Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.12.2010 - 9 CE 10.2516 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Nichtraucherschutz in Diskotheken
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltung des Rauchverbots gem. Art. 2 Nr. 8 , Art. 3 Abs. 1 GSG für Diskotheken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verbot so genannter Raucherclubs in Spielhallen und Diskotheken - Führen von Mitgliederlisten macht Kundenkreis nicht zur "geschlossene Gesellschaft" für die das Rauchen gestattet ist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltung des strikten Rauchverbots gemäß Art. 2 Nr. 8, Art. 3 Abs. 1 des bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) auch für Diskotheken
Verfahrensgang
- VG München, 16.09.2010 - M 18 E 10.14263
- VGH Bayern, 13.12.2010 - 9 CE 10.2516
Papierfundstellen
- DÖV 2011, 533
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (5)
- VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08
Verfassungsmäßigkeit des Gesundheitsschutzgesetzes
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2010 - 9 CE 10.2516
Dies hatte bereits die ursprüngliche Fassung des Gesetzes (vom 20.12.2007 GVBl S. 919) im Blick, was daraus erhellt, dass der bayerische Gesetzgeber mit dem Änderungsgesetz vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 384) eigens eine Sondervorschrift für Diskotheken anfügte, nach der das Rauchen in einem Nebenraum zulässig war (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 GSG a.F.; vgl. hierzu auch BayVerfGH vom 25.6.2010 BayVBl 2010, 658).Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 24. September 2010 (Az. Vf. 12-VII-10 RdNr. 96 - juris) unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 25. Juni 2010 (NVwZ-RR 2010, 665 RdNr. 209) zum Rauchverbot in den in Art. 2 GSG bezeichneten Gebäuden und Einrichtungen dargelegt, dass Art. 3 Abs. 1 Satz 1 GSG in den genannten Einrichtungen einen Öffentlichkeitsbezug herstellt, wie er für Gaststätten im Sinne des Art. 2 Nr. 8 GSG bereits nach der Legaldefinition des § 1 GastG besteht.
- VGH Bayern, 16.12.2010 - 10 CS 10.2552
Rauchverbot in Spielhallen; "öffentlich zugänglich"
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2010 - 9 CE 10.2516
Graf zu Pappenheim Bergmüller Priegl Gericht: VGH Aktenzeichen: 10 CS 10.2552 Sachgebietsschlüssel: 520.10 CS 10.2552 Großes Staats- M 18 S 10.4661 wappen.
- VG München, 04.10.2010 - M 18 S 10.4661
Rauchverbot in Spielhallen; öffentlich zugängliche Freizeiteinrichtung; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2010 - 9 CE 10.2516
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beschluss des 10. Senats vom 16. Dezember 2010 (VG München, Entscheidung vom 4. Oktober 2010, Az.: M 18 S 10.4661).10 CS 10.2552 Großes Staats- M 18 S 10.4661 wappen.
- VGH Bayern, 30.11.2010 - 9 CE 10.2468
Tabakfreies Shisha-Café darf vorerst weiter betrieben werden
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2010 - 9 CE 10.2516
Zwar hat der Senat entscheiden, dass ein Gaststättenbesitzer parallel zu einer vorbeugenden Feststellungsklage ausnahmsweise auch vorläufigen Rechtsschutz im Wege einer einstweiligen Anordnung beantragen kann, wenn ihm aufgrund einer unklaren Rechtslage bis zu deren rechtskräftiger Klärung durch Gerichtsentscheidungen eine mögliche Vielzahl von Bußgeldbescheiden und eine Gewerbeuntersagung droht (BayVGH vom 30.11.2010 Az. 9 CE 10.2468). - VerfGH Bayern, 24.09.2010 - 12-VII-10
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das …
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2010 - 9 CE 10.2516
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 24. September 2010 (Az. Vf. 12-VII-10 RdNr. 96 - juris) unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 25. Juni 2010 (NVwZ-RR 2010, 665 RdNr. 209) zum Rauchverbot in den in Art. 2 GSG bezeichneten Gebäuden und Einrichtungen dargelegt, dass Art. 3 Abs. 1 Satz 1 GSG in den genannten Einrichtungen einen Öffentlichkeitsbezug herstellt, wie er für Gaststätten im Sinne des Art. 2 Nr. 8 GSG bereits nach der Legaldefinition des § 1 GastG besteht.
- VerfGH Bayern, 31.01.2012 - 26-VII-10
Rauchverbot für Rauchervereine und Raucherclubs
Als Folge dieser gesetzlichen Grenzziehung darf in den Innenräumen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten nach allgemeiner Rechtsauffassung nur geraucht werden, wenn es sich um eine aus individuell geladenen Teilnehmern bzw. Gästen bestehende sog. echte geschlossene Gesellschaft handelt, wohingegen das Rauchverbot bereits dann gilt, wenn der Zutritt zwar nicht jedem, aber einer durch ein gemeinsames Merkmal definierten Personengruppe, wie z. B. den Angehörigen eines Rauchervereins oder -clubs, gewährt wird (BayVGH vom 13.12.2010 = BayVBl 2011, 473/474; BayVGH vom 10.2.2011 = BayVBl 2011, 471/472 f. m. w. N.; Scheidler, BayVBl 2010, 645/649; Gietl, GewArch 2010, 344/345).Das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten gilt daher auch für die vom Antragsteller angesprochenen, häufig gerade im Interesse des Betreibers der Gaststätte auf die Gewinnung von Mitgliedern ausgerichteten "offenen" Rauchervereine oder -clubs, soweit deren Mitglieder nicht aus einem bestimmten Anlass individuell eingeladen wurden und damit eine geschlossene Gesellschaft bilden (BayVGH BayVBl 2011, 473 f. m. w. N.; Gietl, GewArch 2010, 344/345).
- VG München, 25.04.2012 - M 18 K 11.5886
Striktes Rauchverbot in Diskotheken; Raucherclub zur Umgehung des Rauchverbots; …
Ein Antrag des Klägers gemäß § 123 VwGO, mit dem dem Beklagten bis zur Entscheidung in der Hauptsache untersagt werden sollte, das GSG auf Diskotheken anzuwenden, solange keine rechtskräftige Entscheidung in der Hauptsache ergangen ist, wurde mit Beschluss des VG München vom 16. September 2010 (M 18 E 10.4263) abgelehnt; die Beschwerde dagegen wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 13. Dezember 2010 (9 CE 10.2516) zurückgewiesen.Dies ergibt sich bereits aus der ursprünglichen Fassung des Gesetzes vom 20. Dezember 2007, da der Bayerische Gesetzgeber mit dem Änderungsgesetz vom 27. Juli 2009 eigens eine Sondervorschrift für Diskotheken anfügte, nach der das Rauchen in einem Nebenraum zulässig war (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 GSG a.F., vgl. BayVerfGH v. 25.6.2010, BayVBl 2010, 658; BayVGH v. 13.12.2010 - 9 CE 10.2516).
Der Bayerische Gesetzgeber wollte mit Einführung des Gesundheitsschutzgesetzes vom 23. Juli 2010 Diskotheken ersichtlich nicht vom strikten Rauchverbot gemäß Art. 3 Abs. 1 GSG ausnehmen (vgl. BayVGH v. 13.12.2010 a.a.O.).
Bereits bei den früheren Clubstrukturen des Klägers (Clublösung - personalisierte Einladungs-E-Mail zu allen Veranstaltungen) handelte es sich nicht um eine "echte geschlossene Gesellschaft" (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13.12.2010 - 9 CE 10.2516; BayVGH, Beschl. v. 6.10.2011 - 9 CS 11.1941).
- VG München, 29.06.2011 - M 18 K 11.1411
Striktes Rauchverbot in Diskotheken; hinreichende Bestimmtheit der Anordnung; …
Rn. 4 Ein Antrag des Klägers gemäß § 123 VwGO, mit dem dem Beklagten bis zur Entscheidung in der Hauptsache untersagt werden sollte, das GSG auf Diskotheken anzuwenden, so lange keine rechtskräftige Entscheidung in der Hauptsache ergangen ist, wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 16. September 2010 (M 18 E 10.4263) abgelehnt, die Beschwerde dagegen wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 13. Dezember 2010 (Az.: 9 CE 10.2516 zurückgewiesen.Dies ergibt sich bereits aus der ursprünglichen Fassung des Gesetzes vom 20. Dezember 2007, da der Bayerische Gesetzgeber mit dem Änderungsgesetz vom 27. Juli 2009 eigens eine Sondervorschrift für Diskotheken anfügte, nach der das Rauchen in einem Nebenraum zulässig war (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 GSG a.F., vgl. BayVerfGH v. 25.6.2010, BayVBl 2010, 658; BayVGH v. 13.12.2010, Az.: 9 CE 10.2516).
Der Bayerische Gesetzgeber wollte mit Einführung des Gesundheitsschutzgesetzes vom 23. Juli 2010 Diskotheken ersichtlich nicht vom strikten Rauchverbot gemäß Art. 3 Abs. 1 GSG ausnehmen (vgl. BayVGH v. 13.12.2010 a.a.O.).
Im Gegensatz zu einer echten geschlossenen Gesellschaft, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie nur im Vorhinein ganz bestimmten - also nicht beliebig wechselnden - Einzelpersonen Zutritt gewährt und der Kreis der Mitglieder von vornherein auf eine Zahl fester Mitglieder begrenzt ist (vgl. BayVGH vom 13.12.2010, Az.: 9 CE 10.2516, vom 16.12.2010, Az.: 10 CS 10.2552 und vom 24.1.2011, Az. 10 CS 11.2), ist die Clubstruktur des Klägers letztlich - auch wenn derzeit nach Aussage des Klägers die Mitgliederzahl leicht gesunken ist - wegen der kommerziellen Ausrichtung des Betriebes durch eine offene Mitgliederstruktur gekennzeichnet.
- VG München, 23.02.2011 - M 18 K 09.5788
Striktes Rauchverbot in Diskotheken; Raucherclub zur Umgehung des Rauchverbots; …
Der Antrag wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 16. September 2010 (Az.: M 18 E 10.4263) abgelehnt, die Beschwerde dagegen wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 13. Dezember 2010 (Az.: 9 CE 10.2516) zurückgewiesen.Dies hatte bereits die ursprüngliche Fassung des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 im Blick, was daraus erhellt, dass der Bayerische Gesetzgeber mit dem Änderungsgesetz vom 27. Juli 2009 eigens eine Sondervorschrift für Diskotheken anfügte, nach der das Rauchen in einem Nebenraum zulässig war (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 GSG a.F., vgl. BayVerfGH v. 25.6.2010, BayVBl 2010, 658; BayVGH v. 13.12.2010, Az.: 9 CE 10.2516).
Der Bayerische Gesetzgeber wollte mit Einführung des Gesundheitsschutzgesetzes vom 23. Juli 2010 Diskotheken ersichtlich nicht vom strikten Rauchverbot gemäß Art. 3 Abs. 1 GSG ausnehmen (vgl. BayVGH v. 13.12.2010 a.a.O.).
Die vom Kläger dargestellte Clubstruktur legt letztlich die Annahme nahe, dass es sich hierbei im Wesentlichen um einen sogenannten Raucherclub handelt, diese Form von Gaststätten, die sich zur Umgehung des mit dem Gesundheitsschutzgesetz vom 20. Dezember 2007 eingeführten Rauchverbots in der Gastronomie eingebürgert hatte, wollte der bayerische Gesetzgeber jedoch mit der Neufassung durch das Gesundheitsschutzgesetz vom 23. Juli 2010 gerade verhindern (vgl. BayVGH v. 13.12.2010, a.a.O.).
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 CS 11.2
Striktes Rauchverbot in Spielhallen; Spielhallen als Freizeiteinrichtungen; …
Der Senat geht - wie bereits oben dargelegt - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (…Entscheidung vom 24.9.2010 a.a.O. RdNr. 96) davon aus, dass mit dem Zusatz "soweit sie öffentlich zugänglich sind" nur echte geschlossene Gesellschaften vom Rauchverbot ausgenommen sind (…vgl. Beschluss vom 16.12.2010 a.a.O. RdNr. 20; vgl. dazu auch BayVGH vom 13.12.2010 Az. 9 CE 10.2516 ‹juris›).Dazu gehören neben Familienfeiern beispielsweise auch vereinsinterne Zusammenkünfte (vgl. BayVerfGH vom 25.6.2010 Az. Vf. 1-VII-08 ‹juris› F.3.;… BayVGH vom 16.12.2010 a.a.O. RdNrn. 20 f.; vom 13.12.2010 a.a.O. RdNr. 15).
- VG Ansbach, 28.07.2011 - AN 5 K 10.02539
Ein Raucherverein ist keine geschlossene Gesellschaft
Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof habe dies in seinen Beschlüssen vom 13. Dezember 2010 (Az.: 9 CE 10.2516) und 16. Dezember 2010 (Az.: 10 CS 10.2552) bestätigt.Rn. 32 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dazu in seinem Beschluss vom 13. Dezember 2010 (Az.: 9 CE 10.2516, BayVBl 2011, 473) folgendes ausgeführt:.
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 CS 10.2992
Striktes Rauchverbot in Spielhallen; Spielhallen als Freizeiteinrichtungen; …
Der Senat geht - wie bereits oben dargelegt - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (…Entscheidung vom 24.9.2010 a.a.O. RdNr. 96) davon aus, dass mit dem Zusatz "soweit sie öffentlich zugänglich sind" nur echte geschlossene Gesellschaften vom Rauchverbot ausgenommen sind (…vgl. Beschluss vom 16.12.2010 a.a.O. RdNr. 20; vgl. dazu auch BayVGH vom 13.12.2010 Az. 9 CE 10.2516 ‹juris›).Dazu gehören neben Familienfeiern beispielsweise auch vereinsinterne Zusammenkünfte (vgl. BayVerfGH vom 25.6.2010 Az. Vf. 1-VII-08 ‹juris› F.3.;… BayVGH vom 16.12.2010 a.a.O. RdNrn. 20 f.; vom 13.12.2010 a.a.O. RdNr. 15).
- VGH Bayern, 23.06.2014 - 20 ZB 14.623
Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt; Rauchverein und echte geschlossene …
Das steht auch im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. BayVGH vom 27.11.2013 - Az. 9 ZB 11.2369; vom 5.4.2011 - Az. 9 CS 11.765; vom 13.12.2010 - Az. 9 CE 10.2516). - VG Regensburg, 05.05.2020 - RO 14 E 20.783
Öffnung eines Einzelhandelsgeschäfts in einem Einkaufszentrum während der …
Für einen vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz verbleibt daher nur dann ein rechtlich schützenswertes Interesse, wenn der Rechtsschutz über § 80 Abs. 5 VwGO nicht möglich oder nicht ausreichend wäre, um wesentliche Nachteile abzuwenden (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 13.12.2010 - 9 CE 10.2516 - juris m.w.N.). - VG Würzburg, 29.02.2012 - W 6 K 11.384
Keine fristgerechte Anfechtungsklage gegen gaststättenrechtlichen Bescheid
Unter einer geschlossenen Gesellschaft sind nicht Veranstaltungen wie in den Räumlichkeiten der Klägerin zu verstehen, wenn sich der Teilnehmerkreis über den Besuch des dortigen Betriebs definiert (vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2010, Az.: 9 CE 10.2516, Gewerbearchiv 2011, 258). - VG Regensburg, 06.05.2020 - RO 14 E 20.710
Vorläufiger Rechtschutz gegen Betriebsuntersagung aufgrund zu großer …
- VGH Bayern, 06.10.2011 - 9 CS 11.1941
Vorläufiger Rechtsschutz; Nichtraucherschutz; Anordnung nach dem …
- VGH Bayern, 29.08.2011 - 9 ZB 11.984
Hauptsacheerledigung; Kostenentscheidung
- VGH Bayern, 27.11.2013 - 9 ZB 11.2369
Antrag auf Zulassung der Berufung; Nichtraucherschutz; Rauchverbot; Gaststätte; …
- VG Ansbach, 08.03.2012 - AN 5 K 11.02348
Schutz der stillen Tage (Volkstrauertag und Totensonntag)
- VG Ansbach, 08.03.2012 - AN 5 K 11.02204
Schutz der stillen Tage (Allerheiligen)
- AG Fürstenfeldbruck, 21.12.2015 - 6 OWi 47 Js 29899/14
Gesundheitsschutz: Verstoß gegen das Rauchverbot in einer Gaststätte
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