Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 9 L 2202/11.F |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
§ 27 BGleiG, § 33 BBG
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei einer Entlassung nach § 33 BBG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 04.02.2011 - 9 L 2202/22
- VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 9 L 2202/11.F
- VGH Hessen, 09.03.2012 - 1 B 2138/11
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - 6 A 1978/07
Versetzung eines Beamten in den Ruhestand; Funktion einer …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 9 L 2202/11
Derartigen Verhaltensweisen kann die Gleichstellungsbeauftragte nur entgegentreten, wenn sie an der jeweiligen konkreten Maßnahme und zudem auch an allen vergleichbaren Maßnahmen beteiligt wird (OVG NW U. v. 24.2.2010 - 6 A 1978/07 - DVBl. 2010, 981, 982 f. = BGleiG-ES E.IV.10.1 § 17 LGG NW Nr. 4 m. w. N.).Das Mitwirkungsrecht setzt vielmehr unabhängig vom Geschlecht der von einer beabsichtigten Entscheidung Betroffenen allein aufgrund des Gegenstands, d. h. der Eigenschaft als personelle Entscheidung, ein (OVG NW U. v. 24.2.2010, a.a.O.;… Schnelle/Hopkins a.a.O. S. 158 f.;… Wankel/Horstkötter a.a.O. Rn. 612;… v. Roetteken a.a.O. m. w. N.).
So unterliegt z. B. auch eine Versetzung in den Ruhestand, die bei Vorliegen der für sie maßgebenden gesetzlichen Voraussetzungen und fehlender anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeiten zwingend auszusprechen ist und für sich genommen nicht aufgrund einer Ermessensbetätigung des Dienstherrn beruht, ungeachtet dessen einer Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten (so zu § 17 Abs. 1 LGG NW zutreffend OVG NW U. v. 24.2.2010, a.a.O.).
Zwar hat das BVerwG in Bezug auf ein derart geregeltes Beteiligungsrecht einen Beteiligungsmangel im Hinblick auf § 46 VwVfG als unbeachtlich angesehen, sofern der Dienststellenleitung für die Entscheidung über die Maßnahme ein Ermessensspielraum nicht eingeräumt ist (…BVerwG B. v. 20.12.2010, a.a.O.; zuvor OVG NW U. v. 24.2.2010, a.a.O.).
- BVerwG, 20.12.2010 - 2 B 39.10
Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; fehlende Anhörung der …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 9 L 2202/11
Diese Möglichkeit einer alternativen Entscheidung genügt, um die hier unter Verletzung des Mitwirkungsrechts getroffene Entscheidung selbst bei Berücksichtigung von § 46 VwVfG als fehlerhaft einzustufen (vgl. BVerwG B. v. 20.12.2010 - 2 B 39.10 - GiP 2/2011, 40 Rn. 6 = ZTR 2011, 196 = BGleiG-ES E.IV.10.1 § 17 LGG NW Nr. 5).Zwar hat das BVerwG in Bezug auf ein derart geregeltes Beteiligungsrecht einen Beteiligungsmangel im Hinblick auf § 46 VwVfG als unbeachtlich angesehen, sofern der Dienststellenleitung für die Entscheidung über die Maßnahme ein Ermessensspielraum nicht eingeräumt ist (BVerwG B. v. 20.12.2010, a.a.O.;… zuvor OVG NW U. v. 24.2.2010, a.a.O.).
- BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 29.08
Dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten; Anhörung; …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 9 L 2202/11
Dies gilt unabhängig davon, ob die Beteiligung zu einer Änderung der Absicht der Dienststellenleitung oder gar zu einem Absehen von der beabsichtigten Maßnahme führen kann (vgl. BVerwG B. v. 28.4.2009 - 1 WB 29.08 - Buchholz 449 § 29 SG Nr. 8 Rn. 21;… Kopp/Ramsauer, 11. Aufl., 2010, § 46 VwVfG Rn. 18;… Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, 7. Aufl. 2008, § 46 VwVfG Rn. 30;… Meyer in Knack/Henneke, 9. Aufl., 2010, § 46 VwVfG Rn. 23).Vielmehr sind die genannten Bestimmungen des BGleiG als spezielle, die Bestimmungen des VwVfG entsprechend dem Grundsatz des § 1 Abs. 1 VwVfG insoweit verdrängende Regelung des Verwaltungsverfahrens bei Maßnahmen mit Gleichstellungsrelevanz anzusehen, die die Anwendbarkeit des § 46 VwVfG im Umfang der Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten ausschließen (vgl. BVerwG B. v. 28.4.2009, a.a.O.).
- BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06
Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst; …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 9 L 2202/11
Rn. 8 Dementsprechend geht das BVerwG zutreffend davon aus, dass sich die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten, zu denen nach § 19 Abs. 1 S. 2, 3 BGleiG auch ihre Mitwirkung in den dort genannten Angelegenheiten gehört, auf nahezu alle personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten bezieht (BVerwG U. v. 27.6.2007 - 6 A 1.06 - GiP 2/2008, 34, 38 Rn. 30 = BGleiG-ES E.II.2.2 § 16 BGleiG Nr. 4).
- VG Potsdam, 27.01.2021 - 2 K 1448/18 BT-Drucks. 14/5879 S. 30 f.; VG Frankfurt, Beschluss vom 04. Oktober 2011 - 9 L 2202/11.F -, juris Rn. 18 f.,.
VG Frankfurt, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 9 L 2202/11.F -, juris Rn. 23 f.
- VG Stuttgart, 03.12.2015 - 12 K 4501/14
Dienstliche Beurteilung - fehlerhafte Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten …
Diese Unterscheidung und die daraus herzuleitenden Folgerungen werden in der Rechtsprechung (vgl. z.B. VG Frankfurt am Main, Beschl. vom 04.10.2011 - 9 L 2202/11.F - juris) und auch in der Literatur (…sh. von Roetteken, a.a.O., § 19 RdNr. 133, 210) zum Teil nicht ausreichend beachtet.Das Gericht folgt insoweit nicht dem Beschluss des VG Frankfurt am Main vom 04.10.2011 (a.a.O.) oder dem Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.02.2001 - 6 A 3438/00 - juris).
- VGH Hessen, 09.03.2012 - 1 B 2138/11
Rechtswidrigkeit der Entlassung eines Beamten wegen Verstoßes gegen die …
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 4. Oktober 2011 - 9 L 2202/11.F - wird zurückgewiesen. - VG Würzburg, 03.02.2015 - W 1 K 14.621
Fehlende Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten
Entgegen der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (…OVG NRW, B.v. 16.1.2015 - 6 A 2234/13 - juris Rn. 7;… B.v. 9.9.2010 - 6 A 100/10 - juris Rn. 43 ff.) sowie des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (VG Frankfurt, B.v. 4.10.2011 - 9 L 2202/11.F - juris Rn. 4 ff.) muss die Gleichstellungsbeauftragte nach § 19 Abs. 1 Satz 3 BGleiG jedoch nicht bei allen personellen Entscheidungen dieser Art beteiligt werden.
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