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Rechtsprechung
   VG Cottbus, 22.07.2024 - 9 L 162/24.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,26464
VG Cottbus, 22.07.2024 - 9 L 162/24.A (https://dejure.org/2024,26464)
VG Cottbus, Entscheidung vom 22.07.2024 - 9 L 162/24.A (https://dejure.org/2024,26464)
VG Cottbus, Entscheidung vom 22. Juli 2024 - 9 L 162/24.A (https://dejure.org/2024,26464)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    30 Abs. 1 AsylG §
    Abschiebungsandrohung nach Nigeria und Südafrika, Austausch der Offensichtlichkeitsgründe, nachgebotenes Vorbringen offensichtlich unglaubhaft

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 15.02.2023 - C-484/22

    Bundesrepublik Deutschland (Retour d'un mineur sans ses parents) - Vorlage zur …

    Auszug aus VG Cottbus, 22.07.2024 - 9 L 162/24
    Der Europäische Gerichtshof hat zu der Norm des Art. 5 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger mit Beschluss vom 15. Februar 2023 in der Rechtssache C-484/22 auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts entschieden: Art. 5 Buchst. a und b der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger ist dahin auszulegen, dass er verlangt, das Wohl des Kindes und seine familiären Bindungen im Rahmen eines zum Erlass einer gegen einen Minderjährigen ausgesprochenen Rückkehrentscheidung führenden Verfahrens zu schützen, und es nicht genügt, wenn der Minderjährige diese beiden geschützten Interessen im Rahmen eines nachfolgenden Verfahrens betreffend den Vollzug dieser Rückkehrentscheidung geltend machen kann, um gegebenenfalls eine Aussetzung deren Vollzugs zu erwirken.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Cottbus, 22.07.2024 - 9 L 162/24
    Geringe Zweifel reichen hierfür nicht aus (vgl. BVerfGE 94, 166/194).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …

    Auszug aus VG Cottbus, 22.07.2024 - 9 L 162/24
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG genannten Merkmale erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerwG, Urt. v. 21. April 2009 - 10 C 11.08 - juris, Rn.13).
  • VG Wiesbaden, 23.04.2024 - 4 L 353/24

    Türkei: Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet nach § 30 …

    Auszug aus VG Cottbus, 22.07.2024 - 9 L 162/24
    Denn jedenfalls liegen in Bezug auf diesen Vortrag die Voraussetzungen einer offensichtlichen Unbegründetheit nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 AsylG vor, wonach ein unbegründeter Asylantrag als offensichtlich unbegründet abzulehnen ist, wenn der Ausländer - wie hier - eindeutig unstimmige und widersprüchliche, eindeutig falsche oder offensichtlich unwahrscheinliche Angaben gemacht hat, die im Widerspruch zu hinreichend gesicherten Herkunftslandinformationen stehen, sodass die Begründung für seinen Asylantrag offensichtlich nicht überzeugend ist (vgl. zur Zulässigkeit des "Austausches" der Offensichtlichkeitsgründe: VG Wiesbaden, Beschluss vom 23. April 2024 - 4 L 353/24.WI.A - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 20.08.1974 - I B 15.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Auszug aus VG Cottbus, 22.07.2024 - 9 L 162/24
    Widersprüchliches Verhalten, im Verfahrensverlauf gesteigertes Vorbringen und verbleibende Zweifel gehen dabei zu Lasten des Schutzsuchenden, wobei jedoch ein sachtypischer Beweisnotstand im Rahmen der Überzeugungsbildung zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. August 1974 -1 B 15.74-, Buchholz 402.24, § 28 AuslG (a.F.) Nr. 6).
  • VG München, 02.09.2019 - M 27 K 17.40338

    Unbegründeter Asylantrag eines nigerianischen Asylbewerbers

    Auszug aus VG Cottbus, 22.07.2024 - 9 L 162/24
    Angesichts der Größe der Religionsgemeinschaft - zwischen 40 % und 45 % der Bevölkerung sind Christen - fehlt es an der für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderlichen Verfolgungsdichte (vgl. VG München, Urt. v. 02. September 2019 - M 27 K 17.40338 - juris, Rn. 19 ff.).
  • VG Wiesbaden, 11.10.2024 - 1 L 1512/24

    Türkei: Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet nach § 30 Abs. …

    Sowohl was die Titelerteilungssperre des § 10 Abs. 3 S. 2 AufenthG in der seit 27.02.2024 geltenden Fassung, als auch was den asylrechtlichen Ausschlusstatbestand nach § 30 Abs. 2 AsylG betrifft, werden diese Offensichtlichkeitsgründe gleich behandelt, sodass durch den "Austausch" keine Verschlechterung der Rechtsposition des Schutzsuchenden droht (vgl. zum Ganzen bereits: VG Wiesbaden…, Beschluss vom 23.04.2024 - 4 L 353/24.WI.A -, juris Rn. 21 ff.; sowie daran anknüpfend VG Düsseldorf…, Beschluss vom 05.06.2024 - 28 L 1283/24.A -, juris Rn. 22 f.;… Beschluss vom 04.07.2024 - 28 L 1537/24.A -, juris Rn. 22 f.; VG Cottbus, Beschluss vom 22.07.2024 - 9 L 162/24.A -, juris Rn. 17).
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