Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 9 N 126.16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 240 Abs 1 S 1 AO 1977, § 12 Abs 1 Nr 5 Buchst b KAG BB, § 240 Abs 1 S 4 AO 1977
Voraussetzung für die Entstehung eines Säumniszuschlags - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 124 VwGO, § 124a VwGO, § 240 AO, § 79 BVerfGG
Berufungszulassungsverfahren; Darlegungserfordernis; Säumniszuschläge; Billigkeitserlass - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 09.09.2016 - 1 K 1346/14
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 9 N 126.16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 9 N 126.16
Selbst wenn man zugunsten der Klägerin unterstellen würde, dass die Beitragserhebung unter Anwendung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG n. F. vorliegend gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstieß (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 und 1 BvR 3051/14 -, juris), folgte daraus nach den vorgenannten Grundsätzen gerade nicht, dass die streitgegenständlichen Säumniszuschläge nicht entstanden sind. - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 9 N 126.16
Ernstliche Richtigkeitszweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163) und dadurch Anlass besteht, an der Ergebnisrichtigkeit der Entscheidung zweifeln.Um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung darzulegen, hat sich der Antragsteller mit der vom Verwaltungsgericht gegebenen Begründung im Einzelnen auseinandersetzen und zu erläutern, aus welchen Gründen er sie für unrichtig hält. - OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2018 - 9 S 10.18
Beitreibung verfassungswidrig erhobener Beiträge; Auswirkungen der in einem …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 9 N 126.16
Diese Regelung findet entsprechende Anwendung, wenn - wie im Beschluss des BVerfG vom 12. November 2015 geschehen - in einem stattgebenden Kammerbeschluss nach § 93 c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eine verfassungskonforme Auslegung einer Norm vorgenommen wird (vgl. Beschluss des Senats vom 11. September 2018 - OVG 9 S 10.18 -, juris Rn. 9).
- BVerwG, 02.05.1995 - 8 B 50.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verwirkung von …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 9 N 126.16
Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung angenommen, dass über Erlassanträge grundsätzlich in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden ist (vgl. etwa BFH…, Beschluss vom 30. April 2003 - XI B 175/02 -, juris Rn. 5 ff.; BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 1995 - 8 B 50.95 -, juris Rn. 4). - BFH, 30.04.2003 - XI B 175/02
NZB: Abrechnungsbescheid
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 9 N 126.16
Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung angenommen, dass über Erlassanträge grundsätzlich in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden ist (vgl. etwa BFH, Beschluss vom 30. April 2003 - XI B 175/02 -, juris Rn. 5 ff.; BVerwG…, Beschluss vom 2. Mai 1995 - 8 B 50.95 -, juris Rn. 4). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2011 - 9 N 71.10
Rechtmäßigkeit von Änderungen im Geschäftsverteilungsplan während des laufenden …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 9 N 126.16
Vielmehr bleiben die entstandenen Säumniszuschläge unberührt und können grundsätzlich auch dann erhoben werden, wenn sich die Beitragserhebung später als unrechtmäßig erweist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2011 - OVG 9 N 71.10 -, juris Rn. 14 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 9 N 178.13
Festsetzung von Säumniszuschlägen und deren Schicksal nach Aufhebung des ihnen zu …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 9 N 126.16
Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn das Erlassermessen offensichtlich auf Null reduziert ist (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Juli 2017 - OVG 9 N 178.13 -, juris Rn. 9).
- VG Schwerin, 28.02.2023 - 4 A 1679/18
Verwirkung von Säumniszuschlägen; Folgen der Unwirksamkeitserklärung einer …
Rn. 125 Demgegenüber kann auch für den Fall des Fehlens einer wirksamen Satzung im Sinne des § 9 Abs. 3 Satz 1 KAG M-V nicht angenommen werden, dass der Fälligkeitstag im Sinne von § 240 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AO mit Blick auf Absatz 1 Satz 4 der Vorschrift grundsätzlich allein "formell" nach dem im Abgabenbescheid angegebenen Fälligkeits- oder Zahlungstermin zu bestimmen ist, selbst wenn der Bescheid gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erst mit dieser Maßgabe (vorläufig) vollziehbar wird (…vgl. allerdings auch Sauthoff in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 03/2021, § 12 Rn. 76; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 19. September 2013 - 4 L 150/13 -, juris Rn. 17 unter Bezugnahme u.a. auf Bayerischer VGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 23 ZB 06.1763 -, juris Rn. 4 ff., wonach Säumniszuschläge auf einen Herstellungsbeitrag auch dann verwirkt sind, wenn er aufgrund der Nichtigkeit einer Satzung ohne Rechtsgrundlage festgesetzt und der Bescheid deshalb später aufgehoben wurde, …und Beschluss vom 27. September 2012 - 6 ZB 10.1083 -, juris Rn. 8 f. zu § 135 Abs. 1 BauGB; OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 1. März 2000 - 1 Q 9/00 -, juris Rn. 10; VG Leipzig…, Urteil vom 9. Dezember 2002 - 6 K 1630/00 -, juris Rn. 25; Hessischer VGH, Urteil vom 18. Mai 1988 - 5 UE 2212/84 -, juris, wonach der Begriff "Fälligkeitstag" in § 240 Abs. 1 Satz 1 AO "formell" zu bestimmen ist und es damit für die Verwirkung von Säumniszuschlägen nicht darauf ankommt, in welcher - endgültigen - Höhe die Abgabenforderung materiell-rechtlich besteht und insoweit "fällig" wird; BVerwG…, Urteil vom 8. Juli 1998 - 8 C 31/96 -, juris Rn. 23 f. zu Säumniszuschlägen bzgl. Vorauszahlungen auf Gewerbesteuern ausgehend von den Fälligkeitstagen nach Maßgabe von § 220 Abs. 1 AO in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes; vgl. ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2019 - OVG 9 N 126.16 -, juris Rn. 5 …sowie Beschluss vom 13. Juli 2017 - OVG 9 N 178.13 -, juris Rn. 8 …und Beschluss vom 10. Februar 2017 - OVG 9 N 200.13 -, juris Rn. 9; VG Magdeburg…, Urteil vom 11. April 2013 - 9 A 158/11 -, juris Rn. 80 zu Säumniszuschlägen auf Anschlussbeiträge, wonach der in § 240 Abs. 1 Satz 1 AO verwendete Begriff des "Fälligkeitstages" in dem Sinne auszulegen ist, dass dafür allein der wirksame Erlass eines Beitragsbescheides genügt; BFH…, Urteil vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 -, juris Rn. 21 …und Urteil vom 29. August 1991 - V R 78/86 -, BFHE 165, 178, juris Rn. 18, wonach § 240 Abs. 1 Satz 4 AO uneingeschränkt auch für die Beseitigung rechtswidriger Steuerfestsetzungen gilt, da die Vollstreckbarkeit eines Steuerbescheides nicht von seiner Bestandskraft abhänge und sich für eine gegenteilige Ansicht weder im Gesetz noch in den Gesetzesmaterialien ein Anhaltspunkt finde; BVerwG…, Beschluss vom 1. März 2010 - 3 B 69/09 -, juris Rn. 4 zu Säumniszuschlägen bezogen auf einen Ausgleichsleistungen betreffenden Rückforderungsanspruch, der gemäß § 350b Abs. 1 Satz 1 des Lastenausgleichsgesetzes einen Monat nach Zustellung des Leistungsbescheides fällig wird).Rn. 170 Es kann auch nicht angenommen werden, dass die Heranziehung zu den Säumniszuschlägen zulässig ist, weil diese bereits vor der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern im Normenkontrollverfahren vom 20. September 2016 - 1 K 19/12 - verwirkt worden seien und sich deshalb als in der Vergangenheit entstandene nachteilige Folgen darstellten (vgl. allerdings auch VG Cottbus…, Urteil vom 17. Juli 2019 - 6 K 19/16 -, juris Rn. 50, …und Urteil vom 9. September 2016 - 1 K 1346/14 -, juris Rn. 30, wonach das Vollstreckungsverbot des § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG Säumniszuschläge, die nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bereits vor der Entscheidung des BVerfG vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - verwirkt worden sind, nicht nachträglich entfallen lässt; nachgehend zu 1 K 1346/14: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2019 - OVG 9 N 126.16 -, juris Rn. 5 unter Hinweis auf das in § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG geregelte Unberührtbleiben bestandskräftiger Entscheidungen;… VG Frankfurt [Oder], Urteil vom 14. Juli 2022 - 5 K 59/19 -, juris Rn. 40 unter Bezugnahme auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. November 2019 - OVG 9 S 18.19 - n.v., wonach § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG grundsätzlich auch Säumniszuschläge jedenfalls ab Eingreifen des Vollstreckungsverbots erfasst).
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