Rechtsprechung
| VG Gießen, 16.04.2010 - 9 L 867/10.GI |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 15 Abs 1 VersammlG, § 86a Abs 1 Nr 1 StGB
Versammlungsbehördliche Auflagen - Wolters Kluwer
Versammlungsbehördliche Auflagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08
VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Auszug aus VG Gießen, 16.04.2010 - 9 L 867/10
Soweit es um das "Keltenkreuz" geht, war dieses zwar Teil des Organisationssymbols der durch bestandskräftige Verfügung des Bundesministeriums des Innern vom 24. Januar 1982 verbotenen Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit (VSBD/PdA), doch kann dahingestellt bleiben, ob allein hieraus in jedem Fall ein Verbot des Zeigens jedweder Form von "Keltenkreuzen" folgt (möglicherweise zu weitgehend: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, BGHSt 52, 364), denn es ist nicht ersichtlich, dass der Antragsteller derartiges beabsichtigt. - BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß
Auszug aus VG Gießen, 16.04.2010 - 9 L 867/10
Das Grundgesetz rechtfertigt kein allgemeines Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder auch nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - zu § 130 Abs. 4 StGB, abrufbar über www.bverfg.de/entscheidungen/rs20091104_1bvr215008.html). - BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in …
Auszug aus VG Gießen, 16.04.2010 - 9 L 867/10
Die Regelung dahin, dass der zuerst angemeldete Aufzug den von ihm bestimmten Weg nehmen kann, während die später vom Antragsteller angemeldete Versammlung davon räumlich entfernt stattzufinden hat, verletzt nicht das verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters über Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung und über Vorkehrungen zur Erreichung der beabsichtigten Wirkung (vgl. hierzu beispielhaft Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 -, Absatz Nr. 23, m.w.N.), sondern bringt widerstreitende Grundrechtsausübungen in eine praktische Konkordanz.
- OLG Rostock, 29.09.2021 - 2 U 4/20
Sperrung eines Facebook-Nutzerkontos und Löschung des Profilbildes wegen der …
Rn. 11 Der Senat sieht sich mit seiner Einschätzung auf einer Linie mit der veröffentlichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, die die "Schwarze Sonne" - zumeist im Kontext der rechtlichen Bewertung "rechter" Aufmärsche - allenfalls als Erkennungssymbol für die ("rechte", "rechtsextreme" oder) "Neonazi-Szene" eingestuft hat, nicht aber als (Ersatz-) Symbol der NSDAP oder einer ihrer rechtlich unselbständigen Gliederungen wie der SS (pointiert etwa VG Gießen, Beschluss vom 16.04.2010 - 9 L 867/10.GI [Juris; Tz. 12]: "Schließlich handelt es sich bei der 'Schwarzen Sonne' um kein Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation, mag sie sich auch als Marmorinkrustation im 'Obergruppenführersaal' der Wewelsburg finden […]" vgl. weiter VG München, Urteil vom 04.05.2016 - M 7 K 15.1110 [Juris; Tz. 38]; VG München, Beschluss vom 20.04.2020 - M 21b S 20.286 [Juris; Tz. 46]; VG Würzburg, Urteil vom 21.01.2015 - W 5 K 13.346 [Juris; Tz. 114]; möglicherweise abweichend - soweit ersichtlich allein -, letztlich aber jedenfalls nur offenlassend VG Augsburg, Urteil vom 04.04.2007 - Au 4 K 06.1058 [Juris; Tz. 51]). - VG Würzburg, 21.01.2015 - W 5 K 13.346
Fortsetzungsfeststellungsklage; Versammlungsverbot; Auflagen; zeitliche …
Für das Verbot des Mitführens von Fahnen mit "schwarzer Sonne" gibt es keine Rechtsgrundlage (vgl. auch VG Augsburg, U. v. 4.4.2007 Nr. Au 4 K 06.1058; VG Gießen, B. v. 16.4.2010 Nr. 9 L 867/10.GI). - VG München, 04.05.2016 - M 7 K 15.1110
Beschränkende Verfügungen im Versammlungsrecht
Für die Prognose der Beklagten, dass durch das Mitführen von Fahnen mit dem Symbol der "schwarzen Sonne" eine einschüchternde Wirkung entstehe, fehlen nachvollziehbare Anhaltspunkte (…vgl. VG Augsburg, U. v. 4.4.2007 - Au 4 K 06.1058 - juris Rn. 51; VG Gießen, B. v. 16.4.2010 - 9 L 867/10 - juris Rn. 12;… VG Würzburg, U. v. 21.1.2015 - W 5 K 13.346 - juris Rn. 114). - VG Würzburg, 24.04.2013 - W 5 S 13.347
Versammlungsverbot; Auflagen
Auch für das Verbot des Mitführens von Fahnen mit schwarzer Sonne gibt es keine Rechtsgrundlage (vgl. auch VG Augsburg, U. v. 4.4.2007 Nr. Au 4 K 06.1058; VG Gießen, B. v. 16.4.2010 Nr. 9 L 867/10.GI).
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