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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,55
BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87 (https://dejure.org/1988,55)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1988 - 9 C 80.87 (https://dejure.org/1988,55)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1988 - 9 C 80.87 (https://dejure.org/1988,55)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe - Asylerheblichkeit - Nachfluchtverhalten - Politische Verfolgung - Ausweglose Lage - Asylerheblichkeit - Asylantrag - Sachliche Rechtfertigung - Schutz vor Verfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG §§ 1, 1 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 131
  • NVwZ 1989, 264
  • DVBl 1989, 248
 
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Wird zitiert von ... (151)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87
    Dieser Verfolgung nach sich ziehende Umstand entsteht zeitlich nach dem Verlassen des Heimatstaates (vgl. zu diesem Kriterium Urteil vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171 [BVerwG 08.11.1983 - 9 C 93/83]) und kann deshalb auch nicht eine Verfolgung auslösen, der die vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG grundsätzlich vorausgesetzte Ursächlichkeit für die Flucht eigen ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 26. November 1986 - BVerfGE 74, 51; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258).

    Für die Asylbeantragung als Verfolgung auslösender Umstand gelten deshalb auch die Einschränkungen der asylrechtlichen Erheblichkeit, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 26. November 1986 (a.a.O.) mit bindender Wirkung gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG (…Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - a.a.O.) für selbstgeschaffene Nachfluchtgründe statuiert hat.

    Der Asylgewährung nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG liegt nämlich die humanitäre Intention zugrunde, demjenigen Aufnahme und Schutz zu gewähren, der sich in einer für ihn ausweglosen Lage befindet (BVerfGE 54, 341 ; 74, 51 ff. ).

    Im Fehlen dieser ausweglosen Lage bei Nachfluchttatbeständen, und zwar im Zeitpunkt ihres Entstehens, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der wesentliche Umstand, der die prinzipielle asylrechtliche Unerheblichkeit der selbstgeschaffenen Nachfluchtgründe gebietet (Beschluß vom 26. November 1986 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87
    Einer Anerkennung des Klägers als Asylberechtigter steht schließlich auch nicht die Vorschrift des § 2 AsylVfG in der Fassung des am 15. Januar 1987 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung asylverfahrensrechtlicher, arbeitserlaubnisrechtlicher und ausländerrechtlicher Vorschriften vom 6. Januar 1987 (BGBl. I S. 89) entgegen, die gemäß § 43 Nr. 2 AsylVfG in diesem Rechtsstreit anwendbar ist (vgl. dazu Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85] und vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 -, BVerwGE 78, 332 ).

    Der Vorfluchtgrund der Parteiaktivität im Irak bildet aber mit dem nunmehr geltend gemachten Nachfluchtgrund "Asylbeantragung" keinen einheitlichen Verfolgungsgrund im Sinne der zitierten Rechtsprechung (…Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - a.a.O. und vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87
    Einer Anerkennung des Klägers als Asylberechtigter steht schließlich auch nicht die Vorschrift des § 2 AsylVfG in der Fassung des am 15. Januar 1987 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung asylverfahrensrechtlicher, arbeitserlaubnisrechtlicher und ausländerrechtlicher Vorschriften vom 6. Januar 1987 (BGBl. I S. 89) entgegen, die gemäß § 43 Nr. 2 AsylVfG in diesem Rechtsstreit anwendbar ist (vgl. dazu Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85] und vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 -, BVerwGE 78, 332 ).

    Der Vorfluchtgrund der Parteiaktivität im Irak bildet aber mit dem nunmehr geltend gemachten Nachfluchtgrund "Asylbeantragung" keinen einheitlichen Verfolgungsgrund im Sinne der zitierten Rechtsprechung (Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - a.a.O. …und vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87
    Dieser Verfolgung nach sich ziehende Umstand entsteht zeitlich nach dem Verlassen des Heimatstaates (vgl. zu diesem Kriterium Urteil vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171 [BVerwG 08.11.1983 - 9 C 93/83]) und kann deshalb auch nicht eine Verfolgung auslösen, der die vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG grundsätzlich vorausgesetzte Ursächlichkeit für die Flucht eigen ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 26. November 1986 - BVerfGE 74, 51; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258).

    Für die Asylbeantragung als Verfolgung auslösender Umstand gelten deshalb auch die Einschränkungen der asylrechtlichen Erheblichkeit, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 26. November 1986 (…a.a.O.) mit bindender Wirkung gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG (Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - a.a.O.) für selbstgeschaffene Nachfluchtgründe statuiert hat.

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87
    Der Asylgewährung nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG liegt nämlich die humanitäre Intention zugrunde, demjenigen Aufnahme und Schutz zu gewähren, der sich in einer für ihn ausweglosen Lage befindet (BVerfGE 54, 341 ; 74, 51 ff. ).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber - …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87
    Der Kläger hat nicht, wie er es hätte tun müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31;… vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz a.a.O. Nr. 44; vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147), in den Tatsacheninstanzen Umstände vorgetragen, die eine ihm drohende Gefahr, wegen Fernbleibens vom Wehrdienst eine politisch motivierte Strafe oder sonstige Maßregelung erleiden zu müssen, schlüssig ergeben.
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87
    Der Prognose des Berufungsgerichts, dem Kläger drohe wegen seiner Ehe mit einer Jüdin keine asylerhebliche Maßregelung, anhaftende Mängel sind nicht erkennbar (vgl. dazu Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4, insoweit in BVerwGE 70, 24 [BVerwG 31.07.1984 - 9 C 46/84] nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81

    Gewährung politischen Asyls - Anerkennung als Asylberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87
    Der Kläger hat nicht, wie er es hätte tun müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31;… vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz a.a.O. Nr. 44; vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147), in den Tatsacheninstanzen Umstände vorgetragen, die eine ihm drohende Gefahr, wegen Fernbleibens vom Wehrdienst eine politisch motivierte Strafe oder sonstige Maßregelung erleiden zu müssen, schlüssig ergeben.
  • BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85

    Asylsuchender - Richterliche Überzeugung - Individuelles Verfolgungsschicksal - …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87
    Diese noch ausstehende Prognose hat das Berufungsgericht nunmehr ungeachtet der Schwierigkeiten, die sich ihr entgegenstellen mögen, zu treffen (vgl. Urteil vom 11. November 1986 - BVerwG 9 C 316.85 - Buchholz 402.25 § 1 Nr. 58).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87
    Der Kläger hat nicht, wie er es hätte tun müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31; vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz a.a.O. Nr. 44; vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147), in den Tatsacheninstanzen Umstände vorgetragen, die eine ihm drohende Gefahr, wegen Fernbleibens vom Wehrdienst eine politisch motivierte Strafe oder sonstige Maßregelung erleiden zu müssen, schlüssig ergeben.
  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83

    Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere …

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Eine politische Verfolgung nach sich ziehende Beantragung von Asyl wird als selbstgeschaffener Nachfluchtgrund vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ausnahmsweise auch dann erfaßt, wenn sich der Ausländer vor dem Verlassen seines Heimatstaats aus politischen Gründen in einer latenten Gefährdungslage befunden hat (Fortführung und Ergänzung des Urteils vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - InfAuslR 88, 337 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Entgegen der Ansicht des Beteiligten steht dem geltend gemachten Asylanspruch allerdings nicht schon von vornherein entgegen, daß eine - politische Verfolgung nach sich ziehende - Beantragung von Asyl zu den subjektiven Nachfluchtgründen gehört, die grundsätzlich vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nicht erfaßt werden (vgl. Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - InfAuslR 1988, 337 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Der Senat hat in dem angeführten Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - (…a.a.O.) der in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - (BVerfGE 74, 51) enthaltenen, hauptsächlich auf den Nachfluchttatbestand exilpolitischer Betätigung zugeschnittenen "Leitlinie" den allgemeinen Grundgedanken entnommen, daß - ähnlich wie bei einem Vorfluchtgrund - auch bei Entstehung des subjektiven Nachfluchtgrunds für den Asylsuchenden eine ausweglose Lage bestanden haben, der subjektive Nachfluchtgrund also Folge einer im Heimatstaat vorhandenen Gefährdungslage gewesen sein muß.

    Indessen sind die Ausführungen in der Entscheidung vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - (…a.a.O.) nicht in dem Sinne als abschließend zu verstehen, daß eine politische Verfolgung nach sich ziehende Asylantragstellung vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ausschließlich nur dann erfaßt wird, wenn der Asylantrag Folge einer im Heimatstaat vor der Ausreise mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Verfolgungsgefahr ist.

  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 53.88

    Politische Verfolgung - Asyl - Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Latente …

    Die "latente Gefährdungslage" als Erscheinungsform dieser Zwangslage entspricht der Sache nach im wesentlichen der Situation, in der keine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung besteht (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - BVerwGE 80, 131, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - und vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - ).

    Die eine politische Verfolgung auslösende Beantragung von Asyl stellt einen subjektiven Nachfluchtgrund dar (Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - BVerwGE 80, 131; Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 50.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 95).

    Zum allgemeinen Inhalt dieses Grundsatzes, den das Bundesverfassungsgericht nur in der auf die exilpolitische Betätigung zugeschnittenen Unterform näher spezifiziert, im Hinblick auf die anderen subjektiven Nachfluchttatbestände indessen als noch konkretisierungs- und präzisierungsbedürftig bezeichnet hat, hat sich der erkennende Senat wiederholt geäußert (Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - a.a.O.; Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 50.87 - Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - ; Urteil vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - ).

    Darin liegt der Unterschied zu dem mit Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - (…a.a.O.) entschiedenen Fall.

  • BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 57.91

    Irakischer Asylbewerber; Asylantrag als Nachfluchtgrund; latente Gefährdungslage

    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, wird eine politische Verfolgung nach sich ziehende Beantragung von Asyl vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur dann erfaßt, wenn sich der Ausländer vor dem Verlassen seines Heimatstaates aus politischen Gründen in einer latenten Gefährdungslage befunden hat (Senatsurteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - BVerwGE 80, 131 und vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - BVerwGE 81, 170).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht etwa aus dem Senatsurteil vom 30. August 1988 a.a.O., wonach eine Ausnahme von der grundsätzlichen Unerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe dann gilt, wenn sich der Ausländer bei Vornahme seines Verfolgung auslösenden Verhaltens in einer ausweglosen Lage befunden hat.

    Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende von dem mit Urteil vom 30. August 1988 (a.a.O.) entschiedenen Fall.

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