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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 67.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2787
BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 67.84 (https://dejure.org/1984,2787)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1984 - 9 C 67.84 (https://dejure.org/1984,2787)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1984 - 9 C 67.84 (https://dejure.org/1984,2787)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen - Antrag - Zweitantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 899
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 875.81

    Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen - Neuantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 67.84
    Hierzu hat der erkennende Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 - folgendes ausgeführt:.

    Auch dazu hat der erkennende Senat in dem vorerwähnten Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 - klarstellend wie folgt Stellung genommen:.

    Das sich anschließende Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil war nicht mehr Teil des Anerkennungsverfahrens im Sinne des § 36 Abs. 2 AuslG, weil in diesem Verfahrens neues tatsächliches Vorbringen mit Ausnahme hier nicht einschlägiger besonderer Fälle unbeachtlich ist und daher auch grundsätzlich keine Beweisanträge gestellt werden können (vgl. Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 -).

    Die Zulässigkeit einer auf ein neues Beweismittel gestützten Wiederaufnahmeantrages nach § 36 AuslG setzt die schlüssige Darlegung voraus, daß das Beweismittel - im Zusammenhang mit dem früheren Vorbringen und den dazu angegebenen Beweismitteln - geeignet ist, zu einer für den Antragsteller günstigeren Entscheidung zu führen (vgl. Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 - vgl. auch Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 3 C 83.70 - BVerwGE 39, 231 [234]; Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11).

  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 67.84
    Die Zulässigkeit einer auf ein neues Beweismittel gestützten Wiederaufnahmeantrages nach § 36 AuslG setzt die schlüssige Darlegung voraus, daß das Beweismittel - im Zusammenhang mit dem früheren Vorbringen und den dazu angegebenen Beweismitteln - geeignet ist, zu einer für den Antragsteller günstigeren Entscheidung zu führen (vgl. Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 - vgl. auch Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 3 C 83.70 - BVerwGE 39, 231 [234]; Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11).
  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 39.68

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 67.84
    Liegt jedoch - wie hier - zusätzlich ein den Anspruch verneinendes rechtskräftiges verwaltungsgerichtliches Urteil vor, kann sie durch eine nach erfolgter Sachprüfung erneut ausgesprochene Ablehnung nicht den Verwaltungsrechtsweg für eine von diesem Urteil abweichende gerichtliche Sachentscheidung eröffnen (vgl. BVerwGE 35, 234 [BVerwG 04.06.1970 - II C 39/68]).
  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83

    preußischer Schutzpolizist - § 51 VwVfG, Wiederaufgreifen wird durch …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 67.84
    Sie entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht, insbesondere zu § 51 VwVfG (vgl. dazu zuletzt Urteil vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 22.83).
  • BVerwG, 06.01.1972 - III C 83.70
    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 67.84
    Die Zulässigkeit einer auf ein neues Beweismittel gestützten Wiederaufnahmeantrages nach § 36 AuslG setzt die schlüssige Darlegung voraus, daß das Beweismittel - im Zusammenhang mit dem früheren Vorbringen und den dazu angegebenen Beweismitteln - geeignet ist, zu einer für den Antragsteller günstigeren Entscheidung zu führen (vgl. Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 - vgl. auch Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 3 C 83.70 - BVerwGE 39, 231 [234]; Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11).
  • BVerwG, 17.09.1980 - 9 B 1897.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Unterbliebene Beweiserhebung …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 67.84
    Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde wurde durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 1980 - BVerwG 9 B 1897.80 - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 25.07

    Aktenwidrige Tatsachenfeststellung; Ausschlussgrund; Beweismaß; Beweismittel; …

    Angesichts des auf die in § 78 Abs. 3 AsylVfG genannten Zulassungsgründe beschränkten gerichtlichen Prüfungsmaßstabs war für die Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrags kein Raum (vgl. Urteil vom 13. November 1984 - BVerwG 9 C 67.84 - NVwZ 1985, 899 für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision).
  • VG Oldenburg, 16.03.2017 - 3 B 1322/17

    Abschiebungsverbot; Folgeantrag; Konversion

    Neue Beweismittel sind solche, durch die bereits früher vorgetragene ("alte") Tatsachen nachträglich bewiesen werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1984 - 9 C 67.84 -, juris, Rn. 12).
  • VG Magdeburg, 23.11.2021 - 9 A 221/19

    Familienasyl nach Folgeantrag

    Neue Beweismittel i. S. d. § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG sind solche, durch die bereits früher vorgetragene ("alte") Tatsachen nachträglich bewiesen werden sollen (vgl. BVerwG, U. v. 13.11.1984 - 9 C 67.84 -, juris).
  • VG Magdeburg, 12.03.2018 - 3 B 68/18

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ablehnung eines Folgeantrages ohne erneute …

    Neue Beweismittel i. S. v. § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG sind solche, durch die bereits früher vorgetragene ("alte") Tatsachen nachträglich bewiesen werden sollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. November 1984 - 9 C 67.84 -, juris Rz. 12).
  • VG Oldenburg, 06.09.2017 - 3 A 2017/16

    Irak; Yezide; Zweitantrag

    Neue Beweismittel sind solche, durch die bereits früher vorgetragene ("alte") Tatsachen nachträglich bewiesen werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1984 - 9 C 67.84 -, juris, Rn. 12).
  • VG Magdeburg, 30.11.2017 - 3 A 184/17

    Durchführung eines weiteren Asylverfahrens

    Neue Beweismittel i. S. v. § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG sind solche, durch die bereits früher vorgetragene ("alte") Tatsachen nachträglich bewiesen werden sollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. November 1984 - 9 C 67.84 -, juris Rz. 12).
  • VG Cottbus, 15.05.2014 - 1 K 526/12

    Rückübertragungsrecht

    Aber selbst wenn man dies anders sehen würde, könnte dieser Antrag jedenfalls keinen Erfolg haben, da es die Klägerin auch im gerichtlichen Verfahren an dem für die Zulässigkeit erforderlichen substantiierten und schlüssigen Vortrag fehlen lässt, dass dieses Beweismittel im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG geeignet ist, eine ihr günstigere Entscheidung herbeizuführen (vgl. hierzu: BVerwG…, Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 -, Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11, juris Rn. 11; BVerwG…, Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 -, Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 2, juris Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 13. November 1984 - BVerwG 9 C 67.84 -, NVwZ 1985, 899, juris Rn. 19; BVerwG…, Beschluss vom 30. August 2006 - BVerwG 8 B 121.05 -, Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 49, juris Rn. 11).
  • VG Oldenburg, 30.06.2022 - 15 B 869/22

    Zweitantrag nach Widerruf der Flüchtlingseigenschaft

    Neue Beweismittel sind solche, durch die bereits früher vorgetragene ("alte") Tatsachen nachträglich bewiesen werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1984 - 9 C 67.84 -, juris Rn. 12).
  • VG Oldenburg, 09.02.2024 - 3 A 710/23

    Montenegro: Wiederaufgreifensgrund gegeben; Abschiebungsverbot für einen …

    Neue Beweismittel sind solche, durch die bereits früher vorgetragene ("alte") Tatsachen nachträglich bewiesen werden sollen (BVerwG, Urteil vom 13. November 1984 - 9 C 67/84 - juris Rn. 12).
  • VG Saarlouis, 31.07.2019 - 6 K 992/18

    Ablehnung seines Asylfolgeantrages als unzulässig

    BVerwG, Urteil vom 13.11.1984, 9 C 67.84, NVwZ 1985, 899; ferner VG Magdeburg, Urteil vom 30.11.2017, 3 A 184/17, m.w.N., zitiert nach juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2006 - 12 A 2329/05
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