Rechtsprechung
| VG Gießen, 21.03.2024 - 9 L 280/24.GI |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (3)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Einstufung als Rechtsextremist allein begründet keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Rechtsextremist nicht per se waffenrechtlich unzuverlässig - Rechtsextremist nicht per se waffenrechtlich unzuverlässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Einstufung als Rechtsextremist allein begründet keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD
Auszug aus VG Gießen, 21.03.2024 - 9 L 280/24
Da zwar das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der NPD festgestellt, die Partei jedoch nicht verboten hat (BVerfG…, Urteil vom 17. Januar 2017, a. a. O.), kann der Erlaubniswiderruf hier nicht auf §§ 5 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) WaffG, 8a Abs. 2 Nr. 2 lit. b) SprengG gestützt werden (vgl. BVerwG vom 19. Juni 2019, a. a. O., Rn. 14; VGH München…, Beschluss vom 20. September 2023 - 24 CS 23.650 -, BeckRS 2023, 26259 Rn. 15).Zur Bestimmung des Begriffs der "Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung" kann mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, BeckRS 2019, 20166 Rn. 23) auf die Rechtsprechung zu Art. 9 Abs. 2 GG zurückgegriffen werden.
Unabhängig davon ist aber bezüglich der Teilnahme an Veranstaltungen der betreffenden Vereinigung im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgrenzung zwischen lediglich untergeordneten Aktivitäten und relevanten Unterstützungshandlungen jedenfalls erforderlich, dass es sich um eine außenwirksame Veranstaltung handelt; nur wenn der Veranstaltung und der als Unterstützung in Betracht kommenden Handlung Außenwirkung zukommt, kann eine Tatbestandsmäßigkeit angenommen werden (BVerwG vom 19. Juni 2019, a. a. O., Rn 29;… OVG Bautzen, a. a. O.;… VGH Mannheim, a. a. O., Rn. 17; VG Köln…, Urteil vom 8. September 2022 - 20 K 3080/21 -, BeckRS 2022, 25116 Rn. 85).
Um von einer Verfolgung verfassungsfeindlicher Bestrebungen ausgehen zu können, muss der Einzelne als solcher vielmehr nach außen eine kämpferischaggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnehmen (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, BeckRS 2019, 20166 Rn. 23) und sichtbar den Willen zur Verwirklichung der eigenen verfassungsfeindlichen Gesinnung zum Ausdruck bringen.
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Auszug aus VG Gießen, 21.03.2024 - 9 L 280/24
Bezüglich der NPD hat das Bundesverfassungsgericht keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür finden können, dass bei ihr eine Grundtendenz bestehe, ihre verfassungsfeindlichen Ziele durch Gewalt oder die Begehung von Straftaten durchzusetzen (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, BeckRS 2017, 100243, Rn. 936 ff.).Da zwar das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der NPD festgestellt, die Partei jedoch nicht verboten hat (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017, a. a. O.), kann der Erlaubniswiderruf hier nicht auf §§ 5 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) WaffG, 8a Abs. 2 Nr. 2 lit. b) SprengG gestützt werden (…vgl. BVerwG vom 19. Juni 2019, a. a. O., Rn. 14; VGH München…, Beschluss vom 20. September 2023 - 24 CS 23.650 -, BeckRS 2023, 26259 Rn. 15).
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17. Januar 2017 festgestellt, dass die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips verstoßen und Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen (BVerfG vom 17. Januar 2017, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 6 S 988/22
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen verfassungsschutzrechtlicher Einstufung …
Auszug aus VG Gießen, 21.03.2024 - 9 L 280/24
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist, da der Antragsgegner über den Widerspruch des Antragstellers noch nicht entschieden hat, der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Juli 2022 - 6 S 988/22 -, BeckRS 2022, 17404 Rn. 5).Allerdings können im heterogenen Phänomenbereich Rechtsextremismus keine allgemeingültigen Strukturmerkmale festgestellt werden, die ohne weitere Anhaltspunkte den Schluss erlauben, ein Mitglied, Unterstützer oder Sympathisant dieser Szene werde im Sinne der §§ 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG, 8a Abs. 1 Nr. 2 SprengG Waffen oder explosionsgefährliche Stoffe missbräuchlich oder leichtfertig verwenden oder Nichtberechtigten überlassen (VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Juli 2022 - 6 S 988/22 -, BeckRS 2022, 17404 Rn. 14).
Uneinheitlich bewertet wird hingegen, ob schon die bloße Teilnahme an einer Veranstaltung, die von einer verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgenden Vereinigung durchgeführt wird, den Tatbestand der Unterstützungsleistung erfüllt (im konkreten Einzelfall dafür VGH München, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 24 ZB 21.167 -, BeckRS 2021, 22543; VG Bayreuth, Urteil vom 27. Oktober 2020 - B 1 K 19.204 -, BeckRS 2020, 50154; offengelassen VGH Mannheim vom 4. Juli 2022, a. a. O.) oder ob über die Teilnahme hinaus ein aktives Tun erforderlich ist, welches erkennen lässt, dass der Teilnehmer die verfassungsfeindlichen Ziele der Vereinigung kennt und billigt (…Gade, a. a. O., § 5 Rn. 29 f.).
- BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12
Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos
Auszug aus VG Gießen, 21.03.2024 - 9 L 280/24
Das Schutzgut der verfassungsmäßigen Ordnung umfasst hiernach die elementaren Grundsätze der Verfassung, insbesondere die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG, das Demokratieprinzip und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 670/13 -, BeckRS 2018, 18810 Rn. 107). - VG Köln, 08.09.2022 - 20 K 3080/21
Mitglied des AfD-"Flügels" ist waffenrechtlich unzuverlässig
Auszug aus VG Gießen, 21.03.2024 - 9 L 280/24
Unabhängig davon ist aber bezüglich der Teilnahme an Veranstaltungen der betreffenden Vereinigung im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgrenzung zwischen lediglich untergeordneten Aktivitäten und relevanten Unterstützungshandlungen jedenfalls erforderlich, dass es sich um eine außenwirksame Veranstaltung handelt; nur wenn der Veranstaltung und der als Unterstützung in Betracht kommenden Handlung Außenwirkung zukommt, kann eine Tatbestandsmäßigkeit angenommen werden (…BVerwG vom 19. Juni 2019, a. a. O., Rn 29;… OVG Bautzen, a. a. O.;… VGH Mannheim, a. a. O., Rn. 17; VG Köln, Urteil vom 8. September 2022 - 20 K 3080/21 -, BeckRS 2022, 25116 Rn. 85). - OVG Sachsen, 16.03.2018 - 3 A 556/17
Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Bestimmtheit; Unzuverlässigkeit; …
Auszug aus VG Gießen, 21.03.2024 - 9 L 280/24
Auch damit unterstützt er die Vereinigung, denn je mehr Mitglieder und sonstige Interessenten an einer Veranstaltung der Vereinigung teilnehmen, desto mehr Gewicht kommt ihr in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit im Rahmen der politischen Willensbildung zu (zum Ganzen: OVG Bautzen, Urteil vom 16. März 2018 - 3 A 556/17 -, BeckRS 2018, 3375 Rn. 52). - BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08
Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes
Auszug aus VG Gießen, 21.03.2024 - 9 L 280/24
Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen, Munition und Sprengstoffen für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach §§ 5 WaffG, 8a SprengG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 -, BeckRS 2008, 32586 Rn. 5 …und Beschluss vom 12. Oktober 1998 - 1 B 245.97 -, BeckRS 1998, 14727 Rn. 5;… Gade, in: ders., Waffengesetz, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 11). - BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97
Auszug aus VG Gießen, 21.03.2024 - 9 L 280/24
Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen, Munition und Sprengstoffen für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach §§ 5 WaffG, 8a SprengG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG…, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 -, BeckRS 2008, 32586 Rn. 5 und Beschluss vom 12. Oktober 1998 - 1 B 245.97 -, BeckRS 1998, 14727 Rn. 5;… Gade, in: ders., Waffengesetz, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 11). - VG Schleswig, 19.02.2024 - 7 A 279/23
Die Entziehung des Waffenscheins wegen zweimaliger Teilnahme an rechtsextremen …
Auszug aus VG Gießen, 21.03.2024 - 9 L 280/24
Wegen der Unschärfe des Wortlauts und vor dem Hintergrund der aus dem Umgang mit Waffen resultierenden Gefahren sind jedoch die qualitativen Mindestvoraussetzungen an eine tatbestandliche Unterstützungshandlung im Sinne von §§ 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. c) WaffG, 8a Abs. 2 Nr. 3 lit. c) SprengG bislang nicht abschließend geklärt (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 19. Februar 2024 - 7 A 279/23 -, BeckRS 2024, 3210 Rn. 36). - BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 14.20
Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos
Auszug aus VG Gießen, 21.03.2024 - 9 L 280/24
Ist es - etwa wegen der Komplexität der aufgeworfenen Sach- und Rechtsfragen - nicht möglich, die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wenigstens summarisch zu beurteilen, so sind allein die einander gegenüberstehenden Interessen unter Berücksichtigung der mit der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einerseits und deren Ablehnung andererseits verbundenen Folgen zu gewichten (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11. November 2020 - 7 A 14.20 -, BeckRS 2020, 33178 Rn. 8). - VGH Bayern, 20.09.2023 - 24 CS 23.650
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in der Partei "Die Heimat"
- VGH Bayern, 21.07.2021 - 24 ZB 21.167
Widerruf der Waffenbesitzkarte und Ungültigerklärung des Jagdscheins
- VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 1 K 19.204
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, Teilnahme an zwei Veranstaltungen der Partei …
- VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.320
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - "Junge Alternative" als Vereinigung iSd § 5 …
Rn. 104 Die Niederlegung eines ausweislich des Schleifenaufdrucks von der "Jungen Alternative Bayern" gestifteten Kranzes im öffentlich zugänglichen Hofgarten in München wirkt nach außen und ist geeignet, sich auf ihre Aktionsmöglichkeiten positiv auszuwirken (…vgl. für die Teilnahme an einer Sonnwendfeier BayVGH, B.v. 21.7.2021 - 24 ZB 21.167 - juris Rn. 10; VG Gießen, B.v. 21.3.2024 - 9 L 280/24.GI - juris Rn. 41;… für die Teilnahme an einer Kranzniederlegung bei einer NPD-Veranstaltung OVG NW, B.v. 11.3.2022 - 20 B 1184/21 - juris Rn. 36 ff.). - VG Frankfurt/Main, 12.09.2024 - 5 K 3302/22
Zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei Äußerungen in sozialen Medien
Der Begriff des "Unterstützens" einer derartigen Vereinigung setzt voraus, dass über die bloße Mitgliedschaft hinaus individuelle und qualitativ hinreichende Förderungshandlungen zugunsten einer verfassungsfeindlichen Vereinigung erfolgen, die der Existenzsicherung der Vereinigung dienen, wie dies etwa bei der Wahrnehmung von Funktionen der Fall wäre (VG Darmstadt…, Beschluss vom 2. Mai 2024 - 5 L 2819/23.DA -, Rn. 67, juris m. w. N.; VG Gießen, Beschluss vom 21. März 2024 - 9 L 280/24.GI -, Rn. 39 ff., juris). - VG Darmstadt, 02.05.2024 - 5 L 2819/23
Widerruf einer Waffenbesitzkarte infolge der Kandidatur für die und der …
Mit Blick darauf, dass nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) WaffG bereits die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung für eine Regelunzuverlässigkeit ausreicht (siehe oben), setzt der Begriff des "Unterstützens" einer derartigen Vereinigung voraus, dass über die bloße Mitgliedschaft hinaus Förderungshandlungen zugunsten einer verfassungsfeindlichen Vereinigung erfolgen (VG Gießen, Beschl. v. 21.03.2024 - 9 L 280/24.GI -, juris Rn. 39;… VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.02.2024 - 7 A 279/23 -, juris Rn. 37 f.).
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