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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.03.1986 - 9 C 6.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3635
BVerwG, 27.03.1986 - 9 C 6.85 (https://dejure.org/1986,3635)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1986 - 9 C 6.85 (https://dejure.org/1986,3635)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1986 - 9 C 6.85 (https://dejure.org/1986,3635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1986 - 9 C 6.85
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44) ist es im Hinblick auf die den Asylbewerber treffende Mitwirkungspflicht zunächst dessen Sache, seine guten Gründe für eine politische Verfolgung in schlüssiger Form vorzutragen.

    Eine solche kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn im konkreten Fall zusätzliche besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß den Zugriffen der Organisation, beispielsweise durch Inpflichtnahme oder Bestrafung ihrer Mitglieder, politische Motive zugrunde liegen, die Maßnahme also zielgerichtet als Repressalie gegenüber einer bestimmten Person eingesetzt wird, in der ein wirklicher oder vermeintlicher Gegner des Systems erkannt worden ist, der durch sie wegen seiner politischen Überzeugung oder eines der weiteren in Art. 1 A Nr. 2 GK genannten persönlichen Merkmale getroffen werden soll (vgl. Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - a.a.O., vom 22. März 1983 - BVerw 9 C 68.81 - a.a.O., ferner vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80 - Buchholz 402.25 § 6 AsylVfG Nr. 1 …und vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - a.a.O.).

    Dieses Vorbringen der Klägerin, das sich in der bloßen Behauptung erschöpft, Verfolgung drohe ihr insoweit v/egen ihrer palästinensischen Herkunft bzw. wegen der früheren Zugehörigkeit ihres Ehemannes zur PLO, genügt schon nicht den Anforderungen, die an einen hinreichend substantiierten Vortrag hinsichtlich der allgemeinen politischen Verhältnisse im Heimatland einschließlich der den befürchteten Verfolgungsmaßnahmen zugrunde liegenden politischen Beweggründe zu stellen sind (vgl. Urteile vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - a.a.O. …und vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1986 - 9 C 6.85
    Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Senats politische Verfolgung gegeben sein, wenn einem Staatenlosen die Wiedereinreise durch denjenigen Staat verweigert wird, in dem er - wie es hier bei der Klägerin im Libanon der Fall war - mit dessen Billigung seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Art. 1 A Nr. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention - GK - hatte, sofern der darin liegenden Entziehung seines Aufenthaltsrechts politische Motive im Sinne der Entscheidung von 17. Mai 1983 - BVervG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) zugrunde liegen, die Verweigerung der Wiedereinreise also auf die Rasse, Religion, Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des von ihr Betroffenen zielt (vgl. Urteile vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 30 und vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 30.85 - Dok.Ber. 1986 21).

    Entgegen der Ansicht der Revision hat es zu Recht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Frage, ob eine befürchtete Verfolgung eine "politische" Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG darstellt, allein die Motivation des Verfolgenden als maßgebend angesehen und darauf abgestellt, ob aus dessen Sicht die Verfolgungsmaßnahme darauf abzielen soll, den Asylsuchenden gerade wegen der erwähnten persönlichen Merkmale und Eigenschaften zu treffen (vgl. Urteile vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82, vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] und vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1986 - 9 C 6.85
    Entgegen der Ansicht der Revision hat es zu Recht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Frage, ob eine befürchtete Verfolgung eine "politische" Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG darstellt, allein die Motivation des Verfolgenden als maßgebend angesehen und darauf abgestellt, ob aus dessen Sicht die Verfolgungsmaßnahme darauf abzielen soll, den Asylsuchenden gerade wegen der erwähnten persönlichen Merkmale und Eigenschaften zu treffen (vgl. Urteile vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82, vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] …und vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - a.a.O.).

    Eine solche kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn im konkreten Fall zusätzliche besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß den Zugriffen der Organisation, beispielsweise durch Inpflichtnahme oder Bestrafung ihrer Mitglieder, politische Motive zugrunde liegen, die Maßnahme also zielgerichtet als Repressalie gegenüber einer bestimmten Person eingesetzt wird, in der ein wirklicher oder vermeintlicher Gegner des Systems erkannt worden ist, der durch sie wegen seiner politischen Überzeugung oder eines der weiteren in Art. 1 A Nr. 2 GK genannten persönlichen Merkmale getroffen werden soll (vgl. Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - a.a.O., vom 22. März 1983 - BVerw 9 C 68.81 - a.a.O., ferner vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80 - Buchholz 402.25 § 6 AsylVfG Nr. 1 …und vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt - …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1986 - 9 C 6.85
    Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Senats politische Verfolgung gegeben sein, wenn einem Staatenlosen die Wiedereinreise durch denjenigen Staat verweigert wird, in dem er - wie es hier bei der Klägerin im Libanon der Fall war - mit dessen Billigung seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Art. 1 A Nr. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention - GK - hatte, sofern der darin liegenden Entziehung seines Aufenthaltsrechts politische Motive im Sinne der Entscheidung von 17. Mai 1983 - BVervG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) zugrunde liegen, die Verweigerung der Wiedereinreise also auf die Rasse, Religion, Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des von ihr Betroffenen zielt (vgl. Urteile vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 30 und vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 30.85 - Dok.Ber. 1986 21).

    Dieses Vorbringen der Klägerin, das sich in der bloßen Behauptung erschöpft, Verfolgung drohe ihr insoweit v/egen ihrer palästinensischen Herkunft bzw. wegen der früheren Zugehörigkeit ihres Ehemannes zur PLO, genügt schon nicht den Anforderungen, die an einen hinreichend substantiierten Vortrag hinsichtlich der allgemeinen politischen Verhältnisse im Heimatland einschließlich der den befürchteten Verfolgungsmaßnahmen zugrunde liegenden politischen Beweggründe zu stellen sind (…vgl. Urteile vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - a.a.O. und vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81

    Asylrecht - Kriegsdienstverweigerung - Politische Verfolgung - Heimatland - …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1986 - 9 C 6.85
    Dabei gelten die eingangs bei der asylrechtlichen Beurteilung eines staatlichen Einreiseverbots bereits dargelegten Grundsätze zur asylerheblichen Motivation von Verfolgungsmaßnahmen nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn solche Maßnahmen nicht vom Staat, sondern von innerhalb des Staatsgebiets unbehelligt operierenden nichtstaatlichen Organisationen ausgehen (vgl. Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19).

    Eine solche kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn im konkreten Fall zusätzliche besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß den Zugriffen der Organisation, beispielsweise durch Inpflichtnahme oder Bestrafung ihrer Mitglieder, politische Motive zugrunde liegen, die Maßnahme also zielgerichtet als Repressalie gegenüber einer bestimmten Person eingesetzt wird, in der ein wirklicher oder vermeintlicher Gegner des Systems erkannt worden ist, der durch sie wegen seiner politischen Überzeugung oder eines der weiteren in Art. 1 A Nr. 2 GK genannten persönlichen Merkmale getroffen werden soll (…vgl. Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - a.a.O., vom 22. März 1983 - BVerw 9 C 68.81 - a.a.O., ferner vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80 - Buchholz 402.25 § 6 AsylVfG Nr. 1 und vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 52.82

    Antrag auf Asyl - Politische Verfolgung im Libanon

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1986 - 9 C 6.85
    Dieser Obliegenheit, von sich aus unter Angabe genauer Einzelheiten den asylrechtlich erheblichen Sachverhalt in schlüssiger Form zu schildern, ist auch die Ehefrau eines politisch Verfolgten nicht enthoben, die geltend macht, in die politische Verfolgung ihres Ehemanns einbezogen zu werden; sie muß in schlüssiger Form gleichfalls diejenigen Umstände vortragen, aus denen sich die politische Verfolgung des Ehemanns ergeben kann (vgl. Urteile vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 52.82 - und vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 306.82 -).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 306.82

    Verfolgungsmaßnahmen im asylrechtlichen Sinne - Berufung auf das …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1986 - 9 C 6.85
    Dieser Obliegenheit, von sich aus unter Angabe genauer Einzelheiten den asylrechtlich erheblichen Sachverhalt in schlüssiger Form zu schildern, ist auch die Ehefrau eines politisch Verfolgten nicht enthoben, die geltend macht, in die politische Verfolgung ihres Ehemanns einbezogen zu werden; sie muß in schlüssiger Form gleichfalls diejenigen Umstände vortragen, aus denen sich die politische Verfolgung des Ehemanns ergeben kann (vgl. Urteile vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 52.82 - und vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 306.82 -).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1986 - 9 C 6.85
    Entgegen der Ansicht der Revision hat es zu Recht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Frage, ob eine befürchtete Verfolgung eine "politische" Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG darstellt, allein die Motivation des Verfolgenden als maßgebend angesehen und darauf abgestellt, ob aus dessen Sicht die Verfolgungsmaßnahme darauf abzielen soll, den Asylsuchenden gerade wegen der erwähnten persönlichen Merkmale und Eigenschaften zu treffen (vgl. Urteile vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82, vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] …und vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - a.a.O.).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1986 - 9 C 6.85
    Sollte den Ausführungen des Berufungsgerichts insoweit eine gegenteilige Auffassung in dem Sinne zugrunde liegen, daß Nachstellungen gegen die Klägerin schon deshalb nicht auf politischen Motiven beruhen könnten, v/eil sie bezweckten, ihres Ehemanns habhaft zu werden, stünde sie mit den Grundsätzen, die der Senat zur politischen Verfolgungsmotivation gegenüber Familienangehörigen politisch Verfolgter in den Urteilen vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - (BVerwGE 65, 244) und BVerwG 9 C 1070.81 (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 39) sowie vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34) entwickelt hat, nicht in Einklang.
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1986 - 9 C 6.85
    Für die hierauf gestützte Annahme einer der Klägerin offenstehenden inländischen Fluchtalternative genügt es, daß sie Schutz vor politischer Verfolgung auch in anderen Regionen des Herkunftslandes finden kann; sie muß diese Schutzmöglichkeit nicht in Anspruch genommen haben und braucht sich dieser Schutzmöglichkeit nicht einmal bewußt geworden zu sein (vgl. Urteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] und vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 58.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 35).
  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 30.85

    Drohen einer politischen Verfolgung eines staatenlosen Palästinensers aus dem …

  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84

    Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 801.80

    Asylbewerber - Mangelnde Handlungsfähigkeit - Asylantrag - Heilung durch …

  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 58.84

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Ausreisegründe - Nachweiserleichterung - …

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 1070.81

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Emigrantenorganisation - Aktivist - Ehegatten

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1995 - A 12 S 159/95

    Bundesrepublik Jugoslawien: gegenwärtige …

    Eine Einreiseverweigerung erreicht nach Intensität und Schwere des Eingriffs in die Menschenwürde erst dann i.S. "faktischer Ausbürgerung" (Hess. VGH, Urteil vom 19.06.1995 - 13 UE 1327/94 - VG Ansbach, NVwZ 1982, 458;… Hailbronner, AuslR, 2. Aufl. RdNr. 1175; Marx, Asylrecht, 5.A, Band 2, "Ausbürgerung" S. 329) Verfolgungscharakter, wenn sie entweder endgültig oder doch jedenfalls von langer, unabsehbarer Dauer ist und mit einer Entziehung des Schutzes durch diplomatische bzw. konsularische Vertretungen einhergeht (vgl. auch zur Einreiseverweigerung BVerwG, Urteile vom 12.02.1985, DVBl. 1985, 579, Buchholz § 1 AsylVfG Nr. 30, 15.10.1985, Buchholz § 1 AsylVfG Nr. 38, 27.03.1986 - 9 C 6.85 -, aber auch BVerwG, Beschluß vom 01.07.1987 - 9 CB 34.87 -).
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