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Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 14.03.2007 - 9 O 2232/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14498
LG Braunschweig, 14.03.2007 - 9 O 2232/06 (https://dejure.org/2007,14498)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 14.03.2007 - 9 O 2232/06 (https://dejure.org/2007,14498)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 14. März 2007 - 9 O 2232/06 (https://dejure.org/2007,14498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 204
  • GRUR-RR 2007, 204 (Ls.)
  • K&R 2007, 243
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (24)

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.03.2007 - 9 O 2232/06
    Sie verweist darauf, dass Adwords wie Metatags, die der Entscheidung des BGH vom 18.05.2006 (GRUR 2007, 65 ff [BGH 18.05.2006 - I ZR 183/03]- Impuls) zugrundeliegen, zu behandeln seien und somit eine Kennzeichenverletzung vorliege.

    Dieses ist für die sogenannten Metatag erörtert und auch höchstrichterlich entschieden worden (BGH GRUR 2007, 65 ff [BGH 18.05.2006 - I ZR 183/03]- Impuls).

    Diese Auffassung ist durch das Urteil des BGH (GRUR 2007, 65 ff- Impuls) ausdrücklich bestätigt worden.

    Rn. 22 Der Begründungskern des Urteils des BGH (GRUR 2007, 65ff [BGH 18.05.2006 - I ZR 183/03]- Impuls) zu den Metatags lässt sich ohne Einschränkung auch auf Adwords lesen:.

    Für die Annahme der Verwechslungsgefahr ist es ausreichend, dass ein Treffer auf eine Internetseite hinweist, auf der die gleichen Leistungen wie beim Markeninhaber angeboten werden und daher die Gefahr besteht, dass der Internetnutzer dieses Angebot aufgrund der Kurzhinweise mit dem Angebot des Markeninhabers verwechselt und sich näher mit ihm befasst (BGH GRUR 2007, 65, 67 [BGH 18.05.2006 - I ZR 183/03]- Impuls).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2007 - 20 U 79/06

    Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.03.2007 - 9 O 2232/06
    Insoweit sei auch auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 23.01.2007 (Aktenzeichen I 20 U 79/06) verwiesen.

    Die Frage ist in Rechtsprechung und Schrifttum jedoch umstritten (aktuelle Nachweise bei Hüsch MMR 2006, Heft 10, VI; Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 23.01.2007 - I - 20 U 79/06).

    Rn. 24 Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf geht in seiner Entscheidung vom 23.01.2007 (I - 20 U 79/06) davon aus, dass Adwords in einem technischen Sinne ebenso wie Metatags dazu dienen, den Nutzer auf das mit Hilfe des Adwords werbenden Unternehmen und dessen Angebot hinweisen.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten und des OLG Düsseldorf (Urt. v. 23.01.2007, Aktenzeichen I - 20 U 79/06) sieht die erkennende Kammer keinen Anlass zu einer anderweitigen Betrachtung, weil auf der Internetseite die Anzeige nicht als sogenannter Treffer, sondern lediglich rechts als Anzeige erscheint.

  • OLG Hamburg, 06.05.2004 - 3 U 34/02

    Zur Markenrechtsverletzung durch Verwendung einer fremden Wortmarke als Meta-Tag …

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.03.2007 - 9 O 2232/06
    Dieses entspricht der wohl herrschenden Meinung im Schrifttum (…Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. A. nach § 15 MarkenG Rn. 83;… Fezer, Markenrecht, 3. A. § 3 Rn. 342) und der bisherigen Instanzrechtssprechung (vgl. OLG München WRP 2000, 775, 778 [OLG München 06.04.2000 - 6 U 4123/99]; GRUR-RR 2005, 220; OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 118, 119; OLG Karlsruhe WRP 2004, 507, 508; LG Hamburg MMR 2000, 46; CR 2002, 136; CR 2002, 374; LG Frankfurt a. M. MMR 2000, 493, 494 f; LG München I NJW-RR 2001, 550; MMR 2004, 689, 690; LG Braunschweig 9 O 2406/03 - Kitesurf -).

    Rn. 30 Nach alledem hält die Kammer an ihrer Ansicht fest, dass für Metatags bzw. Adwords von einer differenzierten Betrachtung des Einzelfalls auszugehen ist, die dabei anzusetzen hat, welche Vorstellungen der Verbraucher bei Eingabe/Aufruf des konkreten Zeichens und der ihm sodann gezeigten Trefferliste hat (vgl. ausführliche Nachweise zum Streitstand beim OLG Hamburg MMR 2005, 186 [OLG Hamburg 06.05.2004 - 3 U 34/02]).

  • LG Braunschweig, 04.02.2008 - 9 O 296/08
    Rn. 3 Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer verstößt die Verwendung geschützter Zeichen - die nicht beschreibend sind - als Metatag oder Adword grundsätzlich gegen die Zeichenrechte des Markeninhabers ( LG Braunschweig v. 28.12.05, 9 O 2852/05 = MMR 2006, 354; v. 15.11.06, 9 O 1840/06 - bananabay = MMR 2007, 121; v. 07.03.07, 9 O 2382/06 - bananabay; v. 14.03.07, 9 O 2232/06 - Saroso = GRUR-RR 2007, 204).
  • LG Braunschweig, 04.02.2008 - 9 O 294/08
    Rn. 3 Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer verstößt die Verwendung geschützter Zeichen - die nicht beschreibend sind - als Metatag oder Adword grundsätzlich gegen die Zeichenrechte des Markeninhabers ( LG Braunschweig v. 28.12.05, 9 O 2852/05 = MMR 2006, 354; v. 15.11.06, 9 O 1840/06 - bananabay = MMR 2007, 121; v. 07.03.07, 9 O 2382/06 - bananabay; v. 14.03.07, 9 O 2232/06 - Saroso = GRUR-RR 2007, 204).
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Rechtsprechung
   LG Bremen, 22.02.2007 - 9 O 2232/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,27530
LG Bremen, 22.02.2007 - 9 O 2232/06 (https://dejure.org/2007,27530)
LG Bremen, Entscheidung vom 22.02.2007 - 9 O 2232/06 (https://dejure.org/2007,27530)
LG Bremen, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 9 O 2232/06 (https://dejure.org/2007,27530)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 201/03

    solingen. info

    Auszug aus LG Bremen, 22.02.2007 - 9 O 2232/06
    Namensschutz besteht auch für Gebietskörperschaften (BGH WRP 2007, 76, 39 = MIR Dok. 243-2006 - solingen.info) sowie für Behördenbezeichnungen, bei denen eine eindeutige Zuordnung zu einem bestimmten Behördenträger möglich ist (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003.381 -Straßenverkehrsamt).

    Tritt durch die Verwendung eines Domainnamens (hier: stadtteilbeirat-woltmershausen.de) eine Zuordnungsverwirrung ein, so werden die schutzwürdigen Interessen des Namensrechtsinhabers auch dann verletzt, wenn die hierdurch hervorgerufene Fehlvorstellung des Verkehrs durch die sich öffnende Startseite sofort wieder beseitigt wird (dazu BGH WRP 2007, 76, 39 = MIR Dok. 243-2006 - solingen.info).

    Dieser besteht auch für Gebietskörperschaften (BGH WRP 2007, 76, 39 - solingen.info), sowie für Behördenbezeichnungen, bei denen eine eindeutige Zuordnung zu einem bestimmten Behördenträger möglich ist (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003.381 -- Straßenverkehrsamt).

    c) Tritt danach durch die Verwendung des Domainnamens "stadtteilbeirat-xxx.de" eine Zuordnungsverwirrung ein, so werden die schutzwürdigen Interessen der Klägerin auch dann verletzt, wenn die Fehlvorstellung des Verkehrs durch die sich öffnende Startseite sofort wieder beseitigt wird (BGH WRP 2007, 76, 39 - solingen.info).

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus LG Bremen, 22.02.2007 - 9 O 2232/06
    Wird ein fremder Name als Internetadresse benutzt, liegen diese Voraussetzungen regelmäßig vor (vgl. BGH GRUR 2002, 622 - shell.de; GRUR 2003, 897 = MIR Dok. 172-2006 - maxem.de).

    Wird ein fremder Name als Internetadresse benutzt, liegen diese Voraussetzungen regelmäßig vor (vgl. BGH GRUR 2002, 622 - shell.de; GRUR 2003, 897 - maxem.de).

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse

    Auszug aus LG Bremen, 22.02.2007 - 9 O 2232/06
    Wird ein fremder Name als Internetadresse benutzt, liegen diese Voraussetzungen regelmäßig vor (vgl. BGH GRUR 2002, 622 - shell.de; GRUR 2003, 897 = MIR Dok. 172-2006 - maxem.de).

    Wird ein fremder Name als Internetadresse benutzt, liegen diese Voraussetzungen regelmäßig vor (vgl. BGH GRUR 2002, 622 - shell.de; GRUR 2003, 897 - maxem.de).

  • BGH, 14.06.2006 - I ZR 249/03

    Stadt Geldern

    Auszug aus LG Bremen, 22.02.2007 - 9 O 2232/06
    Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB ist gegeben, wenn ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, unbefugt den gleichen Namen wie der Namensträger gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Berechtigten verletzt werden (BGH WRP 2006, 1225, 1226 = MIR Dok. 134-2006 - Stadt Geldern).

    Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB ist gegeben, wenn ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, unbefugt den gleichen Namen wie der Namensträger gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Berechtigten verletzt werden (BGH WRP 2006, 1225, 1226 - Stadt Geldern).

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