88 - NVwZ 1989, 1152; BVerwG…, Urteil vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 C 7.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 28 Rn. 15). - BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69
Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen
Auszug aus BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 2.12
Denn Gemeinden unterliegen auch dann, wenn sie sich wie Private am Wirtschaftsleben beteiligen, einer umfassenden Gemeinwohlbindung jenseits der für die wirtschaftliche Betätigung selbst geltenden Pflichten (vgl. §§ 78 f., 85 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 GemO R-P; s. dazu BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ; BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1972 - BVerwG 1 C 24.69 - BVerwGE 39, 329 ; VerfGH Koblenz, Urteil vom 28. März 2000 - VGH N 12/98 - NVwZ 2000, 801). - BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93
Feuerwehrabgabe
Auszug aus BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 2.12
Abgesehen davon, dass ein Beschluss, mit dem eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde, keine Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG entfaltet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. - BVerfGE 92, 91 ), hat der Beschluss diese Frage auch inhaltlich nicht geklärt. - BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 2.12
Die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenzen dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzes in Widerspruch treten würde; im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt, verfälscht oder gar in sein Gegenteil verkehrt werden (BVerfG, Beschlüsse vom 1. März 1978 - 1 BvL 20/77 - BVerfGE 48, 40 , vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277 und vom 22. Oktober 1985 - 1 BvL 44/83 - BVerfGE 71, 81 ). - BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08
Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 2.12
Der Aufwand für Konsum ist typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 und Kammerbeschluss vom 10. August 1989 - 2 BvR 1532/88 - NVwZ 1989, 1152; BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 C 7.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 28 Rn. 15). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.03.2000 - VGH N 12/98
Auszug aus BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 2.12
Denn Gemeinden unterliegen auch dann, wenn sie sich wie Private am Wirtschaftsleben beteiligen, einer umfassenden Gemeinwohlbindung jenseits der für die wirtschaftliche Betätigung selbst geltenden Pflichten (vgl. §§ 78 f., 85 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 GemO R-P; s. dazu BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ; BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1972 - BVerwG 1 C 24.69 - BVerwGE 39, 329 ; VerfGH Koblenz, Urteil vom 28. März 2000 - VGH N 12/98 - NVwZ 2000, 801). - BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83
Arbeitnehmerkammern Bremen
Auszug aus BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 2.12
Die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenzen dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzes in Widerspruch treten würde; im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt, verfälscht oder gar in sein Gegenteil verkehrt werden (BVerfG, Beschlüsse vom 1. März 1978 - 1 BvL 20/77 - BVerfGE 48, 40 , vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277 und vom 22. Oktober 1985 - 1 BvL 44/83 - BVerfGE 71, 81 ). - BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Schwedische Rente
- BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 107.89
Besteuerung der Inanspruchnahme von Wohnraum - Aufwandsteuer
- BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11
Aufwandsteuer; Jagdsteuer; Aufwand; Einkommensverwendung; Einkommenserzielung; …
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 24.89
Anfechtung eines Jagdsteuerbescheides - Erfüllung der …
- BVerwG, 13.06.1978 - 7 B 60.77
Jagdrecht - Besteuerung der Ausübung - Fischereirecht
- VG Freiburg, 29.04.2010 - 1 K 103/10
Jagdsteuerpflicht einer Kommune
- OVG Niedersachsen, 18.08.2016 - 9 LC 314/14
Steuerbarer Aufwand; Aufwandsteuer; Eigenjagdbezirk; Einkommenserzielung; …
Denn die damit besteuerte Ausübung des Jagdrechts im Gebiet des Beklagten geht über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus und erfordert die Verwendung finanzieller Mittel unabhängig davon, ob der Jagdausübungsberechtigte - wie hier die Klägerin - eine Eigenjagd erworben oder einen Jagdbezirk gepachtet hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10.8.1989, a.a.O., Rn. 3;… BVerwG, Urteile vom 18.1.1991 - 8 C 24.89 - juris Rn. 10; vom 27.6.2012 - 9 C 2.12 - juris Rn. 9 und - 9 C 10.11 - juris Rn. 9;… Senatsurteil vom 15.2.2008 - 9 LB 9/07 - juris Rn. 26).Rn. 26 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Frage der Aufwandsteuerpflicht juristischer Personen differenziert nach dem jeweiligen Steuergegenstand und gegebenenfalls nach der spezifischen Ausrichtung und Struktur der juristischen Person selbst zu beantworten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2012, a.a.O., Rn. 12).
Rn. 31 Zum anderen dient der Aufwand einer auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichteten GmbH nicht der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf, sondern generell der Einkommenserzielung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2012, a.a.O., Rn. 12).
Rn. 36 Danach können Jagdgenossenschaften, die ihren gemeinschaftlichen Jagdbezirk nicht verpachtet haben, sondern das Jagdrecht selbst ausüben, zur Jagdsteuer herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2012, a.a.O., 1. Leitsatz).
Zwar hat eine Jagdgenossenschaft, bei der es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (vgl. § 16 Abs. 1 Satz 1 NJagdG) und damit um eine juristische Person handelt, als verfasste Körperschaft keinen persönlichen Lebensbereich, dem die ihr gesetzlich zugeordnete Ausübung des Jagdrechts dienen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2012, a.a.O., Rn. 12).
Dies lässt auch mit Blick auf eine steuerliche Gleichbehandlung von Eigenjagdbezirken und Jagdgenossenschaften eine Zurechnung des privaten Konsums der Jagdgenossen an die Jagdgenossenschaft geboten erscheinen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2012, a.a.O., Rn. 12 f.).
Die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenzen dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzes in Widerspruch treten würde; im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt, verfälscht oder gar in sein Gegenteil verkehrt werden (BVerfG…, Beschluss vom 22.10.1985 - 1 BvL 44/83 - juris Rn. 56; BVerwG, Urteil vom 27.6.2012, a.a.O., juris Rn. 15).
Dies lässt eine einschränkende Auslegung dahingehend zu, dass § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 NKAG nur zur Besteuerung derjenigen Jagdausübungsberechtigten ermächtigt, die mit der Ausübung des Jagdrechts einen steuerbaren Aufwand im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG betreiben können (siehe zu einer entsprechenden verfassungskonformen Auslegung einer landesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage zur Erhebung einer Jagdsteuer BVerwG, Urteil vom 27.6.2012, a.a.O., Rn. 14 ff. zu § 6 Abs. 1 Sätze 1 und 3 KAG R-P sowie HessVGH…, Urteil vom 3.3.2016 - 5 A 1345/15 - juris Rn. 25 zu § 8 Abs. 1 HKAG).
- BVerwG, 16.11.2017 - 9 C 14.16
Keine Jagdsteuerpflicht einer GmbH
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Zweck ausschließlich auf Einkommenserzielung gerichtet ist, unterliegt nicht der Jagdsteuer (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2012 - 9 C 10.11 - BVerwGE 143, 210 und - 9 C 2.12 - BVerwGE 143, 216).Dagegen kann eine jagdausübungsberechtigte Gemeinde nicht zur Jagdsteuer veranlagt werden, weil die umfassende Gemeinwohlbindung einer Kommune es ausschließt, Einkommen für eine konsumtive Nutzung zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse zu verwenden (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 9 C 2.12 - BVerwGE 143, 216 Rn. 10).
Vielmehr ist bei einem Wirtschaftsunternehmen mangels entgegenstehender Anhaltspunkte davon auszugehen, dass es auch insoweit Unternehmenszwecke, etwa solche der Kundenbindung, erreichen will (…so auch Christ, in: Christ/Oebbecke, Handbuch Kommunalabgabenrecht, 2016, Kap. C Rn. 264; zur entsprechenden Problematik im Falle einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 9 C 2.12 - BVerwGE 143, 216 Rn. 10 a.E.).
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1019/15
Unwirksamkeit einer Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das …
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 105 Abs. 2a GG knüpft die Kompetenz zum Erlass einer Aufwandsteuer im Sinne von § 9 Abs. 4 KAG nach Auffassung des Senats an folgende den Typus prägenden Merkmale an (…vgl. Englisch in Leitgedanken des Rechts, Festschrift für Paul Kirchhof, 2013, Bd. II § 190 Rn. 9 ff. mit weiteren Nachweisen): 1. an den Einsatz finanzieller Mittel unter Verwendung von Einkommen und/oder Vermögen für das Halten einer Sache oder die Aufrechterhaltung eines tatsächlichen oder rechtlichen Zustands, welcher den privaten Gebrauch von Gütern oder Leistungen ermöglicht (Aufwand); 2. zielt eine Aufwandsteuer darauf ab, die in der Einkommens- und/oder Vermögensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf als privater Konsum zum Ausdruck kommende Leistungsfähigkeit zu erfassen, was bei einem ausschließlich betrieblichen Aufwand oder im Falle der Erfüllung öffentlicher Aufgaben (BVerwG, Urteil vom 27.06.2012 - 9 C 2.12 - juris Rn. 11) zu verneinen ist; 3. können Aufwandsteuern als direkte oder indirekte Steuern erhoben werden, weshalb - was sich bei der direkten Erhebung zeigt - die Überwälzbarkeit sich nicht als typusprägendes Merkmal im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG, sondern als materielles Rechtsmäßigkeitsmerkmal darstellt (FG Bad.-Württ., Urteil vom 11.01.2012 - 11 V 2661/11 - juris - unter Anknüpfung an BVerfG…, Urteil vom 04.02.2009 - 1 BvL 8/05 - juris Rn. 53).
- VGH Hessen, 03.03.2016 - 5 A 1345/15
Keine Heranziehung eines Bundeslandes zur Jagdsteuer
{RN: 21} Bei der Jagdsteuer handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine bundesrechtlichen Steuern nicht gleichartige Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. August 1989 - 2 BvR 1532/88 -, NVwZ 1989, 1152 = ZKF 1990, 12; BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2012 - 9 C 10.11 -, BVerwGE 143, 210, und vom 27. Juni 2012 - 9 C 2.12 -, BVerwGE 143, 216, jeweils m.w.N.; Beschlüsse des Senats vom 19. November 1997 - 5 TG 3360/97 -, NVwZ-RR 1999, 19-, und vom 10. Juni 2014 - 5 C 716/14.N -, GemHH 2014, 287, sämtlich auch Juris).Insofern unterscheiden sich die Länder bei der Ausübung der Jagd in ihren Eigenjagdbezirken nicht von jagdausübungsberechtigten Gemeinden (vgl. zu diesen: BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 9 C 2.12 -, a.a.O.).
Dies lässt der Wortlaut der Normen zu (so auch für den Fall der Heranziehung einer Gemeinde zur Jagdsteuer für Normen aus dem rheinland-pfälzischen Recht: BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 9 C 2.12 -, a.a.O.),.
- BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11
Aufwandsteuer; Jagdsteuer; Aufwand; Einkommensverwendung; Einkommenserzielung; …
Anders als eine Gemeinde (vgl. Urteil vom heutigen Tage, BVerwG 9 C 2.12 ) unterliegt die Jagdgenossenschaft keiner umfassenden Gemeinwohlbindung. - VG Karlsruhe, 24.04.2015 - 6 K 1514/13
Vergnügungssteuer für Wettbüros, in denen Wettereignisse übertragen werden
Denn dort, wo für ein Vergnügen kein finanzieller Aufwand entsteht, kann ein solcher schlechterdings auch nicht Grundlage für eine Besteuerung sein (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.02.2009 - 1 BvL 8/05, Rdnrn. 44 ff.; Beschluss vom 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88, Rdnrn. 3 f.; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.06.2012 - 9 C 2.12, Rdnrn. 9 ff.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Urteil vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 , Rdnr. 24 ;… Urteil vom 23.02.2011 - 2 S 196/10, Rdnr. 51; Thüringer Oberverwaltungsgericht…, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 274/04, Rdnr. 73;… Beschluss vom 22.05.2004 - 4 ZKO 890/00, Rdnr. 7 ). - VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 2067/14
Unzulässigkeit einer kommunalen Steuer auf Wettbüros, in denen Wettereignisse …
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 105 Abs. 2a GG knüpft die Kompetenz zum Erlass einer Aufwandsteuer im Sinne von § 9 Abs. 4 KAG nach Auffassung des Senats an folgende den Typus prägenden Merkmale an (…vgl. Englisch in Leitgedanken des Rechts, Festschrift für Paul Kirchhof, 2013, Bd. II § 190 Rn. 9 ff. mit weiteren Nachweisen): 1. an den Einsatz finanzieller Mittel unter Verwendung von Einkommen und/oder Vermögen für das Halten einer Sache oder die Aufrechterhaltung eines tatsächlichen oder rechtlichen Zustands, welcher den privaten Gebrauch von Gütern oder Leistungen ermöglicht (Aufwand); 2. zielt eine Aufwandsteuer darauf ab, die in der Einkommens- und/oder Vermögensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf als privater Konsum zum Ausdruck kommende Leistungsfähigkeit zu erfassen, was bei einem ausschließlich betrieblichen Aufwand oder im Falle der Erfüllung öffentlicher Aufgaben (BVerwG, Urteil vom 27.06.2012 - 9 C 2.12 - juris Rn. 11) zu verneinen ist; 3. können Aufwandsteuern als direkte oder indirekte Steuern erhoben werden, weshalb - was sich bei der direkten Erhebung zeigt - die Überwälzbarkeit sich nicht als typusprägendes Merkmal im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG, sondern als materielles Rechtsmäßigkeitsmerkmal darstellt (FG Bad.-Württ., Urteil vom 11.01.2012 - 11 V 2661/11 - juris - unter Anknüpfung an BVerfG…, Urteil vom 04.02.2009 - 1 BvL 8/05 - juris Rn. 53). - VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1231/15
Vergnügungssteuer für Wettbüro.
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 105 Abs. 2a GG knüpft die Kompetenz zum Erlass einer Aufwandsteuer im Sinne von § 9 Abs. 4 KAG nach Auffassung des Senats an folgende den Typus prägenden Merkmale an (…vgl. Englisch in Leitgedanken des Rechts, Festschrift für Paul Kirchhof, 2013, Bd. II § 190 Rn. 9 ff. mit weiteren Nachweisen): 1. an den Einsatz finanzieller Mittel unter Verwendung von Einkommen und/oder Vermögen für das Halten einer Sache oder die Aufrechterhaltung eines tatsächlichen oder rechtlichen Zustands, welcher den privaten Gebrauch von Gütern oder Leistungen ermöglicht (Aufwand); 2. zielt eine Aufwandsteuer darauf ab, die in der Einkommens- und/oder Vermögensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf als privater Konsum zum Ausdruck kommende Leistungsfähigkeit zu erfassen, was bei einem ausschließlich betrieblichen Aufwand oder im Falle der Erfüllung öffentlicher Aufgaben (BVerwG, Urteil vom 27.06.2012 - 9 C 2.12 - juris Rn. 11) zu verneinen ist; 3. können Aufwandsteuern als direkte oder indirekte Steuern erhoben werden, weshalb - was sich bei der direkten Erhebung zeigt - die Überwälzbarkeit sich nicht als typusprägendes Merkmal im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG, sondern als materielles Rechtsmäßigkeitsmerkmal darstellt (FG Bad.-Württ., Urteil vom 11.01.2012 - 11 V 2661/11 - juris - unter Anknüpfung an BVerfG…, Urteil vom 04.02.2009 - 1 BvL 8/05 - juris Rn. 53). - VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1233/15
Vergnügungssteuer für Wettbüro
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 105 Abs. 2a GG knüpft die Kompetenz zum Erlass einer Aufwandsteuer im Sinne von § 9 Abs. 4 KAG nach Auffassung des Senats an folgende den Typus prägenden Merkmale an (…vgl. Englisch in Leitgedanken des Rechts, Festschrift für Paul Kirchhof, 2013, Bd. II § 190 Rn. 9 ff. mit weiteren Nachweisen): 1. an den Einsatz finanzieller Mittel unter Verwendung von Einkommen und/oder Vermögen für das Halten einer Sache oder die Aufrechterhaltung eines tatsächlichen oder rechtlichen Zustands, welcher den privaten Gebrauch von Gütern oder Leistungen ermöglicht (Aufwand); 2. zielt eine Aufwandsteuer darauf ab, die in der Einkommens- und/oder Vermögensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf als privater Konsum zum Ausdruck kommende Leistungsfähigkeit zu erfassen, was bei einem ausschließlich betrieblichen Aufwand oder im Falle der Erfüllung öffentlicher Aufgaben (BVerwG, Urteil vom 27.06.2012 - 9 C 2.12 - juris Rn. 11) zu verneinen ist; 3. können Aufwandsteuern als direkte oder indirekte Steuern erhoben werden, weshalb - was sich bei der direkten Erhebung zeigt - die Überwälzbarkeit sich nicht als typusprägendes Merkmal im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG, sondern als materielles Rechtsmäßigkeitsmerkmal darstellt (FG Bad.-Württ., Urteil vom 11.01.2012 - 11 V 2661/11 - juris - unter Anknüpfung an BVerfG…, Urteil vom 04.02.2009 - 1 BvL 8/05 - juris Rn. 53). - VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1232/15
Vergnügungssteuer für Wettbüro
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 105 Abs. 2a GG knüpft die Kompetenz zum Erlass einer Aufwandsteuer im Sinne von § 9 Abs. 4 KAG nach Auffassung des Senats an folgende den Typus prägenden Merkmale an (…vgl. Englisch in Leitgedanken des Rechts, Festschrift für Paul Kirchhof, 2013, Bd. II § 190 Rn. 9 ff. mit weiteren Nachweisen): 1. an den Einsatz finanzieller Mittel unter Verwendung von Einkommen und/oder Vermögen für das Halten einer Sache oder die Aufrechterhaltung eines tatsächlichen oder rechtlichen Zustands, welcher den privaten Gebrauch von Gütern oder Leistungen ermöglicht (Aufwand); 2. zielt eine Aufwandsteuer darauf ab, die in der Einkommens- und/oder Vermögensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf als privater Konsum zum Ausdruck kommende Leistungsfähigkeit zu erfassen, was bei einem ausschließlich betrieblichen Aufwand oder im Falle der Erfüllung öffentlicher Aufgaben (BVerwG, Urteil vom 27.06.2012 - 9 C 2.12 - juris Rn. 11) zu verneinen ist; 3. können Aufwandsteuern als direkte oder indirekte Steuern erhoben werden, weshalb - was sich bei der direkten Erhebung zeigt - die Überwälzbarkeit sich nicht als typusprägendes Merkmal im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG, sondern als materielles Rechtsmäßigkeitsmerkmal darstellt (FG Bad.-Württ., Urteil vom 11.01.2012 - 11 V 2661/11 - juris - unter Anknüpfung an BVerfG…, Urteil vom 04.02.2009 - 1 BvL 8/05 - juris Rn. 53). - VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1025/14
Unwirksamkeit einer Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1027/14
Vergnügungssteuererhebung auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1026/14
Vergnügungssteuererhebung auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2019 - 9 N 10.18
Grundrechtsfähigkeit von Wohnungsbaugenossenschaften
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".