Rechtsprechung
| LG Hildesheim, 16.02.2026 - 9 O 95/26 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
EnWG § 41f Abs. 1 Satz 1; EnWG § 102 Abs. 1 Satz 1; EnWG § 103 Abs. 1; ZustVOJustiz § 8 Abs. 1 ND
Örtliche Unzuständigkeit des Landgerichts für eine Klage im Zusammenhang mit der Unterbrechung der Stromversorgun
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.07.2018 - EnZB 53/17
Fristwahrung in Kartellsachen: Berufungseinlegung in einem bürgerlichen …
Auszug aus LG Hildesheim, 16.02.2026 - 9 O 95/26
Eine Streitigkeit, die sich "aus diesem Gesetz" (dem EnWG) ergibt, liegt vor, wenn die Anspruchsgrundlage - wie hier mit § 41f Abs. 1 Satz 1 EnWG - eine Norm des EnWG oder des auf diesem Gesetz beruhenden untergesetzlichen Regelungswerks ist (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 - EnZB 53/17, EnWZ 2018, 352 Rn. 9;… Kment/Turiaux/Grosche, EnWG, 3. Aufl., § 102 Rn. 6).In Niedersachsen hat die Landesregierung von der ihr nach § 103 Abs. 1 Satz 1 EnWG eingeräumten Ermächtigung Gebrauch gemacht und mit § 8 Abs. 1 ZustVO-Justiz dem Landgericht Hannover für die in § 102 EnWG genannten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die Zuständigkeit für die Bezirke aller Landgerichte zugewiesen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 aaO Rn. 17).
- BayObLG, 21.05.2026 - 102 AR 81/26
Sachliche Zuständigkeit, Negative Kompetenzkonflikt, Verweisungsbeschluss, …
- LG Mannheim, 02.06.2026 - 14 O 71/26
Unterbrechung der Gasversorgung bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung; …
durch Einführung der §§ 41f, 41g EnWG mit der EnWG-Novelle 2025 hat sich entgegen veröffentlichter Verlautbarungen in Literatur (u.a. Geier, NJOZ 2026, 353; Haun, EnWZ 2026, 128) und untergerichtlicher Rechtsprechung (AG Hannover, EnWZ 2026, 126; LG Hildesheim, Beschl. v. 16.2.2026 - 9 O 95/26;… AG Köln, Urt. v. 21.4.2026 - 203 C 19/26) hinsichtlich der Beurteilungsgrundlagen der sachlichen Zuständigkeit bei Rechtsstreitigkeiten der vorliegenden Art nichts geändert (…zutreffend im Ergebnis: AG Kassel, Urt. v. 25.2.2026 - 435 C 69/26;… AG Marburg, Urt. v. 12.3.2026 - 9 C 35/26). - AG Köln, 21.04.2026 - 203 C 19/26
Versorgungssperre, Versorgungsunterbrechung, Zuständigkeit
Rn. 17 Soweit das Gericht durch Urteil entscheidet, ist die Klage unzulässig, weil für den Antrag auf Duldung der Sperrung der Gasversorgung nach § 102 Abs. 1 EnWG eine ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte besteht (so zutreffend LG Hildesheim, Beschluss vom 16. Februar 2026 - 9 O 95/26 -, juris). - LG Frankfurt/Main, 28.05.2026 - 13 O 229/25
Klage auf Duldung der Stromunterbrechung: Landgerichte zuständig!
Nach der überwiegend vertretenen Gegenauffassung besteht nunmehr jedoch eine ausschließliche Zuständigkeit der gemäß § 102 EnWG zuständigen Landgerichte (LG Hildesheim Beschluss vom 16.02.2026 - 9 O 95/26, LG Kleve, Beschluss vom 1.3.2026 - 6 O 219/24; AG Köln, Urteil vom 21.04.2026 - 203 C 19/26; AG Hannover EnZW 2026, 126 mAnm Haun; Seggewiße, MDR 2026, 416, 418; Geier NJOZ 2026, 353).
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