Rechtsprechung
| BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 23.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bestrafung wegen "Republikflucht" als politische Verfolgung - Politischer Charakter einer drohenden Bestrafung wegen unerlaubten Verbleibens im Ausland - Berücksichtigung des "Reintegrationsabkommens" zwischen Deutschland und Vietnam bei der gerichtlichen Entscheidung - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.03.1992 - 24 B 91.32091
- BVerwG, 22.05.1992 - 9 C 23.92
- BVerwG, 29.09.1992 - 9 C 23.92
- BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 23.92
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 23.92
Dies gilt zumindest bei Anlegung des Prognosemaßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, der für unverfolgt aus ihrem Heimatstaat ausgereiste Schutzsuchende im Abschiebungsschutzverfahren des § 51 Abs. 1 AuslG ebenso wie im Asylanerkennungsverfahren maßgeblich ist (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1 sowie Urteile vom 31. März 1992 - BVerwG 9 C 140.90 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 18 und vom 30. Juni 1992 - BVerwG 9 C 24.91 - so bereits auch Beschluß vom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 100.90 - für die mit § 51 Abs. 1 AuslG n.F. wortgleiche vorangegangene Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG 1965).Nach übereinstimmender Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - a.a.O.), bedarf des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 3.000 DM festgesetzt (§§ 13 Abs. 1, 14 Abs. 1 GKG; vgl. Beschluß vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 55).
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 23.92
Nach übereinstimmender Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (…vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - a.a.O.), bedarf des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann. - BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 23.92
Zwar hat das Berufungsgericht Anhaltspunkte dafür festgestellt, daß diese Strafvorschrift an sich nicht nur auf dem Papier steht; für freiwillig auf der Grundlage des "Reintegrationsabkommens" zurückkehrende vietnamesische Staatsangehörige hat der vietnamesische Staat aber zwischenzeitlich ausdrücklich auf die Anwendung dieser Vorschrift verzichtet, so daß insoweit bei der gebotenen "qualifizierenden" Betrachtungsweise (vgl. hierzu Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 [BVerwG 05.11.1991 - 9 C 118/90]) die für eine Anwendung dieser Vorschrift sprechenden Umstände offensichtlich nicht mehr die dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen.
- BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89
Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 23.92
Eine abschließende Antwort auf die Frage nach dem politischen Charakter der Strafvorschrift des Art. 89 Nr. 1 VStGB kann hier jedoch ebenso dahingestellt bleiben wie die Antwort auf die Frage, ob die Verfolgungsprognose des Berufungsgerichts den an sie zu stellenden Anforderungen entspricht (vgl. hierzu Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 sowie Urteile vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 143), denn zwischenzeitlich ist mit dem Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam vom 9. Juni 1992 über Finanzierungshilfen zur Existenzgründung und beruflichen Eingliederung von Fachkräften der Sozialistischen Republik Vietnam (künftig: "Reintegrationsabkommen") und dem Zusatzprotokoll vom selben Tage die tatsächliche Grundlage für die Prognose des Berufungsgerichts, daß dem Kläger im Falle seiner Rückkehr nach Vietnam mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Bestrafung wegen unerlaubten Aufenthalts im Ausland drohe, entfallen. - BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90
Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka
Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 23.92
Eine abschließende Antwort auf die Frage nach dem politischen Charakter der Strafvorschrift des Art. 89 Nr. 1 VStGB kann hier jedoch ebenso dahingestellt bleiben wie die Antwort auf die Frage, ob die Verfolgungsprognose des Berufungsgerichts den an sie zu stellenden Anforderungen entspricht (vgl. hierzu Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 sowie Urteile vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 143), denn zwischenzeitlich ist mit dem Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam vom 9. Juni 1992 über Finanzierungshilfen zur Existenzgründung und beruflichen Eingliederung von Fachkräften der Sozialistischen Republik Vietnam (künftig: "Reintegrationsabkommen") und dem Zusatzprotokoll vom selben Tage die tatsächliche Grundlage für die Prognose des Berufungsgerichts, daß dem Kläger im Falle seiner Rückkehr nach Vietnam mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Bestrafung wegen unerlaubten Aufenthalts im Ausland drohe, entfallen. - BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88
Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht - …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 23.92
Es hat ferner zutreffend geprüft, ob die drohende Bestrafung wegen unerlaubten Verbleibens im Ausland politischen Charakter aufweist, und dazu die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten, im Grundsatz auch heute noch gültigen Maßstäbe zur Bestrafung wegen "Republikflucht" als politische Verfolgung angelegt (Urteile vom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 30.68 - BVerwGE 39, 27 und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41). - BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90
Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 23.92
Eine abschließende Antwort auf die Frage nach dem politischen Charakter der Strafvorschrift des Art. 89 Nr. 1 VStGB kann hier jedoch ebenso dahingestellt bleiben wie die Antwort auf die Frage, ob die Verfolgungsprognose des Berufungsgerichts den an sie zu stellenden Anforderungen entspricht (vgl. hierzu Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 sowie Urteile vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 143), denn zwischenzeitlich ist mit dem Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam vom 9. Juni 1992 über Finanzierungshilfen zur Existenzgründung und beruflichen Eingliederung von Fachkräften der Sozialistischen Republik Vietnam (künftig: "Reintegrationsabkommen") und dem Zusatzprotokoll vom selben Tage die tatsächliche Grundlage für die Prognose des Berufungsgerichts, daß dem Kläger im Falle seiner Rückkehr nach Vietnam mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Bestrafung wegen unerlaubten Aufenthalts im Ausland drohe, entfallen. - BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87
Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei
Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 23.92
Nach übereinstimmender Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (…vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - a.a.O.), bedarf des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann. - BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 100.90
Abschiebungseinschränkungen bei verheirateten Ausländern
Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 23.92
Dies gilt zumindest bei Anlegung des Prognosemaßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, der für unverfolgt aus ihrem Heimatstaat ausgereiste Schutzsuchende im Abschiebungsschutzverfahren des § 51 Abs. 1 AuslG ebenso wie im Asylanerkennungsverfahren maßgeblich ist (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1 sowie Urteile vom 31. März 1992 - BVerwG 9 C 140.90 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 18 und vom 30. Juni 1992 - BVerwG 9 C 24.91 - so bereits auch Beschluß vom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 100.90 - für die mit § 51 Abs. 1 AuslG n.F. wortgleiche vorangegangene Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG 1965). - BVerwG, 20.10.1992 - 9 C 77.91
Revision - Tatsachenbindung - Asylbewerber
Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 23.92
Das kann unter anderem dann der Fall sein, wenn ein nachträglich eingetretener Umstand unstreitig oder allgemeinkundig ist und seine Berücksichtigung dem Revisionsgericht eine abschließende Entscheidung in der Sache selbst ermöglicht (Urteil vom 20. Oktober 1992 - BVerwG 9 C 77.91 - m.w.N.). - BVerwG, 26.10.1971 - I C 30.68
Politische Verfolgung bei in Abwesenheit ausgesprochenen Strafen - Die Bestrafung …
- BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 140.90
Materielles Asylrecht; Begriff der politischen Verfolgung; Nachfluchtgründe; …
- BVerwG, 20.05.1992 - 9 C 24.91
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …
- OVG Hamburg, 21.09.2018 - 4 Bf 186/18
Einberufung zum Nationaldienst in Eritrea
Im Übrigen stelle sich nach den vom Bundesverwaltungsgericht in Fällen so genannter Republikflucht angelegten Maßstäben (Urt. v. 3.11.1992, 9 C 23.92, juris) schon allein die drohende Bestrafung wegen illegaler Ausreise als politische Verfolgung dar. - OVG Hamburg, 21.09.2018 - 4 Bf 232/18
Einberufung zum Nationaldienst in Eritrea
Im Übrigen stelle sich nach den vom Bundesverwaltungsgericht in Fällen so genannter Republikflucht angelegten Maßstäben (Urt. v. 3.11.1992, 9 C 23.92, juris) schon allein die drohende Bestrafung wegen illegaler Ausreise als politische Verfolgung dar. - VGH Hessen, 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92
Zulassung der Berufung in Asylrechtsstreitigkeiten - Grundsatzfrage
Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 1992 -- BVerwG 9 C 21.92, 9 C 22.92, 9 C 23.92 und 9 C 24.92 --) inzwischen zu diesem Reintegrationsabkommen grundsätzlich Stellung genommen und entschieden, daß dieses Abkommen aus Deutschland zurückkehrenden Vietnamesen im Falle ihrer freiwilligen Rückkehr Straffreiheit garantiere.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 29.09.1992 - 9 C 23.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.03.1992 - 24 B 91.32091
- BVerwG, 22.05.1992 - 9 C 23.92
- BVerwG, 29.09.1992 - 9 C 23.92
- BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 23.92
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| BVerwG, 22.05.1992 - 9 C 23.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
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- VGH Bayern, 27.03.1992 - 24 B 91.32091
- BVerwG, 22.05.1992 - 9 C 23.92
- BVerwG, 29.09.1992 - 9 C 23.92
- BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 23.92
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