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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.04.1988

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 92.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1496
BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 92.87 (https://dejure.org/1988,1496)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1988 - 9 C 92.87 (https://dejure.org/1988,1496)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1988 - 9 C 92.87 (https://dejure.org/1988,1496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylverfahren - Politische Verfolgung - Ehegatte - Verfolgungsvermutung - Sicheres Drittland - Zwischenaufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 1138 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde …

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 92.87
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 (BVerfGE 74, 51 ) trage nicht die Folgerung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - (Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 7 = InfAuslR 1988, 120 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt), jedem politisch Verfolgten sei uneingeschränkt das Asylrecht garantiert, der als Flüchtender, nämlich im Zustand der Flucht in die Bundesrepublik Deutschland komme.

    Eine unzulässige Rückwirkung liegt darin nicht (vgl. Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 - sowie vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.).

    Ausgehend von ähnlichen rechtlichen Erwägungen, wie sie dem Urteil des Senats vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - (…a.a.O. Seite 15 bzw. 124, 125) zugrunde liegen, hat der Verwaltungsgerichtshof weiterhin festgestellt: Ein Teil der äthiopischen Flüchtlinge, die sich in großen Städten des Landes wie Khartoum oder Kassala aufhalten, hat Arbeit gefunden oder aber, insbesondere in Kassala, kleine Läden, Handwerksbetriebe oder Transportunternehmen aufgebaut.

    Vielmehr ist das Asylrecht uneingeschränkt allen politisch Verfolgten garantiert, die als Flüchtlinge, nämlich im Zustand der Flucht, in die Bundesrepublik Deutschland kommen (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.).

    Es ist deshalb zu eng, wenn die Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidung vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - (…a.a.O.) generell meint, ausschließlich Aufenthalte auf Bahnhof, Flugplatz, Busstation oder Herberge am Straßenrand zur Übernachtung oder zum Warten auf die nächste Fahrgelegenheit könnten als unschädliche Zwischenaufenthalte angesehen werden; alle anderen nicht mit Fortbewegungsmitteln zusammenhängenden Aufenthalte schlössen die Anwendung des § 2 AsylVfG dagegen nicht aus.

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 92.87
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 (BVerfGE 74, 51 ) trage nicht die Folgerung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - (Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 7 = InfAuslR 1988, 120 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt), jedem politisch Verfolgten sei uneingeschränkt das Asylrecht garantiert, der als Flüchtender, nämlich im Zustand der Flucht in die Bundesrepublik Deutschland komme.

    Der Senat hält an dieser Auffassung fest, die er aus der Entstehungsgeschichte des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG so, wie diese auch vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 26. November 1986 (BVerfGE 74, 51 ) gewürdigt worden ist, gewonnen hat.

    Vielmehr zeigt die - jedenfalls insoweit eindeutige - Entstehungsgeschichte auch, daß ein politisch Verfolgter, der die Bundesrepublik im Zustand der Flucht erreicht, hier auch Asylrecht erhalten soll (vgl. die in BVerfGE 74, 51 mitgeteilte Äußerung des Abgeordneten Renner: "Wer beansprucht dieses politische Asyl? Der Bürger eines anderen Staates, der nach Deutschland geflüchtet ist", sowie die dort weiterhin zitierten Ausführungen des Abgeordneten Wagner: "Dieser Begriff der Zuflucht heißt doch: Er kommt aus einem anderen Land geflüchtet und sucht bei uns Schutz und Unterkunft. Das ist doch der natürliche Begriff des Asyls und der Zuflucht").

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 92.87
    Kann das Tatsachengericht die erforderliche Überzeugungsgewißheit (vgl. Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180) von der Richtigkeit des Vertrags über den Aufenthalt des Asylsuchenden im Drittstaat nicht erlangen, bleibt dieser also nach Dauer und Charakter ungeklärt, geht dies zu Lasten des Asylsuchenden, weil seine Anerkennung als Asylberechtigter voraussetzt, daß er als Flüchtender, nämlich im Zustand der Flucht, in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist.

    Dafür trägt der Asylbewerber die materielle Beweislast ebenso wie für die guten Gründe für seine Verfolgungsfurcht (vgl. auch insoweit Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener …

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 92.87
    Soweit die Revision ferner eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 53.86 - (BVerwGE 75, 304) zum Asylanspruch von Familienmitgliedern politisch Verfolgter darin sieht, daß der Verwaltungsgerichtshof ohne entsprechenden Vortrag oder Beweisantritt der Beklagten zu der Annahme gelangt sei, die aus der politischen Verfolgung von Eltern oder Ehegatten folgende Regelvermutung eigener Verfolgung sei hier jedenfalls widerlegt, greift diese Rüge ebenfalls nicht durch.

    Diesen Hinweisen der Revision sind aber schon die Voraussetzungen nicht zu entnehmen, unter denen die Vermutung eingreift, nämlich die Feststellung von Bezugsfällen, in denen im Verfolgerstaat Ehefrauen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34) von politisch verfolgten Anhängern der ELF - der Kläger gehört nicht der EPLF an - asylrechtlich relevanten Verfolgungsmaßnahmen unterworfen wurden (vgl. BVerwGE 75, 304, 313).

  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84

    Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 92.87
    Zu den Voraussetzungen der Verfolgungsvermutung von Ehegatten eines politisch Verfolgten (wie BVerwG, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 = NVwZ 1986, 487) und zur Anwendung des § 2 AsylVfG n. F. bei Zwischenaufenthalt des Flüchtlings in einem objektiv sicheren Drittland - hier Äthiopier im Sudan (wie BVerwG, NVwZ 1988, 1136).

    Diesen Hinweisen der Revision sind aber schon die Voraussetzungen nicht zu entnehmen, unter denen die Vermutung eingreift, nämlich die Feststellung von Bezugsfällen, in denen im Verfolgerstaat Ehefrauen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34) von politisch verfolgten Anhängern der ELF - der Kläger gehört nicht der EPLF an - asylrechtlich relevanten Verfolgungsmaßnahmen unterworfen wurden (vgl. BVerwGE 75, 304, 313).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 92.87
    Ein - revisionsrechtlich allein relevanter - Verstoß gegen allgemeine Beweiswürdigungsgrundsätze (vgl. BVerwGE 47, 330 ) ist hierbei nicht erkennbar.
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 92.87
    Eine unzulässige Rückwirkung liegt darin nicht (vgl. Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 - …sowie vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 92.87
    Zu den Voraussetzungen der Verfolgungsvermutung von Ehegatten eines politisch Verfolgten (wie BVerwG, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 = NVwZ 1986, 487) und zur Anwendung des § 2 AsylVfG n. F. bei Zwischenaufenthalt des Flüchtlings in einem objektiv sicheren Drittland - hier Äthiopier im Sudan (wie BVerwG, NVwZ 1988, 1136).
  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 92.87
    Weiterhin kann im Rahmen der Würdigung aller Umstände auch berücksichtigt werden, ob der Asylsuchende Dokumente vernichtet hat, die über die Dauer und den Grund seines Aufenthalts in einem Drittstaat hätten Aufschluß geben können (vgl. Urteil vom 26. April 1960 - BVerwG 2 C 68.58 - BVerwGE 10, 270).
  • BVerwG, 20.12.1960 - I C 148.59

    Behandlung eines in einem anderen Konventionsland als ausländischer Flüchtling …

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 92.87
    Andererseits kann auch bei der anzulegenden objektiven Betrachtungsweise eine Flucht nicht nach den Maßstäben eines normalen Reisenden beurteilt werden (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1960 - BVerwG 1 C 148.59 - Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 7, an dem insoweit festgehalten wird).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    Rn. 1186 vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1988 - 9 C 92.87 -, InfAuslR 1988, 335, 336,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1998 - 25 A 1284/96

    Türkei, Kurden, Aleviten, TDKP, Sympathisanten, Haft, Folter, Glaubwürdigkeit, …

    Genausowenig wie aus einer Gefährdung von Kindern politisch Verfolgter automatisch auf ein Risiko auch für die Ehefrau geschlossen werden kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1988 - 9 C 92.87 -, InfAuslR 1988, 335, 336, können Referenzfälle, die als Beleg für eine Verfolgung von Kindern und Jugendlichen ab 13 Jahren anzusehen sind, eine Vermutung für eine Verfolgung noch jüngerer Kinder begründen, wenn - wie im Fall der Türkei nach derzeitigem Erkenntnisstand - solche Fälle tatsächlich nicht bekanntgeworden sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 2221/96

    Anerkennung eines Kurden aus Ostanatolien als Asylberechtigter; Bestehen einer …

    Rn. 1179 vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1988 - 9 C 92.87 -, InfAuslR 1988, 335, 336,.
  • VGH Hessen, 15.11.1988 - 10 TH 2380/88

    Zur Bindungswirkung ablehnender Asylentscheidung für Familienangehörige - …

    Dabei käme ihr nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Urteile vom 26. April 1988 - 9 C 28.86 - InfAuslR 1988, 256 = EZAR 204 Nr. 4, und vom 21. Juni 1988 - 9 C 92.87 eine (widerlegbare) Vermutung nur dann zugute, wenn ihr Ehemann tatsächlich als politisch Verfolgter anzusehen wäre.

    Den von der Antragstellerin als Fluchtgründe geschilderten Maßnahmen fehlt es nämlich - abgesehen von der Glaubhaftigkeit des Vorbringens - jedenfalls an der notwendigen Intensität, um sie als asylbegründend bewerten zu können (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1988 - 9 C 92.87 -).

  • VGH Hessen, 13.11.1995 - 12 UE 2014/95

    "Wahlfeststellung" bei der Feststellung einer Einreise über (irgend-)einen …

    Die Beendigung der Flucht ist nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung der nachvollziehbar feststellbaren Absichten des Flüchtlings zu bestimmen (BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 92.87 -, EZAR 202 Nr. 14).
  • VGH Hessen, 11.06.1996 - 10 UE 3183/95

    Gruppenverfolgung der Tamilen auf Sri Lanka grundsätzlich verneint; Verfolgung …

    Die Beendigung der Flucht ist nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung der nachvollziehbar feststellbaren Absichten des Flüchtlings zu bestimmen (BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 92.87 -, EZAR 202 Nr. 14).
  • VGH Hessen, 11.10.1995 - 12 UE 2018/95

    Sri Lanka: inländische Fluchtalternative für Tamilen im Raum um Colombo

    Die Beendigung der Flucht ist nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung der nachvollziehbar feststellbaren Absichten des Flüchtlings zu bestimmen (BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 92.87 -, EZAR 202 Nr. 14).
  • VGH Hessen, 19.01.1995 - 10 UE 212/94

    Zur Verfolgungsgefahr für Ahmadis in Pakistan, hier: drohende Bestrafung nach sec …

    Die Beendigung der Flucht ist dabei nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung der nachvollziehbar festgestellten Absichten des Flüchtlings zu bestimmen (BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 92.87 -, EZAR 202 Nr. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1997 - 25 A 3632/95

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter eines in der Türkei lebenden …

    Rn. 586 vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1988 - 9 C 92.87 -, InfAuslR 1988, 335, 336,.
  • VGH Hessen, 06.09.1995 - 12 UE 2019/95

    Sri Lanka: inländische Fluchtalternative für Tamilen im Raum um Colombo …

    Die Beendigung der Flucht ist nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung der nachvollziehbar feststellbaren Absichten des Flüchtlings zu bestimmen (BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 92.87 -, EZAR 202 Nr. 14).
  • VGH Hessen, 21.03.1994 - 12 UE 2145/90

    Zum Bestehen einer inländischen Fluchtalternative für Tamilen auf Sri Lanka

  • BVerwG, 03.08.1989 - 9 B 266.89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - …

  • BVerwG, 28.06.1989 - 9 B 193.89

    Zulässigkeit belastender Gesetze mit echter Rückwirkung - Schutzwürdiges …

  • VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 2726/96

    Ausschluß des Asylanspruchs wegen Einreise über einen sicheren Drittstaat - …

  • BVerwG, 22.09.1989 - 9 B 322.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 260.89

    Lebensumstände der äthiopischen Flüchtlinge im Sudan - Sicherheit eines …

  • BVerwG, 28.06.1989 - 9 B 192.89

    Sicherheit äthiopischer Flüchtlinge vor Verfolgung im Sudan - Darlegung der …

  • BVerwG, 03.08.1989 - 9 B 261.89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Beschwerde gegen …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.04.1988 - 9 C 92.87   

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BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1988 - 9 C 92.87 (https://dejure.org/1988,11743)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1988 - 9 C 92.87 (https://dejure.org/1988,11743)
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