Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 133/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 108 Abs. 1 S. 1 VwGO; §3 AsylG; § 3b Abs. 1 Nr. 2 AsylG; § 58 Abs. 1 VwGO; § 58 Abs. 2 VwGO; §77 AsylG; RL 2004/83/EG; RL 2011/95/EU
Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer Volks- und yezidischer Religionszugehörigkeit auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Wahrscheinlichkeit einer Gruppenverfolgung von Yeziden in dem Distrikt Sindjar in der irakischen Provinz Ninive - Informationsverbund Asyl und Migration
AsylG § 3, AsylG § 3b Abs. 1 Nr. 1
Yeziden, Irak, Sindjar, Ninive, Gruppenverfolgung
- milo.bamf.de
AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3a; AsylG, § 3b Abs 2; AsylG, § 3c; AsylG, § 3e; EURL 95/2011, Art 4 Abs 4
Irak: Eine Gruppenverfolgung von Yeziden im Distrikt Sindjar durch die Terror IS ist derzeit nicht beachtlich wahrscheinlich. Berufung der Beklagten - zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft - erfolgreich. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer Volks- und yezidischer Religionszugehörigkeit auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Wahrscheinlichkeit einer Gruppenverfolgung von Yeziden in dem Distrikt Sindjar in der irakischen Provinz Ninive
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 09.04.2018 - 12 A 11529/17
- OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 133/19
- BVerwG, 04.11.2019 - 1 B 78.19
Papierfundstellen
- DÖV 2019, 926
Wird zitiert von ... (73) Zitiert selbst (52)
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 133/19
Die einzelnen Eingriffshandlungen müssen für sich allein nicht die Qualität einer Menschenrechtsverletzung aufweisen, in ihrer Gesamtheit aber eine Betroffenheit des Einzelnen bewirken, die der Eingriffsintensität einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung nach Nr. 1 entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.2.2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 34).Rn. 42 Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d. h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.2.2013, a. a. O., Rn. 19).
Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.2.2013, a. a. O., Rn. 32; dazu näher VGH BW…, Urteil vom 16.10.2017 - A 11 S 512/17 - juris Rn. 31 ff.).
Die erforderliche Schwere kann insbesondere erreicht sein, wenn einem Antragsteller durch die Teilnahme an religiösen Riten in der Öffentlichkeit die Gefahr droht, an Leib, Leben oder Freiheit verletzt, strafrechtlich verfolgt oder einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung unterworfen zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.2.2013, a. a. O., Rn. 28).
Als relevanten subjektiven Gesichtspunkt für die Schwere der drohenden Verletzung der (positiven) Religionsfreiheit hat das Bundesverwaltungsgericht den Umstand angesehen, dass für den Betroffenen die Befolgung einer bestimmten gefahrträchtigen religiösen Praxis in der Öffentlichkeit zur Wahrung seiner religiösen Identität besonders wichtig ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25.8.2015 - 1 B 40.15 - juris Rn. 11; Urteil vom 20.2.2013, a. a. O., Rn. 29).
Maßgeblich für die Schwere der Verletzung der religiösen Identität ist die Intensität des Drucks auf die Willensentscheidung des Betroffenen, seinen Glauben in einer für ihn als verpflichtend empfundenen Weise auszuüben oder hierauf wegen der drohenden Sanktionen zu verzichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.2.2013, a. a. O., Rn. 30).
- BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08
Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 133/19
Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines der in § 3 Abs. 1 AsylG genannten Merkmale erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 13 ff.;… Urteil vom 5.7.1994 - 9 C 158.94 - juris Rn. 18).Diese Bewertung setzt als Grundlage jedoch Feststellungen zu den Merkmalen der Gruppenverfolgung voraus, die alle Möglichkeiten der Tatsachenermittlung ausschöpfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.4.2009, a. a. O., Rn. 19).
Rn. 57 Die vorgenannten Grundsätze zur Gruppenverfolgung gelten nicht nur für die unmittelbare und mittelbare staatliche Gruppenverfolgung, sondern sind auch auf die Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar, wie sie durch das Asylgesetz ausdrücklich als schutzbegründend geregelt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.4.2009, a. a. O., Rn. 14;… Urteil vom 18.7.2006, a. a. O., Rn. 21).
Auch dem - allerdings in anderem Zusammenhang ergangenen - Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 17. Februar 2009 (…- C-465/07 [Elgafaji] - juris Rn. 43) dürften im Ansatz vergleichbare Erwägungen zugrunde liegen, wenn dort im Rahmen des subsidiären Schutzes nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie der Grad der Bedrohung für die Bevölkerung oder Bevölkerungsgruppe eines Landes zur individuellen Bedrohung der einzelnen Person in Beziehung gesetzt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.4.2009, a. a. O., Rn. 16 zu der insoweit nahezu wortgleichen Richtlinie 2004/83/EG;… offen gelassen im Beschluss vom 24.2.2015 - 1 B 31.14 - juris Rn. 5).
Ist eine Verfolgung aller Gruppenangehöriger nicht beachtlich wahrscheinlich, kann sich dies aber aus dem Vorliegen besonderer Gefährdungsmerkmale ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 24;… Urteil vom 30.10.1984 - 9 C 24.84 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 133/19
Rn. 44 Der der Prognose zugrunde zu legende Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist unabhängig davon, ob der Betroffene bereits vor seiner Ausreise verfolgt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.4.2010 - 10 C 5.09 - juris Rn. 22).Diese Beurteilung obliegt tatrichterlicher Würdigung im Rahmen freier Beweiswürdigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.4.2010, a. a. O., Rn. 23 zu Art. 4 Abs. 4 der Vorgängerrichtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 304/12), im Folgenden: Richtlinie 2004/83/EG).
Die Vermutung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU kann durch stichhaltige Gründe selbst dann widerlegt sein, wenn im Herkunftsland keine hinreichende Sicherheit vor Verfolgung im Sinne des vom Bundesverwaltungsgericht früher verwendeten herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabes bestünde (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.4.2010, a.a.O., Rn. 23).
- BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 133/19
Alle danach gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen schließlich zur ermittelten Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.7.2006 - 1 C 15.05 - juris Rn. 24).Rn. 58 Darüber hinaus gilt auch für die Gruppenverfolgung, dass sie mit Rücksicht auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität des Asyl- und Flüchtlingsrechts den Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, d.h. wenn auch keine innerstaatliche/inländische Fluchtalternative besteht, die im Falle einer drohenden Rückkehrverfolgung vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.07.2006 - 1 C 15.05 - juris Rn. 20).
- OVG Niedersachsen, 19.03.2007 - 9 LB 373/06
Gewährung von Abschiebungsschutz aufgrund drohender asylerheblicher …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 133/19
Rn. 61 1. Eine staatliche Verfolgung von Angehörigen der yezidischen Glaubensgemeinschaft durch den irakischen Zentralstaat wegen deren Religionszugehörigkeit findet im Irak nicht statt (so bereits Urteil des Senats vom 19.3.2007 - 9 LB 373/06 - juris Rn. 36).Vor dem Einmarsch des IS war die tatsächliche Ausübung der Religion gewährleistet (vgl. Urteil des Senats vom 19.3.2007, a. a. O., Rn. 64 - 66).
- BVerwG, 15.08.2017 - 1 B 123.17
Klärungsbedürftigkeit der Gefährdung des Asylantragstellers bei seiner Rückkehr …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 133/19
Vorverfolgten kommt jedoch die Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU zugute (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.8.2017 - 1 B 123.17 u. a. - juris Rn. 8;… vom 11.7.2017 - 1 B 116.17 u. a. - juris Rn. 8).Kann nicht festgestellt werden, dass einem Ausländer Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, scheidet eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.8.2017, a. a. O., juris Rn. 8; OVG SH…, Urteil vom 10.10.2018 - 2 LB 67/18 - juris Rn. 25; OVG NRW…, Urteil vom 3.9.2018 - 14 A 837/18.A - juris Rn. 63 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 02.05.2017 - A 11 S 562/17
Verfolgung in Syrien wegen Wehrdienstentziehung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 133/19
Diese Überzeugungsbildung ist aufgrund der Tatsache, dass unabhängige und gesicherte Informationen vielfach fehlen und die verschiedenen Akteure, auf deren Informationen die Gerichte angewiesen sind, sehr unterschiedliche Interessen verfolgen, erheblich erschwert (vgl. NdsOVG…, Urteil vom 27.6.2017 - 2 LB 91/17 - juris Rn. 37 ff.; VGH BW, Urteil vom 2.5.2017 - A 11 S 562/17 - juris Rn. 33 ff.). - BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 133/19
Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, macht es auch aus der Sicht eines besonnen und vernünftig denkenden Menschen bei der Überlegung, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren kann, einen erheblichen Unterschied, ob er z. B. lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber die Todesstrafe riskiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.2.2008 - 10 C 33.07 - juris Rn. 37). - BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 133/19
Als relevanten subjektiven Gesichtspunkt für die Schwere der drohenden Verletzung der (positiven) Religionsfreiheit hat das Bundesverwaltungsgericht den Umstand angesehen, dass für den Betroffenen die Befolgung einer bestimmten gefahrträchtigen religiösen Praxis in der Öffentlichkeit zur Wahrung seiner religiösen Identität besonders wichtig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.8.2015 - 1 B 40.15 - juris Rn. 11;… Urteil vom 20.2.2013, a. a. O., Rn. 29). - BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 133/19
Die Vorschrift ist Ausdruck des auch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zum Asylgrundrecht zugrunde liegenden Gedankens, die Zumutbarkeit der Rückkehr danach differenzierend zu beurteilen, ob der Antragsteller bereits verfolgt worden ist oder nicht (grundlegend zum früheren herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab BVerfG, Beschluss vom 2.7.1980 - 1 BvR 147/80 - juris Rn. 52; dem folgend BVerwG…, Urteil vom 31.3.1981 - 9 C 237.80 - juris Rn. 13). - EuGH, 17.02.2009 - C-465/07
WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …
- OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17
Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen …
- BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
- OVG Niedersachsen, 29.01.2019 - 9 LB 93/18
"faktischer Iraner"; "real risk"; Abschiebung; Afghanistan; allgemeine Gewalt; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2018 - 2 L 238/13
Verfolgung syrischer Staatsangehöriger wegen Wehrdienstentziehung
- BVerwG, 27.06.2013 - 10 B 11.13
Abschiebungsverbot; extreme Gefahrenlage; Afghanistan; Reisewarnung
- BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
- BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 11.10
Aufhebung der Flüchtlingseigenschaft arabischer Volkszugehöriger schiitischen …
- BVerwG, 24.02.2015 - 1 B 31.14
Nachweis einer gegenwärtigen Gefahr politischer Verfolgung für einen …
- BVerwG, 23.11.2011 - 10 B 32.11
Asylrechtsstreit; unterlassene Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung eines …
- BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84
Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner - …
- EuGH, 30.05.2013 - C-528/11
Halaf - Asyl - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der …
- BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96
Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2014 - 9 A 2561/10
Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit …
- BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines …
- BVerwG, 23.12.2002 - 1 B 42.02
D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, …
- BVerwG, 22.05.1996 - 9 B 136.96
Asylrecht: Voraussetzungen für die Annahme einer mittelbaren Gruppenverfolgung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2018 - 14 A 837/18
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen bei …
- BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80
Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung - …
- BVerwG, 11.07.2017 - 1 B 116.17
Unterschiede bei der tatsächlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen; …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2018 - 2 LB 67/18
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an syrische Staatsangehörige, kurdischer …
- VG Oldenburg, 27.02.2018 - 15 A 883/17
Zur Frage der Gruppenverfolgung der Yeziden aus dem Gebiet Shingal/ Sindjar/ …
- VG Karlsruhe, 04.07.2018 - A 10 K 17769/17
Keine Gruppenverfolgung der Yeziden im Irak
- VG Augsburg, 15.01.2018 - Au 5 K 17.35594
Keine regionale Gruppenverfolgung der Yeziden durch den IS im Zentralirak
- VG Hamburg, 29.10.2018 - 8 A 3336/18
Verfolgung von Jeziden in der Provinz Niniwe, Irak; kein internationaler oder …
- VG Aachen, 11.06.2018 - 4 K 530/18
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Irak; Niniveh; Sindschar; …
- VG Augsburg, 04.06.2019 - Au 5 K 18.32006
Widerruf der Flüchtlingseigenschaft nach Verurteilung wegen Vergewaltigung bei …
- VG Münster, 26.04.2018 - 6a K 4203/16
- VG Düsseldorf, 24.10.2018 - 16 K 17561/17
Yezid:innen im Irak
- VG Köln, 10.04.2019 - 4 K 12036/17
Gouv. Ninive Jeside Kurde Mann PKH
- BVerwG, 11.11.1999 - 9 B 563.99
- OVG Sachsen, 29.04.2014 - A 4 A 105/14
Irak, Jeside, Gruppenverfolgung, Flüchtlingseigenschaft
- VG Hannover, 06.11.2018 - 6 A 4570/17
Irak; Yezide; Ninwa; Ninewe; Vorverfolgung; Vermutungswirkung; Widerlegung; …
- VG Göttingen, 19.02.2019 - 2 A 275/17
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2017 - A 11 S 512/17
(Keine) Möglichkeit der Verweisung eines afghanischen Staatsangehörigen aus der …
- BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvR 2435/17
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs …
- BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12
Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine …
- EuGH, 25.01.2018 - C-473/16
Ein Asylbewerber darf keinem psychologischen Test zur Bestimmung seiner sexuellen …
- BVerwG, 18.05.2009 - 5 B 2.09
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung einer Ausgleichsleistung …
- VG Darmstadt, 23.11.1999 - 5 G 2093/99
Abänderung oder Aufhebung eines Beschlusses wegen veränderter oder im …
- VGH Baden-Württemberg, 01.06.1993 - A 12 S 874/93
Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Nichtbeachtung der Änderung der …
- RG, 29.01.1919 - I 252/18
Zulässigkeit der Aufrechnung mit einer Zurückbehaltungseinrede behafteten …
- OVG Niedersachsen, 24.09.2019 - 9 LB 136/19
Wahrscheinlichkeit einer Gruppenverfolgung von Yeziden in dem Distrikt Sindjar in …
Eine Gruppenverfolgung von Yeziden in dem Distrikt Sindjar in der irakischen Provinz Ninive ist derzeit nicht beachtlich wahrscheinlich (Festhalten an der bisherigen Senatsrechtsprechung im Urteil vom 30.7.2019 - 9 LB 133/19 -).Kann nicht festgestellt werden, dass einem Ausländer Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, scheidet eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aus (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15.8.2017, a. a. O., Rn. 8; OVG SH…, Urteil vom 10.10.2018 - 2 LB 67/18 - juris Rn. 25; OVG NRW…, Urteil vom 3.9.2018 - 14 A 837/18.A - juris Rn. 63 ff.; zu alledem auch Urteil des Senats vom 30.7.2019 - 9 LB 133/19 - juris Rn. 37 - 47).
Der Senat geht davon aus, dass allein die Zugehörigkeit zu der Glaubensgemeinschaft der Yeziden eine Verfolgung in Anknüpfung an ein Merkmal i. S. v. § 3b Abs. 1 Nr. 1 AsylG bei der Rückkehr in den irakischen Distrikt Sindjar derzeit nicht als beachtlich wahrscheinlich erscheinen lässt (vgl. Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 52 ff.).
Ist eine Verfolgung aller Gruppenangehöriger nicht beachtlich wahrscheinlich, kann sich dies aber aus dem Vorliegen besonderer Gefährdungsmerkmale ergeben (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 24 …und Urteil vom 30.10.1984 - 9 C 24.84 - juris Rn. 12; Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 129 ff.).
Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 52 ff.) aber nicht der Fall.
Rn. 63 a) Die von den Klägern geschilderte Flucht vor dem IS aus ihrem Heimatdorf R. im Distrikt Sindjar vermag eine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Folter oder unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung im Falle ihrer Rückkehr in den Irak nicht zu rechtfertigen, da nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 68 ff.) nicht (mehr) von einer Gruppenverfolgung von Yeziden im Distrikt Sindjar auszugehen ist.
Diese Bewertung setzt als Grundlage jedoch Feststellungen zu den Merkmalen der Gruppenverfolgung voraus, die alle Möglichkeiten der Tatsachenermittlung ausschöpfen (vgl. hierzu bereits Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 55).
Vielmehr ist allen vorgenannten Statistiken eine weitere Abnahme der Fallzahlen zu entnehmen (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 95 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2021 - 9 A 570/20
Kein Flüchtlingsstatus für irakische Jesiden
Rn. 39 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, a. a. O., juris Rn. 23, und Beschluss vom 23. November 2011 - 10 B 32.11 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Urteil vom 30. Juli 2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 45.Rn. 79 So schon Nds. OVG, Urteil vom 30. Juli 2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 68 ff. (bezogen auf den damaligen Entscheidungszeitpunkt).
Rn. 116 Vgl. Nds. OVG, Urteil vom 30. Juli 2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 84 f.
Rn. 159 so auch Nds. OVG, Urteil vom 30. Juli 2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 102, im Rahmen der Bewertung von ACLED- bzw. ACCORD-Zahlen,.
Rn. 178 So auch Nds. OVG, Urteil vom 30. Juli 2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 113.
Rn. 187 So auch Nds. OVG, Urteil vom 30. Juli 2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 72 ff. (bezogen auf den damaligen Entscheidungszeitpunkt).
Rn. 338 Zu den unterschiedlichen Aufbauprojekten vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 30. Juli 2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 112.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2021 - 9 A 1489/20
Kein Flüchtlingsstatus für irakische Jesiden
Rn. 39 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, a. a. O., juris Rn. 23, und Beschluss vom 23. November 2011 - 10 B 32.11 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Urteil vom 30. Juli 2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 45.Rn. 79 So schon Nds. OVG, Urteil vom 30. Juli 2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 68 ff. (bezogen auf den damaligen Entscheidungszeitpunkt).
Rn. 116 Vgl. Nds. OVG, Urteil vom 30. Juli 2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 84 f.
Rn. 159 so auch Nds. OVG, Urteil vom 30. Juli 2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 102, im Rahmen der Bewertung von ACLED- bzw. ACCORD-Zahlen,.
Rn. 178 So auch Nds. OVG, Urteil vom 30. Juli 2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 113.
Rn. 187 So auch Nds. OVG, Urteil vom 30. Juli 2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 72 ff. (bezogen auf den damaligen Entscheidungszeitpunkt).
Rn. 338 Zu den unterschiedlichen Aufbauprojekten vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 30. Juli 2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 112.
- OVG Niedersachsen, 11.03.2021 - 9 LB 129/19
Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund vermeintlicher …
Rn. 51 a. Eine staatliche Verfolgung von Angehörigen der yezidischen Glaubensgemeinschaft durch den irakischen Zentralstaat wegen deren Religionszugehörigkeit findet im Irak nicht statt (so bereits Urteil des Senats vom 30.7.2019 - 9 LB 133/19 - juris Rn. 61 - 67).Rn. 59 aa) Dies gilt selbst dann, wenn man mit dem Verwaltungsgericht (S. 8 UA) annimmt, dass der Kläger angesichts der Übernahme der territorialen Herrschaft des IS in weiten Teilen der Provinz Ninive im Sommer 2014 und der damit einhergehenden Übergriffe auf die yezidische Bevölkerung, insbesondere im Distrikt Sindjar (vgl. Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 69 ff.), bereits vor seiner Ausreise aus dem Irak - auch als Yezide aus dem Distrikt Tilkaif - von einer Gruppenverfolgung bedroht gewesen ist.
Es bestehen derzeit auch keine durchgreifenden Anhaltspunkte für die Annahme, dass der IS in absehbarer Zeit in der Lage wäre, den Distrikt Tilkaif zu erobern und infolgedessen die dort lebenden Yeziden, wie zum damaligen Zeitpunkt (zumindest) im Sindjar, flächendeckend zu verfolgen (so bereits das Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 71 - 79; siehe hierzu auch die nachfolgend beschriebenen aktuellen Verhältnisse).
Rn. 62 (a) Auf die genaue Ermittlung der im Distrikt Tilkaif aktuell lebenden Yeziden kommt es für die gebotene Relationsbetrachtung - anders als im Distrikt Sindjar (vgl. Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O, Rn. 81 ff.) - nicht an, da der Senat für den Betrachtungszeitraum bereits nur wenige in die Bewertung einzustellenden Referenzfälle zu erkennen vermag, die dieser Bevölkerungszahl gegenüberzustellen wären (…Urteil des Senats vom 7.8.2019, a. a. O., Rn. 55 ff.).
Rn. 65 So gehen zunächst alle Quellen übereinstimmend davon aus, dass seit der Beendigung der territorialen Kontrolle des IS im Irak insgesamt eine kontinuierliche Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage im gesamten Staat und auch in der Provinz Ninive eingetreten ist (vgl. dazu ausführlich Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 95 - 102).
Rn. 73 Auf den IS sind seit seiner Verdrängung aus der Herkunftsregion des Klägers dort auch keine Vertreibungen in Anknüpfung an die yezidische Glaubenszugehörigkeit mehr zurückzuführen (vgl. zu dem Distrikt Sindjar zum damals entscheidungsrelevanten Zeitpunkt: Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 106).
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2019 - A 11 S 2374/19
Vorabentscheidungsersuchen zu den unionsrechtlichen Kriterium, nach denen zu …
OVG, Urteil vom 30.07.2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 108; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 17.12.2018 - 3 L 382/18 -, juris Rn. 37; Bay. VGH, Urteil vom 19.07.2018 - 20 B 18.30800 -, juris Rn. 47; OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 16.12.2015 - 10 A 10689/15 -, juris Rn. 38; siehe auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.12.2018 - A 11 S 1923/17 -, juris Rn. 62 ff.). - VG Hannover, 25.03.2021 - 12 A 1627/18
Alleinstehende Frau; Gruppenverfolgung; Religiöse Ehe; Rückkehrprognose; Sindjar; …
Rn. 32 a) Eine Gruppenverfolgung von Angehörigen der yezidischen Glaubensgemeinschaft durch den irakischen Zentralstaat wegen deren Religionszugehörigkeit findet im Irak nicht statt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 30.07.2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 61-67, …und Beschl. v. 11.03.2021 - 9 LB 129/19 -, juris Rn. 51-58).Die dadurch begründete Vermutung der Verfolgungswiederholung (Art. 4 Abs. 4 QRL) wäre hier widerlegt, da sich die Machtverhältnisse im Irak zwischenzeitlich entscheidend verändert haben (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 30.07.2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 70 f.).
Rn. 35 Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht führt dazu in seinem Urteil vom 30. Juli 2019 (- 9 LB 133/19 -, juris Rn. 73-79) Folgendes aus:.
Rn. 44 Bei Zugrundelegung der Bevölkerungszahl der Yeziden im Sindjar sowie der Erkenntnisse über Verfolgungshandlungen gegen Angehörige dieser Glaubensgemeinschaft in dem Distrikt rechtfertigt eine aus einer quantitativen Ermittlung der Verfolgungswahrscheinlichkeit sowie einer wertenden Betrachtung dieser Ergebnisse bestehende Gesamtschau derzeit nicht die Annahme, jeder Yezide im Sindjar werde durch den IS mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit verfolgt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 30.07.2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 80-118).
Selbst wenn man zugunsten der Klägerin von einer niedrigen Bevölkerungszahl von 115.431 Yeziden im Sindjar und einer hohen Anzahl von 138 Referenzfällen ausginge, läge das Risiko einer Verfolgungshandlung bei lediglich 1:836 (0,120 %) und wäre damit weit von der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entfernt (vgl. zur Ermittlung dieser Zahlen Nds. OVG, Urt. v. 30.07.2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 81-108).
Auch bei wertender Betrachtung des statistischen Materials mit Blick auf die Anzahl der Opfer und die Schwere der Schädigungen (Todesfälle und Verletzungen) bei der Zivilbevölkerung und unter Würdigung der Sicherheits- und Versorgungslage erscheint eine Verfolgung aller Yeziden im Distrikt Sindjar nicht als beachtlich wahrscheinlich (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 30.07.2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 109-113).
Bei den von ihm verübten Terroranschlägen scheinen nach den Erkenntnismitteln jedoch nicht die Yeziden im Mittelpunkt zu stehend, vielmehr werden nahezu alle gesellschaftlichen Gruppen angegriffen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 30.07.2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 104).
Ist eine Verfolgung aller Gruppenangehöriger nicht beachtlich wahrscheinlich, kann sich eine solche Wahrscheinlichkeit zwar aus dem Vorliegen besonderer Gefährdungsmerkmale ergeben (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.1984 - 9 C 24.84 -, juris Rn. 12; vgl. zu den besonders gefährdeten Personengruppen Nds. OVG, Urt. v. 30.07.2019 - 9 LB 133/19 -, juris Rn. 130).
- OVG Niedersachsen, 22.10.2019 - 9 LB 130/19
Al-Shikhan; Flüchtlingsschutz; Gruppenverfolgung; Irak; Jesiden; Ninawa; Ninive; …
Eine solche ist aus den gleichen Erwägungen, die der Senat zu dem Distrikt Sindjar getroffen hat (vgl. dazu Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 61 - 67), nicht beachtlich wahrscheinlich.Rn. 52 a) Dies gilt selbst dann, wenn man zu Gunsten des Klägers annimmt, dass er, angesichts der Übernahme der territorialen Herrschaft des IS in weiten Teilen der Provinz Ninive im Sommer 2014 und der damit einhergehenden Übergriffe auf die yezidische Bevölkerung, insbesondere im Distrikt Sindjar (vgl. Urteil des Senats vom 30.7.2019 - 9 LB 133/19 - juris Rn. 69 ff.), bereits vor seiner Ausreise aus dem Irak - auch als Yezide aus dem Distrikt Al-Shikhan - von einer Gruppenverfolgung bedroht gewesen ist.
Es ergeben sich derzeit auch keine durchgreifenden Anhaltspunkte für die Annahme, dass der IS in absehbarer Zeit in der Lage wäre, den Distrikt Al-Shikhan zu erobern und infolgedessen die dort lebenden Yeziden, wie zum damaligen Zeitpunkt (zumindest) im Sindjar, flächendeckend zu verfolgen (vgl. Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 71 - 79).
Rn. 55 aa) Auf die genaue Ermittlung der im Distrikt Al-Shikhan aktuell lebenden Yeziden kommt es für die gebotene Relationsbetrachtung - anders als im Distrikt Sindjar (vgl. Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 81 ff.) - nicht an, da der Senat für den Betrachtungszeitraum bereits keine in die Bewertung einzustellenden Referenzfälle zu erkennen vermag, die dieser Bevölkerungszahl gegenüberzustellen wären.
Rn. 58 So gehen zunächst alle Quellen übereinstimmend davon aus, dass seit der Beendigung der territorialen Kontrolle des IS im Irak insgesamt eine kontinuierliche Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage im gesamten Staat und auch in der Provinz Ninive eingetreten ist (vgl. dazu ausführlich Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 95 - 102).
Rn. 64 Nach der Verdrängung des IS aus der Herkunftsregion des Klägers sind diesem dort auch keine Vertreibungen in Anknüpfung an die yezidische Glaubenszugehörigkeit mehr zuzurechnen (vgl. zu dem Distrikt Sindjar: Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 106).
- OVG Niedersachsen, 07.08.2019 - 9 LB 154/19
Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer Volks- und yezidischer …
Eine solche ist aus den gleichen Erwägungen, die der Senat zu dem Distrikt Sindjar getroffen hat (vgl. dazu Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 61 - 67), nicht beachtlich wahrscheinlich.Rn. 52 a) Dies gilt selbst dann, wenn man zu Gunsten des Klägers annimmt, dass er, angesichts der Übernahme der territorialen Herrschaft des IS in weiten Teilen der Provinz Ninive im Sommer 2014 und der damit einhergehenden Übergriffe auf die yezidische Bevölkerung, insbesondere im Distrikt Sindjar (vgl. Urteil des Senats vom 30.7.2019 - 9 LB 133/19 - juris Rn. 69 ff.), bereits vor seiner Ausreise aus dem Irak - auch als Yezide aus dem Distrikt Tilkaif - von einer Gruppenverfolgung bedroht gewesen ist.
Es ergeben sich derzeit auch keine durchgreifenden Anhaltspunkte für die Annahme, dass der IS in absehbarer Zeit in der Lage wäre, den Distrikt Tilkaif zu erobern und infolgedessen die dort lebenden Yeziden, wie zum damaligen Zeitpunkt (zumindest) im Sindjar, flächendeckend zu verfolgen (vgl. Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 71 - 79).
Rn. 55 aa) Auf die genaue Ermittlung der im Distrikt Tilkaif aktuell lebenden Yeziden kommt es für die gebotene Relationsbetrachtung - anders als im Distrikt Sindjar (vgl. Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O, Rn. 81 ff.) - nicht an, da der Senat für den Betrachtungszeitraum bereits keine in die Bewertung einzustellenden Referenzfälle zu erkennen vermag, die dieser Bevölkerungszahl gegenüberzustellen wären.
Rn. 58 So gehen zunächst alle Quellen übereinstimmend davon aus, dass seit der Beendigung der territorialen Kontrolle des IS im Irak insgesamt eine kontinuierliche Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage im gesamten Staat und auch in der Provinz Ninive eingetreten ist (vgl. dazu ausführlich Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 95 - 102).
Rn. 67 Nach der Verdrängung des IS aus der Herkunftsregion des Klägers sind diesem dort auch keine Vertreibungen in Anknüpfung an die yezidische Glaubenszugehörigkeit mehr zuzurechnen (vgl. zu dem Distrikt Sindjar: Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 106).
- VG Düsseldorf, 13.05.2020 - 20 K 6446/18
Irak, Asyl, Kurden, Jesiden, Ninive, Sheikhan, Gruppenverfolgung, interner …
Rn. 46 vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Juli 2019 - 9 LB 133/19 -, juris.Rn. 49 Ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Juli 2019 - 9 LB 133/19 -, juris; VG Köln, Urteil vom 16. September 2019 - 18 K 1311/19.A -, juris; VG Münster, Urteil vom 26. April 2018 - 6a K 4203/16.A -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung.
Rn. 55 Vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Juli 2019 - 9 LB 133/19 -, juris; Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Irak, vom 2. März 2020 (Stand: März 2020), S. 16 ff.
Rn. 57 So bereits erkennendes Gericht, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 20 K 18629/17.A - OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Juli 2019 - 9 LB 133/19 -, juris m. w. N.
Rn. 59 vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Juli 2019 - 9 LB 133/19 -, juris m.w.N.
Rn. 62 So auch OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Juli 2019 - 9 LB 133/19 -, juris.
- VG Hannover, 08.08.2023 - 12 A 1275/18
Vollablehnung arabischer Yezide aus Bashika
Eine staatliche Verfolgung von Angehörigen der yezidischen Glaubensgemeinschaft durch den irakischen Zentralstaat wegen deren Religionszugehörigkeit findet im Irak nicht statt (so bereits Urteil des Senats vom 30.7.2019 - 9 LB 133/19 - juris Rn. 61 - 67).aa) Dies gilt selbst dann, wenn man mit dem Verwaltungsgericht annimmt, dass der Kläger angesichts der Übernahme der territorialen Herrschaft des IS in weiten Teilen der Provinz Ninive im Sommer 2014 und der damit einhergehenden Übergriffe auf die yezidische Bevölkerung, insbesondere im Distrikt Sindjar (vgl. Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 69 ff.), bereits vor seiner Ausreise aus dem Irak - auch als Yezide aus dem Distrikt Al-Hamdaniya - von einer Gruppenverfolgung bedroht gewesen ist.
Es bestehen derzeit auch keine durchgreifenden Anhaltspunkte für die Annahme, dass der IS in absehbarer Zeit in der Lage wäre, den Distrikt Al-Hamdaniya zu erobern und infolgedessen die dort lebenden Yeziden, wie zum damaligen Zeitpunkt (zumindest) im Sindjar, flächendeckend zu verfolgen (so bereits das Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 71 - 79; siehe hierzu auch die nachfolgend beschriebenen aktuellen Verhältnisse).
(a) Auf die genaue Ermittlung der im Distrikt Al-Hamdaniya aktuell lebenden Yeziden kommt es für die gebotene Relationsbetrachtung - anders als im Distrikt Sindjar (vgl. Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O, Rn. 81 ff.) - nicht an, da der Senat für den Betrachtungszeitraum bereits nur wenige in die Bewertung einzustellenden Referenzfälle zu erkennen vermag, die dieser Bevölkerungszahl gegenüberzustellen wären.
So gehen zunächst alle Quellen übereinstimmend davon aus, dass seit der Beendigung der territorialen Kontrolle des IS im Irak insgesamt eine kontinuierliche Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage im gesamten Staat und auch in der Provinz Ninive eingetreten ist (vgl. dazu ausführlich Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 95 - 102).
Auf den IS sind seit seiner Verdrängung aus der Herkunftsregion des Klägers dort auch keine Vertreibungen in Anknüpfung an die yezidische Glaubenszugehörigkeit mehr zurückzuführen (vgl. zu dem Distrikt Sindjar zum damals entscheidungsrelevanten Zeitpunkt: Urteil des Senats vom 30.7.2019, a. a. O., Rn. 106).
- OVG Niedersachsen, 13.08.2019 - 9 LB 147/19
Wahrscheinlichkeit einer Gruppenverfolgung von Yeziden in der autonomen Region …
- VG Düsseldorf, 28.10.2020 - 20 K 8301/18
Unverzüglich Antragstellung
- VG Düsseldorf, 10.08.2020 - 20 K 9576/18
Irak Ehe religiöser Ritus faktische Kernfamilie Rückkehrprognose Shingal Senun
- VG Magdeburg, 16.10.2019 - 4 A 248/18
Gruppenverfolgung von Yeziden im Irak, Provinz Ninewa, Distrikt Sindjar
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 9 A 4554/19
Irak: keine Gruppenverfolgung von Yeziden §3 AsylG in Sindjar, Covid-19
- VG Köln, 19.05.2021 - 10 K 141/19
- VG Düsseldorf, 22.09.2026 - 16 L 2679/26
- VG Köln, 25.11.2020 - 10 K 3403/18
- VG Köln, 04.12.2020 - 10 K 6150/18
- VG Hamburg, 23.03.2021 - 8 A 3714/19
Irak: Klage abgewiesen. Kein Anspruch auf die Zuerkennung der …
- VG Hannover, 09.04.2024 - 12 A 22/21
Ausschlussgrund; Flüchtlingseigenschaft; Gruppenverfolgung; Rückreise; …
- VG München, 02.03.2020 - M 19 K 16.32860
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Lage der Jesiden im Irak
- VG Hamburg, 16.02.2021 - 8 A 3184/20
Rücknahme der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund unrichtiger Angaben …
- VG Köln, 16.09.2019 - 18 K 1311/19
- OVG Niedersachsen, 27.01.2022 - 9 LA 29/20
Drohen einer Gruppenverfolgung von irakischen Staatsangehörigen sunnitischen …
- VG Köln, 16.09.2019 - 18 K 6342/18
- OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 148/19
Irak: Eine Gruppenverfolgung von Yeziden im Distrikt Sindjar durch die Terror IS …
- VG Minden, 13.10.2021 - 8 K 2974/19
Irak: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft für Jesiden wegen Rückreise und Wegfall …
- VG Düsseldorf, 12.02.2026 - 16 K 3425/23
- VG Düsseldorf, 10.02.2026 - 16 K 476/24
- VG Hannover, 18.06.2021 - 12 A 11409/17
Aufenthaltsgestattung; Desertion; Einreise- udn Aufenthaltsverbot; …
- VG Hannover, 13.04.2021 - 6 A 6731/17
Irak: keine religiös geprägte Gruppenverfolgung von Friseuren; westlicher …
- VG Göttingen, 24.09.2020 - 2 A 1001/17
Alleinerziehende Frau; Alleinstehende Frau; Irak; Sindjar; Soziale Gruppe; …
- VG Hamburg, 14.07.2023 - 8 A 490/21
Klage einer irakischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volks- und jesidischer …
- VG Hamburg, 09.12.2021 - 8 A 5356/18
Zu den Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak (abgelehnt) …
- VG Göttingen, 23.09.2025 - 2 A 54/23
- VG Göttingen, 29.11.2021 - 2 A 18/19
Irak, Yeside :Klage abgewiesen. Keine Bedrohung durch den IS mehr.
- VG Regensburg, 23.11.2021 - RN 13 K 21.30571
Asylklage im Hinblick auf die Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2020 - 11 A 554/20
- VG Göttingen, 11.09.2023 - 2 A 19/22
Irak: Keine Gruppenverfolgung von Jesiden
- VG Hamburg, 29.11.2022 - 8 A 4314/21
Zum Ausschluss des Widerrufs der Flüchtlingseigenschaft wegen des Vorliegens von …
- VG Sigmaringen, 05.05.2021 - A 13 K 4096/18
Vorverfolgung; Wiederlegung der Vermutung fortgesetzter Verfolgung; Islamischer …
- OVG Niedersachsen, 02.05.2025 - 4 LA 33/23
Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung; Wohnsitzwechsel; Maßgeblicher Zeitpunkt für …
- VG Oldenburg, 23.09.2021 - 15 A 3321/20
Irak: Rechtmäßiger Widerruf wegen Rückreise sowie Wegfall der Voraussetzungen für …
- VG Düsseldorf, 26.11.2025 - 16 K 4974/22
- VG Düsseldorf, 26.11.2025 - 16 K 3821/22
- VG Hamburg, 04.02.2022 - 8 A 453/19
Erfolglose Asylklage eines Irakers (insbesondere Ablehnung eines …
- VG Düsseldorf, 20.03.2026 - 16 L 788/26
- VG Düsseldorf, 24.09.2025 - 16 K 3784/22
- VG Düsseldorf, 01.10.2025 - 16 K 3961/22
- VG Hannover, 21.11.2022 - 12 A 1928/18
Dohuk; Gruppenverfolgung; Khanke; Semel; Verwestlichung; westliche Prägung; …
- VG Düsseldorf, 17.10.2025 - 16 K 8825/25
- VG Braunschweig, 19.01.2024 - 2 A 255/20
Abschiebungsverbot; Flüchtlingscamp; Jesiden; Obdachlosigkeit; Shingal; …
- VG Düsseldorf, 10.12.2025 - 16 K 4509/22
- VG Düsseldorf, 19.11.2025 - 16 K 7411/22
- VG Düsseldorf, 24.09.2025 - 16 K 4064/22
- VG Düsseldorf, 14.08.2025 - 16 K 4145/22
- VG Düsseldorf, 24.09.2025 - 16 K 1961/23
- VG Oldenburg, 21.11.2022 - 15 A 2679/17
Irak: Kein Flüchtlingsschutz für schiitischen Mann aus Bagdad; vorgeblich …
- VG Frankfurt/Main, 10.06.2021 - 4 K 601/20
Irak: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft § 73 Abs. 1 AsylG. wegen Rückreise, …
- VG Hannover, 10.05.2021 - 12 A 11427/17
Irak: Klage abgewiesen; Verfolgung durch Freund (da nicht dem IS angeschlossen) …
- VG Karlsruhe, 18.03.2021 - A 13 K 1753/20
Irak: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft wegen Rückreisen
- VG Lüneburg, 22.07.2025 - 3 A 125/25
- VG München, 22.02.2022 - M 19 K 18.32494
Irak: Widerruf wegen Wegfall der Verfolgungsgefahr für Jesiden in der Provinz …
- VG Osnabrück, 31.05.2021 - 5 A 927/19
Irak: Abschiebungsverbot für alleinstehende Frau
- VG Regensburg, 14.11.2019 - RO 13 K 18.31307
Abgewiesene Klage im Verfahren wegen internationalem und nationalem Schutz
- VG Hannover, 31.03.2022 - 12 B 1138/22
Nordirak; offensichtlich unbegründet; subsidiärer Schutz; Yezide
- OVG Niedersachsen, 24.09.2019 - 9 LB 137/19
Abschiebung einer yezidischen Familie in autonome Region Kurdistan-Irak zulässig
- VG Düsseldorf, 02.10.2025 - 16 L 3253/25
- VG Braunschweig, 26.01.2023 - 2 A 172/19
Soziale Gruppe; Verwestlichung; Yeziden; Flüchtlingsschutz für verwestlichte …
- VG Düsseldorf, 24.11.2021 - 16 K 7877/20
Irak: Keine Verfolgung von Yeziden durch den IS im Nordirak; Abschiebungsverbot …
- VG Stade, 26.04.2021 - 2 A 197/19
Irak: Widerruf wegen Veränderung der Sachlage; keine Gruppenverfolgung der …
- OVG Niedersachsen, 09.10.2025 - 9 LA 115/25
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