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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 33.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,11500
BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 33.92 (https://dejure.org/1994,11500)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1994 - 9 C 33.92 (https://dejure.org/1994,11500)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1994 - 9 C 33.92 (https://dejure.org/1994,11500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Asyl - Politische Verfolgung eines Tamilen in Sri Lanka - Verfolgung in Sri Lanka auf Grund der Volkszugehörigkeit - Ausübung der Gebietshoheit in Sri Lanka - Begriff der effektiven staatlichen Gebietsgewalt - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 33.92
    Abgesehen von den Fällen, in denen auch der Asylanspruch die effektive Gebietsgewalt des Staates nicht voraussetzt, weil die staatlichen Kräfte zur physischen Vernichtung von Personen, die als Bürgerkriegsgegner betrachteten werden, übergegangen sind (vgl. BVerfGE 80, 315 ), erfordert § 51 Abs. 1 AuslG ebenso wie der Asylanspruch nach Art. 16 a GG, daß die dem Ausländer drohende Verfolgung aus der staatlichen Gebietshoheit erwächst.

    Denn das Merkmal "politisch" kennzeichnet die Verfolgung als Verhalten einer organisierten Herrschaftsmacht, vorrangig eines Staates, welcher der Betroffene unterworfen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 80, 315 m.w.N.).

    Jedenfalls deutsches Recht ist die Genfer Konvention mit diesem Bedeutungsgehalt des Merkmals "Flüchtling" geworden (vgl. auch BVerfGE 80, 315 ).

  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 33.92
    § 51 Abs. 1 AuslG sei nach dem Urteil des 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 21.87 - (BVerwGE 89, 296) so auszulegen und anzuwenden, daß er mit dem Flüchtlingsbegriff des Art. 1 A Nr. 2 GK übereinstimme.

    § 51 Abs. 1 AuslG stimmt insoweit auch mit Art. 33 Nr. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention - GK -) einschließlich des nach herrschender Meinung hierin einbezogenen Begriffs des Flüchtlings im Sinne des Art. 1 A Nr. 2 GK überein (Urteil des 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 21.87 - BVerwGE 89, 296).

    § 51 Abs. 1 AuslG lehnt sich demnach, ebenso wie zuvor § 14 Abs. 1 AuslG 1965, eng an Art. 33 GK an (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26. Mai 1993 - 2 BvR 20/93 - Ausländer- und Asylrecht 1993, 238; Urteil des 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1991 - BVerwG 1 C 21.87 - a.a.O.; Kanein, Ausländergesetz, 1966, § 14 Erl. A; Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, 1990, § 14 Anm. 1;… Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl. 1993, § 51 AuslG Rnr. 3).

  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen - …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 33.92
    Der erkennende Senat hat zuletzt in dem Urteil vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 50.92 u.a. - erneut darauf hingewiesen, daß einerseits nach Art. 1 A Nr. 2 GK die subjektive Furcht durch objektive Umstände begründet sein muß und daß das Asylrecht andererseits zwar von einer objektiven Würdigung der gesamten Umstände ausgeht, zugleich aber auch darauf abstellt, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann, so daß letztlich auch im Asylrecht der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat entscheidend ist (vgl. auch Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367 ; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 ).

    Damit sagen Art. 1 A Nr. 2 GK und Art. 16 a Abs. 1 GG der Sache nach dasselbe aus, so daß sich der unterschiedliche rechtliche Ansatz in der praktischen Rechtsanwendung nicht auswirkt (Urteil vom 26. Oktober 1993, a.a.O., UA S. 27 f.).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 33.92
    Art. 1 A Nr. 2 GK benennt mit der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugung jene menschlichen Eigenschaften und Verhaltensweisen, die nach der geschichtlichen Erfahrung die häufigsten und entscheidenden Anknüpfungs- und Bezugspunkte für die staatliche Unterdrückung und Verfolgung Andersartiger und Andersdenkender bildeten und auch weiterhin noch bilden (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 ).

    Denn nur wenn der Staat als Verfolger an diese vorstaatlichen und deshalb seiner Verfügbarkeit entzogenen Merkmale anknüpft, kommt es zu der elementaren Verletzung des gerade in den allgemeinen Menschenrechten gründenden Diskriminierungsverbots, welche die Schutzgewährung durch den fremden Staat rechtfertigt und gebietet (vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 33.92
    Der erkennende Senat hat zuletzt in dem Urteil vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 50.92 u.a. - erneut darauf hingewiesen, daß einerseits nach Art. 1 A Nr. 2 GK die subjektive Furcht durch objektive Umstände begründet sein muß und daß das Asylrecht andererseits zwar von einer objektiven Würdigung der gesamten Umstände ausgeht, zugleich aber auch darauf abstellt, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann, so daß letztlich auch im Asylrecht der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat entscheidend ist (vgl. auch Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367 ; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 ).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 33.92
    Der erkennende Senat hat zuletzt in dem Urteil vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 50.92 u.a. - erneut darauf hingewiesen, daß einerseits nach Art. 1 A Nr. 2 GK die subjektive Furcht durch objektive Umstände begründet sein muß und daß das Asylrecht andererseits zwar von einer objektiven Würdigung der gesamten Umstände ausgeht, zugleich aber auch darauf abstellt, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann, so daß letztlich auch im Asylrecht der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat entscheidend ist (vgl. auch Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367 ; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 ).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 33.92
    Art. 1 A Nr. 2 GK benennt mit der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugung jene menschlichen Eigenschaften und Verhaltensweisen, die nach der geschichtlichen Erfahrung die häufigsten und entscheidenden Anknüpfungs- und Bezugspunkte für die staatliche Unterdrückung und Verfolgung Andersartiger und Andersdenkender bildeten und auch weiterhin noch bilden (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93

    Objektiv willkürliche Auslegung und Anwendung von § 51 Abs. 1 AuslG

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 33.92
    § 51 Abs. 1 AuslG lehnt sich demnach, ebenso wie zuvor § 14 Abs. 1 AuslG 1965, eng an Art. 33 GK an (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26. Mai 1993 - 2 BvR 20/93 - Ausländer- und Asylrecht 1993, 238;… Urteil des 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1991 - BVerwG 1 C 21.87 - a.a.O.; Kanein, Ausländergesetz, 1966, § 14 Erl. A; Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, 1990, § 14 Anm. 1;… Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl. 1993, § 51 AuslG Rnr. 3).
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 33.92
    Ferner hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, daß in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. und § 51 Abs. 1 AuslG - neben anderen Merkmalen - die "Verfolgungshandlung" und ihr "politischer Charakter" deckungsgleich sind (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1).
  • BVerwG, 09.06.1994 - 9 B 193.94

    Entscheidung über mehrere anhängige Streitgegenstände durch Prozessurteil …

    Neben Urteilsformel und Rechtsmittelbelehrung sind aber zur Beantwortung der Frage nach dem Umfang der Zulassung der Berufung nach § 32 Abs. 1 und 2 AsylVfG a.F. (heute: § 78 Abs. 2 und 3 AsylVfG) auch die Gründe der Entscheidung zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 18. Januar 1994 - BVerwG 9 C 33.92 - Beschluß vom 13. September 1993 - BVerwG 9 B 449.93 - mit weiteren Nachweisen).
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