Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 9 ME 82/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ausländerrechtliche Auflage in Duldung "Erwerbstätigkeit nicht gestattet".
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
BeschVerfV § 10; AufenthG § 3; AufenthG § 48 Abs. 3
D (A), Duldung, Erwerbstätigkeit, Auflage, Ermessen, Passlosigkeit, Passbeschaffung, Mitwirkungspflichten, Verhältnismäßigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 24.03.2005 - 1 B 28/05
- OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 9 ME 82/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.2003 - 11 S 1795/03
Verstoß gegen Erwerbstätigkeitsverbot
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 9 ME 82/05
Vielmehr ist das Verbot einer Erwerbstätigkeit für geduldete Ausländer als ein geeignetes Mittel anzusehen, um einer Verfestigung und Verlängerung des Aufenthalts des Antragstellers im Bundesgebiet entgegenzuwirken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.12.1990 - Buchholz 402.24, § 17 AuslG Nr. 8 - VGH Mannheim, Beschluss vom 25.9.2003, InfAuslR 2004, 70). - OVG Hamburg, 21.04.2005 - 3 Bs 40/05
Rechtmäßigkeit eines mit Sofortvollzug ausgesprochenen Studierverbotes gegenüber …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 9 ME 82/05
Es gehört auch weiterhin zu den aufenthaltsrechtlich erheblichen Zwecken, dem Ziel einer (weiteren) Aufenthaltsverfestigung geduldeter Ausländer vorzubeugen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 21.4.2005 - 3 Bs 40/05 -, zitiert nach juris). - VG Karlsruhe, 15.04.2005 - 10 K 493/05
Beschäftigungserlaubnis für Ausländer
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 9 ME 82/05
Dabei kann der Senat es dahingestellt sein lassen, ob es sich bei der Auflage auch unter der Geltung des Aufenthaltsgesetzes - gestützt auf § 61 Abs. 1 S. 2 AufenthG - um eine selbständig anfechtbare Auflage (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17.05.2005 - 11 ME 101/05 -) oder lediglich um einen deklaratorischen Hinweis auf das gesetzliche Beschäftigungsverbot für Ausländer (vgl. § 4 Abs. 2 AufenthG), die im Besitz einer Duldung sind, mit der Folge handelt, dass der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mangels Vorliegen eines Verwaltungsakts und des erforderlichen Rechtsschutzbedürfnisses bereits nicht statthaft wäre (OVG Münster, Beschluss vom 22. April 2005 - 18 B 574/05 - zitiert nach juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 15.04.2005 - 10 K 493/05 - m. w. N. zitiert nach juris). - VG Braunschweig, 06.04.2005 - 6 B 113/05
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Änderung oder …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 9 ME 82/05
Soweit vertreten wird, sie sei nicht geeignet, den Antragsteller anzuhalten, freiwillig in sein Heimatland zurückzukehren (VG Braunschweig, Beschluss vom 6.4.2005 - 6 B 113/05 -), folgt der Senat dieser Auffassung nicht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2005 - 18 B 574/05
Erlaubnis Beschäftigungsausübung Verpflichtungsbegehren einstweilige Anordnung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 9 ME 82/05
Dabei kann der Senat es dahingestellt sein lassen, ob es sich bei der Auflage auch unter der Geltung des Aufenthaltsgesetzes - gestützt auf § 61 Abs. 1 S. 2 AufenthG - um eine selbständig anfechtbare Auflage (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17.05.2005 - 11 ME 101/05 -) oder lediglich um einen deklaratorischen Hinweis auf das gesetzliche Beschäftigungsverbot für Ausländer (vgl. § 4 Abs. 2 AufenthG), die im Besitz einer Duldung sind, mit der Folge handelt, dass der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mangels Vorliegen eines Verwaltungsakts und des erforderlichen Rechtsschutzbedürfnisses bereits nicht statthaft wäre (OVG Münster, Beschluss vom 22. April 2005 - 18 B 574/05 - zitiert nach juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 15.04.2005 - 10 K 493/05 - m. w. N. zitiert nach juris).
- OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 12 ME 397/05
Voraussetzungen einer Beschwerde gegen einen Beschluss nach § 80 Abs. 5 …
Denn gleichviel, ob die genannte Maßgabe - wie von dem Verwaltungsgericht angenommen - eine selbstständig anfechtbare Auflage darstellt (…für die Zulässigkeit einer solchen Auflage nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG: Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 61, Rn. 5; 9. Senat des beschließenden Gerichts, Beschl. v. 7.10.2005 - 9 ME 82/05 - vgl. auch den von dem Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des VG Braunschweig v. 6.4.2005 - 6 B 113/05 -, InfAuslR 2005, 64 ff) oder - entsprechend der Einschätzung der Antragsgegnerin - lediglich als Hinweis auf die ohnehin geltende Rechtslage (in diesem Sinne allgemein: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.4.2005 - 18 B 574/05 -, juris; VG Karlsruhe, Beschl. v. 15.4.2005 - 10 K 493/05 -, AuAS 2005, 194 ff) zu verstehen ist, ein beachtliches Interesse daran, dass der Senat den Ausspruch des Verwaltungsgerichts über den Suspensiveffekt der erhobenen Anfechtungsklage aufhebt, steht der Antragsgegnerin in keinem Fall zur Seite.Nicht Stellung zu nehmen hat der Senat zu der weitergehenden Frage, ob unabhängig von den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 11 BeschVerfV die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis durch eine Auflage zu einer erteilten Duldung nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ausgeschlossen werden darf (so Renner, a.a.O., § 61, Rn. 5 und 9. Senat des beschließenden Gerichts, Beschl. v. 7.10.2005 - 9 ME 82/05 -).
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