Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 9 ME 172/07.OVG |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Unechte Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 132 Nr. 4 BauGB; § 133 Abs. 2 S. 1 BauGB
Vorliegen einer unechten Rückwirkung i.R.e. Beitragssatzung; Herstellung einer bereits früher gebauten Erschließungsanlage durch die Änderung einer in einer Beitragssatzung bestimmten Merkmalsregelung für die Zukunft; Grundsätzliche Zulässigkeit unechter Rückwirkungen im ... - Judicialis
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unechte Rückwirkung einer Beitragssatzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Änderung der Merkmalsregelung in einer Erschließungsbeitragssatzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen einer unechten Rückwirkung i.R.e. Beitragssatzung; Herstellung einer bereits früher gebauten Erschließungsanlage durch die Änderung einer in einer Beitragssatzung bestimmten Merkmalsregelung für die Zukunft; Grundsätzliche Zulässigkeit unechter Rückwirkungen im ...
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 15.02.2007 - 1 B 5331/06
- OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 9 ME 172/07.OVG
Papierfundstellen
- NVwZ 2009, 193
- DVBl 2008, 1068 (Ls.)
- DÖV 2009, 374
- BauR 2008, 1668
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69
Absicherungsgesetz
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 9 ME 172/07
Das ist dann der Fall, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen, wenn also - anders ausgedrückt - das Vertrauen der Betroffenen auf die Sicherheit der bestehenden Lage den Vorrang verdient (so: BVerfG, Beschl. v. 9.3.1971 - 2 BvR 326/69 u.a. - BVerfGE 30, 250 [268] = BStBl II 1971, 433 = DÖV 1971, 417 = NJW 1971, 1603 = DVBl 1971, 651). - OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98
Ausbaubeiträge; Zur Zulässigkeit der Geltung von Ausbaubeitragssatzungen für …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 9 ME 172/07
Dabei handelt es sich um eine unechte Rückwirkung (ebenso für die insoweit dem Erschließungsbeitragsrecht entsprechende Rechtslage nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz: ThürOVG. Beschl. v. 29.9.1999 - 4 ZEO 844/98 - ZKF 2000, 12 = DÖV 2000, 512). - BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91
Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 9 ME 172/07
Die Ermessensentscheidung über die Auswahl eines Gesamtschuldners bedarf entgegen der Auffassung des Antragstellers keiner schriftlichen Begründung; auch Hinweise auf die Gesamtschuld der übrigen nicht herangezogenen Gesamtschuldner und auf die befreiende Wirkung der Zahlung eines Gesamtschuldners gehören nicht zum notwendigen Inhalt des Heranziehungsbescheides (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1993 - 8 C 57/91 - KStZ 1993, 93 = NJW 1993, 1667 = ZMR 1993, 480; ThürOVG, Beschl. v. 9.5.2000 - 4 ZEO 946/98 - ZKF 2000, 229).
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 9 ME 172/07
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. Beschl. v. 15.10.1996 - 1 BvL 44/92 und 48/92 - BVerfGE 95, 64 [86] = NJW 1997, 722 = DVBl 1997, 420) entfaltet ein Gesetz - dasselbe gilt für eine kommunale Satzung - eine echte Rückwirkung, wenn es nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift. - BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87
Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 9 ME 172/07
Angesichts der vom Gesetzgeber mit § 127 Abs. 1 BauGB normierten Beitragserhebungspflicht der Gemeinden (BVerwG, st.Rspr.; z.B. Urt. v. 18.3.1988 - 8 C 92.87 - BVerwGE 79, 163 = ZMR 1988, 274 = KStZ 1988, 141 = DVBl 1988, 899 = NVwZ 1989, 159 = Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 53) konnte der Satzungsgeber, nachdem erkannt worden war, dass § 10 Abs. 1 EBS a.F. die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für ohne oder nur mit einem Gehweg hergestellte Straßen hinderte, nur noch entscheiden, ob er diesen Mangel im jeweiligen Einzelfall durch Erlass einer Abweichungssatzung oder generell durch Neufassung der Merkmalsregelung beheben wollte. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1998 - 3 A 706/91
Erschließungsbeitragsrecht: "Regimeentscheidung" im Erschließungsrecht, Teilweise …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 9 ME 172/07
Denn durch die im angefochtenen Urteil zitierte Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 27.4.2000 - 9 M 45297/99 - n.v.), die mit der Rechtsprechung des OVG Münster in einer früheren Entscheidung (Urt. v. 24.11.1998 - 3 A 706/91 - NWVBl 1999, 262 = ZKF 1999, 184 = BayVBl 2001, 284 = DÖV 1999, 568 [nur LS]) im Einklang steht, ist geklärt, dass bei zwei aneinander schließenden Straßenzügen, bei denen das erschließungsrechtliche Schicksal des einen Straßenzugs durch einen Erschließungsvertrag geregelt ist, auch dann allein der außerhalb des Geltungsbereichs des Erschließungsvertrages verlaufende Straßenzug den Regeln der §§ 127 ff. BauGB unterworfen ist, wenn - wie hier - bei der sonst gebotenen natürlichen Betrachtungsweise beide Straßenzüge als eine einheitliche Erschließungsanlage erscheinen. - BVerfG, 22.04.1998 - 1 BvR 2146/94
Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend "rückwirkende Abfindung nach …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 9 ME 172/07
Bei belastenden Gesetzen ist dies wegen Verstoßes gegen die rechtsstaatlichen Gebote der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes grundsätzlich verfassungswidrig (vgl. ergänzend: BVerfG, Kammerbeschl. v. 22.4.1998 - 1 BvR 2146/94 und 1 BvR 2180/94 - zitiert nach juris). - OVG Thüringen, 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98
Ausbaubeiträge; Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Beitragsbescheid als mit …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 9 ME 172/07
Die Ermessensentscheidung über die Auswahl eines Gesamtschuldners bedarf entgegen der Auffassung des Antragstellers keiner schriftlichen Begründung; auch Hinweise auf die Gesamtschuld der übrigen nicht herangezogenen Gesamtschuldner und auf die befreiende Wirkung der Zahlung eines Gesamtschuldners gehören nicht zum notwendigen Inhalt des Heranziehungsbescheides (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1993 - 8 C 57/91 - KStZ 1993, 93 = NJW 1993, 1667 = ZMR 1993, 480; ThürOVG, Beschl. v. 9.5.2000 - 4 ZEO 946/98 - ZKF 2000, 229). - OVG Niedersachsen, 27.04.2000 - 9 M 4297/99
Beitrag; Erschließung; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 9 ME 172/07
Bei dem abgerechneten Teilstück der Straße handle es sich nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 27. April 2000 (9 M 4297/99) um eine selbstständige Erschließungsanlage, weil das erschließungsrechtliche Schicksal der Restlänge der - bei natürlicher Betrachtung sonst als eine einheitlich abzurechnende Erschließungsanlage anzusehenden - Straße durch einen Erschließungsvertrag geregelt worden sei.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2018 - 15 A 78/16
Erschließungsbeitrag; Erschließungsvertrag; Regimeentscheidung
Rn. 70 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 24. November 1998- 3 A 706/91 -, juris Rn. 13; OVG Saarl., Beschluss vom 2. November 2012 - 1 B 245/12 -, juris Rn. 4; Bay. VGH, Urteil vom 18. November 2011 - 6 B 10.2079 -, juris Rn. 19; Nds. OVG, Beschlüsse vom 23. Juni 2008 - 9 ME 172/07 -, juris Rn. 10, und vom 27. April 2000 - 9 M 4297/99 -, juris Rn. 4; Hess. VGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 5 TG 771/07 -, juris Rn. 4; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 6 Rn. 28; ders., KStZ 2012, 61, 65.Rn. 72 So OVG NRW, Urteil vom 24. November 1998- 3 A 706/91 -, juris Rn. 5; vgl. ebenfalls OVG Saarl., Beschluss vom 2. November 2012 - 1 B 245/12 -, juris Rn. 4; Nds. OVG, Beschlüsse vom 23. Juni 2008 - 9 ME 172/07 -, juris Rn. 10, und vom 27. April 2000 - 9 M 4297/99 -, juris Rn. 4; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Auf.
Rn. 74 vgl. hierzu Nds. OVG, Beschlüsse vom 23. Juni 2008 - 9 ME 172/07 -, juris Rn. 10, und vom 27. April 2000 - 9 M 4297/99 -, juris Rn. 4;offengelassen in: OVG NRW, Urteil vom 24. November 1998 - 3 A 706/91 -, juris Rn. 16,.
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 68/17
Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufwandsteuer; Ausschank; …
Eine Rechtsnorm entfaltet hingegen unechte Rückwirkung, wenn sie auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 20.9.2016 - 1 BvR 1387/15 - NVwZ 2017, 705 = juris Rn. 38 m. w. N.; siehe auch Senatsbeschluss vom 23.6.2008 - 9 ME 172/07 - juris Rn. 6).Ein solcher Ausnahmefall wäre anzunehmen, wenn die Abwägung ergibt, dass das Vertrauen auf die Sicherheit der bestehenden Lage den Vorrang verdient (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 9.3.1971 - 2 BvR 326/69 u. a. - BVerfGE 30, 250 = juris Rn. 50; Senatsbeschluss vom 23.6.2008, a. a. O., Rn. 6).
- VG Hamburg, 05.03.2024 - 6 E 133/24
Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige …
Dementsprechend ist ein Sachverhalt im Erschließungsbeitragsrecht bereits bzw. erst dann abgeschlossen im obigen Sinne, wenn die sachliche Beitragspflicht im Sinne des § 133 Abs. 2 BauGB (einmal) entstanden ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.6.2008, 9 ME 172/07, juris Rn. 2;… Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Aufl. 2022, § 11 Rn. 90 f.;… Grziwotz, in: Ernst/Zinkhahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 151. EL August 2023, § 132 Rn. 35c;… s. zum Ausbaubeitragsrecht auch OVG Weimar, Beschl. v. 29.9.1999, 4 ZEO 844/98, juris Rn. 13). - VG Lüneburg, 15.11.2022 - 3 A 88/21
Auswahlermessen; Feuerwehrgebühren; Gesamtschuldner; Überdimensioniert
Auch Hinweise auf die Gesamtschuld der übrigen nicht herangezogenen Gesamtschuldner und auf die befreiende Wirkung der Zahlung eines Gesamtschuldners gehören nicht zum notwendigen Inhalt des Heranziehungsbescheides (Nds. OVG, Beschl. v. 23.06.2008 - 9 ME 172/07 -, juris Rn. 12, Bay VGH, Urt. v. 03.09.2009 - 4 BV 08.696 -, juris Rn. 30).
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